Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Benötige HILFE in Sachen " ebay " ! ! !
parkettbulle
23.11.2009, 17:12
Hallo,
ich habe auf einen Artikel bei ebay geboten. Die Auktion endete heute um 15.44 mit meinem Höchstgebot.
Bei Angebotseinstellung habe ich sofort beim Verkäufer angefragt ob eine Abholung bei Barzahlung möglich ist. Dies hat er bestätigt.
Nach Ende der Auktion bekomme ich eine Mail über ebay:
"xxxxxx hat Sie gebeten, die Transaktion abzubrechen".
Grund für die Bitte: Der Verkäufer hat den Artikel an einen anderen Käufer verkauft.
Natürlich habe ich den Abruch "nicht" akzeptiiert und den Kauf bestätigt.
Daraufkam folgende Mail vom Verkäufer:
Hallo,
warum sind sie denn nicht damit einverstanden? So
gesehen bleib ich ja auf den Kosten sitzen. Wie
gesagt, ich kann nur wiederholen, das es mir leid
tut, aber man konnte den Artikel nicht mehr
rausnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hat jemand von Euch so einen Fall schon erlebt?
WAS KANN ICH TUN ? ? ?
:grb: :grb: :grb:
Nicht mehr bei Ebay mitmachen? :grb: ;) :cool:
biffbiffsen
23.11.2009, 17:13
hast du langeweile?
Subdate300
23.11.2009, 17:14
Den Typen in Gedanken killen und vergessen. Aus Erfahrung nur Stress und kein Ergebnis.
Vergiss es einfach... War hoit a Depp :rolleyes:
ehemaliges mitglied
23.11.2009, 17:20
So was hab ich noch nie gehört..... aber bei Ebay wundert einen ja inzwischen auch nix mehr.
Mostwanted
23.11.2009, 17:25
Kommt halt drauf an was es war und ob der Preis den Aufwand rechtfertigt :ka:
parkettbulle
23.11.2009, 17:31
Original von Mostwanted
Kommt halt drauf an was es war und ob der Preis den Aufwand rechtfertigt :ka:
Hier ist die
Auktion (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=250532784096&ru=http%3A%2F%2Fshop.ebay.de%3A80%2F%3F_from%3DR40 %26_trksid%3Dm38%26_nkw%3D250532784096%26_fvi%3D1&_rdc=1)
*Triple_H*
23.11.2009, 17:34
vergiss es einfach und beende die Transaktion nicht. Gebe eine negative bewertung ab und reg Dich nicht mehr auf.
So bleibt er auf der Verkaufsprovision sitzen, hat nen negativen Eintrag und feddich
Original von parkettbulle
Original von Mostwanted
Kommt halt drauf an was es war und ob der Preis den Aufwand rechtfertigt :ka:
Hier ist die
Auktion (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=250532784096&ru=http%3A%2F%2Fshop.ebay.de%3A80%2F%3F_from%3DR40 %26_trksid%3Dm38%26_nkw%3D250532784096%26_fvi%3D1&_rdc=1)
Da wär ich Sau, wenn ich die Uhr haben wollte. Er muß liefern.
Donluigi
23.11.2009, 17:37
Seh ich auch so. Auf den Kosten kann er jedenfalls mal schön sitzen bleiben, negative Bewertung ist da auch fällig :ka:
miboroco
23.11.2009, 17:47
Bissel mehr Ärger könnste ihm schon machen ;)
*Triple_H*
23.11.2009, 17:52
Original von Vanessa
Original von parkettbulle
Original von Mostwanted
Kommt halt drauf an was es war und ob der Preis den Aufwand rechtfertigt :ka:
Hier ist die
Auktion (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=250532784096&ru=http%3A%2F%2Fshop.ebay.de%3A80%2F%3F_from%3DR40 %26_trksid%3Dm38%26_nkw%3D250532784096%26_fvi%3D1&_rdc=1)
Da wär ich Sau, wenn ich die Uhr haben wollte. Er muß liefern.
an sich hast Du recht. Aber der betrag ist recht hoch und was weiß man was der im Frust machen würde. Uhr schlecht verpacken oder sonstwas blödes. Das wäre mir bei einer Privatauktion zu viel Unsicherheit, wenn der VK eh schon komische Dinger dreht
lactor69
23.11.2009, 17:52
Das der Verkäufer zu DEM Preis nicht liefern will, kann ich verstehen. Hätte er halt besser aufpassen müssen.
Ich würde auf Lieferung drängen.
neunelfer
23.11.2009, 18:14
Hol sie doch einfach persönlich ab. Adresse solltest Du doch jetzt schon haben, oder?
parkettbulle
23.11.2009, 18:21
Original von neunelfer
Hol sie doch einfach persönlich ab. Adresse solltest Du doch jetzt schon haben, oder?
Hatte (habe) ich sowieso vor, ist ja um die Ecke.
Verkäufer erst einmal angeschrieben und auf Erfüllung des Verkaufsangebotes bestanden.
Mostwanted
23.11.2009, 18:42
Original von parkettbulle
Original von Mostwanted
Kommt halt drauf an was es war und ob der Preis den Aufwand rechtfertigt :ka:
Hier ist die
Auktion (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=250532784096&ru=http%3A%2F%2Fshop.ebay.de%3A80%2F%3F_from%3DR40 %26_trksid%3Dm38%26_nkw%3D250532784096%26_fvi%3D1&_rdc=1)
Schöne Uhr zum geschmeidigen Preis! Wo kommen wir hin, wenn jeder macht was er will bei Ebay....soll er halt die Differenz zahlen, zu einer gleichwertigen Uhr. Sein Pech. Vor allem die Selbstverständlichkeit, mit der diese Schmocks sich über alle Regeln hinweg setzen...wofür gibt es Ebay Regeln?
madmax1982
23.11.2009, 19:29
Original von Mostwanted
Original von parkettbulle
Original von Mostwanted
Kommt halt drauf an was es war und ob der Preis den Aufwand rechtfertigt :ka:
Hier ist die
Auktion (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=250532784096&ru=http%3A%2F%2Fshop.ebay.de%3A80%2F%3F_from%3DR40 %26_trksid%3Dm38%26_nkw%3D250532784096%26_fvi%3D1&_rdc=1)
Schöne Uhr zum geschmeidigen Preis! Wo kommen wir hin, wenn jeder macht was er will bei Ebay....soll er halt die Differenz zahlen, zu einer gleichwertigen Uhr. Sein Pech. Vor allem die Selbstverständlichkeit, mit der diese Schmocks sich über alle Regeln hinweg setzen...wofür gibt es Ebay Regeln?
So siehts aus! Knüppel ausm Sack und drauf! :bgdev:
Rolexplo
23.11.2009, 19:37
Verkäufer erst einmal angeschrieben und auf Erfüllung des Verkaufsangebotes bestanden.
Genau so.
Mit einem Kollege hinfahren und das Teil abholen. :]
Kann dein Kumpel das filmen???Würde gerne das Gesicht des VK `s sehen. :]
Oder ist die Uhr ein Fake und er bekam Hosenflattern als Du nach Selbstabholung nachgefragt hattest.??
viel Erfolg.
gruß
ich hasse sowas, ist mir auch schon mal passiert. weil der aber am anderen ende von deutschland saß hatte ich wenig bock die sache durchzuziehen... ein bißchen druck würde ich dem VK aber in jedem fall machen!
Original von parkettbulle
WAS KANN ICH TUN ? ? ?
:grb: :grb: :grb:
das ist der Moment der Entscheidung:
a) Anwalt mandatieren und Erfüllung bzw. Schadensersatz verlangen
b) abhaken und weiterleben
fiumagyar
23.11.2009, 20:11
gib Gas, bei solchen Typen
ehemaliges mitglied
23.11.2009, 20:45
Hast Du Lust auf Stress?
Dann klag' und hab Spaß auf lange Zeit
karlhesselbach
23.11.2009, 22:11
Ich würde das ganze abhaken.
Hier hat jemand die Möglichkeit gehabt, seine Ware teurer abzusetzen.
Die Chance hat er genutzt.
Das hätte hier jeder gemacht.
Bloß weil E-Bay Dir im Moment des startens einer Auktion die schriftliche Enteignung deiner Ware erklärt,
setzen sich manche über diese Regel halt hinweg.
Leute, E-bay Regeln sind keine Gesetze. :op:
Und nochwas, hinfahren, zu zweit und die Ware abholen. Das ist lächerlich.
Wer weiß wer euch erwartet.
Es gibt in diesem Lande nicht nur Abiturgestählte eloquente Anzugträger.
Nein, es gibt auch noch andere Menschen.
Die schnupfen euch ein, und spucken euch aus.
Abhaken, und glücklich weiterleben ist hier angesagt.
Nach den Spaßbietern kommen jetzt die Spaßverkäufer :)
mephisto_4711
23.11.2009, 23:53
ich wuerde das ganze auch vergessen.
er hat sich entschuldigt, er weiss das es nicht korrekt war, ich wuerde es akzeptieren.
vielleicht besteht er auch auf dem was im angebot steht....du musst das geld uebeweisen und er versendet dann fuer 4,90euro ein unversichertes paket......was da wohl ankommt....
Frank
showdown
24.11.2009, 06:41
(1) Nett auf seine Pflicht aus § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB hinweisen,
(2) Aussage von ihm darüber einholen, ob er auch weiterhin die Lieferung ablehnt,
(3) Wenn (2) der Fall ist: Kurz zum Anwalt, der einen Mahnbescheid beantragt und zustellen lässt (kannste auch selbst machen),
(4) Warten, bis er entweder widerspricht (dann zum Anwalt und klagen) oder nicht (dann hast du einen Titel und kannst den Gerichtsvollzieher damit beauftragen, deinen Anspruch einzutreiben).
Was ich nicht verstehe ist, wie mancher das hier herunterspielt. Alle Nase lang wird sich hier über unseriöse Praktiken auf ebay beschwert und wenn man dann eine solche unzweifelhaft vor sich liegen hat, soll man klein beigeben und das als "Lebenserfahrung" abtun...
siebensieben
24.11.2009, 08:30
Vielleicht war's am Ende gut, dass es so gelaufen ist. Das Leben geht weiter, auch ohne diese Uhr.
Original von parkettbulle
Original von neunelfer
Hol sie doch einfach persönlich ab. Adresse solltest Du doch jetzt schon haben, oder?
Hatte (habe) ich sowieso vor, ist ja um die Ecke.
...
Für mich auch. Brauchst Du Hilfe? :D
parkettbulle
26.11.2009, 10:25
Ich danke Euch für Eure Stellungnahmen.
Da sich der Verkäufer in keinster Weise einsichtig zeigt, habe ich die Angelegenheit gestern einem Anwalt (Freund) übergeben und gebeten sich der Sache anzunehmen.
Fortsetzung folgt ! ! !
:gut:
gut, dann halte uns bitte auf dem laufendem...
falkenlust
26.11.2009, 11:25
Hak es ab, ist den Ärger nicht wert. Weder für dich, noch für den foppenden Verkäufer, du ruinierste dir nur die Nerven und bekommst graue Haare. Und die Libido leidet auch, sowas kann auf den Sack gehen.... :D
ich verstehe das alles nicht, ein Verkäufer hat lieber an jemand anders und damit nicht an dich verkauft. Vermutlich weil der andere deal besser war...so what...das ist ein freies Land, soll er doch...
Jenseits aller juristischer Summserei: Ist dir wirklich ein Schaden enstanden? Wohl kaum. Warum also Mitmenschen drangsalieren und Freundschaften belasten? Zuviel Zeit? Keine Hobbies?
Ich verstehe das alles nicht.
jagdriver
26.11.2009, 11:55
Schön für die Anwälte! :D
Gruß
Robby
ehemaliges mitglied
26.11.2009, 12:36
Leute, der TS ist hier vom VK trotz klarer Spielregeln - und auch Gesetze, siehe BGB - beim Kauf eines wertigen Gegenstandes über den Tisch gezogen worden und wehrt sich dagegen. Was ist dagegen einzuwenden ???
Ich weiss nicht, ob all die Schnarchnasen, die das hier als Lapalie abtun und immer nur "Abhaken!" schreien, in ihren eigenen Belangen genauso gleichgültig sind. Aber wahrscheinlich schreien die schon Zeter und Mordio, wenn die Kassiererin beim Aldi ihnen für die Tomaten 12 Cent zuviel abverlangt aus Versehen.......
Donluigi
26.11.2009, 12:39
http://www.youtube.com/watch?v=0u9JAt6gFqM
ehemaliges mitglied
26.11.2009, 12:40
Original von Donluigi
http://www.youtube.com/watch?v=0u9JAt6gFqM
:D :D :D
Naja, wart nur ab, auch du brauchst bei deinem Lebenswandel irgendwann mal einen guten Anwalt...... ;) :rofl:
Donluigi
26.11.2009, 12:42
Aach, ich hab ne Zehnerkarte bei meinem gekauft, das paßt alles :D
ehemaliges mitglied
26.11.2009, 12:44
Wahrscheinlich Allround-Anwalt...... macht alles ein bisschen und hat von nix wirklich Ahnung...... ;-)))
karlhesselbach
26.11.2009, 12:45
Mein Lieblingsanwalt wird eh erst tätig, wenn ich einem
Schuldner aufs Maul gehauen habe.
Oder sonst irgendeinem Störenfried meines täglichen Lebens körperliche Schmerzen zugefügt habe.Nur dann will er loslegen.
Vorher nicht.
:D
Donluigi
26.11.2009, 12:45
Wahrscheinlich Allround-Anwalt...... macht alles ein bisschen und hat von nix wirklich Ahnung...... ;-)))
Egal, Hauptsache billig :gut:
karlhesselbach
26.11.2009, 12:48
Aha, billig.
Du hast so eine Schweinsanwältin mit schlanken Gerechtigskeitssäulen und einem seitlichen Mordsschnitt im Rock, gell ;)
Donluigi
26.11.2009, 12:49
Palim, Palim
ehemaliges mitglied
26.11.2009, 12:53
Original von Donluigi
Wahrscheinlich Allround-Anwalt...... macht alles ein bisschen und hat von nix wirklich Ahnung...... ;-)))
Egal, Hauptsache billig :gut:
Aus Rumänien, oder ????? :rofl: :rofl: :rofl:
aus Indien...kein Witz....mittlerweile kann man Anwälte aus Indien buchen...
steven_79
26.11.2009, 14:48
Wolle Anwalt kaufe?
ehemaliges mitglied
01.12.2009, 15:50
Wenn mir einer im Supermarkt vor der Nase die letzte Packung Irgendwas wegschnappt kann ich den doch auch nicht verklagen. Aus welchem Grund?
Kein Wunder, daß unsere Gerichte ständig überlastet sind.
Wenn die Differenz zu ner gleichwertigen Uhr wirklich so groß ist und es Dir den Zeitaufwand wert ist, setz Deinen Anspruch durch.
Dein Anspruch aus § 433 Abs. 1 BGB dürfte zwar untergegangen sein, wenn er die Uhr tatsächlich an einen anderen verkauft hat, aber dann steht Dir immerhin der Differenzbetrag zu einer gleichwertigen Uhr als Schadenersatz statt der Leistung gem. §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB zu. Sofern Du diese denn dann auch kaufst ;)
Wirf am besten ne Münze :)
Zum Thema, jetzt jedoch mal anders:
Ich habe einen Artikel versteigert. Der Käufer stellt jetzt nach Ende der Auktion Fragen zum Artikel und versucht die Versandkosten zu drücken.
Kann ich die Versteigerung/Verkauf an den Käufer ablehnen, um weiteren Ärger zu vermeiden? Hinterher wird womöglich der Zustand des Artikels als schlecht angegeben, obwohl dieser 1A ist.
Ich meine nein, da ihr ja einen Kaufvertrag habt. Da wirst du wohl in den sauren Apfel beissen müssen.
Bei mir hat nach sowas einer erst bezahlt nachdem ihn ebay angemahnt hat, dann hat er angeblich nichts bekommen, dann doch aber es war nichts drin..... Nervig, aber da musst du durch.
Original von skask
Ich meine nein, da ihr ja einen Kaufvertrag habt. ...
das sehe ich auch so...du kannst hoffen, dass er nicht zahlt, dann kannst du auch den Kaufvertrag auflösen...also nicht diskutieren, sondern das Mahnverfahren über ebay in Gang setzen...
...ansonsten würde ich sicher stellen, dass beim Verpacken und Versenden ein Zeuge dabei ist...
Hallo Christoph,
im Normalfall gebe ich Dir recht, aber der Käufer hat ganz klar geschrieben "Paketdienst XXX für 4€, dann überweise ich sofort". Für mich ganz klar ein kleiner Erpressungsversuch nach dem Motto; bestehst Du auf Deine Versandkosten, kannst Du lange warten.
Dann warte doch ne Weile (10-14 Tage). Danach Meldung an ebay, dass er nicht bezahlt, wenn dann nichts passiert gibt dich ebay frei und die bist die Sorge los.
Wenn er bezahlt, dann Tip von Mawal befolgen und den Einlieferungsbeleg sehr gut aufbewahren.
Nicht als erster bewerten!
ehemaliges mitglied 9711
02.12.2009, 10:28
Original von skask
Nicht als erster bewerten!
Super Tip! Du kannst als Verkäufer keine negaive Bewertung mehr abgeben.
Bewertungen als erster gebe ich nie ab. Spielt aber eher eine untergeordnete Rolle, da eine Negativbewertung beim Käufer nicht möglich ist.
Aber man kann immer noch einen netten Kommentar abgeben. Hier war doch mal eine positive Bewertung gepostet, die war so positiv dass der Bewertete die unbedingt gelöscht haben wollte. Finds nur grad nicht.
Ich würde da gar nicht drauf eingehen sondern den Auktionsbetrag inklusive der von dir angegebenen Versandkosten zur Zahlung bis einschließlich xx.xx.xxxx anfordern.
Nicht diskutieren, nicht entgegenkommen. Wenn er bis zum angegeben Termin nicht bezahlt hat eBay einschalten und/oder neu versteigern. Dann aber nicht vergessen ihn als Bieter zu sperren.
@skask
Bei solchen Käufern gebe ich zuletzt auch immer einen negativen Kommentar ab. Diese gehen jedoch meistens unter, da viele Käufer nur auf den prozentualen positiven Anteil schauen.
@paddy
Sperrung ist bereits geschehen.
Nachdem ich mal einen Palm nicht erhalten habe, lese ich das immer durch. Hat mich zwar nur die 25,- SB beim Käuferschutz gekostet, aber hätt nicht müssen sein.
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