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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rolex-Garantiekarte ohne Käufer-Name und Verkaufsdatum - was tut ihr?



hartenfels
26.11.2009, 20:40
Ja, ich habe die Suchfunktion gefunden. Nein, ich habe nicht gefunden, was ich suche:

Ich habe soeben eine 114270 von Marco ("Kroonwatches") gekauft. Die Abwicklung war übrigens absolut reibungslos und die Uhr ist toll - vielen Dank Marco :gut:

Bei dieser Uhr war eine Garantiekarte dabei, in der zwar der die Uhr ursprünglich verkaufende Konzessionär eingetragen war, aber noch nicht der Käufer und kein Verkaufsdatum.

Wie sind Eure Erfahrungen mit etwaigen Garantiefällen, wenn man da nichts einträgt? Müssen Rolex-Konzessionäre den Verkauf einer bestimmten Uhr an ROLEX melden (wegen des Laufs der Garantiefrist)? Kann ich mir - ehrlich gesagt - nicht vorstellen, dass man diesen administrativen Aufwand betreibt.

Ich neige dazu, meinen Namen und das Datum einzutragen, an dem ich die Uhr von Marco bekommen habe (ich bin da etwas konservativ) und ist meines Erachtens auch eine Frage der Redlichkeit.

Aber wie haltet Ihr das?

Grüße

Heiko

Stahl
26.11.2009, 20:45
Das geht mir so ähnlich...
Daher interessieren mich die Rückmeldungen ebenso.

Danke im voraus

Viele Grüße
Thomas

Big Ben
26.11.2009, 20:51
Trage in ein paar Monaten das aktuelle Datum nach und lass den Namenseintrag offen.
Dann hast du eine neuere Uhr und eine etwas längere Garantie, die auch ohne Namenseintrag Gültigkeit hat.

So würde ich das machen.

Juventus
26.11.2009, 20:51
gute frage selber eintragen ist das nicht betrug ?

nicht vom händler ausgefüllte papiere verfällt nicht die garantie ?

Big Ben
26.11.2009, 20:55
Man kann die Garantiekarte auch wieder zum Händler schicken..... :ka:

husi
26.11.2009, 20:56
Zitat Heiko:
"Ich neige dazu, meinen Namen und das Datum einzutragen, an dem ich die Uhr von Marco bekommen habe (ich bin da etwas konservativ) und ist meines Erachtens auch eine Frage der Redlichkeit."


In dem Verkauf liegt sicher nichts "Unredliches".
Viele Members hier im Forum wünschen nicht ausgefüllte Garantiekarten,
für einen Wiederverkauf wird dann der neue Besitzer zum Erstbesitzer der Uhr.

Wenn Du es wünscht, so schreibe einfach Deinen Namen und das Kaufdatum
auf die Karte - und gut ist es.

Wenn Du den Eintrag dabei um drei oder sechs Monate vordatierst, verlängerst
Du Dir die Garantie. Ist zwar nicht korrekt, aber im Falle einer späteren Garantie-Reparatur
ist es egal. Viele Uhren liegen auch lange beim Händler, ehe sie verkauft werden.

Die Garantie von zwei Jahren beginnt mit dem Kaufdatum, das Du nun noch eintragen kannst.

Tyrann
26.11.2009, 20:58
dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen :gut:

absolut korrektes Statement :dr:

the_shaker
26.11.2009, 20:58
Am besten gar nichts eintragen und im Falle eines Garantiefalles, kannst immernoch kreativ werden beim Datum.

stevi0007
26.11.2009, 20:59
ja, hab auch 2 verklebte Uhren bewußt ohne Datum- bzw. Namenseintrag gekauft
Ist einfach ein gutes Gefühl kein Datum auf der Karte zu haben, und Rolex haltet genauestens die 2 Jahresgarantie ein!!!!!!!!!!!
Hatte mal nach 4monatiger Ablauf der Garantie ein Problem, Uhr wurde an Rolex eingeschickt und nach etlichen Telefonaten musste ich letztendlich den 100%igen Reparaturbetrag bezahlen!!!!
Keine Kulanzlösung von Rolex, habe daraus gelernt ........
Deshalb, lass das Datum offen, du kannst ja immer noch das richtige Datum eintragen ;)
lg, Stefan

ehemaliges mitglied
26.11.2009, 21:06
Hallo,

ihr seid ja echt kreativ :gut:

Ist in einem Garantiefall nicht auch der Original-Kaufbeleg (Rechnung, Quittung, Kassenbeleg) von Bedeutung?

Ich wäre da vorsichtig, die Garantiekarte selbst auszufüllen. Was ist mit der Unterschrift vom Konzi auf der Garantiekarte?

ftum
26.11.2009, 21:09
als fußgänger bei rot über die straße ist auch nicht erlaubt....:ka: und???????

Juventus
26.11.2009, 21:14
:ka: wenn man über den haufen gefahren wird :ka: und ?

:D

stevi0007
26.11.2009, 21:15
Bei meinem Fall wurde nur nach der Garantiekarte nachgefragt, da die 4 Monate abgelaufen war, gab es keine Ansprüche!
Bei einem TV-Kauf ist natürlich der Kassabeleg der Garantieschein
lg, Stefan

ehemaliges mitglied
26.11.2009, 21:16
ja nee, is klar. Und wenn du platt gefahren wirst, zahlt deine Versicherung. Habe damit echt kein Problem. Jeder wie er mag.

Freue mich schon auf den Thread: Meine neue neue Rolex is am Arsch, habe aber keinen Eintrag auf der Karte. Reparatur is scheiße teuer. Wer kann mir helfen?

Oh, Mann. Ich halte mich da raus. Sorry, für meinen Hinweis.

Gute Nacht

JimmyMcDeal
26.11.2009, 21:16
Original von Big Ben
Trage in ein paar Monaten das aktuelle Datum nach und lass den Namenseintrag offen.
Dann hast du eine neuere Uhr und eine etwas längere Garantie, die auch ohne Namenseintrag Gültigkeit hat.

So würde ich das machen.

genau, und dann wundert sich ein Prozentsatz hier, dass sie angeschissen werden......

und somit sehen wir bald das Geheule in einen anderen Thread wieder :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Tyrann
26.11.2009, 21:17
und der Nächste macht aus einem 3er nen 8er :rolleyes:

rudi
26.11.2009, 21:18
Original von Tschie Em Tie
Hallo,

ihr seid ja echt kreativ :gut:

Ist in einem Garantiefall nicht auch der Original-Kaufbeleg (Rechnung, Quittung, Kassenbeleg) von Bedeutung?

Ich wäre da vorsichtig, die Garantiekarte selbst auszufüllen. Was ist mit der Unterschrift vom Konzi auf der Garantiekarte?

Von den 20 neuen Uhren die ich bis jetzt gekauft habe, erhielt ich erst eine Rechnung, und das war vom Konzi, für alle Anderen habe ich nur das Zerti bekommen, und bis jetzt noch nie Probleme gehabt, allerdings waren die Garantiekarten auch immer ordnungsgemäß ausgefüllt ;)

ehemaliges mitglied
26.11.2009, 21:25
Dann ist ja alles ok und es gibt auch keine Probleme im Garantiefall. Steht ja auch so in dem kleinen Heftchen drin, das jeder Uhr beiliegt.

Ich bezog mich eher auf den Fall, dass die Karte unausgefüllt und nicht vom Konzi unterschrieben ist. Dann sollte im Garantiefall über eine Rechnung, Quittung, o.ä. der tatsächliche Kaufzeitpunkt nachweisbar sein und die Garantiefrage nicht zum Streitfall werden.

Wenn ich Rolex-Köln oder ein Konzi wäre, der so eine Uhr ohne jeden Alternachweis bekäme und ein Garantieanspruch geltend gemacht würde, würde ich die Uhr nicht anrühren und den Überbringer wieder nach Hause schicken - mit der kaputten Uhr natürlich.

Big Ben
26.11.2009, 21:27
Bei einem Garantiefall sollte selbstverständlich ein Datum auf dem Zerti stehen :rolleyes:

stevi0007
26.11.2009, 21:32
ich glaube, wenn du 350€ nach nur 4monatigem Ablauf der Garantiefrist zahlen must, keine Kulanzlösung,.....denkst du auch anders!
lg, Stefan

Juventus
26.11.2009, 21:36
rolex muss auch leben....................... :D

Charles.
26.11.2009, 21:46
Das massgebende Verkaufsdatum ist dasjenige, zu welchem der Rolex-Fachhändler ("Konzi", weder Grau- Feierabend- noch Forums-Konzi) die Uhr einem Nicht-Rolex-Fachhändler weitergegeben hat.
Dieses Datum durch ein späteres zu ersetzen und dem Fabrikanten dadurch Kosten zu verursachen, ist, wenn das nicht kenntlich gemacht wird, strafrechtlich Betrug zum Schaden von Rolex. Rolex kann davon ausgehen, dass Garantiekarten ausgefüllt abgegeben werden. Die Beanspruchung einer Garantieleistung erfolgte arglistig. Die Abgabe einer solchen Karte ist eine (zivilrechtliche) Vertragsverletzung. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer (Fabrikant) dies mit dem Fachhändler nicht ausdrücklich vereinbart. Es geht aus der Natur der Sache hervor.

Wird die Karte nicht mehr benützt, auch nicht, um bei einem Verkauf einen höhern Preis zu erzielen, darf man natürlich draufschreiben,was man will, sie zerstören etc.. Die Karte ist ja zum Eigentum übertragen worden.

AndreasL
26.11.2009, 21:54
Gutes Schlusswort, Charles :gut: :gut: :gut:

blackwolf
26.11.2009, 22:06
Originally posted by Charles.
Das massgebende Verkaufsdatum ist dasjenige, zu welchem der Rolex-Fachhändler ("Konzi", weder Grau- Feierabend- noch Forums-Konzi) die Uhr einem Nicht-Rolex-Fachhändler weitergegeben hat.

Aus meiner Sicht und Rechtsauffassung vollkommen richtig. Alles Andere ist "Wischiwaschi". Jedem Billigprodukt liegt eine ausfüllbare Garantiekarte bei, die man ausfüllen kann, darf oder wie auch immer, selbst bei Aldi, Lidl usw.. Ausschlaggebend ist das Verkaufsdatum laut Rechnung des Vertragshändlers.

Ob es soweit im öffentlichen Interesse steht, dass ein Staatsanwalt sich dafür intessiert möchte ich mal dahin gestellt lassen, aber die arglistige Täuschung und/oder Urkundenfälschung, bei Nachdatierung wäre hierdurch absolut beweisbar.

Juventus
26.11.2009, 22:14
die frage ist doch was soll dann der threadstarter tun ?

falkenlust
26.11.2009, 22:14
Die Garantiekarte unausgefüllt zu lassen, ist grundsätzlich nichts anrüchiges. Das Verkaufsdatum hingegen im Garantiefalle zu verändern, erfüllt nach meiner Rechtsauffassung den Tatbestand des Betruges.

hartenfels
26.11.2009, 22:14
Original von Charles.
Das massgebende Verkaufsdatum ist dasjenige, zu welchem der Rolex-Fachhändler ("Konzi", weder Grau- Feierabend- noch Forums-Konzi) die Uhr einem Nicht-Rolex-Fachhändler weitergegeben hat.
Dieses Datum durch ein späteres zu ersetzen und dem Fabrikanten dadurch Kosten zu verursachen, ist, wenn das nicht kenntlich gemacht wird, strafrechtlich Betrug zum Schaden von Rolex. Rolex kann davon ausgehen, dass Garantiekarten ausgefüllt abgegeben werden. Die Beanspruchung einer Garantieleistung erfolgte arglistig. Die Abgabe einer solchen Karte ist eine (zivilrechtliche) Vertragsverletzung. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer (Fabrikant) dies mit dem Fachhändler nicht ausdrücklich vereinbart. Es geht aus der Natur der Sache hervor.


...na dann liege ich ja vermutlich richtig, wenn ich bei meiner ganz frischen Uhr von Marco - ganz in der Tradition der Rolex-Konzessionäre - "November 2009" eintrage.

Zwar hat meines Erachtens der die Uhr ursprünglich abgebende Rolex-Konzessionär durch Herausgabe der Uhr ohne Eintragung in die Garantiekarte gegen seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Rolex verstoßen, aber wenn ich das auch noch zu meinem Vorteil ausnutze (und das herauskäme), dann liefe ich Gefahr, meine Garantieansprüche gegenüber ROLEX zu verlieren (und wer will das schon).

Ist doch aber interessant, welche Beiträge zu diesem Thema kamen... ;)

Vielen Dank für Eure Antworten :gut:

Grüße

Heiko

MSA
26.11.2009, 22:31
Original von ftum
als fußgänger bei rot über die straße ist auch nicht erlaubt....:ka: und???????

... und deshalb bleibt man stehen. Ganz einfach ;)

Terminator
26.11.2009, 22:48
Original von stevi0007
ja, hab auch 2 verklebte Uhren bewußt ohne Datum- bzw. Namenseintrag gekauft
Ist einfach ein gutes Gefühl kein Datum auf der Karte zu haben, und Rolex haltet genauestens die 2 Jahresgarantie ein!!!!!!!!!!!
Hatte mal nach 4monatiger Ablauf der Garantie ein Problem, Uhr wurde an Rolex eingeschickt und nach etlichen Telefonaten musste ich letztendlich den 100%igen Reparaturbetrag bezahlen!!!!
Keine Kulanzlösung von Rolex, habe daraus gelernt ........
Deshalb, lass das Datum offen, du kannst ja immer noch das richtige Datum eintragen ;)
lg, Stefan

...lass solche Geschichten nicht die Jungs aus Genf hören... :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

....dann ist der Konzi schneller seine Konzession los, als Du ein Loch in den Schnee pinkeln kannst... :rolleyes: :D

Gruss :D

Terminator

falkenlust
26.11.2009, 22:53
...die lesen es doch spätestens morgen früh :D

althapp
27.11.2009, 00:38
Die Ausgangsfrage war auch eine Frage nach der REDLICHKIEIT des Verhaltens, und das ist eine Frage der MORAL und nicht nur eine Frage der Legalität (betrug etc.).
Die pragmatische Interpretation der Redlichkeit mancher Schreiber hier (redlich ist, was mir nützt) stimmt bedenklich und ist in höchstem Maße unmoralisch.
Ob der Eintrag von November 2009 nun redlich ist, kann nur der Zwischenverkäufer entscheiden - die pragmatsiche Rechtfertigung hier entbehrt jeglicher Moralität. :op:

Rolex1970
27.11.2009, 01:31
Original von stevi0007
ja, hab auch 2 verklebte Uhren bewußt ohne Datum- bzw. Namenseintrag gekauft
Ist einfach ein gutes Gefühl kein Datum auf der Karte zu haben, und Rolex haltet genauestens die 2 Jahresgarantie ein!!!!!!!!!!!
Hatte mal nach 4monatiger Ablauf der Garantie ein Problem, Uhr wurde an Rolex eingeschickt und nach etlichen Telefonaten musste ich letztendlich den 100%igen Reparaturbetrag bezahlen!!!!
Keine Kulanzlösung von Rolex, habe daraus gelernt ........
Deshalb, lass das Datum offen, du kannst ja immer noch das richtige Datum eintragen ;)
lg, Stefan

:grb: :grb:

Bedenke, das jede Seriennummer einer Krone beim Verlassen des Offiziellen Konzis nach Genf gemeldet wird.... ;)

Rolex 24
27.11.2009, 06:43
ohne eintrag ist doch klasse - besser kanns nicht sein, dann hast du etwas länger garantie.

xelor63
27.11.2009, 07:15
Original von Rolex1970

Original von stevi0007
ja, hab auch 2 verklebte Uhren bewußt ohne Datum- bzw. Namenseintrag gekauft
Ist einfach ein gutes Gefühl kein Datum auf der Karte zu haben, und Rolex haltet genauestens die 2 Jahresgarantie ein!!!!!!!!!!!
Hatte mal nach 4monatiger Ablauf der Garantie ein Problem, Uhr wurde an Rolex eingeschickt und nach etlichen Telefonaten musste ich letztendlich den 100%igen Reparaturbetrag bezahlen!!!!
Keine Kulanzlösung von Rolex, habe daraus gelernt ........
Deshalb, lass das Datum offen, du kannst ja immer noch das richtige Datum eintragen ;)
lg, Stefan

:grb: :grb:

Bedenke, das jede Seriennummer einer Krone beim Verlassen des Offiziellen Konzis nach Genf gemeldet wird.... ;)

Wird da auch den Namen von den Kaufer gemeldet?

XELOR

twinlock
27.11.2009, 07:38
Original von xelor63
Wird da auch den Namen von den Kaufer gemeldet?

XELOR

Glaube ich nicht, oder muss man sich bei Konzi-Kauf ausweisen?

Gruß
Klaus

Kroon Marco
27.11.2009, 09:19
wenn die name oder datum noch nicht eingefullt ist mache ich das naturlich immer. Bin es bei der Heiko vergessen aber hat sich schon gelost......ganz einfach datum von diese woche einrtragen.

Gruess Marco

Peter65
27.11.2009, 09:21
Original von twinlock

Original von xelor63
Wird da auch den Namen von den Kaufer gemeldet?

XELOR

Glaube ich nicht, oder muss man sich bei Konzi-Kauf ausweisen?

Gruß
Klaus

das muß man manchmal(abhängig vom Preis) aufgrund der Geldwäscherichtlinien

hartenfels
27.11.2009, 09:31
Original von Kroon Watches
wenn die name oder datum noch nicht eingefullt ist mache ich das naturlich immer. Bin es bei der Heiko vergessen aber hat sich schon gelost......ganz einfach datum von diese woche einrtragen.

Gruess Marco

...so, jetzt habe ich meinen Namen und "November 2009" eingetragen - Marco hat seine Verpflichtung gegenüber dem Konzi erfüllt, der Konzi seine gegenüber ROLEX und alle sind glücklich und zufrieden.

Die 114270 ist übrigens eine wunderschöne Uhr - von wegen zu klein (ist halt mal was Dezenteres als eine DSSD, die nur wenige wirklich tragen können ;) Die Uhr hat einfach Klasse.

Grüße

Heiko

jk737
27.11.2009, 09:38
Original von stevi0007
ja, hab auch 2 verklebte Uhren bewußt ohne Datum- bzw. Namenseintrag gekauft
Ist einfach ein gutes Gefühl kein Datum auf der Karte zu haben, und Rolex haltet genauestens die 2 Jahresgarantie ein!!!!!!!!!!!
Hatte mal nach 4monatiger Ablauf der Garantie ein Problem, Uhr wurde an Rolex eingeschickt und nach etlichen Telefonaten musste ich letztendlich den 100%igen Reparaturbetrag bezahlen!!!!
Keine Kulanzlösung von Rolex, habe daraus gelernt ........
Deshalb, lass das Datum offen, du kannst ja immer noch das richtige Datum eintragen ;)
lg, Stefan

sehr schlau.... :rolleyes:

wenn man immer zum gleichen konzi geht, dann hat man mit der kulanz kein problem :ka: wenn man die uhr auf ebay kauft, dann muss man halt die reperatur zahlen... dafür hat man beim einkauf gespart... :ka:

Hannes
27.11.2009, 11:14
Original von Rolex1970

:grb: :grb:

Bedenke, das jede Seriennummer einer Krone beim Verlassen des Offiziellen Konzis nach Genf gemeldet wird.... ;)
In der Schweiz vielleicht. In D ist das nicht der Fall.

Tyrann
27.11.2009, 11:28
Original von hartenfels

...so, jetzt habe ich meinen Namen und "November 2009" eingetragen - Marco hat seine Verpflichtung gegenüber dem Konzi erfüllt, der Konzi seine gegenüber ROLEX und alle sind glücklich und zufrieden.

Grüße

Heiko

genau so und nicht anders :gut: :dr:

Andreas
27.11.2009, 11:57
Interessanter Thread in Bezug auf den sog. Anstand & Moral....:grb: :grb: :grb:

Grundsätzlich hat alles keine Garantie, was keine gültig ausgefüllte Garantiekarte vom authorisierten Fachhändler hat.

Auch selber ausfüllen erfüllt leider den Tatbestand der Urkundenfälschung....Orginal Konzessionärs Stempel wäre hier hilfreich.

Dann besser Blanko lassen die Garantiekarte und der Garantiekarte im Zusammenhang mit der Quittung ihre Gültigkeit geben und auf Gnade des Fabrikanten hoffen.
Der Konzessionär ist raus aus der Nummer, außer derjenige der als Konzessionär die Uhr mit Quittung verkauft hat.


Für Graue und Freie und sonstige Vermittler gilt ganz einfach darauf zu achten, das die Garantiekarte komplett vom Konzessionär ordentlich ausgefüllt ist.....beziehungsweise deren Kunden sollten darauf achten. Oder sie regeln halt Service usw. immer über ihre Bezugsquelle...

Denn Kulanz würde wohl hier auch keiner bei dem Anstand & Moral Gehämpel einiger freiwillig von den "ewigen von Nimm´s" hier geben.

Augen auf beim Kauf. Preis ist nicht alles beim Rabattkauf....

Auch wenn das Gebashe dann gegen Konzessionäre/Hersteller usw. immer sehr einfach ist.....aber so einfach ist es auch für Konzessionäre / Hersteller gegen Urkundenfälschung strafrechtlich vorzugehen...eben um diesem Gebahren und Gebashe (Konzessionärsschutz) vorzubeugen, neigen immer mehr Hersteller/Konzessionäre dazu, ihre Interessen strafrechtlich durchzusetzen.

Wie sich zeigt, wohl auch zurecht...

Gruß Andreas

PS: Auch auf die Gefahr hin, das einige schreiben, das sie aber gaaaaanz andere Erfahrungen usw.... machen.

Praxis und Theorie ist eine Sache. Wir lesen hier aber auch, das manche, aber auch andere Erfahrungen machen und eben keine Kulanz mehr erwarten dürfen....

xelor63
27.11.2009, 13:51
Original von Hannes

Original von Rolex1970

:grb: :grb:

Bedenke, das jede Seriennummer einer Krone beim Verlassen des Offiziellen Konzis nach Genf gemeldet wird.... ;)
In der Schweiz vielleicht. In D ist das nicht der Fall.

Bei Landcode (907), Namen und Ser.no geht nach Genf.

XELOR

StefanS
27.11.2009, 13:56
Also ich würde da auch aufpassen.
Beispiel der Händler hat bereits auf dem Zerti unterschrieben und der neue Käufer trägt dann erst nach 1 Jahr das Datum auf dem Zerti ein.

ich bin mir sicher, das kann jeder Laie sehen, dass das Kaufdatum dann später nachgetragen wurde und somit wäre es Betrug.

Ausserdem weiss doch auch Köln ganz genau, welche Gehäusenummer wann und zu welchem Konzi geschickt wurde und die haben ganz genaue Werte, wann diese Uhren dann cirka verkauft wurden.

ich wäre da sehr sehr vorsichtig ein Datum später erst bei Garantie Schaden einzutragen.

ich würde das sogar lieber blanko belassen und mir die Kaufquittung dazu aufheben und diese im Garantiefall mit dazu legen, bevor ich da irgendwas selbst eintragen würde. :op:

Hannes
27.11.2009, 14:00
Original von StefanS
... und die haben ganz genaue Werte, wann diese Uhren dann cirka verkauft wurden.
Jep. Dauert im Schnitt circa ein Tag bis drei Jahre.

Moehf
27.11.2009, 14:04
Ich bin zu anständig...ich hätte das wohl anders gemacht :D

rudi
27.11.2009, 14:16
Hi,

da kauft man dann ganz unbesorgt eine junge Gebrauchte aus dem Forum und bekommt eine Uhr, die vielleicht zwei Jahre mehr auf dem Buckel hat 8o

husi
27.11.2009, 14:17
Zitat Hannes: "Jep. Dauert im Schnitt circa ein Tag bis drei Jahre."


In dem schönen Land, wo die lila Kühe stehen (sollen), werden die o.g. drei Jahre
auch mal locker überschritten.

Ich habe im November 2007 eine OQ 17013 bei Fa. Bucherer in Basel gekauft.

Die hat fast eine Ewigkeit bis zum Verkauf gelegen, noch mit Papier-Zertifikat.

Da lief die Garantie immerhin bis zum 12.11.2009. :op:







P.S. Hoffentlich haben sie der Zentrale vermeldet, dass da so ein Verrückter diese Uhr gekauft hat.

StefanS
27.11.2009, 16:25
@ Peter,

ich denke wenn Du bei dieser Uhr nachweisen kannst, dass Du die Uhr direkt beim Konzi gekauft hast mit Rechnung ist doch alles ganz klar!!

Aber bei den Uhren, die über Grauhändler bezogen worden sind, wo keine Rechnungen für diese Uhren erstellt worden sind und diese dann vielleicht 1-2 Jahre auf dem Buckel haben und dann nach 20 Monaten einen Garantiefall haben...ich weiss mal nicht, ob Rolex da so kulant ist..bzw. nicht versuchen wird, bzw. ein Nachweis erbracht werden muss, wann die Uhr erworben wurde :grb:

Ich sehe das nicht Ganze schon etwas kritisch gerade bei höheren Garantiefällen :op:..... :grb:

Andreas
27.11.2009, 16:39
Original von rudi
Hi,

da kauft man dann ganz unbesorgt eine junge Gebrauchte aus dem Forum und bekommt eine Uhr, die vielleicht zwei Jahre mehr auf dem Buckel hat 8o


Wenn eine Legende zur Uhr "manipuliert" wurde, passiert dir das überall im Gebrauchtuhrenhandel.

Gruß Andreas

stylus1_de
27.11.2009, 18:25
Also ich würde eine Uhr nicht ohne Verkaufsdatum auf dem Zertifikat kaufen. Den Namen des Käufers kann man weglassen, glaube ist besser wenn man die Uhr wieder Verkaufen will. Wer möchte ein Zerti haben auf dem ein anderer Name und nicht der eigene steht. Ausser der Vorbesitzer heisst Paul Newman, Steve Mcqueen oder so ähnlich :D

Wenn man sich eine Uhr für 5.000,00 EUR und mehr kauft , sollte man sich im Klaren sein, das eine eventuelle Revision oder Reparatur schon mal 500,00 EUR und mehr kosten kann.

Deshalb verstehe ich auch nicht die Einstellung derjenigen die meinen, das Datum bei bedarf nachträglich selbst Eintragen zu können. Ich wäre stinksauer wenn ich eine Uhr gebraucht kaufen würde und es stellt sich heraus das am Zertifikat manipuliert wurde. :op:

Ich finde ein Zertifikat auf dem das Verkaufsdatum steht toll, oder?

http://i45.tinypic.com/flv67m.jpg

Big Ben
27.11.2009, 19:40
Puhhhh, das unter anderen meine Antwort hier solche Wellen schlägt hätte ich nicht gedacht!

Es geht hier nicht darum das man eine Omi um die Rente betrügt, sondern um ein Vordatieren. Sicher nicht 100% korrekt, aber auch kein Kronjuwelendiebstahl, selbst ein Konzi praktiziert dies auf Bitte.

Nun, der eine fährt betrunken Auto, der andere stürmt wöchentlich Laufhäuser während die Frau zuhause die Kinder hütet. Was ich damit sagen möchte: wer frei von Sünde ist, werfe den ersten Stein.

Generell weiß ich die Begriffe Redlichkeit, Anstand und Moral schon für mich zu verwenden, an einen späteren Verkauf habe ich noch nicht einmal gedacht…..
Member hier als ******** darzustellen finde ich schon ein wenig hart.

Ich kaufte einmal eine Uhr direkt von einem namhaften Luxus-Uhrenhersteller mit einem kompletten Blanko-Zerti. Mit einem Augenzwinkern sollte ich das Datum später selbst eintragen. Ja, diese Uhr habe ich verkauft und den Käufer darüber im Kenntnis gesetzt. Letztendlich war es ihm egal, ob die Uhr nun 2 Jahre beim Konzi liegt und von zig Leuten anprobiert wurde, solange sie sauber und ordentlich ist.

Und sind wir mal ehrlich, wie soll es zu Garantieproblemen kommen? Ist hier schon ein einziger Fall vorgekommen?

So jetzt könnt ihr weiter hacken, ich gehe auf ein Bier in die Kneipe.

Charles.
27.11.2009, 20:50
Rolex lässt durch seinen eigenen Vertreter Leistungen versprechen. Das Ende dieser Leistungen ist klar bestimmt. Heimlich zu versuchen, die Dauer dieser Leistungen zu verlängern, indem eine Uhr nach einem Weiterverkauf wieder als neu gelten soll, ist doch kein Kavaliersdelikt, nur deshalb, weil es in diesem Forum vielleicht eine solche Praxis gibt!

Wie gesagt: Es geht nicht um das Beschreiben eines Stücks Plastik als solches, sondern um eben die garantierte Leistung. Es ist und bleibt ********isch, dies aufgrund einer Verfälschung einer Garantieurkunde bzw. einer falschen Beurkundung des Verkaufsdatums vom Rolex-Fachhändler zu tun.

Wie weit eine Mittäterschaft des Rolex-Fachhändlers dabei ist, ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Die Gewerbsmäsigkeit des Fachhändlers tritt für Deutschland und die Schweiz erschwerend hinzu. Für Österreich kenne ich die Situation nicht.

Ich kenne einen Fall, in welchem ein Geschäft gerade noch knapp dadurch die Konzession retten konnte, dass der Vater die Verantwortung dafür dem Sohn hat übergeben können. Und ich kenne drei Geschäfte näher, die die Rolex-Konzession verloren haben. Rolex zwingt keinen zu Umsätzen, und war in verschiedenen Kontinenten mit Rücknahmen grosszügig, um den Konkurs ihres Fachhändlers in der heutigen Lage abzuwenden. Die Grau-Praxis dürfte eher verschärft werden. In Europa, das ist meine Privatansicht, gibt es doch eher zuviele Rolex-Fachhändler.

Wer Konkurrenten dadurch ausbootet, dass er Uhren sehr billig an servicearme, ladenfreie etc. Grauhändler verkauft, die diese mit guter Marge, aber immer noch billig an Endkunden abgeben, kann doch nicht erwarten, dass die Garantie erst zu lafen beginnt, wenn's einem in der Kette gerade passt. Die Leistung muss von Rolex erbracht werden, soweit sie mit deren Käufern, den Rolex-Fachhändlern vereinbart ist.

Und nun noch zu den Grauhändlern: Braucht es sie wirklich? Die Sammler unter uns können durch diszipliniertes und bei einem Händler konzentriertes Kaufverhalten ohne weiteres einen guten Rabatt vereinbaren. Das verbietet Rolex nicht, und es hat für den Kunden den Service- und Garantie-Vorteil. Ohne Betrug, und trotz Ladengeschäft mit anwesendem Uhrmacher (ich meine Uhrmacher, nicht Hobby-Bastler). Grauhändler holen doch einfach mit geringster Leistung Margen ab, die sich ohne einen solchen Händler und tatsächlicher Endkunde teilen könnten. Ein offenes Gespräch hilft da manchmal Wunder.

Diszipliniert einkaufen heisst auch, dass man sein Gehirn und seine Vorstellungskraft vor demKauf etwas anstrengt. Man kann die Stahlausgabe einer Uhr auch bestellen, wenn man vorher nur die Gold- oder Rolesor-Version gesehen hat. Oft kann man die Zifferblatt-Auswahl beim Rolex-Fachhändler im Original-Zifferblatt-Katalog in guter Qualität bereits vor dem Kauf treffen. Man ist orientiert und muss nicht mehrlange nach dem Listenpreis fragen. Man weiss, dass man bei einer Bestellung vielleicht etwas warten muss, und dass man eine daytona in Stahl wohl kaum ohne Golduhr bestellen sollte.

Ich empfehle hier allen einen Kauf beim Konzi unter Teilung der Marge. Die meisten von uns wissen ja inoffiziell, wo Fachhändler versteckt sind, die auf Umsatz angewiesen an Graue liefern. Und manchmal erhält man auch bei andern einen guten Rabatt. Nie zur Hauptverkehrszeit, bei Anwesenheit anderer Kunden, und immer direkt mit dem Chef zu besprechen. Immer Bargeld in der Tasche, denn eine Bank bzw. ein Kreditkartenunternehmen, das mitkassiert, kann man hier nicht gebrauchen. Und: Man muss wissen, was man kauft.

Wer auf einer Ferienreise kauft, muss natürlich gegebenfalls eine korrekte Versteuerung miteinbeziehen. Vielleicht ist die Ferienreise sozusagen mitfinanziert. Aber auch in der eigenen Umgebung findet man vielleicht einen geeigneten Händler. Bei Ketten sind die Kompetenzen der Filialen ziemlich reduziert, und der Chef kümmert sich nicht um einzelne Uhren, auch nicht mit dem Filialleiter per e-mail.

Einmal einen Kauf getätigt wird man sicher beim gleichen Fachhändler das nächste Mal wieder entsprechend bedient. Vielleicht bringt man einmal einen neuen Kunden (auch für anderes) oder kauft mal Schmuck für die Frau beim selben Rolex-Fachhändler. Solche Gesten werden immer geschätzt. Ob das im jeweiligen Inland ist oder sonstwo.

So ist das Garantiekarten-Problem definitv vom Tisch.
Das Transport-Risiko-Problem übrigens ebenso.

Mücke
27.11.2009, 21:26
Ich würde das Kärtchen "jungfräulich" lassen.

Laohu
27.11.2009, 21:33
Original von Charles.
Rolex lässt durch seinen eigenen Vertreter Leistungen versprechen. Das Ende dieser Leistungen ist klar bestimmt. Heimlich zu versuchen, die Dauer dieser Leistungen zu verlängern, indem eine Uhr nach einem Weiterverkauf wieder als neu gelten soll, ist doch kein Kavaliersdelikt, nur deshalb, weil es in diesem Forum vielleicht eine solche Praxis gibt!

Wie gesagt: Es geht nicht um das Beschreiben eines Stücks Plastik als solches, sondern um eben die garantierte Leistung. Es ist und bleibt ********isch, dies aufgrund einer Verfälschung einer Garantieurkunde bzw. einer falschen Beurkundung des Verkaufsdatums vom Rolex-Fachhändler zu tun.

Wie weit eine Mittäterschaft des Rolex-Fachhändlers dabei ist, ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Die Gewerbsmäsigkeit des Fachhändlers tritt für Deutschland und die Schweiz erschwerend hinzu. Für Österreich kenne ich die Situation nicht.

Ich kenne einen Fall, in welchem ein Geschäft gerade noch knapp dadurch die Konzession retten konnte, dass der Vater die Verantwortung dafür dem Sohn hat übergeben können. Und ich kenne drei Geschäfte näher, die die Rolex-Konzession verloren haben. Rolex zwingt keinen zu Umsätzen, und war in verschiedenen Kontinenten mit Rücknahmen grosszügig, um den Konkurs ihres Fachhändlers in der heutigen Lage abzuwenden. Die Grau-Praxis dürfte eher verschärft werden. In Europa, das ist meine Privatansicht, gibt es doch eher zuviele Rolex-Fachhändler.

Wer Konkurrenten dadurch ausbootet, dass er Uhren sehr billig an servicearme, ladenfreie etc. Grauhändler verkauft, die diese mit guter Marge, aber immer noch billig an Endkunden abgeben, kann doch nicht erwarten, dass die Garantie erst zu lafen beginnt, wenn's einem in der Kette gerade passt. Die Leistung muss von Rolex erbracht werden, soweit sie mit deren Käufern, den Rolex-Fachhändlern vereinbart ist.

Und nun noch zu den Grauhändlern: Braucht es sie wirklich? Die Sammler unter uns können durch diszipliniertes und bei einem Händler konzentriertes Kaufverhalten ohne weiteres einen guten Rabatt vereinbaren. Das verbietet Rolex nicht, und es hat für den Kunden den Service- und Garantie-Vorteil. Ohne Betrug, und trotz Ladengeschäft mit anwesendem Uhrmacher (ich meine Uhrmacher, nicht Hobby-Bastler). Grauhändler holen doch einfach mit geringster Leistung Margen ab, die sich ohne einen solchen Händler und tatsächlicher Endkunde teilen könnten. Ein offenes Gespräch hilft da manchmal Wunder.

Diszipliniert einkaufen heisst auch, dass man sein Gehirn und seine Vorstellungskraft vor demKauf etwas anstrengt. Man kann die Stahlausgabe einer Uhr auch bestellen, wenn man vorher nur die Gold- oder Rolesor-Version gesehen hat. Oft kann man die Zifferblatt-Auswahl beim Rolex-Fachhändler im Original-Zifferblatt-Katalog in guter Qualität bereits vor dem Kauf treffen. Man ist orientiert und muss nicht mehrlange nach dem Listenpreis fragen. Man weiss, dass man bei einer Bestellung vielleicht etwas warten muss, und dass man eine daytona in Stahl wohl kaum ohne Golduhr bestellen sollte.

Ich empfehle hier allen einen Kauf beim Konzi unter Teilung der Marge. Die meisten von uns wissen ja inoffiziell, wo Fachhändler versteckt sind, die auf Umsatz angewiesen an Graue liefern. Und manchmal erhält man auch bei andern einen guten Rabatt. Nie zur Hauptverkehrszeit, bei Anwesenheit anderer Kunden, und immer direkt mit dem Chef zu besprechen. Immer Bargeld in der Tasche, denn eine Bank bzw. ein Kreditkartenunternehmen, das mitkassiert, kann man hier nicht gebrauchen. Und: Man muss wissen, was man kauft.

Wer auf einer Ferienreise kauft, muss natürlich gegebenfalls eine korrekte Versteuerung miteinbeziehen. Vielleicht ist die Ferienreise sozusagen mitfinanziert. Aber auch in der eigenen Umgebung findet man vielleicht einen geeigneten Händler. Bei Ketten sind die Kompetenzen der Filialen ziemlich reduziert, und der Chef kümmert sich nicht um einzelne Uhren, auch nicht mit dem Filialleiter per e-mail.

Einmal einen Kauf getätigt wird man sicher beim gleichen Fachhändler das nächste Mal wieder entsprechend bedient. Vielleicht bringt man einmal einen neuen Kunden (auch für anderes) oder kauft mal Schmuck für die Frau beim selben Rolex-Fachhändler. Solche Gesten werden immer geschätzt. Ob das im jeweiligen Inland ist oder sonstwo.

So ist das Garantiekarten-Problem definitv vom Tisch.
Das Transport-Risiko-Problem übrigens ebenso.

dem ist nichts mehr hinzuzufügen :gut:

Charles.
27.11.2009, 21:42
Original von hartenfels
...na dann liege ich ja vermutlich richtig, wenn ich bei meiner ganz frischen Uhr von Marco - ganz in der Tradition der Rolex-Konzessionäre - "November 2009" eintrage.


Das Ausfüllen der Garantie unterliesse ich komplett.
Im Schadenfall hast Du eine Kaufquittung, Überweisungsbeleg, Kontobelastung (Kreditkarte oder sonst) oder was auch immer.. Wenn nicht, gehst Du eben zu Deinem Verkäufer.

Die Garantie ist nur dann etwas wert, wenn sie durch den Rolex-Vertreter im Moment des Verkaufs ausgefüllt und datiert wurde.
Zwei Jahre zurück lassen sich leicht von allen Verkaufs-Angestellten polizeilich Schriftproben einholen, falls ein Garantiefall durch Rolex vor den Strafrichter gebracht wird...

Big Ben
27.11.2009, 22:22
:rofl: :rofl: :rofl:

Schon klar.... ich bin mir sicher: es werden Profiler und Forensiker - vorzugsweise von CSI Miami - eingesetzt. :supercool: