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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kfz- Versicherungsfrage nach Unfall (für Experten)



Watch-Hunter
03.12.2009, 16:05
Hallo,

ich war heute in einem Unfall beteiligt mit dem Wagen von meinem Schwager.
Ich sollte in seinem Auftrag den Wagen um parken.
Der Wage ist Vollkasko versichert, aber er ist als alleiniger Fahrer eingetragen.

Es würde niemand (von den 4 beteiligten Fahrern) von der Polizei verwarnt bzw. müsse Bussgeld zahlen.

Falls ich jetzt im Nachhinein als Verursacher bestimmt werde, wie läuft es mit der Versicherung ab? :ka:

Vielen Dank im Voraus :verneig:

biffbiffsen
03.12.2009, 16:09
bei meiner versicherung war so, dass ich den Rabatt, den ich als Alleinfahrer bekam, rückwirkend nachzahlen müsste.
Versicherungsschutz bleibt aber bestehen.

dibi
03.12.2009, 16:25
Oft geht auch die Selbstbeteiligung hoch. Bei Directline zum Beispiel auf 2.500 EUR.

FritzEots
03.12.2009, 16:30
Du mußt einen Jahresbeitrag Strafe bezahlen

dibi
03.12.2009, 16:32
Blödsinn, Fritzfratz.

biffbiffsen
03.12.2009, 16:33
..aber klasse 1. Post :gut:

AndreasL
03.12.2009, 16:54
Das Thema Vertragsstrafe gibt es wirklich bei vorsätzlichen Falschangaben.

Wenn also jemand zum täglichen Parken des Autos eingestellt wird und man Einzelfahrer angibt, könnte man über so ein Thema nachdenken.

relax
03.12.2009, 17:13
Herrlich diese Spekulationen ins Blaue hinein, echte Qualitätsposts.

Zunächst geht aus der Unfallschilderung nicht hervor ob überhaupt die eigene Haftpflicht und/oder Kasko in Anspruch genommen werden. Ohne eingereichten Schaden auch keine Hochstufung oder sonstiger Ärger.

Bei einer Schadensregulierung und einem im Vertrag nicht eingeschlossenen Fahrer ist die Rückzahlung des Rabatts für eingeschränkten Nutzerkreis tatsächlich üblich. Hier entscheidet das Versicherungsunternehmen ob die im Vertrag festgelegte Malusregelung greift.

Die angesprochene zusätzliche Erhebung von mehreren Monatsbeitragssätzen als Strafe kann je nach Versicherung erhoben werden. Eine grundsätzliche und verbindliche Regelung gibt es hierzu nicht. Schon garnicht zwingend ein Jahresbeitrag.

Schaut doch einfach mal in die Versicherungsbedingungen der KF Versicherung...

Vanessa
03.12.2009, 17:26
Original von relax
Herrlich diese Spekulationen ins Blaue hinein, echte Qualitätsposts.

Zunächst geht aus der Unfallschilderung nicht hervor ob überhaupt die eigene Haftpflicht und/oder Kasko in Anspruch genommen werden. Ohne eingereichten Schaden auch keine Hochstufung oder sonstiger Ärger.



Na, wer lesen kann, hat dann auch die Möglichkeit zu Qualitätsposts....

Siehe: "Sollte ich im Nachhinein als Verursacher...."

Außerdem: Aufgrund Teilungsabkommen zahlen die Versicherer untereinander bei bestehenden VK-Verträgen.....da können dann schon Nachfragen kommen.

uhrenmaho
03.12.2009, 17:31
Soweit ich das in Erinnerung habe, muss!! die Versicherung nicht zwangsläufig nachträglich Beitrag erheben. Sie kann!! nachträglich Beitrag erheben. Das ist von Versicherung zu Versicherung verschieden. Der Normalfall ist, dass die Differenz/Beitrag zwischen "Alleinfahrer" und "Alle fahren" rückwirkend zu zahlen ist.

Versicherungsschutz besteht auf jeden Fall.

______
Manfred

AndreasL
03.12.2009, 17:31
Schaut wirklich in die AKB rein; die Handhabung unterscheided sich von Unternehmen zu Unternehmen.


Und es gibt (bei dem anderen Thema) wirklich Vertragstrafen.

"Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht mitgeteilt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zum erhöhten Beitrag eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags fällig und zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nach den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen berechnet." (Quelle: AKB einer Versicherung)

relax
03.12.2009, 17:35
Original von Vanessa

Original von relax
Herrlich diese Spekulationen ins Blaue hinein, echte Qualitätsposts.

Zunächst geht aus der Unfallschilderung nicht hervor ob überhaupt die eigene Haftpflicht und/oder Kasko in Anspruch genommen werden. Ohne eingereichten Schaden auch keine Hochstufung oder sonstiger Ärger.



Na, wer lesen kann, hat dann auch die Möglichkeit zu Qualitätsposts....

Siehe: "Sollte ich im Nachhinein als Verursacher...."

Außerdem: Aufgrund Teilungsabkommen zahlen die Versicherer untereinander bei bestehenden VK-Verträgen.....da können dann schon Nachfragen kommen.


hm, dabei hatte sich mein Pfleger so Mühe gegeben das deutlich vorzulesen.

Selbstverständlich könenn da Nachfragen kommen. Und auch Konsequenzen. Nur die Jahresprämie als generelle Strafabgabe sehe ich da nicht ganz so deutlich wie andere Member. ;)

Sei´s drum, viel Glück bei der Sache!

Vanessa
03.12.2009, 17:39
:rofl: :dr:

Das mit der Jahresprämie sehe ich auch eher als Stammtisch-Parole....

Ingo.L
03.12.2009, 17:45
Original von Rayman7979
Falls ich jetzt im Nachhinein als Verursacher bestimmt werde, wie läuft es mit der Versicherung ab? :ka:

Vielen Dank im Voraus :verneig:

Wenn ich mir eine solche Frage stellen würde, würde ich bei derVersicherung nachhaken. Wenn ich ne Frage zu meinem Steak habe, frage ich ja auch meinen Metzger und nicht meinen Bäcker :grb:

AndreasL
03.12.2009, 17:46
Original von Rayman7979
...
Falls ich jetzt im Nachhinein als Verursacher bestimmt werde, wie läuft es mit der Versicherung ab? :ka:
...



Dann trag es wie ein Mann; wird nicht viel kommen.

DaytonFan
03.12.2009, 19:42
Original von AndreasL
Schaut wirklich in die AKB rein; die Handhabung unterscheided sich von Unternehmen zu Unternehmen.


Und es gibt (bei dem anderen Thema) wirklich Vertragstrafen.

"Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht mitgeteilt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zum erhöhten Beitrag eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags fällig und zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nach den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen berechnet." (Quelle: AKB einer Versicherung)


so ist es und nicht anders :gut:

mir ist aber kein einziger fall jemals untergekommen wo die klausel angewandt wurde.

im normalfall fragt der versicherer beim vermittler nach warum jemand gefahren ist der nicht im vertrag steht. hat der eine vernünftige erklärung (wie vom ts geschildert) passiert gar nichts :dr:

Maxiiking
04.12.2009, 06:53
wenn du ne Verkehrsrechtsschutzvers. hast, hab ich nen Fachanwalt für Dich...

ist besser gleich Profi zu fragen...

Grüße
Liam

DaytonFan
04.12.2009, 07:11
Original von Maxiiking
wenn du ne Verkehrsrechtsschutzvers. hast, hab ich nen Fachanwalt für Dich...

ist besser gleich Profi zu fragen...

Grüße
Liam


ich bin profi :supercool: :twisted:

FritzEots
04.12.2009, 08:35
Fritzfratz.


der dibi weiß Bescheid !

KEB
04.12.2009, 10:01
Sollte doch in den Vertragsbedingungen geregelt sein.

Ingo.L
04.12.2009, 10:10
Was mich jetzt viel mehr interessiert: Wieso knallen bei einem simplen Parkmanöver 4 !!!!! Autos zusammen :grb:

karl16750
04.12.2009, 14:40
Original von Ingo.L
Was mich jetzt viel mehr interessiert: Wieso knallen bei einem simplen Parkmanöver 4 !!!!! Autos zusammen :grb:

ganz einfach wenn man den Blinker nicht benutzt und einfach aus heiterem Himmel stehenbleibt =(

Ingo.L
04.12.2009, 14:46
ok, zwei könnte ich verstehen. Evt. auch drei. Aber vier ? Respekt :D :gut:

Chefcook
04.12.2009, 19:25
Nach dem Eintreten der Tatsache, dass man nicht mehr Alleinfahrer ist, hat man i.d.R. zwei Wochen Zeit, dies der Versicherung mitzuteilen. Das sollte dein Schwager jetzt mal tun...

Uhren-Fan
04.12.2009, 23:09
Aus Erfahrungen im Kollegenkreis kann ich DaytonFan nur zustimmen. Die Versicherungen nehmen den Versicherungsnehmer nur bei vorsätzlichen Falschangaben in Regress.

Dies gilt z. B. auch wenn angegeben wurde, dass der Wagen nachts in der Garage steht und im Urlaub normal auf der Straße geparkt wird. Dies ist einem Kollegen so passiert. Er hat das seiner Versicherung angegeben und die haben problemlos bezahlt.

Wenn dein Schwager in einer wichtigen, nicht verschiebbaren Besprechung war, wird niemand etwas dagegen haben, wenn du den Wagen umparkst, weil er ev. jemanden anderen behindert.

kiefmark
17.02.2010, 10:49
Das hat mich auch sehr verwundert, dass vier Fahrzeuge in einen Einparkunfall verwickelt waren, das habe ich so auch noch nicht gehört. Für mich stellt sich hier die Frage, ob der Unfall überhaupt polizeilich aufgenommen worden ist bzw. inwiefern schon persönliche Daten ausgetauscht wurden. Gibt ja mehrere Möglichkeiten, diesen Vorfall versicherungstechnisch zu klären. Einerseits kann man den Unfallschaden über die Vollkaskoversicherung (http://www.autoversicherung-online.info/KFZ-Lexikon/V/Vollkaskoversicherung) des Fahrzeughalters regeln, wenn das günsiger kommt, die Haftpflicht des Verursachers wäre auch eine Möglichkeit.