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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafzettel sonntags am Bahnhof



madmax1982
13.12.2009, 12:20
Mein Kumpel hat letzte Sonntag seine Freundin zum Bahnhof gebracht. Dort gibts nur gebührenpflichtige Parkplätze.
Da die Sache seiner Meinung nach keine Zeit gekostet hat und er effektiv 10min benötigt hat, um sie am Zug abzuliefern und wieder zum Auto zu kommen, hat er kein Ticket gelöst.
Wie es der Zufall so will, war allerdings, als er nach 10min zurück kam, ein Ticket am Scheibenwischer. :D
27€; die sich aus 4€ fürs Parken ohne Ticket und 23€ "Vertragsstrafe" zusammensetzen. Der Parkplatz wird von einer privaten Firma betrieben.
Ist das so rechtens oder muss da nicht zumindest ein gewisser Zeitraum zum Be- und Entladen eingeräumt werden?
Wenn man im öffentlichen Raum im Halteverbot steht, muss die blaue Tante schließlich auch erst mal die paar Minuten zum Be- und Entladen abwarten. Mein Eindruck ist, dass bei solchen Privatunternehmen sehr voreilig kassiert wird und mit hohen Strafen bei Widerspruch gedroht wird, in der Hoffnung, dass der kleine Mann ohne zu Murren zahlt. Wie sieht in dem Fall die Rechtslage aus?
Tragen wie ein Mann - zahlen und der Freundin ewig Vorhaltungen machen; oder dagegen angehen?!?

ehemaliges mitglied
13.12.2009, 12:30
Vorweg - ich bin kein Jurist, aber
Dort gibts nur gebührenpflichtige Parkplätze duerfte Deine Frage doch schon beantworten... :ka: :grb:

ulfale
13.12.2009, 12:36
Kann mich Magic eigentlich nur anschließen...welchen Teil des Wortes "gebührenpflichtig" hat Dein Kumpel nicht verstanden?? :grb :D

madmax1982
13.12.2009, 12:46
Tja, das ist so ne Sache. So wie ers mir erzählt hat, hat er es übersehen und auch nicht daran gedacht, weil Sonntags in der ganzen Stadt die öffentlichen Parplätze kostenlos sind. Dass es ein von einem Privatunternehmen betriebener Parkplatz war, hat er auch erst dann gesehen, als er den "Strafzettel" an der Scheibe hatte. :rolleyes:
Die Tatsache, dass da innerhalb kurzer Zeit ein Ticket dran war, erweckt in mir aber schon das Gefühl, dass er ein paar Raubrittern auf den Leim gegangen ist.

Butch
13.12.2009, 12:50
Tja, hätte jetzt die Stadt ein Zwanni-Ticket an die Scheibe geklebt, wäre das Maß der Entrüstung an dieser Stelle sicher einhelliger.

Privatisierung ist aber nun mal das Gebot der Stunde. Ich würde deshalb nochmal genau auf dem Ticket nachschauen, ob nicht vielleicht noch ein Burger beim nächsten Mäkkes inkludiert ist. ;)

Das Ding ist wahrscheinlich gelaufen, so bitter das auch sein mag. =(

Smartass
13.12.2009, 12:59
Arsch in der Hose: Zahlen und fröhlich sein.

siebensieben
13.12.2009, 13:06
Wenn so alle dächten, wäre es kein Gebürhenpflichtiger Parkplatz mehr. In der Regel ist bei öffentlich betriebenen Parkplätzen eine Ein- und Ausladezeit von drei Minuten die Grenze zwischen Parken und Halten. Außerdem frag mal Deinen Kumpel, in welcher Zeit der lebt. Dass an Bahnhöfen Tag und Nacht und auch am Wochenende Parkraum bewirtschaftet wird, ist schon seit Dutzenden von Jahren so, nicht erst seit ein paar Wochen. Wahrscheinlich stand auch eingangs ein Schild, wie das mit den Preisen ist. Er hat also schlicht und einfach hoch gepokert, wird schon keiner kommen - und dieses Mal verloren. So ist das halt.


Mein Eindruck ist, dass bei solchen Privatunternehmen sehr voreilig kassiert

10 Minuten sind 10 Minuten. Wer solll da die Grenzen ziehen? Voreilig wäre, wenn Dir die blaue Tante schon bei der Einfahrt gleich das Strafticket gibt, weil sie zu meinen glaubt, dass Du das "normale" Ticket nicht ziehen willst.

kaiserrob
13.12.2009, 13:11
Einfach behaupten,man wüsste nicht wer gefahren sei.Auf städtischen Flächen gilt im Rahmen der Straßeverkehrsordnung die „Halterhaftung“. Der Halter eines Autos ist in der Pflicht, wenn kein Parkschein gezogen wurde.Dies ist aber ein privater Parkplatz.
So stand es zumindest neulich in unserer Lokalzeitung,ein Bürger konnte sich so das Bußgeld ersparen,bzw das Unternhemen hat einen Rückzieher gemacht.

Rolexplo
13.12.2009, 20:57
ein Bürger konnte sich so das Bußgeld ersparen

Yep, was aber nicht erwähnt wird, dass der Halter nun ein Fahrtenbuch mitzuführen hat.
Überleg mal was für ein aufwand, jede Fahrt einzutragen.
Und das für ein Bußgeld :grb:
gruß Jörg

Insoman
13.12.2009, 21:00
Fahrtenbuch bei einer zivilrechtlichen Forderung :grb:

paddy
13.12.2009, 21:06
Original von madmax1982... Tragen wie ein Mann - zahlen und der Freundin ewig Vorhaltungen machen; oder dagegen angehen?!?
Was kann denn die Freundin dafür, er hat doch geparkt. ;)

Lord of Doom
13.12.2009, 21:22
Original von Rolexplo

ein Bürger konnte sich so das Bußgeld ersparen

Yep, was aber nicht erwähnt wird, dass der Halter nun ein Fahrtenbuch mitzuführen hat.
Überleg mal was für ein aufwand, jede Fahrt einzutragen.
Und das für ein Bußgeld :grb:
gruß Jörg

Wegen einem Delikt im ruhenden Verkehr Fahrtenbuch?
Never ever.

Die Erheblichkeitsgrenze für Fahrtenbuch liegt wenigstens bei 1 Punkt.
Beharrliche Pflichtverletzung wenn jemand 200 Tickets im Jahr zieht und da regelmäßig mätzchen macht mal außen vor, aber dafür gibt es wie schon erwähnt die Halterhaftung im ruhenden Verkehr.
Davon ab- Fahrtenbuch verhängen kann nur die zuständige Behörde, welches Interesse sollte die Stadt haben für irgendeinen zwilichtigen privaten Betreiber auf diese Weise tätig zu werden?

Einen derartigen Privatstrafzettel würde ich nicht zahlen.
Freundlich anschreiben und nach photographischem Beweis fragen dass das eigene Fahrzeug wirklich dort gestanden hat.
Wollen wir wetten es gibt keinen und du hörst nie wieder davon?

Parken auf einem regulären Parkplatz im Rahmen des StVO Bereichs ohne gültigen Parkschein: Bußgeldsanktionierung: 5€ in diesem Fall.
Warum sollte ein Privater sich mit 20€ reich verdienen dürfen?

Die testen einfach ob es geht und der Durschnittsbürger zahlt. Die die sich wehren sind bereits einkalkuliert, die lässt man dann idR in Ruhe. Oder glaubt ihr die führen wegen 27€ einen Zivilprozes?

Ich kann ja auch nicht einfach wenn jemand vor meiner Einfahrt parkt ein Knöllchen ausstellen über 100€ "Vertragsstrafe". :troll: denkt das mal weiter wohin das führen würde wenn jede Privatperson, Firma etc. einfach Strafzettel ausstellen könnte.

Butch
13.12.2009, 21:47
Es gibt Clubs, da kostet ein Piccolo 20.- EUR. Wer trinkt, zahlt! Auch wenn es denselben Drink beim ALDI gegenüber für 69.- Cent gibt.

Wäre ich der Parkplatzbetreiber (und somit Hausrechtsinhaber), würde ich die "Zusatzgebühr" mit den Bewirtschaftungskosten, angefangen von der Bewachung und Beleuchtung über die Grundstückssteuer bis hin zum Winterstreudienst, erklären.

Und darum würde ich auch streiten, weil es mich aller Wahrscheinlichkeit nach nichts kostet.

Rolexplo
13.12.2009, 21:48
Parken auf einem regulären Parkplatz im Rahmen des StVO Bereichs ohne gültigen Parkschein: Bußgeldsanktionierung: 5€ in diesem Fall.

Ihr versteht da was falsch.Der abgestellte Wagen stand sozusagen auf einem Privatgelände und hat mit der StVO nix mehr zu tun.
Wenn der Falschparker sich bequemt hätte und wäre zum Parkscheinautomat gelaufen hätte er dessen AGB`s lesen können. Dieser Privat Firma gehört quasi der Parkplatz. Könnte auch noch mehr Strafgeld verlangen.


Warum sollte ein Privater sich mit 20€ reich verdienen dürfen?
Das ist ein Schnäppchen.

gruß Jörg

Lord of Doom
13.12.2009, 22:08
Original von Rolexplo

Parken auf einem regulären Parkplatz im Rahmen des StVO Bereichs ohne gültigen Parkschein: Bußgeldsanktionierung: 5€ in diesem Fall.

Ihr versteht da was falsch.Der abgestellte Wagen stand sozusagen auf einem Privatgelände und hat mit der StVO nix mehr zu tun.
Wenn der Falschparker sich bequemt hätte und wäre zum Parkscheinautomat gelaufen hätte er dessen AGB`s lesen können. Dieser Privat Firma gehört quasi der Parkplatz. Könnte auch noch mehr Strafgeld verlangen.


Warum sollte ein Privater sich mit 20€ reich verdienen dürfen?
Das ist ein Schnäppchen.

gruß Jörg

Ich denke ich verstehe es schon richtig, es geht um einen Privatparkplatz, auf dem die StVO grundsätzlich gilt, da der private Verkehrsraum nicht mehr vom Betreiber persönlich beherrscht wird. (So h.L. der Rechtssprechung)
Ich wollte mit dem Beispiel anzeigen was es dich gekostet hätte wenn du auf einem "normalen" regulären Parkplatz, zB am Strassenrand, ohne Parkschein für 10 Minuten (wie im obigen Beispiel geparkt hättest.

Hausrecht, AGBs, was auch immer geben dir nicht das Recht hoheitliche Befugnisse wahr zu nehmen. So wie du dich in einem Club vom Türsteher weder eines "abtastens" unterziehen lassen musst, noch ein privater Security Mann beim einkaufen deine Tasche gegen deinen Willen kontrollieren darf.
In diesem Beispiel könnte man dir den Zugang zum Club/Kaufhaus verweigern, das ist vom Hausrecht gedeckt. Nicht aber sich Befugnisse anzueigenen die nach PolG den Vollzugsbehörden zugewiesen sind. Duldest du es dennoch geschieht das auf deine Einwilligung.

Und die Sanktionierung von Parkverstössen, um wieder auf unseren Fall zurück zu kommen, ist hoheitliche Aufgabe, solche Befugnisse können unter gesetzlich geregelten Fällen, an Private vergeben werden. Hier im vorliegenden Fall aber sicherlich nicht so.
Der Parkplatzbetreiber könnte den unberechtigten Nutzer ihrer Kapazitäten verklagen, auf Schadensersatz, gffs. Unterlassungsanspruch usw usw. Aber einfach einen rechtstültigen Strafzettel ausstellen kann er NICHT.
Und ich sage, einfach aus der Praxis heraus, der wird dich wegen 27€ streitwert nicht verklagen.
Wenns einem zu riskant ist das auf sich zu nehmen muss man wohl zahlen.

ehemaliges mitglied
13.12.2009, 22:29
Tschuldigung, aber ich finde diese Diskussion scheisse.
Jemand parkt auf einem privaten Parkplatz.
Der kostet offensichtlich Geld.
Jemand zahlt nicht.
Der Eigentümer verlangt dafür nachträglich Geld / Schadenersatz.
Der Betrag - Peanuts.
Aber sofort findet sich ein Rechtsanwalt, der den, der nicht zahlen will, instruiert.

Wo ist der berühmte K...-Smiley?

RAMichel
13.12.2009, 22:31
Ich stelle mir die Frage, wo der Vertragsschluß liegt. Unterschreibt man bei der Einfahrt auf das Gelände? Gibt es ein Schrankensystem? Oder kann man ohne jegliches Hindernis auf die Fläche auffahren? Bei letzterem hätte ich erhebliche Probleme, eine Zahlungspflicht zu konstruieren. Bei den beiden erstgenannten könnte man den Fahrer, wenn man ihn denn herausfindet, in Anspruch nehmen. Sehr zwielichtige Sache. Ich würde deshalb einfach gar nichts machen. Ggf. auf ein Einschreiben reagieren, sonst nicht. :dr:

Lord of Doom
13.12.2009, 23:01
Original von Priknamplaa
Tschuldigung, aber ich finde diese Diskussion scheisse.
Jemand parkt auf einem privaten Parkplatz.
Der kostet offensichtlich Geld.
Jemand zahlt nicht.
Der Eigentümer verlangt dafür nachträglich Geld / Schadenersatz.
Der Betrag - Peanuts.
Aber sofort findet sich ein Rechtsanwalt, der den, der nicht zahlen will, instruiert.

Wo ist der berühmte K...-Smiley?

Ich bin es ja gewöhnt mich zu widerholen, deshalb nochmal:

Es geht darum dass nicht Hinz und Kunz anfängt, sich behördliche Befugnisse anzumaßen. Dagegen muss m.E. mit allem Nachdruck vorgegangen werden.
Denn wenn das einreisst geht es dem Bürger bestimmt nicht besser.
Was kommt danach?
In Amerika privatisieren sie bereits den Strafvollzug.
Das ist eine Pervertierung des Systems sonder gleichen.
Es dauerte nicht lang da wurden die ersten Fälle aufgedeckt, in denen Richter und Staatsanwälte Anteilgseigner an den Gefängnissen waren, in die sie Leute verfrachteten. Kannst du dir vorstellen wie "objektiv" da noch die Anklageschriften und Urteile ausgesehen haben?

Oder wie würde dir private Security gefallen die dich irgendwo auf dem Parkplatz anhält und dich vorknöpft und dir den willkürlichen Betrag X abnimmt weil du falsch geparkt hast?

Sowas hat zu unterbleiben, wenn ein Privater, egal ob jur. oder natürliche Person, sich in seinen Rechten verletzt glaubt, hat er/sie den Weg über die Exekutive und die ordentlichen Gerichte zu gehen, und nicht selber Strafzettel auszustellen.

ehemaliges mitglied
13.12.2009, 23:07
Original von Lord of Doom

Original von Priknamplaa
Tschuldigung, aber ich finde diese Diskussion scheisse.
Jemand parkt auf einem privaten Parkplatz.
Der kostet offensichtlich Geld.
Jemand zahlt nicht.
Der Eigentümer verlangt dafür nachträglich Geld / Schadenersatz.
Der Betrag - Peanuts.
Aber sofort findet sich ein Rechtsanwalt, der den, der nicht zahlen will, instruiert.

Wo ist der berühmte K...-Smiley?

Ich bin es ja gewöhnt mich zu widerholen, deshalb nochmal:

Es geht darum dass nicht Hinz und Kunz anfängt, sich behördliche Befugnisse anzumaßen. Dagegen muss m.E. mit allem Nachdruck vorgegangen werden.
Denn wenn das einreisst geht es dem Bürger bestimmt nicht besser.
Was kommt danach?
In Amerika privatisieren sie bereits den Strafvollzug.
Das ist eine Pervertierung des Systems sonder gleichen.
Es dauerte nicht lang da wurden die ersten Fälle aufgedeckt, in denen Richter und Staatsanwälte Anteilgseigner an den Gefängnissen waren, in die sie Leute verfrachteten. Kannst du dir vorstellen wie "objektiv" da noch die Anklageschriften und Urteile ausgesehen haben?

Oder wie würde dir private Security gefallen die dich irgendwo auf dem Parkplatz anhält und dich vorknöpft und dir den willkürlichen Betrag X abnimmt weil du falsch geparkt hast?

Sowas hat zu unterbleiben, wenn ein Privater, egal ob jur. oder natürliche Person, sich in seinen Rechten verletzt glaubt, hat er/sie den Weg über die Exekutive und die ordentlichen Gerichte zu gehen, und nicht selber Strafzettel auszustellen.


Typische Juristen-Logik und -Sprache.
Du meinst - ganz simpel ausgedrückt, Du kannst auf anderer Leute Grund und Boden tun und lassen was Du willst, nur weil Du Dich auf dem Rechtsweg besser auskennst und die entsprechenden Paragraphen entsprechend strapazieren kannst.

Ich suche weiter den Smiley :flop:

Lord of Doom
13.12.2009, 23:16
Dann such mal schön weiter, denn wenn du es nach diesen drastischen Beispielen immer noch nicht verstehst dann willst du es wohl einfach nicht verstehen.

ehemaliges mitglied
13.12.2009, 23:21
Nö, will ich wirklich nicht,
ich "verirre" mich auch nicht auf Parkplätzen und bin
in der Lage, mit Hilfe meiner Brille Schilder zu lesen

:D :D :D

Vanessa
13.12.2009, 23:28
Interessante Diskussion, im Sinne von Ameisen-Tätowieren...Tatsache: Er hat geparkt und ned bezahlt....den Rest sollte der gesunde Menschenverstand beurteilen oder hat ihm eine rne Knarre an die Birne gehalten: "DU PARKST DORT UD ZAHLST NED!"

Uhren-Fan
14.12.2009, 09:27
Moin,

ich glaube, man läßt sich leicht in die Irre führen, weil dieser Parkplatz zu ebener Erde und ohne Dach ist. Letztendlich ist dieser Privatparkplatz das gleiche wie ein privates Parkhaus, das wir alle täglich nutzen. Man fährt durch eine Schranke auf dieses Privatgelände und weiß, dass man zeitlich gestaffelt dafür zahlen muss. Und hier kommt noch dazu, dass ich physisch, d. h. durch eine Schranke, sogar daran gehindert werde, ohne zu zahlen wegzufahren. Also ein alltäglicher Vorgang, der auch noch per Video überwacht wird. Von daher wäre ich mir auch nicht sicher, ob nicht auch dieser Parkplatz mit einer optischen Anlage gesichert ist (-behaupte einfach du hast da nicht geparkt, müssen die dir erst mal nachweisen :grb:). Die Frage ist meiner Meinung nach, ob die Betreiberfirma für das Nichterfüllen einer zivilrechtlichen Forderung eine Strafe erheben kann. :supercool:

karlhesselbach
14.12.2009, 09:42
Hier schreiben wieder die Vollkaskoangestellten, oder?

Der Parkplatz wird von einer Firma betrieben. Die zahlt bestimmt an die Deutsche Bahn AG eine feine Miete.

Wenn Ihr nun diese Parkfläche anmietet, um die Stellplätze weiterzuvermieten, und alle zahlen nicht oder nur schleppend, kommen ganz schnell die Zahlungsschwierigkeiten, oder?

Aber das interessiert ja den Vollkaskoangestellten mit 6 Wochen Urlaub nicht, ob auch Unternehmen Geld verdienen.

Wenn ich mich hinstelle ohne zu zahlen und werde erwischt, dann muß ich halt nachzahlen.

Herrschaften das ist ein Rolex Forum. Eigentlich für Besitzer unnützer Luxusgüter.
Fangen jetzt hier auch schon die Hartgelddiskussionen an?

Die Außenwirkung solcher Diskussionen ist nicht schön :(

ehemaliges mitglied
14.12.2009, 09:51
Original von karlhesselbach
Hier schreiben wieder die Vollkaskoangestellten, oder?
.....
Aber das interessiert ja den Vollkaskoangestellten mit 6 Wochen Urlaub nicht, ob auch Unternehmen Geld verdienen.
.... :(

Bin auch "nur" Angestellter mit 6 Wochen Urlaub, :grb:
habe aber für diese Diskussion und "fachliche Beratung" keinerlei Verständnis.

Würde es eher als Zechpreller-Thread bezeichnen

Donluigi
14.12.2009, 09:56
Ich empfinde 27,- nicht als Peanuts und habe auch meine Probleme damit, wenn ein nichtamtlicher Mahner einen auf Staatsmacht macht. Insofern ist die Frage berechtigt, zudem der TS ja offensichtlich kein Problem mit dem Vergehen und dessen Ahndung an sich hat, sondern nur mit der Höhe des Bußgelds.

paddy
14.12.2009, 10:08
Original von madmax1982...Wenn man im öffentlichen Raum im Halteverbot steht, muss die blaue Tante schließlich auch erst mal die paar Minuten zum Be- und Entladen abwarten...
Be- und Entladen heißt zumindest in meiner Stadt schwere oder sperrige Ladung innerhalb maximal einer halben Stunde ein- bzw auszuladen.

Ich kenn ja jetzt das Erscheiniungsbild seiner Freundin nicht, aber ein Köfferchen dürfte nicht unter be- und entladen fallen...;)

skask
14.12.2009, 10:32
Ein- und Aussteigen zählt auch dazu. Und wenn seine Freundin eine Sehnenscheidenentzündung hat und nicht schwer tragen darf, dann darf er auch noch das Köfferchen in den Zug tragen.

-Sieht er das sportlich und hat die Zeit darf er das Spiel jetzt eben spielen.
-Will er seine Ruhe, könnte er bezahlen.
-Verursacht ihm das Bezahlen so viel Kummer, dann muss er halt in den sauren Apfel beissen und seine Nerven strapazieren.

Lord of Doom
14.12.2009, 15:30
Original von Uhren-Fan
Moin,

ich glaube, man läßt sich leicht in die Irre führen, weil dieser Parkplatz zu ebener Erde und ohne Dach ist. Letztendlich ist dieser Privatparkplatz das gleiche wie ein privates Parkhaus, das wir alle täglich nutzen. Man fährt durch eine Schranke auf dieses Privatgelände und weiß, dass man zeitlich gestaffelt dafür zahlen muss.

Genau das ist der Punkt!
Es macht, wie der Kollege RAMichel bereits ausgeführt hat, einen gewaltigen Unterschied ob der Parkraum baulich abgetrennt ist oder ob ich ihn einfach durch drauffahren erreichen kann.
Stichwort: Willenserklärung zum Vertragsabschluss.
Will ich privates Parken seriös betreiben brauche ich dazu 2 Dinge: EIne Schranke und einen Kassenautomat.
Dann muss ich mich als Betreiber nicht in eine rechtliche Grauzone begeben und dubiose Strafmandate ausstellen für die es keine Rechtsgrundlage gibt, und umgekehrt kann sich kein Kunde damit rausreden er habe nicht gewusst dass er einen Vertrag schliesst, wenn er aktiv durch ne Schranke fährt und ein Ticket zieht.
Wenn ich aber keine Schranke habe und dann so vorgehe wie oben beschrieben, muss ich mir den berechtigten Vorwurf gefallen lassen mir wären nicht zahlende Kunden lieber als Zahlende. Rechnet mal hoch wieviel normale Kunden für 2 oder 3 € parken müssen damit sich das auf einen nicht zahlenden rechnet.
Hinzu kommt dass der Threadsteller nicht eine Stunde oder mehr geparkt hat ohne Parkschein, sondern vermutlich nach 5 Minuten bereits den Wisch unterm Scheibenwischer hatte.
Das legt den Verdacht nahe dass, da gezielt beobachtet wird wer nicht zahlt und sobald sich der Besitzer dann ausser Sichtweite des KFZ befindet sprintet einer raus und klemmt das Ding unter den Scheibenwischer.
Mag ja sein dass 27€ für manche Leute Peanuts sind, für mich auch. Trotzdem würde ich sie nicht jemand nachwerfen der beschlossen hat dass er gern 27€ hätte.
Was hindert den Betreiber daran einfach nächstes Jahr noch ne 0 dran zu hängen?
Schlicht die Tatsache, dass der Spuk dann auffliegen würde, weil keiner mehr zahlt.
Aber dann gäbe es hier immer noch Leute die sagen würden: 270€ sind Peanuts, einfach zahlen und Schnauze halten, mit 270€ zünde ich mir meine Zigarren an, ist doch nicht der Rede wert. :rolleyes:

Generell...selbst in Expertenforen in denen Leute aktiv juristischen Rat suchen gibt es die immer gleichen Querschläger aus der Laiensphäre, die als einzigen "Tipp" parat haben: Heul nicht rum, du hasts verbockt, trag die Konsequenzen wie ein Mann.
Und das obwohl oftmals verhältnissmäßig simple prozessuale Vorschriften genügen um die Gegenseite gar nicht zur Entfaltung kommen zu lassen. Schreibt man das dann wird man auch noch dafür angefeindet man würde Leuten helfen sich um ihre gerechte Strafe zu drücken.
Tut mir leid, so funktionierts nunmal nicht. Das sind die gleichen Leute, die die prozessualen Rechte für Beschuldigte im Verfahren am liebsten abschaffen würden, nach dem Motto: Wer unschuldig ist hat nichts zu verbergen, und wer schuldig ist kriegt eins drauf.
Willkommen im Polizeistaat, mit der Logik.
Ich würde auch jemand helfen der sich zB mit einer Abmahnung konfrontiert sieht wegen eines Verstoßes gegen das UrhG. Niemand bestreitet dass der Betreffende die kausale Ursache gesetzt hat mit seinem Verhalten, das tue ich auch im vorliegenden Fall nicht.
Aber dennoch hat jedermann das Recht, seine Rechte zu kennen.
Gerade in solchen Grauzonen, in denen sich ein Strafanspruch mit Gewinnerzielungsabsicht durch Private/Kommerzielle mischt. Das ist ein Dickicht, in dem man ohne Fachkenntnis einfach verloren hat. Wer darf was? Das ist eine völlig legitime Frage.

Deshalb würde ich einfach bitten diese Form von rumtrollen nach dem Motto: Die Diskussion ist blöd, der Threadsteller soll einfach zahlen usw. einzustellen. Wenn der Threadsteller das wollte, müsste er keine Anfrage in ein Forum stellen. Und auch wenns einen manchmal juckt sowas zum besten zu geben- damit ist niemand geholfen.
Ich troll ja auch nicht in einem Topic in dem es um Atomphysik geht und versuche dem Atomphysiker zu erklären wie er seine Arbeit zu machen hat.

Butch
14.12.2009, 15:49
Original von Lord of Doom
Aber dennoch hat jedermann das Recht, seine Rechte zu kennen.


Abgesehen davon, dass ein Großteil der von Dir gerügten Einwände *vor* einer Geländebeschreibung des TS erfolgt sind, und auch abgesehen davon, dass man sicher in einem Forum nicht nur profunde, juristische Positionen sondern auch Meinungen äußern darf, ohne gleich in den Verdacht von Polizeistaat-Sympathisantentum zu geraten, möchte ich wetten, dass auch die "Gegenpartei" im Streitfalle einen Deiner Berufskollegen am Start hat, der mit der gleichen Inbrunst in die Kerbe seiner Mandantschaft schlägt.
Soviel ist mal sicher: Einer von beiden hat am Ende sicher mehr als nur 27.- EUR an der Backe.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du Jurist bist, und da wundert es mich schon, dass Du ohne jede Detailkenntnis -geschweige denn Akteneinsicht- so ein dezidiertes Rechtsurteil zu fällen wagst.

Weihnachten naht-man sollte entspannen.... :dr:

MacLeon
14.12.2009, 15:51
Original von Donluigi
Ich empfinde 27,- nicht als Peanuts und habe auch meine Probleme damit, wenn ein nichtamtlicher Mahner einen auf Staatsmacht macht. Insofern ist die Frage berechtigt, zudem der TS ja offensichtlich kein Problem mit dem Vergehen und dessen Ahndung an sich hat, sondern nur mit der Höhe des Bußgelds.

sic!

Lord of Doom
14.12.2009, 16:45
Original von Butch

Original von Lord of Doom
Aber dennoch hat jedermann das Recht, seine Rechte zu kennen.


Abgesehen davon, dass ein Großteil der von Dir gerügten Einwände *vor* einer Geländebeschreibung des TS erfolgt sind, und auch abgesehen davon, dass man sicher in einem Forum nicht nur profunde, juristische Positionen sondern auch Meinungen äußern darf, ohne gleich in den Verdacht von Polizeistaat-Sympathisantentum zu geraten, möchte ich wetten, dass auch die "Gegenpartei" im Streitfalle einen Deiner Berufskollegen am Start hat, der mit der gleichen Inbrunst in die Kerbe seiner Mandantschaft schlägt.
Soviel ist mal sicher: Einer von beiden hat am Ende sicher mehr als nur 27.- EUR an der Backe.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du Jurist bist, und da wundert es mich schon, dass Du ohne jede Detailkenntnis -geschweige denn Akteneinsicht- so ein dezidiertes Rechtsurteil zu fällen wagst.

Weihnachten naht-man sollte entspannen.... :dr:

Den letzten Satz unterschreibe ich. :gut:

Wie wir alle wissen hat Jura und der gesunde Menschenverstand relativ wenig miteinander zu tun, bisweilen.
Aber aus der Schilderung des Anfangsposts war eigentlich klar dass es sich nicht um ein Schrankensystem handeln kann, weil sonst die ganze Sache ja hinfällig wäre, da brauchst du keine Strafzettel verteilen weil du nur wieder ausfahren kannst wenn du gezahlt hast. Von daher muss es sich um eine Örtlichkeit ohne Zufahrtsbeschränkung handeln.

Ein genaue rechtliche Prognose wie ein Prozess (!) ausgehen würde habe ich übrigens nie gegeben, denn das wäre, ohne Kenntnis der Aktenlage, unseriös. Da hast du völlig Recht. ;)

paddy
14.12.2009, 17:54
Ach du bist Anwalt, ich dachte du bist Autotester.

buchfuchs1
14.12.2009, 17:56
Ich bin auch ganz durcheinander.

Lord of Doom
14.12.2009, 18:08
Original von paddy
Ach du bist Anwalt, ich dachte du bist Autotester.


My Pardon. ;)

Der Account gehört meinem Bruder, ich hoffe es verstößt nicht gegen die Forenregeln so ich hier ggfs. ein bisschen mitschreibe.
Vielleicht habt ihr bemerkt dass ich schon ein, zwei Mal zu rechtlichen Fragen unter diesem Account Stellung bezogen habe.

Hätte ich sagen können, falls da Irritationen entstanden sind, ist es nicht meine Absicht.

orange
14.12.2009, 18:21
chris, ich gebe dir in weiten teilen recht.....


Mein Kumpel hat letzte Sonntag seine Freundin zum Bahnhof gebracht. Dort gibts nur gebührenpflichtige Parkplätze. Da die Sache seiner Meinung nach keine Zeit gekostet hat und er effektiv 10min benötigt hat, um sie am Zug abzuliefern und wieder zum Auto zu kommen, hat er kein Ticket gelöst.

ich denke aber, dass es in diesem fall kein versehen war, sondern der fahrer jederzeit wusste, dass parkraum kostenpflichtig war. das zu ignorieren kann gut gehen oder eben auch nicht. in diesem fall nervt es also schon, hinterher ne zahldebatte zu starten und u.U. ein gericht mit solchem mist zu beauftragen....

in den von dir konstruierten fällen stimme ich dir zu. nur treffen sie in diesem fall (und es geht hier nur um diesen fall) nicht zu....

also bin ich wieder beim hessler und sage dem TS: zahle wie ein mann !! ;)

madmax1982
15.12.2009, 12:40
Die Sache hat sich eigentlich schon am Wochenende geklärt. Dank PN eines netten Members :gut: mit einem interessanten Link wurde aufgedeckt, dass besagte Firma, die den Parkplatz betreibt, sich vornehmlich an überhöhten Bußgeldern gesundstößt und bei der Erhebung auf Methoden zurückgreift, die rechtlich wohl auch nicht ganz einwandfrei sind.
Hin oder her; mein Kumpel geht dagegen an, die Chancen stehen gut. Da steh ich auch hinter ihm. Dass er gepennt hat sieht er ein, die Höhe der Strafe nicht; sein gutes Recht.
Wäre die Höhe der Strafe den Verhältnissen angemessen, hätts die Diskussion nicht gegeben.
Aber wenn diese seltsame Firma derart blöd kommt, gibts halt gar nix.
Wenns die Moralapostel stört, bitte - mir egal. Ihr dürft Eure Knöllchen gerne bezahlen, damit kann ich leben. ;)