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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkäufer gibt es ....... GAGA



hugo
17.12.2009, 07:54
GAGA Ebayverkäufer =(

uhr für knappe 1,8k ersteigert :jump:

dann den verkäufer höflich und nett nach seiner telefonnummer und ref. der uhr gefragt,damit man ein kurzes telefongespräch führen kann bevor man die summe überweist.

als antwort kam das :

so läuft das aber nicht ! sie haben weder ein anspruch auf eine referenznr oder ein telefonat ! entweder sie bezahlen , oder es gibt post von meinem anwalt. wie sie wünschen. ich erwarte den zahlungseingang bis zum 21.12.2009 ihre wünsche hätten sie vorher äußern können . jetzt ist es dafür zu spät-. tut mir leid. sie sind zum kauf verpflichtet. nachhandeln oder ähnliches gibt es nicht.! mfg ich bitte um nachricht wie sie vorgehen wollen. vielen dank


drehen die jetzt alle durch :grb: :grb:

was würdet ihr machen ?

wie würdet ihr euch verhalten ?

niksnutz
17.12.2009, 08:06
irgend wie könnte man meinen ,der hat da was falsch verstanden :grb:
schreib ihn doch noch mal wie du es gemeint hast =)

paddy
17.12.2009, 08:08
Um was für ne Uhr geht's?

PCS
17.12.2009, 08:10
Genau. Stell' mal die Frage von dir 1:1 rein. Vielleicht ist ja was drin, was
man als "nicht-crack" falsch verstehen konnte. Hast eventuell irgendwas
von Fat Lady geschrieben und gefragt ob seine Rehaut graviert ist... ;)

niksnutz
17.12.2009, 08:11
"fat lady" :rofl:

DS-XELOR
17.12.2009, 08:16
Sorry, aber als VK hätte ich ähnlich reagiert.

Erstens geht den Käufer meine Telefonnr. nichts an. Es gibt genug Irre da draußen die man dann von der Strippe nicht mehr wegbekommt.
Und zweitens ebensoviele Spaßbieter. Da ist ein resolutes Auftreten schon gerechtfertigt.

Ich würd mein Anliegen nochmals freundlich vorbringen und evtl. Mißverständnisse ausräumen.

Sollte dies nicht zum gewünschten Erfolg führen - abhaken.

padis
17.12.2009, 08:18
zwischen Dir und dem VK besteht ein KV --- schreibe ihn nochmals an wegen Bankdaten + informiere notfalls EBAY

oder gib ihm Deine Telefonnumer, damit ihr vielleicht schon in einem Gespräch alle Differenzen ausräumen könnt


edit: vielleicht hast Du sie ja auch billig gekauft + er möchte Dich jetzt wegekeln.... in dem Fall hat er sich aber geschnitten...

paddy
17.12.2009, 08:23
Das mit der Telefonnummer ist ne Spitzenidee, padis...

Original von hugo...so läuft das aber nicht ! sie haben weder ein anspruch auf eine referenznr oder ein telefonat ! ...

Donluigi
17.12.2009, 08:23
Sorry, aber als VK hätte ich ähnlich reagiert.

So reagiert man generell nicht, wenn man auch nur in Ansätzen sowas wie eine Kinderstube genossen hat.

Und so toll kann keine Uhr sein, als daß man sich solche Schwachmaten antun müßte. Als Verkäufer kann er dich nicht mal negativ bewerten und seinen Anwalt kannst du problemlos damit abwehren, daß du ja kaufwilig bist :ka: Aber die Jungs, die drohen, beißen nie. Von dem hörst du nie wieder was.

MA1968
17.12.2009, 08:28
Ich hätte dem Verkäufer gesagt,er könne mich mal am A....schlecken

neo507
17.12.2009, 08:32
wo ist die ware abzuholen ? ich fahr mal hin :gut: wenn im umkreis von 100 km nürnberg liegt..


also im ernst würd ich ihn nochmals anmailen...

du kannst auch bei ebay seine telefonnummer raus finden wenn er sie hinterlegt hat. das geht über die mitgliedersuche und deine artikelnummer.

gruß

jürgen


ps das gehört aber auch in den R-L-X Shopping-Guide

vaddarhein
17.12.2009, 08:34
Ich glaube solche Reaktion resultieren aus schlechten Erfahrungen als Verkäufer mit unverschämten Käufern.

Ich würde als Verkäufer auch keine Veranlassung sehen wegen der Uhr nochmals zu telefonieren. Gekauft ist gekauft und alles ist vor Auktionsende zu klären. Pacta sunt servanda.

ABER: ich bin auch der Auffassung, dass man das in jedem Fall gesittet kommunizieren kann und auch sollte.

ben
17.12.2009, 08:46
die reaktion des vk ist in dieser art natürlich in keinster weise gerechtfertigt oder verständlich


warum aber hast du die infos nicht vor dem bieten abgefragt ?

freundlicher formuliert ist die kernaussage etwas so :
1. sicherlich werden sie verstehen dass ich meine tel.-nr. für mich behalten möchte....
2. sie hätten gerne vor dem bieten sämtliche infos zur uhr einholen können, aber.....

3. ich würde sie höfllich bitten den zwischen uns geschlossenen vertrag einzuhalten...




daran könnte ich nichts negatives finden.. ;)

lg
sämi

ulfale
17.12.2009, 08:53
Der Ton macht die Musik, aber inhaltlich kann ichs z.T. nachvollziehen, würde auch nicht einem Wildfremden meine Telefonnummer durch den Aether schicken.
Das mit der Ref.Nr. wiederum versteh ich nicht, was soll da dabei sein, wenn der VK selbige nennt?

padis
17.12.2009, 08:57
Original von paddy
Das mit der Telefonnummer ist ne Spitzenidee, padis...

Original von hugo...so läuft das aber nicht ! sie haben weder ein anspruch auf eine referenznr oder ein telefonat ! ...


@paddy

ich habe doch extra geschrieben, daß Hugo ihm seine geben soll

wo ist eigentlich das Problem: gibt der Dir VK seine Bankdaten nicht?

spacedweller
17.12.2009, 08:57
Original von MA1968
Ich hätte dem Verkäufer gesagt,er könne mich mal am A....schlecken

welch essenzieller Beitrag, beeindruckend :gut:

Donluigi
17.12.2009, 09:01
Naja, wenn ich schon Geld durch den Äther geschickt haben will, dann kann ich auch meine Nummer durch den Äther schicken.

Denn eines ist doch ganz klar: Geschäfte macht man eigentlich - wenn man nicht einschlägig vernetzt ist - fast immer mit Fremden, zumal, wenn man nur Gelegenheitsverkäufer ist. Auf einer Plattform wie Ebay wird man fast zwangsläufig mit Fremden konfrontiert. Kommunikation mit denen erfordert natürlich eine gewisse charakterliche Grundfestigkeit.

Und wo ist das Problem, seine Nummer herzugeben. Eine Telefonnummer ist schließlich noch keine detaillierte Wergbschreibung zum Tresor incl. der Abwesenheitszeiten der Hausbewohner. Zur Not legt man sich für diese Fälle ein Prepaid-Handy zu, dessen Nummer nur für solche Zwecke bestimmt ist. Wer sao argwöhnisch seine Identität verbirgt, hat was zu verbergen.

Andererseits, wenn ich mir den Duktus von Hugos Posts hier so durchlese: wer weiß, in welchem Ton er den VK angegangen ist :D

buchfuchs1
17.12.2009, 09:07
Ich versteh das mit der Referenz-Nr. nicht ganz.

Gerade du wirst doch wissen, was du da gekauft hast.... :grb:


Stell doch mal den Link ein.

hugo
17.12.2009, 09:10
Original von Donluigi
Naja, wenn ich schon Geld durch den Äther geschickt haben will, dann kann ich auch meine Nummer durch den Äther schicken.

Denn eines ist doch ganz klar: Geschäfte macht man eigentlich - wenn man nicht einschlägig vernetzt ist - fast immer mit Fremden, zumal, wenn man nur Gelegenheitsverkäufer ist. Auf einer Plattform wie Ebay wird man fast zwangsläufig mit Fremden konfrontiert. Kommunikation mit denen erfordert natürlich eine gewisse charakterliche Grundfestigkeit.

Und wo ist das Problem, seine Nummer herzugeben. Eine Telefonnummer ist schließlich noch keine detaillierte Wergbschreibung zum Tresor incl. der Abwesenheitszeiten der Hausbewohner. Zur Not legt man sich für diese Fälle ein Prepaid-Handy zu, dessen Nummer nur für solche Zwecke bestimmt ist. Wer sao argwöhnisch seine Identität verbirgt, hat was zu verbergen.

Andererseits, wenn ich mir den Duktus von Hugos Posts hier so durchlese: wer weiß, in welchem Ton er den VK angegangen ist :D

ach tobias ;)

bin ansich im wirklichen leben ein ganz netter :D :D

frage an den vk war:

Hallo Familie xyz,
auch wenn es einen nicht so großen Betrag zu überweisen gibt,
würde ich gern vorab ein kurzes Telefonat mit Ihnen führen.
Bitte teilen Sie mir per email eine Festnetznummer mit.
Weiter wäre ich sehr verbunden, wenn Sie mir die Referenznummer der Uhr nennen würden.
Die steht oben auf dem Plastikkärtchen.
Ich melde mich aber erst am Donnerstag zu einer Zeit, die Sie mir gern mitteilen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Donluigi
17.12.2009, 09:18
:D

Das Schreiben ist freundlich, da gibts nix zu meckern.

vaddarhein
17.12.2009, 09:20
Hi,

Mail an VK ist m.E. nach nett formuliert, aber schon die Frage explizit nach einer Festnetznummer hätte mich als VK auch eher gestört.

Und vielleicht haben die gar kein Plastikkärtchen oder denken die Referenznummer wäre eine Seriennummer und man könnte damit was anfangen oder, oder, oder.

Bei einer Kommunikation ist der Empfänger immer derjenige der über den Erfolg selbiger entscheidet, und wenn Sender und Empfänger zu unterschiedliche Hintergründe haben, werden Inhalte eben unterschiedlich ausgelegt...

Das sollte keine Kritik sondern lediglich ein Erklärungsversuch sein.

ich wünsche Dir viel Erfolg mit der Auktion und hoffentlich eine schöne Uhr ohne Stress.

DAILY
17.12.2009, 09:22
Ich hatte auch mal einen unfreundlichen Erstkontakt n a c h einer abgelschlossenen Transaktion mit dem Ebay VK.
Habe ihm darauf meine Beweggründe für die Nachfrage erklärt, danach wurde es eine echt freundliche und gute Transaktion.

(Der VK war einfach genervt wegen diversen früheren Erfahrungen bei denen es einfach darum ging, den Preis nachträglich zu drücken)

LG
Peter

Fastclimber
17.12.2009, 09:27
Ist scheinbar wirklich dumm gelaufen, andererseits sollte man als Verkäufer schon einen anderen Ton draufhaben =(

Also Festnetznummer würde ich auch nicht gerne hergeben, Handynummer schon, why not :grb:

Geht's um diese Airking?

http://i391.photobucket.com/albums/oo354/Alphasecret/BhWBe1wmkKGrHqYH-DwEsMDNhLvBLIrF2Uu.jpg

heintzi
17.12.2009, 09:32
Ich denke auch, der Knackpunkt war die Festnetznummer.

Argwöhnische Menschen vermuten, dass Du die Adresse rückverfolgst und mit dem Knüppel vor der Tür auftauchst.

Nichtsdestotrotz war die Reaktion des VK überzogen.

makra
17.12.2009, 09:41
Hätte, wenn und aber ist immer einfach gesagt wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist....

Was mich an dieser Transaktion "stört" ist, dass Du anstehende Fragen nicht im Vorfeld geklärt hast...? War die Zeit dafür zu kurz?
Desweiteren, kann man die Uhr nicht abholen? Das wäre, für mich, schon wieder so ein K.o.-Kriterium...

Ansonsten kann ich Deine nette Ausführung per Mail an den VK verstehen, teilweise aber auch seine Reaktion nicht seine Rufnummer herauszugeben....

sennsation
17.12.2009, 10:11
Ebay ist ohne Familienanschluss.

Schnell und billig: Online-Plattform.

Unterhaltung: Ladengeschäft.

So muss man es sehen.

Online ist Online, Laden ist Laden.

Online nach Ladenservice zu verlangen oder im Laden Online-Preise ist ebenso weit verbreitet wie falsch.

jamesbond5508
17.12.2009, 10:37
Die Antwort des Verkäufers kann ich auch nicht nachvollziehen. :grb:
Sehr unfreundlich! :motz:
Jedoch können alle Fragen oder Einzelheiten vor Auktionsschluss geklärt werden. =)

Habe selbst gerade meinen alten Gehäuseöffnerset bei Ebay verkauft.
Dann kam die Aussage "Error". Na super. Aber befor ich mich aufrege oder einen Anwalt einschalte, habe ich die Transaktion abgebrochen.

OrangeHand
17.12.2009, 10:50
Ich würde bezahlen, und folgende Nachricht an den VK senden:
"Wie verlangt, veranlasse ich die Zahlung des Kaufbetrags bis späatestens zum 21.12.2009.
Nun erwarte ich die Lieferung zum 23.12.2009, ansonsten gibt es Post von meinem Anwalt." :D


Nach erhalt würde ich in die Bewertung folgenden Hinweis aufnehmen:
"Sehr unfreundlicher VK, setzt Zahlungstermin und droht mit Anwalt." ;)

Masta_Ace
17.12.2009, 10:55
Also, wäre ich der VK, ich glaube ich hätte -auch wenn nicht so bissig- ähnlich reagiert.

Vielleicht denkt er sich jetzt du wärst ne Lalltüte oder Spaßbieter, der sichs jetzt, nachdem er den Zuschlag bekommen hat, doch anders überlegen will und die Uhr schlechtreden will.

Nach dem Bestätigen deinerseits ist der KV gültig. In der Tat hättest du dir solche Fragen schon vorher überlegen können.

Sorry, aber ich würde da auch so ähnlich reagieren.

buchfuchs1
17.12.2009, 10:57
Der Ton macht die Musik, und den hat der VK nicht getroffen.

slowi
17.12.2009, 10:58
Original von OrangeHand
Ich würde bezahlen, und folgende Nachricht an den VK senden:
"Wie verlangt, veranlasse ich die Zahlung des Kaufbetrags bis späatestens zum 21.12.2009.
Nun erwarte ich die Lieferung zum 23.12.2009, ansonsten gibt es Post von meinem Anwalt." :D


Nach erhalt würde ich in die Bewertung folgenden Hinweis aufnehmen:
"Sehr unfreundlicher VK, setzt Zahlungstermin und droht mit Anwalt." ;)

lol...perfekt ... so würd ichs auch machen :gut:

ibi
17.12.2009, 11:03
reinste zeitverschwendung und unnötige gedanken darüber, gibt nur graue haare!

überweisen und feddisch!

Ingo.L
17.12.2009, 11:08
Geschäft ist Geschäft. Ärger dich nicht über den dummen Spruch von ihm.

Wenn du meinst der Deal selber ist seriös, dann zieh ihn durch. So easy.

Wenn dann alles glatt gelaufen ist: Schreib in die Bewertung:

Eine schöne Uhr von einen schwanzlosen Depp gekauft !

erroramp
17.12.2009, 11:11
Ich denke auch, dass es die Festnetznummer war, die ihn misstrauisch machte und der Verdacht, dass Du eventuell nachverhandeln möchtest.

Dennoch hat sich der VK massiv im Ton vergriffen!
Sollte er sich nach einer nochmaligen, aufklärenden Mail wieder so aufführen, könnte er mich mal am Abend besuchen. =(


Gruß
Chris

X-E-L-O-R
17.12.2009, 11:11
Es scheint im Forum ja weit verbreitet zu sein, teure Uhren über Ebay zu ersteigern, um dann den garantierten Nervenkitzel einer Lieferung auf dem Postweg zu genießen. Wahrscheinlich ein Auswuchs der Spaß- und Erlebnisgesellschaft.

Ohne Selbstabholung, die man VOR Ablauf der Auktion mit dem Verkäufer vereinbaren kann, geht so was für mich gar nicht. Zumindest nicht bei solchen Beträgen. Aber Beträge sind relativ, das gebe ich zu - und für den Einen oder Anderen sind 1800,- EUR eben Peanuts. Aber dann sollte es auch nicht an einer Tel. Nr. scheitern.

karlhesselbach
17.12.2009, 11:14
Ich werde meine Telefonnummer nicht mehr herausgeben.

Den Ton mußte ch nämlich schon oft anschlagen.

Ich hatte das früher mal gemacht.
Das Endresultat waren ewige Telefongespräche,
regelmäßig über eine Stunde.
Die Käufer haben Fragen, man glaubt es nicht.
Ess wurde in den Telefonaten auch nach anderen Teilen gefragt.

Nun sagt Ihr: fein ein Zusatzverkauf.

Männer , wegen 25 Euro 70 Minuten telefonieren ist krank.

Ich telefoniere jedenfalls nicht mehr.
Schlechte Erfahrungen bewegen mich zu diesem Schritt. ;)

IKAROS
17.12.2009, 11:21
Was würde ich machen, was würdest Du machen.... :grb:

Nun, Du wolltest die Uhr haben und Du hast die auch bekommen. :dr:
Ich nehme an zu einen sehr guten Preis und voller Ungeduld, Freude und Emotionen wolltest ein Paar Daten noch zum Kunstwerk haben. :]
Viele Leute kennen die Leidenschaft die wir haben nicht und können diese auch nicht verstehen. Wenn der Typ Dir mit den Anwalt droht,
dann Spiel doch den Ball zurück. :twisted:
Du bekommst die Uhr die Du haben wolltest. :supercool:
Ist diese ORIGINAL-nicht gestohlen und der Rest stimmt mit der
Anzeige überein so fühle Dich glücklich vor Weihnachten. :cool:
Stimmt aber etwas an der Uhr nicht, wie es sein sollte,
dann drohst Du ihm mit den Anwalt und der Bewertung bei Ebay.
Der hat ohne Kinderstube reagiert.
Bleib Cool und spiel Ihm danach den Ball zu!!!! :supercool:

GG2801
17.12.2009, 11:49
:rofl:

makra
17.12.2009, 11:53
:rofl: :rofl:

Stahl
17.12.2009, 15:37
Hallo hugo!!

Hier meine "juristische Meinung" zu diesem Thema:

Zwischen Dir und dem Verkäufer ist via ebay ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Neben den Hauptleistungspflichten (hinsichtlich der wesentlichen Vertragsleistungen) gibt es auch sogenannte Nebenleistungspflichten bzw. Verhaltenspflichten sowohl für Verkäufer als auch für den Käufer.

NEBENLEISTUNGSPFLICHTEN dienen der Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der vertraglichen Hauptleistungspflichten.
Dabeben gibt es noch insbesondere
VERTRAGLICHE NEBENPFLICHTEN wie z.B. Aufklärungspflicht, Auskunftspflicht etc. gemäß § 241 Abs. II BGB (Rücksichtnahme- und Verhaltenspflichten).
Des Weiteren ist noch der Grundsatz von TREU UND GLAUBEN zu erwähnen (§ 242 BGB) = Rechtsausübung unter der Berücksichtigung vorherrschender ethischer Wertvorstellungen. Der Grundsatz verpflichtet zu einem redlichen und loyalem Verhalten im Rechtsverkehr.

Vor diesem Hintergrund obliegt dem besagte Ebay-Verkäufer eine gewisse MITWIRKUNGSPFLICHT als Vertragspartner eine gute Basis herzustellen für eine Durchführung / Abwicklung des Kaufvertrages.

Die vorgenannaten vertraglichen Nebenpflichten hat der Verkäufer meines Erachtens mit seiner polemischen Reaktion mithin verletzt.
Deine Frage hinsichtlich der Telefonnummer und der Ref.-Nr. ist durchaus berechtigt. Du bist ja nicht irgendein Interessent, sondern der Käufer der Uhr. Und mit seinem Vertragspartner geht man eben nicht so um!!!!

Aufgrund der Verkäufer-Reaktion drängt sich bei mir auch ein komisches Gefühl auf. Irgendwie wirkt das auf mich unseriös und unredlich. Daher rate ich Dir grundsätzlich sehr sehr vorsichtig zu sein!

Viele Grüße
Thomas

market-research
17.12.2009, 15:59
Hugo's Ton war freundlich, der des Verkäufers weniger. Nichts desto trotz gebe ich niemand fremdem meine Festnetznummer.

karlhesselbach
17.12.2009, 16:02
Mannometer,

der Verkäufer hat genau so wie ich schlechte Erfahrungen gemacht.

Ich will auch keine Abholer mehr, und keine Telefonate.
Der Gipfel sind dann Anrufe nach 22,00 Uhr, von ehemaligen E-bay Käufern.

Die fangen dann an, ich hab doch mal bei Ihnen gekauft, können Sie gerade mal bei E-Bay schauen, sie haben doch Ahnung, ich will da gelich mitsteigern, können Sie mir sagen ob der Artikel gut ist?

Und es ging nicht um gerade von mir angebotene Artikel, sondern Artikel die irgend jemand bei E-bay eingestellt hatte.

Oder Abholer, die noch mehr mitnehmen möchten, und nicht bezahlen möchten.

Gut, ich weiß nicht was Ihr für Mickermänner seid, ich werfe so Kerle halt raus. Zur Not auch richtig...


Mit mir könnte euch genau das wiederfahren was Hugo gerade passiert ;)

fiumagyar
17.12.2009, 16:56
Dich würde ich sowieso nicht anrufen, kriegst PN

ehemaliges mitglied 8405
17.12.2009, 17:03
Original von Stahl
Hallo hugo!!

Hier meine "juristische Meinung" zu diesem Thema:

Zwischen Dir und dem Verkäufer ist via ebay ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Neben den Hauptleistungspflichten (hinsichtlich der wesentlichen Vertragsleistungen) gibt es auch sogenannte Nebenleistungspflichten bzw. Verhaltenspflichten sowohl für Verkäufer als auch für den Käufer.

NEBENLEISTUNGSPFLICHTEN dienen der Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der vertraglichen Hauptleistungspflichten.
Dabeben gibt es noch insbesondere
VERTRAGLICHE NEBENPFLICHTEN wie z.B. Aufklärungspflicht, Auskunftspflicht etc. gemäß § 241 Abs. II BGB (Rücksichtnahme- und Verhaltenspflichten).
Des Weiteren ist noch der Grundsatz von TREU UND GLAUBEN zu erwähnen (§ 242 BGB) = Rechtsausübung unter der Berücksichtigung vorherrschender ethischer Wertvorstellungen. Der Grundsatz verpflichtet zu einem redlichen und loyalem Verhalten im Rechtsverkehr.

Vor diesem Hintergrund obliegt dem besagte Ebay-Verkäufer eine gewisse MITWIRKUNGSPFLICHT als Vertragspartner eine gute Basis herzustellen für eine Durchführung / Abwicklung des Kaufvertrages.

Die vorgenannaten vertraglichen Nebenpflichten hat der Verkäufer meines Erachtens mit seiner polemischen Reaktion mithin verletzt.
Deine Frage hinsichtlich der Telefonnummer und der Ref.-Nr. ist durchaus berechtigt. Du bist ja nicht irgendein Interessent, sondern der Käufer der Uhr. Und mit seinem Vertragspartner geht man eben nicht so um!!!!

Aufgrund der Verkäufer-Reaktion drängt sich bei mir auch ein komisches Gefühl auf. Irgendwie wirkt das auf mich unseriös und unredlich. Daher rate ich Dir grundsätzlich sehr sehr vorsichtig zu sein!

Viele Grüße
Thomas


Bravo :gut:

Die mit Abstand beste Antwort auf Hugo sein Anliegen.

Sehr Objektiv.

Jeder hat seine Problemchen bei ebay als Verkäufer, oder Käufer.

Das was Thomas schreibt: Hugo ist nicht irgendjemand der nach der Tel. Nr. fragt, sondern der Käufer.

Hätte sich der VK die Mühe gemacht das Bewertungsprofil von Hugo anzuschauen, wäre schnell sichtbar gewesen, daß der schon zig Uhren ersteigert oder versteigert hat und keine Blase ist.
Einfach mal so 1800.- per blinde Überweisung verlangen und dann noch nicht mal eine Telefonnummer rausrücken?

Das passt nicht. 8o

Hätte VK zumindest gesagt: Würde Ihnen meine Mobil-Nummer auch weiterhelfen?

Aber so?

Traurig die anonyme Welt des www.

Kopf hoch Hugo,
Gruß Thomas

MSA
17.12.2009, 17:33
Also zunächst mal finde ich, dass sich der Verkäufer ordentlich im Ton vergriffen hat. Das geht mal überhaupt nicht - von Kinderstube keine Spur.

In der Sache aber ist mir nicht ganz klar, für was die Telefonnummer eigentlich benötigt wird. Die Bekanntgabe derselben gehört sicher nicht zu den vertraglichen Pflichten des Verkäufers, ich kann nachvollziehen, dass sie nicht herausgeben werden möchte, und fände es als Verkäufer nicht schön, diesbezüglich vom Käufer in irgendeiner Form unter Druck gesetzt zu werden. Dass der Käufer danach fragt, ist völlig ok, er sollte aber auch eine ggf. negative Antwort akzeptieren.

Manche verkaufen z.B. etwas bei ebay gerade deshalb, um schnell und unkompliziert abwickeln zu können. Wird dann nach Auktionsende nachverhandelt, z.B. weil eine zeitaufwändigere Selbstabholung anstelle der im Angebot dargestellten Lieferung gewünscht wird, trifft das dann auf Ablehnung, da mit dem (wohl im Vergleich zu anderen Verkaufsstrategien geringeren) ebay-Erlös einfach andere Erwartungen auf Verkäuferseite verbunden waren.

Meines Erachtens sind das also Dinge, die der Käufer vor Ende der Auktion mit dem Verkäufer für den Fall des Zuschlages verbindlich regeln sollte. Nachher ist eine Änderungen der Modalitäten jedenfalls nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich; stimmt der Verkäufer dem Änderungswunsch nicht zu, muss der Käufer die Ware nach den Vorgaben im Angebot abnehmen.

Nicht nachvollziehen kann ich, dass der Verkäufer die Ref.Nr. nicht mitteilen möchte. Hier könnte das Forum wertvolle Dienste leisten - ggf. einfach einen Link auf die Auktion einstellen.

Donluigi
17.12.2009, 17:35
Online nach Ladenservice zu verlangen oder im Laden Online-Preise ist ebenso weit verbreitet wie falsch.

Hä? Seit wann ist die Abfrage einer Ref.-Nr. Ladenservice? :grb:

hugo
17.12.2009, 17:46
Original von MSA
Also zunächst mal finde ich, dass sich der Verkäufer ordentlich im Ton vergriffen hat. Das geht mal überhaupt nicht - von Kinderstube keine Spur.

In der Sache aber ist mir nicht ganz klar, für was die Telefonnummer eigentlich benötigt wird. Die Bekanntgabe derselben gehört sicher nicht zu den vertraglichen Pflichten des Verkäufers, ich kann nachvollziehen, dass sie nicht herausgeben werden möchte, und fände es als Verkäufer nicht schön, diesbezüglich vom Käufer in irgendeiner Form unter Druck gesetzt zu werden. Dass der Käufer danach fragt, ist völlig ok, er sollte aber auch eine ggf. negative Antwort akzeptieren.

Manche verkaufen z.B. etwas bei ebay gerade deshalb, um schnell und unkompliziert abwickeln zu können. Wird dann nach Auktionsende nachverhandelt, z.B. weil eine zeitaufwändigere Selbstabholung anstelle der im Angebot dargestellten Lieferung gewünscht wird, trifft das dann auf Ablehnung, da mit dem (wohl im Vergleich zu anderen Verkaufsstrategien geringeren) ebay-Erlös einfach andere Erwartungen auf Verkäuferseite verbunden waren.

Meines Erachtens sind das also Dinge, die der Käufer vor Ende der Auktion mit dem Verkäufer für den Fall des Zuschlages verbindlich regeln sollte. Nachher ist eine Änderungen der Modalitäten jedenfalls nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich; stimmt der Verkäufer dem Änderungswunsch nicht zu, muss der Käufer die Ware nach den Vorgaben im Angebot abnehmen.

Nicht nachvollziehen kann ich, dass der Verkäufer die Ref.Nr. nicht mitteilen möchte. Hier könnte das Forum wertvolle Dienste leisten - ggf. einfach einen Link auf die Auktion einstellen.


ganz einfach ;) und ob festnetz oder handy ist mir dabei völlig egal ....

um ein etwas besseres gefühl zu haben bevor ich 1,8k an jemanden überweise von dem ich nur den namen und die bv habe.

und die frage nach der ref.nummer,ansich auch ganz einfach,um zu sehen ob der vk überhaupt die garantiekarte hat ;)

da zwar beschrieben aber nicht abgebildet.

quasi eine kontrollfrage ;)und etwas absicherung.

und ob soetwas vor dem kauf sinnvoll oder gar möglich ist ?? ich hätte ja auch überboten werden können.

finde die frage völlig ok.
ich als vk handhabe es von anfang an so,ist der interessent mir unbekannt, bekommt er meine handynummer .......
am telefon lässt sich so mancher eindruck gewinner,egal ob k oder vk.
und geht einfacher als xxx mail hin und her.

habe höflich und nett gefragt und eine sch... antwort bekommen .

ich bin käufer und er will etwas verkaufen .

von nachverhandeln und dem ganzen anderen bla,bla ist von meiner seite aus nie die rede gewesen.

aber jeder so wie er mag,ich mag es lieber etwas persönlicher bevor geld irgendwo hin überwiesen wird.

thats all.

Lord of Doom
17.12.2009, 17:48
Original von forck66

Die mit Abstand beste Antwort auf Hugo sein Anliegen.

Sehr Objektiv.



Ja, aber klingt m.E. etwas zu sehr aus dem Lehrbuch abgeschrieben.
In der Praxis ist auch immer die Erheblichkeitsschwelle zu berücksichtigen, die Verletzung einer Nebenleistungspflicht darf nicht uneherblich sein und muss sich somit negativ auf die Möglichkeit der Hauptleistungspflicht nachzukommen, auswirken.
Auf die Telefonnummer hat der Käufer keinen Anspruch, die ist nicht nötig um das Geschäft im Sinne des Onlinehandels abzuschließen.
Mit der fehlenden Referenznummer kann man noch am ehesten was konstruieren, man könnte argumentieren der Käufer, der einen rechtlich bindenden Kaufvertrag eingegangen ist, hat ein Recht die Referenznummer der Uhr zu kennen, zum Schutz vor ********ischen Verkäufern.

Und Treu und Glauben ist ein unbestimmer Rechtsbegriff, der immer im Licht des Einzelfalls ausgelegt werden muss. Eine Auffangvorschrift die von der Rechtssprechung zurückhaltend angewendet wird, weil du da praktisch alles reinlesen kannst. DIe geht nur, wenn gar nichts anderes mehr geht.


Ich lege nahe sich im vorliegenden Fall gütlich zu einigen.
Der Vorschlag die eigene Nummer zu mailen und um Anruf zu bitten und der Hinweis, man wolle nicht nachverhandeln, überweise aber kein Geld bis man nicht ne gültige Ref-Nr. erhalten habe, sind hier zielführender. Manche Probleme sind, wenn man sie von Mensch zu Mensch bespricht, gar nicht mehr so kompliziert.

karlhesselbach
17.12.2009, 18:02
So, ich für meinen Teil hol mir jetzt noch ein Prepaid-Hartz4 Kommunikationsgerät, damit ich auch eine Nummer preisgeben kann, wenn es verlangt wird.

Wenn ich dann immer noch belästigt werde, montiere ich euch beim nächsten Treffen Zubehör in euren Körper :motz:

potz
17.12.2009, 18:19
Mag sein, dass der VK schlechte Erfahrungen gemacht hat. Mag sein, dass er (aus verständlichen Gründen) seine Rufnummer nicht angeben mag. Aber man kann das unter mündigen Erwachsenen, die ja, wie er korrekt feststellt, einen Kaufvertrag eingegangen sind, auch in einem anderen Ton ausdrücken. Und warum er wegen der Ref.Nr. einen Zirkus macht erschliesst sich mir sowieso nicht.

Im Notfall würde ich das Geschäft nicht durchziehen, denn das Verhalten des VK tut nun mal gar nichts für das Vertrauensverhältnis zwischen Vertragspartnern. Etwaige Konsequenzen wären abzuwarten und wie schon oben angedeutet eher vernachlässigbar.

Meine bescheidenen tuppence.

Rolex 24
17.12.2009, 18:33
... da stinkt was ! gewaltig

forsyth11
17.12.2009, 19:42
Vielleicht hilft der Link (http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-abholung.htm) ja weiter, oder hat der VK die Abholung explizit ausgeschlossen?

Eventuell ist ja ein Member in der Nähe der den Wecker abholt,

So long... ;)

neo507
17.12.2009, 21:55
und wo soll ich das teil für dich jetzt holen hugo :grb:

hugo
17.12.2009, 22:22
so,es wurde telefoniert ;)

der vk ging nach erklärungsversuchen von wegen schlechte erfahrungen inne bucht,daher in der ersten mail immer gegenan stinken ......meinen ruhigen antworten ......

auf schmusekurs ;)

ente gut,alles gut :D :D

geht doch :gut: :gut:

karlhesselbach
17.12.2009, 22:28
Siehste, jetzt wurdest Du auch mal unbewußt Opfer der unglaublich häufig anzutreffenden Spinner bei E-Bay.

Der Mann hat schlechte Erfahrungen gemacht, das war alles.

Wer hat nicht gehetzt, sondern wußte es gleich?

ich.

Ich bin ja auch hier wichtig :D

daytonasub
17.12.2009, 22:40
Ende gut , Alles gut, bitte Bilder der Uhr nach Erhalt.

Gruß

Frank