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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steinschläge wer zahlt?



AcidUser
18.12.2009, 10:03
Hi Leute,

kurze Frage! Ich war gestern auf der Autobahn (Berliner Avus) unterwegs! Vor mir ein Baustellen-LKW mit unbekanter Ladug. (Mag auch sein, dass er garnichts geladen hatte sondern nur Reste auf seiner Ladefläche lagen). Auf jeden Fall stieben als der Wind scheinbar ungünstig stand, lauter kleine Steinchen, oder Dreck, oder was weiss ich, gegen meine Frontscheibe. Das Einprasseln der Fremdkörper klang wie ein Geigerzähler! Ergebnis: knapp 10, kleine bis Mittelgroße Steinschlagbeschädigungen in der Frontscheibe.
Ich habe mir geistesgegenwärtig die Nummer des LKW notiert.
Wie verhalte ich mich jetzt? Muss die Versicherung des LKW den Schaden tragen? In diesem Fall müsste ich, zwecks Halterermittlung, bei der Polizei Anzeige erstatten, oder?

Danke!

Waschi.1
18.12.2009, 10:08
Deine Teilkasko wird den Schaden zahlen müssen mit Abzug deiner Selbstbeteiligung. Die Chance Geld von dem LKW Fahrer zu bekommen wird sehr schwierig. Du hättest dann sofort eine Anzeige machen müssen und ein Zeuge wäre auch sehr von Vorteil.

Ingo.L
18.12.2009, 10:08
Und wie willst du heute noch beweisen, dass der LKW Schuld war ?

Ich denke du musst deine (Teil) Kasko bemühen

Knipser
18.12.2009, 10:16
Ich meine, sowas nennt sich unaufwendbares Ereignis. Das bedeutet, der Fahrer/Halter der vorausfahrenden Fahrzeugs ist nicht haftbar zu machen. Es sei denn, es war eine ungesicherte Ladung, die dir entgegen kam.

Mawal
18.12.2009, 10:26
...sag mal, wie dicht warst du denn an dem LKW dran...ausreichend Sicherheitsabstand gehalten? Nicht dass eine Anzeige bei der Polizei dir noch ein paar Punkte und Ärger einbringt.

chris01
18.12.2009, 10:32
wenn du was von den reifen oder so abbekommst, hast du pech.
wenn es von der ladefläche gekommen ist, hast du mehr chancen.
zuerst anzeige und dann rechtsschutzversicherung. der anwalt macht dann lenkererhebung etc.
ich hab sowas schon mal gehabt. es dauert zwar 2 jahre aber es war durch. ohne rechtsschutz kannst du es vergessen.

Der Hanseat
18.12.2009, 10:37
Kann man nicht den Schaden bei der Teilkasko geltend machen und denen das Kennzeichen, Ort, Zeit stecken.....

Die werden dann schon versuchen die Kosten auf jemand anderen abzuwälzen, wenn sie können.....

Und zahlen müssen sie ja im Zweifel ohnehin.....

chris01
18.12.2009, 10:42
aber mit selbstbehalt. wenn du den schudigen hast entfällt dieser und auch dass die die versicherung vielleicht "böse" wird.

Flo74
18.12.2009, 10:53
Original von Der Hanseat
Kann man nicht den Schaden bei der Teilkasko geltend machen und denen das Kennzeichen, Ort, Zeit stecken.....

Die werden dann schon versuchen die Kosten auf jemand anderen abzuwälzen, wenn sie können.....

Und zahlen müssen sie ja im Zweifel ohnehin.....
so siehts aus.
ging mir selbst mal so.

situationsbedingt war kein halten möglich.
am abend die versicherung angerufen, fall geschildert, schriftlich nachgereicht.
wurde alles bezahlt, keine SB, keine hochstufung.
nie wieder was gehört.

Subdate300
18.12.2009, 10:59
Ich habe damals den LKW direkt gestoppt und ihm erklärt was gerade geschehen sei... Das Fuhrunternehmen hat anstandslos den Schaden übernommen, ohne, dass ich meine Versicherung einschalten musste.

Der LKW hatte Steine geladen gehabt und die Ladefläche nicht ordnungsgemäß gereinigt, so flogen permanent Steine hinten runter... einer hat meine Frontscheibe zerstört...
Die Dinger sind wie Hüpfbälle, wenn sie auf die Straße treffen...

Andi S. aus V.
18.12.2009, 10:59
Meine grundsätzliche Empfehlung zu dem Thema: Teilkasko ohne Selbstbeteiligung, kostet nur wenig mehr, aber lohnt sich z.B. schnell, wenn man die Marke mit dem Stern fährt und in der Innenstadt wohnt. Bieten die Versicherungen nicht gerne an, aber gibt es, auch bei einer Teilkasko, die in einer Vollkasko eingeschlossen ist. Sonst zahlt man nämlich bei jedem Schaden einen großen Teil selbst.

ralfsch
18.12.2009, 12:15
Hatte den identischen Fall.

Am Ende liefes darauf hinaus das ich Beweisen sollte das der Stein von der Ladefläche gekommen ist und nicht aus dem Reifen ( d.h. von der Strasse ).
Ohne Zeuge leider unmöglich (ich saß alleine im Auto).
Obwohl es ein Kieslaster war blieb ich am Ende auf meiner Selbstbeteiligung sitzen.

KEB
18.12.2009, 13:45
Original von Ingo.L
Und wie willst du heute noch beweisen, dass der LKW Schuld war ?
...
Das dürfte Dein Problem sein. Ich habe in so einem Fall einem Lkw Fahrer Zeichen gegeben und den nächsten Parkplatz angesteuert - er folgte.


Original von chris01
wenn du was von den reifen oder so abbekommst, hast du pech.
wenn es von der ladefläche gekommen ist, hast du mehr chancen.
...
Der Fahrer hat eine Sicherungspflicht. Er muss dafür sorgen, dass Ladung gesichert ist, Ladeflächen ggf.sauber und das Dach von den "Eissschollen" befreien. Bei Schäden tritt die Haftpflichtversicherung des Lkw ein. So war es bei mir; allerdings konnte ich nachweisen, dass die Ladefläche verdreckt war und Kies von dieser verstreut wurde. Das wurde entsprechend von der Polizei protokolliert und der Fahrer hatte ein Einsehen.

Donluigi
18.12.2009, 13:47
Mir zweimal passiert. EInmal hab ich den LKW gebeten, rechts ranzufahren und hab das mit ihm geklärt, ein andermal hab ich die Nummer auf dem LKW angerufen und alles geklärt. Beide Male kein Problem.

AcidUser
18.12.2009, 14:39
Danke erst mal für die Tip(p)´s Leute! :gut: Mal sehen ob mir die 150,00€ Selbstbeteiligung den Sress wert sind! :ka:

Sicherheitsabstand war OK und Zeuge ist auch kein Problem, da ich nicht allein im Auto saß.
Ich hatte sofort versucht dem Fahrer Zeichen zu geben, er hat aber nicht reagiert! :ka:

uhrenmaho
18.12.2009, 16:46
Original von Knipser
Ich meine, sowas nennt sich unaufwendbares Ereignis. Das bedeutet, der Fahrer/Halter der vorausfahrenden Fahrzeugs ist nicht haftbar zu machen. Es sei denn, es war eine ungesicherte Ladung, die dir entgegen kam.

:gut:Versicherungstechnisch genau die richtige Antwort.

Den Rest zahlt die Kasko

______
Manfred

shocktrooper
18.12.2009, 17:43
Einfach den Schaden direkt der (gegnerischen) Versicherung melden.

buchfuchs1
18.12.2009, 17:44
Wie soll das denn gehen?


:rofl: :rofl:

karlhesselbach
18.12.2009, 17:55
Bei mir war es genau wie beim Tobias.

Bezahlt wird übrigens, wenn der Stein von der Ladung kam.

Aufgewirbelte Steine zählen nicht dazu.

Wenn das ganze also durch die Ladung verursacht wurde,
kann man sich ruhig an den Halter des LKW halten.

Wenn nicht, dann verbietet sich diese Möglichkeit von ganz alleine.

Dafür hat man ja seine Teilkasko :op:

Donluigi
18.12.2009, 17:57
Das war damals übrigens ein ganz begnadeter Pfosten. Ungesicherter Kieslaster, aus dem Ding kamen die Brocken nur so geflogen, wir waren nicht die einzigen Leidtragenden. Wär ich mit ner relevanten Karre unterwegs gewesen, hätte der seine Ladung essen können. Drecksbande! So wars nur der Corsa meiner Ex :ka:

GG2801
18.12.2009, 17:58
Corsa ?

Da wars net schade drum.

karlhesselbach
18.12.2009, 17:59
Bei mir war es auch ein Kieslaster.

Naja, die Kieslaster halt.

Oft genung tropfen die Dinger ja wie eine........


Haltemal, das ging anders herum, oder? :D

Donluigi
18.12.2009, 18:01
Ja, das ging anders rum :D

Heyhey, Corsas dissen - das kann hier bös nach hinten gehen :D

GG2801
18.12.2009, 18:02
Call me fearless. :D

Donluigi
18.12.2009, 18:03
Women call me fearless, men just call me "Sir".

NicoH
18.12.2009, 18:30
Original von buchfuchs1
Wie soll das denn gehen?

http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html

buchfuchs1
18.12.2009, 18:35
Na und, er kann ja nix beweisen. :ka:

Da könnte ich ja auch jedem Kieslasterfahrer ne Rechnung schicken.

Donluigi
18.12.2009, 18:36
Mach ich ständig. Und schau mich an; ich trag Patek.

buchfuchs1
18.12.2009, 18:36
Dir traue ich Alles zu. :D

steven_79
18.12.2009, 23:59
Ich zahl gar nichts.

Butch
23.12.2009, 19:07
Original von Knipser
Ich meine, sowas nennt sich unaufwendbares Ereignis. Das bedeutet, der Fahrer/Halter der vorausfahrenden Fahrzeugs ist nicht haftbar zu machen. Es sei denn, es war eine ungesicherte Ladung, die dir entgegen kam.

Genau diese Auskunft habe ich auch von meiner Versicherung bei gleichem Sachverhalt bekommen.
Ich hatte mir auch vorsichtshalber alle notwendigen Daten -auch von einem außerordentlch verständnisvollen Lkw-Fahrer- notiert. Aber die Versicherer haben da ein sog. Abkommen auf Gegenseitigkeit. Keiner wollte meine Daten haben, der Schaden wurde bezahlt-und fertig.