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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spaßbieter auf ebay!



Phip
06.01.2010, 10:49
Guten Tag liebes Forum,

es geht um folgenden Vorfall:

Ich bin über ebay gewerblich tätig und habe nun letztens ein Produkt für 500 Euro Sofort-Kauf verkauft.

Dies ist nun 2 Wochen her und die Kommunikation mit dem Käufer lief wie folgt ab:

Nachdem er sich auf meine mails einige Tage nicht gemeldet hatte, schrieb ich Ihn nochmals an, er sagte mir dann, dass er die Ware gerne bei mir abholen würde. Ich willigte ein und wir vereinbarten einen Termin...natürlich meldete er sich nichtmehr.

Ich wartete eine weitere Woche und eröffnete gestern den ebay-Problemfall wegen eines nicht bezahlten Artikels.

Heute erhielt ich folgende Reaktion vom Käufer:

"hallo würde gerne vom kauf zurücktretten da ich in
der beschreibung einoge sachen gelesen habe die mir
nicht zusagen da sie ja gewerblich sind können wir
ja den kauf rückgängig machen danke voran mfg m.h"


Ist für mich wieder ein ganz klarer Fall von Leuten die Langeweile haben, alles kaufen und nix bezahlen können.

Mir ist so etwas jetzt schon häufiger passiert und ich sehe so etwas einfach nichtmehr ein.

Dass es sich um Spaßbieterei handelt ist ja wohl mehr als klar.

Ist es möglich an dieser Stelle die 30% Schadensersatz-Klausel geltend zu machen?


Alles Gute.

NicoH
06.01.2010, 10:51
Original von Phip
Ist es möglich an dieser Stelle die 30% Schadensersatz-Klausel geltend zu machen?


Bitte, was ist das? Wo kommt das her?

Mostwanted
06.01.2010, 10:52
Wozu? Die Rückabwicklung würde dich teurer kommen, weil Du zusätzlich das Porto an der Backe hast.Gehört halt dazu, im Geschäftsleben.... :ka:

Mostwanted
06.01.2010, 10:52
Original von NicoH

Original von Phip
Ist es möglich an dieser Stelle die 30% Schadensersatz-Klausel geltend zu machen?


Bitte, was ist das? Wo kommt das her?

Aus den selbstgeschriebenen AGB einiger Ebay Verkäufer

AndreasL
06.01.2010, 10:53
Original von Phip
...
Ist es möglich an dieser Stelle die 30% Schadensersatz-Klausel geltend zu machen?


Alles Gute.

Was hast Du in den AGBs stehen?

Phip
06.01.2010, 10:53
http://www.ra-****.de/ebayrechte.htm

Punkt Nr.8

In meinen AGBs hab ich dies nicht explizit stehen.

Mostwanted
06.01.2010, 10:54
Doch nicht als Gewerbetreibender... :rolleyes:

Phip
06.01.2010, 10:57
Hab ich etwas überlesen oder steht es dort nur nicht?

NicoH
06.01.2010, 10:58
Original von Mostwanted
Aus den selbstgeschriebenen AGB einiger Ebay Verkäufer

Danke.

Das AG Bremen hat das offenbar für zulässig gehalten - ich bin mir nicht sicher, ob andere Gerichte das auch so sehen würden.

Phip - solche Schadensersatzpauschalen gibt es allenfalls, wenn sie zwischen den Vertragsparteien vereinbart sind, etwa durch AGB. Wenn nichts vereinbart ist, kannst Du Schadensersatz nur in der tatsächlich entstandenen Höhe geltend machen. Die müsstest Du nachweisen. Und dabei auch nachweisen, dass es sich tatsächlich um einen "Spaßbieter" handelt.

Phip
06.01.2010, 11:00
...und das wird wahrscheinlich sehr schwer sein und es kommt eh nix bei rum...naja, trotzdem vielen Dank ans Forum.

Flo74
06.01.2010, 11:00
kick den vogel und verkaufe dein zeug weiter!

welcher verkäufer hat zeit und muße sich mit sowas rumzuärgern?

in der zeit wo du mit dem rummachst, hättest du es schon 3 mal verkaufen können....

Mawal
06.01.2010, 11:01
es ist ziemlich einfach:

als gewerblicher Anbieter musst du den Rücktritt akzeptieren.

Tatsächlich kannst du froh sein, dass der Käufer nicht sich die Ware hat zu senden lassen und dann wieder auf deine Kosten zurücksendet.


Ebenso kann es nicht schaden, sich als gewerblicher Anbieter ein Mindestmass an juristischer Kompetenz anzueignen, sonst kann es mal richtig teuer werden.

NicoH
06.01.2010, 11:01
Hier, kein Ding.

Verbraucher sind über die Widerrufsrechte sehr glücklich - ich kann aber jeden gewerblichen Händler verstehen, der sich darüber ärgert.

Flying Spur
06.01.2010, 11:05
Original von Phip
Ist es möglich an dieser Stelle die 30% Schadensersatz-Klausel geltend zu machen?


Mal ganz davon abgesehen, dass eine solche Klausel unwirksam sein dürfte, hat der Käufer hier ein Widerrufsrecht: § 312d BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html) i.V.m. § 355 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html).

In diesem Fall bewertet der (europäische) Gesetzgeber Verbraucherschutz höher als Unternehmerschutz.


edit: etwas zu langsam ;)

Mostwanted
06.01.2010, 11:14
Original von NicoH
Hier, kein Ding.

Verbraucher sind über die Widerrufsrechte sehr glücklich - ich kann aber jeden gewerblichen Händler verstehen, der sich darüber ärgert.


Ja, aber besser er sagt es vorher, oder? Sonst ist die Verpackung auf, das Porto muss gezahlt werden und die Ware ist paar Tage nicht am Lager um echte Interessenten zu beglücken :ka:

NicoH
06.01.2010, 11:16
Schon, aber noch besser wäre es für den Verkäufer, er bekäme einfach sein Geld ;)

paddy
06.01.2010, 11:18
So siehts aus.

Über das Ausmaß des Verbaucherschutzes an sich kann man sich eh streiten. Erwachsene verhalten sich manchmal unmündiger als Sechsjährige...

Insoman
06.01.2010, 11:22
und genau dieser 14 tägige Rücksendeschmonsens ist zum Beispiel der Grund, warum das Auktionshaus Kuhlmann in Dortmund keinen Versand mehr anbietet

MacLeon
06.01.2010, 11:22
Wer mit Fernabsatzgeschäften Geld verdient, sollte wenigstens die Grundlagen des ehemaligen Fernabsatzgesetzes kennen :ka:

Stefan, Rücksendeschmonsens? Wenn ich irgendwas bestelle und bekomme Schrott geliefert, dann will ich das Zeug zurückgeben können, ohne wenn und aber!

Insoman
06.01.2010, 11:43
ich rede jetzt nur von Kuhlmann:

ja, es gibt aber auch genug Vögel, die eine gebrauchte Uhr kaufen, ordentliche Ware -die Ware wird von ihm meist sehr streng geprüft - erhalten, machen dann 10 Tage lang auf dicke Hose und schicken die Ware dann zurück - Grund : nichtgefallen


kann ihn da ehrlich gesagt sehr gut verstehen, er sagt: wenn jemand was kaufen möchte, darf er gerne zu mir in den Laden kommen und die Ware begutachten, ich hab nix zu verheimlichen



Bei einem Defekt der Ware verhält er sich meines Wissens sehr vorbildlich