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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277



gmt
07.01.2010, 16:06
hi jungs,

wie wird das berechnet, eher einfach oder ist das ne komplexe sache??
will ne etw kaufen und brauch die berechnung...

blarch
07.01.2010, 16:08
Hier kannst Du alles wissenswerte nachlesen

http://www.glossar.de/glossar/1frame.htm?http%3A//www.glossar.de/glossar/z_din277.htm

eigentlich keine komplizierte Sache.

gmt
07.01.2010, 16:15
Original von blarch
Hier kannst Du alles wissenswerte nachlesen

http://www.glossar.de/glossar/1frame.htm?http%3A//www.glossar.de/glossar/z_din277.htm

eigentlich keine komplizierte Sache.

:supercool:für einen der da keine ahnung von hat schon =(

blarch
07.01.2010, 16:16
... aber der Link hat Dir doch weitergeholfen ... oder?

gmt
07.01.2010, 16:17
ein bischen, den hatte ich auch schon gefunden

blarch
07.01.2010, 16:22
Und was ist dir noch unklar?

gmt
07.01.2010, 16:59
muss der ganze körper ausgerechnet werden,oder nur die wohnung die ich kaufen will

blarch
07.01.2010, 17:03
Kommt darauf an wer die Daten benötigt und wofür er sie braucht :ka:

gmt
07.01.2010, 17:09
die bank und die, die öffentliche mittel bewilligen...

bei einigen finanztypen findet man sowas hier

http://www.baufi24.de/includes/documents/baufi24_Berechnung_umbauter_Raum.pdf

blarch
07.01.2010, 17:14
Der Verwalter oder das Bauamt dürften nur die Berechnung von der Gesamtüberbauung haben ... hier würde ich aber mal schätzen, dass "nur" die Berechnung für die einzelne Wohnung gefragt ist.

siebensieben
07.01.2010, 17:24
Wofür brauchst Du bei einer Etagenwohnung den umbauten Raum? - Im Prinzip einfach zu berechnen, geht über die Außenhülle, bei Balkonen und Loggien muss man etwas aufpassen, weil die nicht 1:1 gerechnet werden. Bei Räumen die Außenmaße nehmen, und von Oberkante Fertigfußboden bis Oberkante Fertigfußboden des nächsten Geschosses, fertig.

siebensieben
07.01.2010, 17:30
Ich denke mal, das Bauamt darf die Unterlagen nicht rausgeben. Aber der Verkäufer müsste sowas ja haben, wenn es in den Bauakten ist. Allerdings, wie oben schon geschrieben, gibt's das nicht wohnungsweise, sondern meist nur fürs ganze Gebäude.

gmt
07.01.2010, 17:33
also reicht das formular dessen link ich oben gepostet habe? :grb:

siebensieben
07.01.2010, 18:05
Im Prinzip reicht das dann, wenn die Bank nicht mehr verlangt. Das ist eine vereinfachte Rechnung aus Wohnfläche x Faktor = Bruttorauminhalt BRI. Das ist natürlich eine ziemliche ungenaue Sache. Aber schnell und einfach.