Paderborner
17.01.2010, 22:08
Hallo zusammen,
ich war im Oktober im Urlaub in Schottland mit einem Mietwagen unterwegs.
Anscheinend habe ich dabei mal im Halteverbot gestanden, denn ich habe Post von der Autovermietung bekommen. Die hat eine Strafe wegen Falschparken bezahlt und will selbige inklusive einer saftigen Bearbeitungsgebühr von mir zurück. Ansonsten droht man mit der Rechtsabteilung.
Ich frage mich, ob ich zahlen muss - ob überhaupt und wenn dann inklusive der Bearbeitungsgebühr. Ich wurde zu der Sachlage nicht gefragt, konnte keine Stellungnahme abgeben und habe den Autovermieter nicht gebeten die Sache für mich abzuwickeln.
Habt Ihr ähnliches erlebt oder kennt die rechtliche Grundlage?
Beste Grüße
Philipp
ich war im Oktober im Urlaub in Schottland mit einem Mietwagen unterwegs.
Anscheinend habe ich dabei mal im Halteverbot gestanden, denn ich habe Post von der Autovermietung bekommen. Die hat eine Strafe wegen Falschparken bezahlt und will selbige inklusive einer saftigen Bearbeitungsgebühr von mir zurück. Ansonsten droht man mit der Rechtsabteilung.
Ich frage mich, ob ich zahlen muss - ob überhaupt und wenn dann inklusive der Bearbeitungsgebühr. Ich wurde zu der Sachlage nicht gefragt, konnte keine Stellungnahme abgeben und habe den Autovermieter nicht gebeten die Sache für mich abzuwickeln.
Habt Ihr ähnliches erlebt oder kennt die rechtliche Grundlage?
Beste Grüße
Philipp