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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Musiknutzung im Internet - wer kennt sich aus?



Edmundo
26.01.2010, 21:05
Kennt sich jemand auf dem Gebiet der Musiknutzung im Internet aus?

Darf man zur Untermalung von privaten Videos im Internet (nene, nicht was ihr denkt :D) Auszüge aus Musikstücken nutzen (keine kompletten Songs).

Darf man diese Videos auf der privaten Homepage oder bei Youtube einstellen?

Darf man es nur wenn man zahlt? Dann würde ich gerne wissen was es für nichtkommerzielle Nutzung kostet. Auf der Homepage der GEMA steht nichts von Youtube-Videos etc. Und woher soll ich wissen wie oft das Video abgerufen wird.

Ich bitte diesmal um ernsthafte Diskussion und bevorzugt von Leuten, die sich hier auskennen. Denn Halbwissen gibt es zu dem Thema genug und das bringt mich leider nicht weiter.

Und ja, ich habe bereits die GEMA angeschieben und warte seit letzem Jahr auf eine Aussage. Die melden sich einfach nicht. :motz:

COMEX
26.01.2010, 21:33
Ruf mal hier an:

www.kkk.de

Die helfen nicht nur uns...

acid303
26.01.2010, 22:27
hab vor kurzem 3 urlausbvideos mit musikstücken hinterlegt und bei youtube hochgeladen. ich konnte gar nicht so schnell schauen wie die wieder gelöscht waren mit ner entsprechenden mail von youtube bzgl. verstoss gegen urheberrechte bzw. das die rechte nicht bei mir lägen sondern sony etc! die haben da wohl nen filter der das sofort schnallt

denke die rechtslage könnte anders sein wenn das entsprechende musikstück aber bereits bei der aufnahme im hintergrund gelaufen ist, anstatt nachträglich hinterlegt worden zu sein. aber das sind jetzt spekualtionen die du ja nicht willst ;)

edit: wie oft das youtube-video abgerufen wird ist einfach, hat ja nen zähler auf der seite

hugo
27.01.2010, 08:11
gibt das für so etwas nicht gemafreie musik ??

muss zwar auch bezahlt werden,dafür aber kostenfreie nutzung.

http://www.gemafreie-musik-online.de/

PCS
27.01.2010, 08:16
Genau. Oder hier: http://www.proudmusiclibrary.com/de/

Mostwanted
27.01.2010, 09:12
Die GEMA nimmt im privaten Bereich nicht viel, ca. 40 Euro im Jahr wenn ich mich recht entsinne. Grundsätzlich ist man schon froh, wenn überhaupt etwas angemeldet wird,die GEMA ist da sehr fair. Die Klasse "bis 120.000" Zugriffe wird ein Privatvideo nicht überschreiten.

https://lizenzshop.gema.de/lipo/produkte/hintergrundmusik_in_privaten_websites/index.hsp

Wichtiger als GEMA ist die Anfrage beim Inhaber der Auswertungsrechte. Repertoire muss grundsätzlich lizenziert werden. Das gilt auch für Fragmente (Werkteile).


Beispiel: Komponist A schreibt einen Song, Textdichter B liefert den Text. Beide sind Urheber. Als Gema Mitglieder überlassen die Jungs die Auswertung der Aufführung (Radio/TV/Produktion der Tonträger) der GEMA. (Oder per Autorenvertrag einem Verlag).

Das macht nur Sinn, wenn etwas publiziert wird. Die Nummer ist gut, beide bekommen einen Vertrag bei Universal Music, man sucht eine Sänger und nennt das Projekt "Mr. GoGo". Universal erwirbt die "mechanischen Rechte" und lizenziert den Titel (Bzw. das Projekt) per Bandübernahmevertrag. Dafür bekommen A und B einen Teil der Lizenzeinnahmen. Dies sind:

1. Tonträgerverkäufe, auch wenn der Titel auf der BRAVO 99 und anderen Samplern landet
2. Körperlose Medien (Digital)
3. Evtl. Konzerte
4. Wenn der Track für Werbung verwendet wird.
5. Merchandising

Mr GoGo bekommt von A und B als Interpret einen Teil davon und meist den Löwenanteil an Konzerteinahmen. Der Rest bleibt bei A und B. Alle Welt kennt Mr. Gogo, aber A und B kassieren.

A und B haben also zwei Einnahmequellen:

1. Das was Universal auswertet.
2. GEMA


Nach 6 Monaten ist der Hit durch, es werden kaum noch Tonträger verkauft. Trotzdem läuft der Song ab und an im Radio. Jetzt bekommen A und B kaum noch Lizenzen von Universal, aber immer noch GEMA. 70 Jahre lang.


Elmar gefällt der Song. Er will ihn nutzen. Also muss Elmar zwei Dinge tun:

1. Bei Universal für die Nutzung anfragen (oder, nach dem Ablauf direkt bei A und B) ob er den Song für seinen Zweck verwenden darf und was A und B dafür wollen.

2. Bei der GEMA für das "abspielen" bezahlen. (Bei CDs nach Stück, bei Web pauschal).


Die GEMA wird nur im Auftrag von A und B tätig. Wenn A und B nicht in der GEMA wären, müsste auch keiner GEMA zahlen.

Butch
27.01.2010, 09:15
Original von elmar2001
Kennt sich jemand auf dem Gebiet der Musiknutzung im Internet aus?

Darf man zur Untermalung von privaten Videos im Internet (nene, nicht was ihr denkt :D) Auszüge aus Musikstücken nutzen (keine kompletten Songs).

Nein, nicht ohne Zustimmung des Urhebers (wenn es sich um ein "Werk" mit einer gewissen Schöpfungshöhe handelt) !

Darf man diese Videos auf der privaten Homepage oder bei Youtube einstellen?

Ja, wenn keine Persönlichkeits- und/oder Urheberrechte verletzt werden .

Darf man es nur wenn man zahlt? Dann würde ich gerne wissen was es für nichtkommerzielle Nutzung kostet. Auf der Homepage der GEMA steht nichts von Youtube-Videos etc. Und woher soll ich wissen wie oft das Video abgerufen wird.

Die GEMA ist eine Art "Zahlungsinstrument". Urheberrechte kann man dort nicht erwerben, sondern temporäre Verwertungsrechte.

Medienrecht ist im Detail natürlich komplizierter....

Edmundo
27.01.2010, 15:35
Oh mann, die 40 Euro wäre es mir wert.

Aber jetzt noch bei den Verlagen anzufragen ist wahrscheinlich ein aussichtsloses unterfangen, denn die werden sich mit so einem Kleinmist nicht abgeben wollen, denke ich.

BTW: Youtube filtert ja anscheinend Musik heraus. Woher wollen die wissen ob ich dafür bezahlt habe? Löschen die dann einfach mein Video trotzdem?

Mostwanted
27.01.2010, 15:44
Verlag musst Du nicht Fragen, der bekommt das automatisch von der GEMA. Aber den Rechteinhaber, meist das Label. Bei einem Top 100 Titel bzw. etwas bekanntem geben die sowieso nix frei, weil "...wir für 200 Euro doch keinen eigenen Ordner ins Regal stellen" :D


Rest per Telefon, keine Lust zu tippen....

Mostwanted
27.01.2010, 15:57
Es gilt dieser Tarif: Vergütungssätze VR-W I

PDF kann ich Interessenten gerne per Email zukommen lassen.