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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaub = Freizeit? Personaler oder Arbeitsrechtler vor!



X-E-L-O-R
29.01.2010, 13:08
Folgende Frage, wertes Publikum,

gibt es arbeitsrechtlich eine Unterscheidung zwischen Urlaub und Freizeit bei einem Arbeitnehmer?

Es geht um Folgendes:
Ein Arbeitnehmer hat mit seinem Arbeitgeber aushandelt, einen Nebenjob ausüben zu dürfen. Der Arbeitnehmer tut dies sowohl in seiner Freizeit, sprich nach einem regulären Arbeitstag oder am Wochenende, sowie in seinem Urlaub.
Der Arbeitgeber moniert letzteres nun, mit der Begründung, Urlaub sei "zur Erholung" da.

Wird eventuell auch versicherungsrechtlich unterschieden? Z.B. bei einem Unfall in der Freizeit oder einem Unfall im Urlaub - bei Ausübung des Nebenjobs?

mr.zumwinkel
29.01.2010, 13:39
grundsätzlich hat der ag recht, ein einmal erlaubter nebenjob darf aber auch im urlaub weitergeführt werden - so der umfang nicht den während der arbeitszeit weit übersteigt.


grüße

gmt
29.01.2010, 16:47
ich hab damals auch mal meinen kompletten jahresurlaub an meinen arbeitgeber verschachert...hab ihn mir als überstunden auszahlen lassen...hatte anschliessend richtig ärger gegeben...urlaub ist gleich erholung

aber was der arbeitnehmer in seiner freizeit und in seinem urlaub macht, ist imho eigentlich wurscht, wenn der büroschwengel sich beim holzhacken 3 wochen austobt und dafür noch nen kleinen obolus bekommt...so what :supercool:

riesling1965
29.01.2010, 17:35
Ich kenne das nur so:

Lexikon Arbeitsrecht.

Darf ich während meines Urlaubs arbeiten?

Grundregel: Ja, aber.

Während des Urlaubs ist eine anderweitige Erwerbstätigkeit grundsätzlich zulässig,
sie darf aber nicht dem Urlaubszweck widersprechen. (§ 8 BUrlG)

Master GMT
29.01.2010, 17:48
:dr: Also Cocktails shaken an der Strandbar ist ok :gut:

gmt
29.01.2010, 17:48
Original von riesling1965
Ich kenne das nur so:

Lexikon Arbeitsrecht.

Darf ich während meines Urlaubs arbeiten?

Grundregel: Ja, aber.

Während des Urlaubs ist eine anderweitige Erwerbstätigkeit grundsätzlich zulässig,
sie darf aber nicht dem Urlaubszweck widersprechen. (§ 8 BUrlG)

also mein holzhackenderbüroschwengel quasi :supercool:

paddy
29.01.2010, 18:47
Ich dachte auch immer Urlaub sei für Angestellte um sich von der Arbeit zu erholen.

Uhren-Fan
30.01.2010, 08:18
Paddy,

Ibi würde jetzt sagen, dass Urlaub dazu da ist, dass Bemate einmal im Jahr richtig arbeiten können. :D

paddy
30.01.2010, 08:45
Du scheinst zu wissen wovon du redest. :D