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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage Copyright



Kermit
09.02.2010, 19:04
Hallo liebes Forum,

folgende Frage beschäftigt mich und richtet sich vornehmlich an die Anwälte unseres Forums.

Ich besitze zwei Kunstharz Figuren deren Copyright bei MHC bzw. Disney liegen. Nun habe ich sie abfotografiert um sie für meine private Homepage zu nutzen.

Ist das rechtlich einwandfrei oder laufe ich Gefahr damit gegen irgendwelche rechtliche Bestimmungen zu verstoßen?

Wobei sich die Frage natürlich auch auf andere Gegenstände beziehen kann, z.B. CD´s.

Vielen Dank im Voraus!

Butch
09.02.2010, 19:39
Na, dann melde ich mich mal, wenn's recht ist ohne lange Erklärungsversuche, mit einem Link (http://www.der-webdesigner.net/lexikon/fotografie/167-copyrightgeschuetzte-objekte.html), der wohl in diesem speziellen Fall für Klärung sorgt.

HTH

shocktrooper
09.02.2010, 19:50
Echt?

Also riskiere ich jede Menge Ärger, wenn ich mein letztes Urlaubsfoto (nachts vor dem Eiffelturm, am Ferrari lehnend, Coke in der Hand) auf meine homepage stelle?? 8o

Kermit
09.02.2010, 20:12
Danke Friedel für den Link,

jedoch habe ich meine Schwierigkeiten damit. Leider werden ja keinerlei Rechtsgrundlagen angegeben.

Wie verhält es sich bei privater Nutzung?
Was ist, wenn ich eine Figur z.B. bei eBay verkaufen möchte und ein Foto einstelle?
Wie kann ich als Laie erkennen, dass gerade eine Disney Figur unter einem "besonderen" Copyright steht, welches jegliches Fotografieren und auch die private Nutzung der Fotos ausschließt?

Mir ist vollkommen bewusst, dass es sich hier um einen komplexen Sachverhalt handelt, aber daher auch meine Frage.

Butch
09.02.2010, 20:24
Martin, frage nicht nach Logik oder Menschenverstand, beides tritt regelmäßig im Streitfall in den Hintergrund. :ka:

Willst Du auf "Nummer sicher" gehen, würde ich den Rechteinhaber um Genehmigung für die nicht kommerzielle Nutzung bitten, ansonsten droht nach dem Wettbewerbsrecht oder dem Urheberrecht Ärger. Die anhängigen Streitigkeiten gehen am Ende zwar oft aus wie das Hornberger Schießen, aber so richtig lustig ist das nicht. :op:

Das gilt im übrigen auch für nachgezeichnete Abbildungen, wenn sie denn einwandfrei als Reproduktionen des Originals erkennbar sind-also Schwachsinn in Potenz...

Wie gesagt: Alles Einzelfallentscheidungen und viel bedrucktes Papier... :motz:

sausapia
09.02.2010, 20:41
Lies Dich mal im Kunsturhebergesetz ein. Dort müsste es geregelt sein.

sausapia
09.02.2010, 20:48
Original von sausapia
Lies Dich mal im Kunsturhebergesetz ein. Dort müsste es geregelt sein.

AUSZUG

...Bildnisse, deren Verbreitung einem höheren Interesse der Kunst dienen
Die Verbreitung oder Zurschaustellung muss einem höheren Interesse der Kunst dienen, unerheblich ist, ob das Werk die vom Urhebergesetz geforderte Schöpfungshöhe erreicht. Die Vorschrift wird mittlerweile auf medizinische Abbildungen angewendet. Hier kommt die grundrechtlich aus Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit zum Zuge.....

eos
09.02.2010, 20:56
Private Nutzung ist immer noch eine andere Geschichte.
Haarig wird es, wenn man Dir einen kommerziellen Nutzen unterstellen kann. Das wiederum geht ganz schnell: Google Ads, Du bist freischaffend und bewirbst Deine Tätigkeit auf der Seite, Bannerlinks, usw.

Gerade bei Fotos gibt es die kuriosesten Sachen. So hat z.B. die DB AG einen Geschmacksmusterschutz auf das Design des ICE!

Butch
09.02.2010, 20:57
Fotos von Kunstgegenständen, auch Porzellanfiguren, Plastiken, Miniaturen etc., dürfen ohne Zustimmung der Urheber nur in besonderen Fällen veröffentlicht werden.

Dies ist z.B. bei Abbildungen für den Weiterverkauf regelmäßig der Fall.

Siehe BGH-Urteil vom 4. 5. 2000 - I ZR 256/ 97 - Parfumflakon.

Zitat aus dem Leitsatz:
"Der zur Weiterverbreitung Berechtigte - hier der Verkäufer von Parfum, das in einem urheberrechtlich geschützten Flakon abgefüllt ist - kann mit Hilfe des Urheberrechts nicht daran gehindert werden, die Ware anzubieten und im Rahmen des Üblichen werblich darzustellen, auch wenn damit eine Vervielfältigung nach § 16 Abs. 1 UrhG verbunden ist."

VintageWatchcollector
09.02.2010, 21:01
Aber alte Nike's darf man bei eboy mit Pic anbieten?!

Kermit
09.02.2010, 21:10
Also verstehe ich das richtig,

-> dass es nach dem BGH Urteil auf jeden Fall rechtens ist, zwecks Verkauf ein Foto zu machen.

-> dass eine private Seite auf der ein Werbebanner eingebledet wird schon als gewerblich anzusehen ist.

Was ist mit links zu gewerblichen Seiten? Also so im Sinne von Links zu Seiten, die ich toll finde?

Butch
10.02.2010, 07:44
Original von Kermit
-> dass es nach dem BGH Urteil auf jeden Fall rechtens ist, zwecks Verkauf ein Foto zu machen.

Nicht auf jeden Fall- aber grundsätzlich: Ja! Die Darstellung des geschützten Objektes muss aber deutlich und vorwiegend der Verkaufsabsicht dienen. Irgendwelche Collagen und/oder kunstvolle "Inszenierungen" können problematisch werden.


Original von Kermit
-> dass eine private Seite auf der ein Werbebanner eingebledet wird schon als gewerblich anzusehen ist.

Jein! Wenn eine Gewinnabsicht mit dem Werbebanner vorliegt, wird man von einem gewerblichen Betrieb ausgehen. Ob wirklich Gelder fließen (oftmals sind das ja nur Cent-Beträge) ist dabei nachrangig.
Bei der fiskalischen Bewertung ist sogar nicht einmal die sog. Gewinnerzielungsabsicht notwendig, es genügt hier die sog. Einnahmeerzielungsabsicht.

Spannend ist die Frage, bei denen private Homepages für den User kostenlos betrieben werden, während der Provider ohne Einflussnahme des Nutzers seine Werbung einblendet.
Da der Nutzer hier einen geldwerten Vorteil genießt, wird man auch hier den gewerblichen Betrieb bejahen. Hierzu gibt es z.Zt. noch kein Grundsatzurteil.

Im übrigen spielt die Frage gewerblich/privat bei der urheberrechtlichen Würdigung überhaupt keine Rolle. Die Auswirkungen werden sich aber in der Höhe zivilrechtlicher Forderungen schmerzlich bemerkbar machen.


Original von Kermit
Was ist mit links zu gewerblichen Seiten? Also so im Sinne von Links zu Seiten, die ich toll finde?

Gut, das hat jetzt mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Der Betreiber einer Web-Präsenz ist für den Inhalt im Rahmen einer zumutbaren "Aufsichtspflicht" verantwortlich.
Links zu Webseiten, auf denen in irgendeiner Weise gegen (in Deutschland) geltendes Recht verstoßen wird, werden sanktioniert.


Wie immer gilt: Es ist alles vieeeel komplizierter-aber ich habe mich bemüht in aller Kürze, nach bestem Wissen, zu antworten.
Ich weiß beileibe nicht alles und bestehe auch nicht darauf.... :op:

ehemaliges mitglied
10.02.2010, 09:07
Wo soll diese Gesellschaft nur enden????

Hr.Nitsche
10.02.2010, 13:00
Originally posted by Submaniac
Wo soll diese Gesellschaft nur enden????

:ka:

NicoH
10.02.2010, 14:18
Hey Martin,

auch ich würde Dir davon abraten.

Das Einstellen der Figur wäre wohl unter zwei Voraussetzungen möglich:

Entweder müsstest Du Dich mit der Figur auseinandersetzen - also etwa schreiben, dass Dir die Farbgebung hieran schon immer gefallen hat und dass diese zum Zeitpunkt der Erstellung der Figur ein politisches Statement abgeben wollte. Oder so.

Eine andere Möglichkeit wäre ein besonders kunstvolles Foto, das seinerseits wieder als eigenes Werk angesehen werden kann.

Ein einfaches Bild aber ohne eine künstlerische Auseinandersetzung - also etwa Dein Ava ;) - dürfte als unzulässige Verbreitung angesehen werden.

:dr:

Mostwanted
10.02.2010, 14:31
Und der Nico wird es wissen :op:

Kermit
10.02.2010, 17:33
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ich habe die Figuren jetzt erstmal von der Seite genommen und warte auf die Antwort auf meine Anfrage bei Disney ;)