Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Rolex" als Abo Prämie
Hallo zusammen,
falls das schon diskutiert ist und ich es überlesen habe, bitte ich um Nachsicht ...
Ich habe letztens in der Muckibude in der Sport Bild geblättert.
Wie immer war auch diesmal wieder das Angebot drin, diese Zeitung zu abonnieren und dafür eine Uhr als Prämie zu erhalten.
Dass unsere Lieblingsmarke auf Teufel komm raus "kopiert" wird, damit müssen wir uns wohl abfinden.
Aber dass der Markenname "Rolex" offen verwendet wird, das finde ich komisch:
http://i48.tinypic.com/33x8r4l.jpg
Was haltet Ihr davon?
8o
Darf man Markennamen in solch einem Zusammenhang nennen?Ich bin mir nicht so sicher,immerhin ist es in Anführungszeichen geschrieben... .
Ich werde mir das Magazin natürlich sofort bestellen ;)
Beste Grüße
roman
steven_79
15.02.2010, 11:16
In der Haut des Verwenders möchte ich jetzt nicht stecken. Er wird in den nächsten Wochen den Tätigkeitsbereich von Abmahnanwälten für sich sicherlich ganz neu erschließen :D.
Chefcook
15.02.2010, 11:18
Darf man nicht. Tchibo hat schon einen Rechtsstreit verloren, weil sie ihre eigene ähnlich aussehende Armbanduhr mit "sieht aus wie eine Rolex" beworben haben.
sausapia
15.02.2010, 11:19
Der Sachverhalt istr IMHO abmahnungswürdig und -sicher :motz:
müssten die eigentlich Wissen...also wissentlich Ärger vorprogrammiert.... ob so ein publicety stunt was bringt.... ?
Gruss
Wum
Wird wohl Ärger bringen ;)
Nee im Ernst,mit so einer Aufmache macht sich die Zeitschrift bei Leuten mit Verstand doch nur lächerlich.Eigentlich traurig.
Beste Grüße
roman
Original von Veritas
(...) Nee im Ernst,mit so einer Aufmache macht sich die Zeitschrift bei Leuten mit Verstand doch nur lächerlich. (...)
Wir reden hier von einem Ableger die BILD-Zeitung ;) :D
Frau Conny
15.02.2010, 11:34
8o
Original von blarch
Original von Veritas
(...) Nee im Ernst,mit so einer Aufmache macht sich die Zeitschrift bei Leuten mit Verstand doch nur lächerlich. (...)
Wir reden hier von einem Ableger die BILD-Zeitung ;) :D :D
Recht hast´e Wolfgang :D :rofl:
Sollen wir mal dort anrufen und fragen ob da auch Box und Papiere dabei sind? ;)
wenn nicht , nur übergabe beim konzi :gut:
Peter16610
15.02.2010, 11:46
Einfach nur dreist ich würde mir die Zeitung alllein aus dem Grund schon nicht bestellen weil ich keine Uhr haben wollte die was sein will was sie nicht ist
steven_79
15.02.2010, 12:13
Na, hätte nicht gedacht, dass der Springer-Verlag so eine miese Rechtsabteilung hat. Oder sind die etwa gerade alle im Urlaub :rofl:!?
jagdriver
15.02.2010, 12:17
Original von steven_79
Na, hätte nicht gedacht, dass der Springer-Verlag so eine miese Rechtsabteilung hat. Oder sind die etwa gerade alle im Urlaub :rofl:!?
Das kannste knicken -
Springer hat eine erstklassige Rechtsabteilung!
Gruß
Robby
steven_79
15.02.2010, 12:26
Original von jagdriver
Original von steven_79
Na, hätte nicht gedacht, dass der Springer-Verlag so eine miese Rechtsabteilung hat. Oder sind die etwa gerade alle im Urlaub :rofl:!?
Das kannste knicken -
Springer hat eine erstklassige Rechtsabteilung!
Gruß
Robby
Gemessen an der Aboprämie würde ich das aber doch ein wenig in Frage stellen - oder aber sie sind dem Größenwahn endgültig anheim gefallen, nach dem Motto: uns kann keiner was und erst recht nicht diese läppische kleine Uhrenbastelstube in Genf ;).
Andi S. aus V.
15.02.2010, 12:29
Original von Veritas
Original von blarch
Original von Veritas
(...) Nee im Ernst,mit so einer Aufmache macht sich die Zeitschrift bei Leuten mit Verstand doch nur lächerlich. (...)
Wir reden hier von einem Ableger die BILD-Zeitung ;) :D :D
Recht hast´e Wolfgang :D :rofl:
Sollen wir mal dort anrufen und fragen ob da auch Box und Papiere dabei sind? ;)
"Box und Papiere" sind dabei, aber halt in Anführungszeichen =(
jagdriver
15.02.2010, 12:40
Original von steven_79
Original von jagdriver
Original von steven_79
Na, hätte nicht gedacht, dass der Springer-Verlag so eine miese Rechtsabteilung hat. Oder sind die etwa gerade alle im Urlaub :rofl:!?
Das kannste knicken -
Springer hat eine erstklassige Rechtsabteilung!
Gruß
Robby
Gemessen an der Aboprämie würde ich das aber doch ein wenig in Frage stellen - oder aber sie sind dem Größenwahn endgültig anheim gefallen, nach dem Motto: uns kann keiner was und erst recht nicht diese läppische kleine Uhrenbastelstube in Genf ;).
Ich habe mit Springer geschäftlich zu tun, glaub mir, die sind
sehr agressiv und dynamisch.
Gruß
Robby
Peter16610
15.02.2010, 13:01
quote]
Ich habe mit Springer geschäftlich zu tun, glaub mir, die sind
sehr agressiv und dynamisch.
Gruß
Robby[/quote]
Was meinst du damit?? :grb:
Anscheinend lohnt die Abmahnung , gemessen am Verdienst durch diese Werbung.
Ist schon traurig, für was Rolex hinhalten muss.
Die Werbung steht auch auf der Sport-Bild Seite im Internet als Abo-Prämie
http://aboshop.axelspringer.de/xsubscription/ab/start.php.... (http://aboshop.axelspringer.de/xsubscription/ab/start.php?TID_ORDER=a2c2beab412dd54b362844326e6cbf 73&giveawayid=1166&page=m_giveaway&paymentid=164&magazinid=38&p=38)
Für mich absolut unverständlich, sich mit derartigen Werbeprämien zu brüsten. =(
Master GMT
15.02.2010, 13:14
:rolleyes:
Rollmops
15.02.2010, 13:30
Hallo an die Fangemeinde der Krone ;)
das sehe ich und auch nicht :supercool:
Solche Inserate sind mir "so hoch wie breit" und nicht der Rede wert
Was soll der Zauber ich würde mir solch einen Müll nicht zulegen
geschweige mir so etwas ans ....binden
Verwendung höchstens als Anfahrtshilfe bei Schnee!
mfg
H-P
Das sehe ich nicht so.
Unabhängig des Imageverlustes durch Plagiate werden wieder ein paar ganz clevere dazu animiert sich ein Originalblatt aus der Bucht zu fischen und die Uhr als Original anzubieten... :motz:
Heinz S.
15.02.2010, 13:45
Freunde, seid nach sichtig:
Manche brauchen das!!
Rollmops
15.02.2010, 15:16
Ganz cool bleiben ,
und denkt dran
Ein Schlimmer wer was Schlimmes dabei denkt
ist eine Rolex so leicht zu fälschen :grb:
neues Blatt aus der Sales Bucht und..
naja
ich will es nicht haben und gut ist
mfg
H-P
Spätestens seit diesem thread weiss Rolex S.A. bescheid :D
Schon die Designkopie ist m.M. nach nicht richtig... Jetzt aber noch den Markennamen zu verwenden :ka:
Original von newyork
Spätestens seit diesem thread weiss Rolex S.A. bescheid :D
Schon die Designkopie ist m.M. nach nicht richtig... Jetzt aber noch den Markennamen zu verwenden :ka:
ASV weiss es schon länger ;)
DaytonFan
15.02.2010, 18:06
die Werbung wird es nicht sehr lange geben, da bin ich mir sicher
brunemto
15.02.2010, 18:14
Wo ist der "Kopfschüttel"-Smilie?
Schrotti
15.02.2010, 18:16
so einen Müll mit der Marke Rolex in Verbindung zu bringen :rolleyes:
8o Unglaublich :motz: Ganz schön Peinlich für Sport Bild... :rolleyes:
Mr. Pink
15.02.2010, 19:10
Original von DaytonFan
die Werbung wird es nicht sehr lange geben, da bin ich mir sicher
Wäre ich nicht so überzeugt. Diese Werbung wurde vor Veröffentlichung sicher von der Springer-Rechtsabteilung eingehend geprüft.
Die Krux an der Geschichte könnte sein das Bild/Springer das Abo nicht bewirbt mit dem Markennamen Rolex, sondern 'Bicolor Rolex'.
Dieses Bicolor Rolex ist, sehr wahrscheinlich, kein eingetragenes Markenzeichen und wäre in diesem Wortlaut damit auch nicht geschützt.
Maxiiking
15.02.2010, 19:20
so oder so, das sieht nicht gut aus...
:motz:
:rolleyes:
Sachen jibbet's...
Gruß,
Marco.
JesusLatschen
15.02.2010, 20:09
S K A N D A L :motz:
Peter16610
15.02.2010, 20:36
Original von Rollmops
Verwendung höchstens als Anfahrtshilfe bei Schnee!
H-P
:rofl: :rofl: :rofl: :rofl: wie geil
1234marc
15.02.2010, 20:38
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die so eine Werbung raushauen ohne das nach allen Seiten abgeklopft zu haben.
Die werden sich schon was dabei gedacht haben
ehemaliges mitglied
15.02.2010, 20:42
Abgesehen von der Werbung fuer so einen Blender,
ist nicht schon allein die Herstellung strafbar ?
Oder die Inverkehrbringung ?
Ich komm da nicht mit :ka:
Peter16610
15.02.2010, 20:48
die Herstellung ist nur dann verboten, wenn die Uhr baugleich ist und der Name bzw das Logo des Herstellers auf der Uhr steht
Original von Mr. Pink
Wäre ich nicht so überzeugt. Diese Werbung wurde vor Veröffentlichung sicher von der Springer-Rechtsabteilung eingehend geprüft.
Die Krux an der Geschichte könnte sein das Bild/Springer das Abo nicht bewirbt mit dem Markennamen Rolex, sondern 'Bicolor Rolex'.
Dieses Bicolor Rolex ist, sehr wahrscheinlich, kein eingetragenes Markenzeichen und wäre in diesem Wortlaut damit auch nicht geschützt.
Darauf würde es im Ergebnis nicht ankommen. Da "Bicolor" beschreibend ist, wird das Zeichen durch Rolex geprägt. Da das Zeichen nicht auf der Uhr selbst angebracht ist, wird es wahrscheinlich nicht markenrechtlich, sondern wettbewerbsrechtlich zu klären sein.
Ob es dazu kommt, ist allerdings fraglich. Solche Aktivitäten laufen normalerweise auf mehreren Ebenen ab, Abhängigkeitsverhältnisse spielen eine Rolle etc.
avalanche
15.02.2010, 23:24
"Never pick a fight with people who buy ink by the barrel."
Bill Clinton
Prof. Rolex
16.02.2010, 07:35
Die Frage nach eventuellen rechtlichen Konsequenzen ist sicher nicht ganz uninteressant.
Einen entscheidenden Hinweis liefert die grundlegende BGH-Entscheidung zum Tchibo/Rolex-Fall aus den 80er Jahren. Es war der erste große Rechtsstreit von Rolex über die Nachahmung der Rolex Oyster in Deutschland. Auslöser des Rechtsstreites war eine Handaufzugsuhr, die Tchibo 1980 in einer Herren- und einer Damenvariante angeboten hatte. Die Uhren waren den Rolex-Referenzen 16013 (Herren-Datejust in gelbem Rolesor mit Jubilee-Band) und 6917/3 (Damen-Date in gelbem Rolesor mit Jubilee-Band) wie aus dem Gesicht geschnitten. Von diesen Uhren wurden innerhalb von nur 9 Tagen im September 1980 insgesamt 495.288 Stück zu einem Preis von jeweils 39,95 DM verkauft
In der BGH-Entscheidung vom 8.11.1984 ging es um die Klärung, ob der Verkauf der Tchibo-Uhr wettbewerbswidrig ist. Das LG Köln hatte am 16.9.1981 diesem Anspruch zunächst stattgegeben, das OLG Köln hat am 28.5.1982 allerdings als Revisionsinstanz den Anspruch wieder verworfen. Daher wurde der BGH von Rolex angerufen, der letztinstanzlich die Wettbewerbswidrigkeit bestätigt hat (Tchibo/Rolex I Az: I ZR 128/82: Zur Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem Gesichtspunkt der Ausnutzung fremden Rufes zur Förderung des eigenen Absatzes von Billiguhren). Stichpunktartig einige interessante Details aus dem BGH-Urteil:
Der deutsche Geschmacksmusterschutz der Rolex Oyster ist bereits im Jahre 1972 abgelaufen. Daher war das Design nicht mehr geschützt und die Kennzeichnung „Registered Design“ auf den Rolex-Uhren bereits seit 1972 zumindest in Deutschland nicht mehr gerechtfertigt.
Rolex beklagt eine sittenwidrige Nachahmung der Modelle 16013 bzw. 6917/3 und beruft sich auf das charakteristische Design, das sich als Herkunftshinweis durchgesetzt habe.
Der BGH hat die Wettbewerbswidrigkeit festgestellt, weil die Tchibo-Uhr in den äußeren Merkmalen der Rolex sklavisch nachgeahmt ist und sich daher an den guten Ruf und den Prestigewert der Rolex anhängt. Allein dieses Anhängen ist bereits wettbewerbswidrig, wobei es keine Rolle spielt, ob die Uhr mit „Rolex“ oder einem anderen Namen signiert ist.
Orientierungssatz: „Wer sich durch den Vertrieb einer in den äußeren kennzeichnenden Merkmalen nahezu identischen Ware an den Prestigewert und den guten Ruf der Ware eines Wettbewerbers anhängt, handelt wettbewerbswidrig, und zwar unabhängig davon, ob eine betriebliche Herkunftstäuschung eintritt oder nicht“
Im vorliegenden Fall ist das „Anhängen an den Prestigewert und den guten Ruf der Ware eines Wettbewerbers“ nicht nur durch die äußere Nachahmung der Uhr, sondern auch noch zusätzlich durch die direkte Nennung des Wettbewerbes („Bicolor Rolex“) im Angebotstext gegeben. Meines Erachtens spielt es wettbewerbsrechtlich dabei keine Rolle, daß der Axel Springer Verlag die Uhr nicht direkt verkauft, sondern als Prämie für ein Abonnement auslobt.
Ich halte es daher für sehr wahrscheinlich, daß Rolex in dieser Sache „tätig“ wird…..
Gruß
Matthias
ich denke rechtlich nicht ok-persönlich voll wuarscht ;)
Ich schicke auf jeden Fall mal meine Adresse an Rolex.
Vielleicht krieg ja eine echte als Prämie, weil ich den Thread gestartet hab.
Ich hatte schon mal mit dem deutschen Rechtsanwalt von Rolex zu tun, komme aber gerade nicht auf seinen Namen ...
Rolex 24
16.02.2010, 08:59
der ärger kann hier vorprogrammiert sein ! vorsicht
Original von Mr. Pink
Wäre ich nicht so überzeugt. Diese Werbung wurde vor Veröffentlichung sicher von der Springer-Rechtsabteilung eingehend geprüft*1.
Die Krux an der Geschichte könnte sein das Bild/Springer das Abo nicht bewirbt mit dem Markennamen Rolex, sondern 'Bicolor Rolex'.
Dieses Bicolor Rolex ist, sehr wahrscheinlich, kein eingetragenes Markenzeichen und wäre in diesem Wortlaut damit auch nicht geschützt.*2
*1: Na, da liegst DU aber schön falsch!
*2: dito
:rofl:
Stephan,mach denen mal den Vorschlag,mal schauen vielleicht springt ein Kugelschreiber oder ähnliches dabei raus ;)
Wenn Rolex darauf besteht Dir eine Uhr zu vermachen dann musst Du aber auf das Bicolormodell von der Werbung bestehen!
Beste Grüße
roman
Hab schon Rückmeldung aus Genf.
Die wollten mich mit einer Stahl - Daydate abspeisen, da hab ich abgelehnt.
docpassau
16.02.2010, 12:27
Original von heintzi
Hab schon Rückmeldung aus Genf.
Die wollten mich mit einer Stahl - Daydate abspeisen, da hab ich abgelehnt.
Mit dem Aufdruck MADISON????
Original von heintzi
Hab schon Rückmeldung aus Genf.
Die wollten mich mit einer Stahl - Daydate abspeisen, da hab ich abgelehnt.
:rofl: :rofl: :rofl:
kiefmark
16.02.2010, 13:09
Da fällt doch keiner drauf rein. Also ich will keine "Bicolor Rolex" von Madison.
Das zeugs was man bei Abos hinter her geschmissen bekommt ist meistens eh totaler Schrott.
Lass doch einfach mal eine deiner Uhren sehen. ;)
mopedueden
18.02.2010, 14:05
Original von Chefcook
Darf man nicht. Tchibo hat schon einen Rechtsstreit verloren, weil sie ihre eigene ähnlich aussehende Armbanduhr mit "sieht aus wie eine Rolex" beworben haben.
@Chefcook
Recht so! :gut: :jump:
Gruß
Klaus
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