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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigentumsübergang



heintzi
17.02.2010, 13:17
Hallo zusammen,

ich wurde in einem anderen Thread inspiriert, diese Frage zu stellen.
Dort möchte ich sie aber nicht stellen, dort kochen die Emotionen eh schon hoch und der Thread ist eh schon viel zu lang.

Der Unterschied von Besitz und Eigentum ist mir klar.

Nun folgende Frage: Sehr viele Firmen (vermutlich fast alle) haben auf ihren Rechnungen oder in den AGB den Satz stehen "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum."

Bei einer Vorauskasse wird ja irgendwann die Rechnung bezahlt und die Ware geht zum Spediteur. Der Spediteur ist doch dann aber auch nur Besitzer und nicht Eigentümer, sondern Eigentümer wird direkt der Käufer? Der Käufer wird dann erst zusätzlich zum Besitzer, wenn die Ware zugestellt wird.

So dachte ich zumindest immer ... kann aber sein, dass ich nicht aufgepasst habe in der Schule ... oder aber jemand anderes hat sich geirrt.

Ich weiss, dass hier diesbezüglich (wie zu fast allen Themen :gut:) Auskenner am Start sind, wäre super, wenn mich jemand aufklärt.

Danke im Voraus!

NicoH
17.02.2010, 13:48
Hier, ganz kurz:

Für den Eigentumsübergang sind *zwei* Dinge notwendig: Einigung und Übergabe, § 929 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/929.html). In dem von Dir genannten Thread hieß es: "Eigentümer wurde er schon vorher, weil er (vermutlich) die Rechnung bezahlt hat". Das Bezahlen ist aber nicht ausreichend: Es mag die konkludente (also nicht ausdrückliche) Einigung darüber sein, dass das Eigentum übergehen soll, aber die Übergabe (also das tatsächliche In-den-Händen-Halten) hat noch nicht stattgefunden.

Wenn eine Sache abhanden kommt (also etwa gestohlen wird), bleibt der Eigentümer Eigentümer, § 935 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html).

Unabhängig von den AGB des Verkäufers wird der Käufer frühestens dann Eigentümer, wenn er die Ware erhalten hat, weil eben auch die Übergabe für den Eigentumserwerb notwendig ist.

Der Spediteur wäre in dem Falle tatsächlich unmittelbarer Fremdbesitzer, der Verkäufer mittelbarer Eigenbesitzer.

Das Eigentum geht dann direkt vom Verkäufer auf den Käufer über.

:dr:

heintzi
17.02.2010, 13:50
Jetzt hab ich´s ;)

Vielen Dank Nico :gut: