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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Sachmängelhaftung zwischen Privatleuten



Flo74
19.02.2010, 15:27
Wie ist das eigentlich, wenn ich privat etwas (online) von privat erwerbe, wo sich aber nach Abschluss des Kaufvertrages (noch vor Zahlung der Verbindlichkeit) herausstellt, dass ein wesentlicher Mangel nicht explizit genannt wurde?

Fall:
ein Gerät wird als defekt angeboten, ein Sturz des selbigen wird nur mit einem Foto weiter erläutert wo man eine kleine Delle im Gehäuse erkennt. Zur Funktionsfähigkeit des Gerätes wird nix gesagt.

Man kann nun zweierlei interpretieren:
- entweder es geht alles noch, halt nur ne Delle drin
oder
- die Delle ist nur optisch, technisch geht nix, bzw. wesentliches nicht mehr

Ich bin (dummerweise) von ersterem ausgegangen.

Jetzt erfahre ich aber nachträglich vom Verkäufer, dass etwas wesentliches der Funktionen nicht geht, was den Kauf ad absurdum in Sachen Nutzung macht.

Natürlich wird der Weg eingeleitet sich gütlich zu einigen, würde aber die Rechtslage meiner Mittel gerne wissen.

Ich habe bereits was betreff Sachmängelhaftung gelesen, meine aber, dass zum argumentieren nicht explizig genug ist.

Wer weiß es genau?!

Danke!

fiumagyar
19.02.2010, 15:32
Iphone?

NicoH
19.02.2010, 15:33
Was hast Du denn gelesen? ;)


Sachmängelhaftung gibt es auch zwischen Privatleuten. Und das ist der gesetzliche Regelfall. Wer die Sachmängelhaftung ausschließen will, muss das ausdrücklich tun. Unter einem Sachmangel versteht man die Abweichung des tatsächlichen Zustands vom vereinbarten Zustand.

Hier müssen die Erklärungen der Vertragsparteien ausgelegt werden, um zu sehen, welches der vereinbarte Zustand ist. Der Verkäufer sagt "Ich verkaufe das als defekt", der Käufer versteht "Aber das Gerät sollte schon funktionieren"...

Kurz: Ja, es gibt Sachmängelhaftung. Aber der Verkauf als "defekt" gibt Dir nicht die Möglichkeit, Nachbesserung zu verlangen, wenn es denn defekt ist.

Wurstwasser
19.02.2010, 15:34
Es ist mangelfrei, da es die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Flo74
19.02.2010, 15:40
mal so gesagt:

ich lese "defekt" im anzeigentext, und denke: es ist beschädigt, da er von einem sturz spricht und ein foto mit pfeil zur delle zeigt.

ich interpretiere aber nicht, dass es quasi funktionslos ist.

ist das nun mein problem oder hätte er das nicht verschweigen dürfen?

oder anders: wenn da steht defekt, hätte ich mit einer teilweisen oder völligen funktionslosigkeit rechnen müssen, auch wenn er es nicht explizit erläutert?

danke!

edit: fall hat sich geklärt, wäre aber immernoch (für mich) interressant zu wissen.

danke.

NicoH
19.02.2010, 15:48
Erstmal schön, dass es sich geklärt hat. :dr:


Ich persönlich würde unter "verkaufe als defekt" von einer völligen Funktionslosigkeit ausgehen.

Wärst Du Richter - unabhängig und unvoreingenommen - was würdest Du denken? Hättest Du nicht ge-, sondern verkauft, wie würdest Du das sehen?

Suerlänner
19.02.2010, 16:00
Defekt ist defekt, ist halt ähnlich wie in einer Fahrzeuganzeige, Serviceheft vollständig durch XY geführt ist verkaufsfördend und wird auch als solches belegt, von daher würde ich als Verkäufer schon darauf hinweisen das es nur ein optischer Fehler ist.

Je nach Tagesform des Richters könnte es so oder so ausgehen, aber defekt ist nun mal die zugesicherte Eigenschaft.

Wurstwasser
19.02.2010, 16:02
Original von NicoH

Ich persönlich würde unter "verkaufe als defekt" von einer völligen Funktionslosigkeit ausgehen.



QFT ;)

ferryporsche356
19.02.2010, 16:04
Original von fiumagyar
Iphone?

:rofl:

Zum eigentlichen Thema: Nico hat es wunderbar erklärt.

Natürlich wunderbar dass es sich geklärt hat. =)

Flo74
19.02.2010, 16:06
Original von NicoH
Erstmal schön, dass es sich geklärt hat. :dr:
danke.

Wärst Du Richter - unabhängig und unvoreingenommen - was würdest Du denken? Hättest Du nicht ge-, sondern verkauft, wie würdest Du das sehen?
Erstmal hätte es keinen Sinn gemacht auf Zahlung zu bestehen. Wenn sich die Fronten verhärten, geht eh meist nix mehr.

Als Richter müsste man wohl letztendlich zum Vorteil des Verkäufers entscheiden, wenn Apelle an beide Parteien scheitern.

Danke allen, die hierzu was beitragen konnten :gut:

NicoH
19.02.2010, 16:10
Original von Flo74
hart nachgefragt: MUSS ich davon ausgehen?

Tja, das steht so nicht im Gesetz. Das ist nicht festgeschrieben. Das muss ausgelegt werden.

*Ich* würde das so verstehen, Du magst einen Richter finden, der es anders sieht.

:dr:

Flo74
19.02.2010, 16:12
Danke Dir.

Mawal
19.02.2010, 17:58
sach mal, ist dir deine Sig eigentlich nicht selber peinlich...das ist ja noch deutlich Kellner-Niveau... ;)

newharry
20.02.2010, 08:39
... und man kann es natürlich auch anders sehen ... wie schon gesagt geht es hier im Wesentlichen um die Frage der Interpretation von "defekt" ... wäre ich Deine Parteienvertreter würde ich unter anderem argumentieren, daß das gezeigte Bild vom Verkäufer als Versinnbildlichung des Begriffes "defekt" verwendet wurde und eben dieses somit den Begriff "defekt" in diesem Fall (abschließend) beschreibt ... ob diese Argumentation "zieht" hängt wohl von vielen kleinen Faktoren ab ... da müßte man aber natürlich alle Fakten wesentlich detaillierter kennen und beurteilen ... und immer noch bleibt ausreichend Spielraum für ein Gericht ...

ehemaliges mitglied 9711
20.02.2010, 09:03
Original von Flo74

Original von NicoH
Erstmal schön, dass es sich geklärt hat. :dr:
danke.

Wärst Du Richter - unabhängig und unvoreingenommen - was würdest Du denken? Hättest Du nicht ge-, sondern verkauft, wie würdest Du das sehen?
Erstmal hätte es keinen Sinn gemacht auf Zahlung zu bestehen. Wenn sich die Fronten verhärten, geht eh meist nix mehr.

Als Richter müsste man wohl letztendlich zum Vorteil des Verkäufers entscheiden, wenn Apelle an beide Parteien scheitern.

Danke allen, die hierzu was beitragen konnten :gut:



Cool! Heißt das Du schreibst zukünftig auch nur noch wenn Du was beizutragen hast?

GG2801
20.02.2010, 12:44
:rofl:

KEB
20.02.2010, 14:17
Muss bei diesem Beitrag an folgenden Witz denken:

Fahrer: Boss, der Spiegel ist kaputt.
Chef: Gehäuse oder Glas?
Fahrer: Weiss nicht, der Lkw liegt noch drauf.

Wenn ich als Käufer defekt lese, erkundige ich mich vor Kauf über den Schadensumfang - eigentlich recht einfach.