PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kfz-Ummeldung bzw Nicht-Ummeldung



Oliver
25.02.2010, 18:26
Hallo zusammen,

hat vielleicht jemand einen Tipp für mich ?

Mein Ex hat schon bei der Trennung vor ein paar Jahren ohne Absprache eines meiner Autos incl. Kfz-Brief mitgenommen. Ich zahle seither die zwangsläufig anfallenden Kosten, da sie das Auto auch nicht umgemeldet hat.

Vor kurzem habe ich die Lastschrift für die Kfz-Steuer zurückgehen lassen. Nach Auskunft des Finanzamtes nützt mir das aber wenig, da zeitgleich zur Stilllegung auch die Vollstreckung des Betrages BEI MIR versucht werden wird. Kosten für Vollstreckung, Mahnung und ggf Stilllegung hätte ich als Halter zu tragen...

Versicherung werde ich auch kündigen - aber auch hier Probleme: Laut Aussage der Versicherung droht auch mir als Halter mächtig Ärger, wenn sie mit einem nicht versicherten Fahrzeug fährt, dessen Halter ich bin...

Und nun ?

Eine Ummeldung auf ihren Namen hätte ich auch nicht gern - kann ich das aber irgendwie unterbinden, wenn sie in Besitz des Fahrzeuges und des Briefes ist ?

Oder bleibt mir wirklich keine andere Möglichkeit, als auf Herausgabe zu klagen ? (Was Jahre dauern kann). Eine Einigung gegen Zahlung eines Ausgleiches hat meine Ex abgelehnt, da sie der Meinung ist, dass sie sowieso Anspruch auf das Auto hat...

Irgendwelche Tipps, was ich tun kann, was nicht gleich tausende von Euros kostet ?

Danke und Gruss
Oliver

miboroco
25.02.2010, 18:32
Ist das nicht Diebstahl :grb:

Oliver
25.02.2010, 18:35
Original von miboroco
Ist das nicht Diebstahl :grb:

Leider nicht. Die Polizei kann da scheinbat nichts machen und hat mich auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen. Wie gesagt, glaubt sie einen Anspruch auf das Auto zu haben und ein Urteil zur Vernögensaufteilung gibt es (noch) nicht :(

Gruss
Oliver

Mostwanted
25.02.2010, 18:45
Wenn Du im Brief stehst und die Karre auf deine Rechnung gekauft wurde, lass das Auto zur Fahndung ausschreiben...oder fahr hin und mach die Nummern ab. Oder besorge Dir Nachschlüssel und hole den Wagen zurück.

Oliver
25.02.2010, 18:55
Original von Mostwanted
Wenn Du im Brief stehst und die Karre auf deine Rechnung gekauft wurde, lass das Auto zur Fahndung ausschreiben...

Schon versucht, geht nicht unter Eheleuten... Ich soll das laut Polizei zivilrechtlich regeln...


Original von Mostwanted
oder fahr hin und mach die Nummern ab.

Da sie den Brief hat, holt sie sich dann einfach neue Nummern oder meldet das Auto gleich auf ihren Namen an. Was zwar das Problem der laufenden Kosten lösen würde aber auch nicht das Gelbe vom Ei wäre...


Original von Mostwanted
Oder besorge Dir Nachschlüssel und hole den Wagen zurück.


Dazu brauche ich ja einen Originalschlüssel - und wenn ich den hätte, dann wäre die Kiste längst bei mir...

Danke und Gruss
Oliver

Uhren-Fan
25.02.2010, 18:56
Paddy hat schon die richtige Richtung vorgegeben. Der Eigentümer des Fahrzeuges steht im KFZ-Brief. Wenn du da eingetragen bist und sie den Wagen nicht herausgeben will, käme als Straftatbestand die Unterschlagung infrage.

Ich würde von allen Eigenmächtigkeiten absehen, da wir in Deutschland keinerlei Selbstjustiz kennen -Gott sei Dank-. Der beste Weg ist auch hier der Weg zum Rechtsanwalt, wenn du den nicht schon eingeschaltet hast. Das ist natürlich auch davon abhängig, welchen materiellen Wert das Fahrzeug noch hat.

Edit dagt, dass sich einiges schon erledigt hat. ;)

Mostwanted
25.02.2010, 18:57
Kein Familiendiebstahl in der Schweiz?


Ok, klammer dich ans Auto und heule :cool: Nee, dass kann doch nicht sein....so ein Mist 8o

Knipser
25.02.2010, 19:01
Original von Oliver

Original von Mostwanted
Wenn Du im Brief stehst und die Karre auf deine Rechnung gekauft wurde, lass das Auto zur Fahndung ausschreiben...

Schon versucht, geht nicht unter Eheleuten... Ich soll das laut Polizei zivilrechtlich regeln...

Original von Mostwanted
oder fahr hin und mach die Nummern ab.

Da sie den Brief hat, holt sie sich dann einfach neue Nummern oder meldet das Auto gleich auf ihren Namen an. Was zwar das Problem der laufenden Kosten lösen würde aber auch nicht das Gelbe vom Ei wäre...


Original von Mostwanted
Oder besorge Dir Nachschlüssel und hole den Wagen zurück.


Dazu brauche ich ja einen Originalschlüssel - und wenn ich den hätte, dann wäre die Kiste längst bei mir...

Danke und Gruss
Oliver

Das bedeutet, ihr seid noch nicht geschieden?

Oliver
25.02.2010, 19:01
Original von Mostwanted
Kein Familiendiebstahl in der Schweiz?


Ok, klammer dich ans Auto und heule :cool: Nee, dass kann doch nicht sein....so ein Mist 8o

Habe ja noch einen Wohnsitz in Deutschland und die ganze Sache spielt sich dort ab...

Wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als das gerichtlich zu regeln. Es handelt sich übrigens um einen 2002er Alfa Romeo in Vollausstattung, Wert dürfte also so um die 5000 Euro betragen. Allerdings wurde von ihrer Anwältin (im Rahmen von Prozesskostenhilfe) der Wert mal wegen "diverser technischer und optischer Mängel" mal auf maximal 2000 Euro taxiert. Auch nett das zu hören, nachdem sie den Wagen in Topzustand mitgenommen hat...

Gruss
Oliver

Oliver
25.02.2010, 19:05
Original von Knipser
Das bedeutet, ihr seid noch nicht geschieden?

Sorry, doch, mein Fehler. Geht aber auch nicht unter Ex-Eheleuten. Wir sind geschieden, aber es gab noch kein Verfahren zur Vermögensaufteilung. Kein Wunder - ich bin nicht so klagewütig und sie wird einen Teufel tun, das einzuleiten oder zu beschleunigen, bei all den Dingen, die sie neben dem Auto noch ohne Absprache mitgenommen hat...

Gruss
Oliver

Knipser
25.02.2010, 19:32
Ok, ich dachte bei Geschiedenen könnte das gehen.

Donluigi
25.02.2010, 19:56
Hätte ich jetzt auch gedacht :ka:

Unschöne Story, sowas. Mein aufrichtiges Mitgefühl ist dir jedenfalls sicher. Sowas braucht keiner.

Insoman
25.02.2010, 19:59
wenn Du Eigentümer biust: was spricht dagegen den wagen zunächst einmal Mittels Abschlepper sicherzustellen ???

Oliver
25.02.2010, 20:20
Original von Insoman
wenn Du Eigentümer biust: was spricht dagegen den wagen zunächst einmal Mittels Abschlepper sicherzustellen ???

Die Kosten....

Dazu muss ich etwas ausholen: Sie hat mir mal angeboten, für 10.000 EUR Cash aus meinem Haus auszuziehen, damit sie sich eine Eigentumswohnung kaufen kann. Davon abgesehen, dass sie es total verwüstet und verdreckt zurückgelassen hat, hat die Abzockerei danach erst richtig begonnen (Ihre Anwältin weiss das deutsche Rechtsystem sehr drastisch auszunutzen): Der Hammer kam danach: Sie war noch nicht ganz draussen, da hat sie mich auf Riesentrennungsunterhalt verklagt, da ja der Wohnwert entfällt. Da sie angeblich mittellos ist (Die 10.000 zählen nicht, die waren ja für die dringend benötigte Wohnung) hat das Gericht mich dazu verdonnert, mehrere Tausend Euro Prozesskostenvorschuss zu zahlen (DAMIT SIE MICH VERKLAGEN KANN !).

Damit schliesst sich der Kreis: Lasse ich das Auto abholen, dann wird sie mich mit Sicherheit verklagen, ich muss wieder Horror Gerichtskostenvorschuss bezahlen, die Abschleppkosten zahlen - und selbst wenn ich gewinne, werde ich kein Geld sehen, da sie ja mittellos ist (angeblich, aber das ist eine andere Geschichte, bei einem Freund Vollzeit beschäftig zu sein und sich die "richtigen" Gehaltsabrechnungen ausstellen zu lassen.)

Dafür hat das Auto einfach nicht genug Wert, dass sich das lohnen würde.

@Tobias, Danke, sowas braucht wirklich kein Mensch....

Danke und Gruss
Oliver

hpl
25.02.2010, 20:30
Meine Ex hat seinerzeit (in Deutschland) die Karre auch einfach mitgenommen (Wert 2000 ca. 8Mille DM, also noch richtiges Geld), hat sie dann wenigstens umschreiben lassen.

.....schreib die Schüssel ab, der ganze Ärger lohnt nicht => Mann zahlt alles, ich hab's lang genug mitgemacht. Und wegen 5Mille? Was kostet den allein der Anwalt?

in D: wer den Fzg-Brief hat dem gehört das Auto - nicht dem der drinn steht!

Tip in Deutschland, wenn Frau Ex nicht umschreibt: Nachts die Nummernschilder klauen, gut und sicher vernichten, sich natürlich nicht erwischen lassen. Neue Nummerntafeln gibt's nur mit neuem Brief und neuer Autonummer. Frau Ex kann aber nur auf eigenen Namen zulassen ohne Vollmacht - Auto zwar futsch (isses eh), aber laufende Kosten und Gefahr der Hochstufung bei der Versicherung gekappt.

Legal fällt mir auch nix sinnvolles ein.

Ist das stehlen der eigenen Nummernschilder eigentlich strafbar?

Gruß

hpl, ein Leidensgenosse

Ingo.L
25.02.2010, 20:49
Original von hpl

in D: wer den Fzg-Brief hat dem gehört das Auto - nicht dem der drinn steht!


:rofl:

Dann brech ich morgen im Autohaus ein, nehm den Tresor mit und komm am nächsten Tag ganz offiziell mit dem Transporter die Autos abholen. Ich hab ja die Briefe.

btt

Aber Holla, wenn die alte im Suff nen Unfall baut und stiften geht, siehst du aber ganz schön alt aus.

Das Auto würde ich an deiner Stelle abschreiben, das siehste nicht wieder. Und wegen 5k Anwälte bemühen und mir ein Magengeschwür zu zu legen käm für nicht nicht in Frage.

Aber im Prinzip verhält sie sich ja wie ein Käufer, der das Fahrzeug nicht umeldet. Da gibts auch Wege, dass zu unterbinden.


Ab zum Strassenverkehrsamt und erkläre denen das du dich nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs befindest. Dann kann eine Zwangsabmeldung erfolgen.

hpl
25.02.2010, 20:54
Original von Ingo.L

Original von hpl

in D: wer den Fzg-Brief hat dem gehört das Auto - nicht dem der drinn steht!


:rofl:

Dann brech ich morgen im Autohaus ein, nehm den Tresor mit und komm am nächsten Tag ganz offiziell mit dem Transporter die Autos abholen. Ich hab ja die Briefe.

btt

Aber Holla, wenn die alte im Suff nen Unfall baut und stiften geht, siehst du aber ganz schön alt aus.

Das Auto würde ich an deiner Stelle abschreiben, das siehste nicht wieder. Und wegen 5k Anwälte bemühen und mir ein Magengeschwür zu zu legen käm für nicht nicht in Frage.

Aber im Prinzip verhält sie sich ja wie ein Käufer, der das Fahrzeug nicht umeldet. Da gibts auch Wege, dass zu unterbinden.


Ab zum Strassenverkehrsamt und erkläre denen das du dich nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs befindest. Dann kann eine Zwangsabmeldung erfolgen.

Vorm rumblödeln, erst mal schlau machen - hast Du jemals einen Kaufvertrag auf der Zulassungsstelle gebraucht?

Wieviele Briefe liegen auf der Bank - und warum?

Immer unsere selbst ernannten Spezialisten :muede:

hpl

Butch
25.02.2010, 20:59
Original von Ingo.L
Aber im Prinzip verhält sie sich ja wie ein Käufer, der das Fahrzeug nicht umeldet. Da gibts auch Wege, dass zu unterbinden.

Ab zum Strassenverkehrsamt und erkläre denen das du dich nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs befindest. Dann kann eine Zwangsabmeldung erfolgen.

Genau. Das ist es. Es ist weder Diebstahl (sie hat das Fzg. in Gewahrsam, kann demnach also nicht "Wegnehmen") noch Unterschlagung (die Zueignung erfolgte nichts rechtswidrig), sondern eine "Unbefugte Ingebrauchnahme" nach 248a StG -> Antragsdelikt. Das hilft aber nicht weiter.

Ich würde den Sachverhalt der Zulassungsbehörde melden und die anfallenden Belastungen von den Unterhaltsleistungen abziehen.

Eine Beweisführung, z.B. dass man selber nicht mehr Fahrzeugnutzer ist, wäre im Falle eines Falles höchstwahrscheinlich unproblematisch.

miboroco
25.02.2010, 21:00
Original von hpl

Original von Ingo.L

Original von hpl

in D: wer den Fzg-Brief hat dem gehört das Auto - nicht dem der drinn steht!


:rofl:

Dann brech ich morgen im Autohaus ein, nehm den Tresor mit und komm am nächsten Tag ganz offiziell mit dem Transporter die Autos abholen. Ich hab ja die Briefe.

btt

Aber Holla, wenn die alte im Suff nen Unfall baut und stiften geht, siehst du aber ganz schön alt aus.

Das Auto würde ich an deiner Stelle abschreiben, das siehste nicht wieder. Und wegen 5k Anwälte bemühen und mir ein Magengeschwür zu zu legen käm für nicht nicht in Frage.

Aber im Prinzip verhält sie sich ja wie ein Käufer, der das Fahrzeug nicht umeldet. Da gibts auch Wege, dass zu unterbinden.


Ab zum Strassenverkehrsamt und erkläre denen das du dich nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs befindest. Dann kann eine Zwangsabmeldung erfolgen.

Vorm rumblödeln, erst mal schlau machen - hast Du jemals einen Kaufvertrag auf der Zulassungsstelle gebraucht?

Wieviele Briefe liegen auf der Bank - und warum?

Immer unsere selbst ernannten Spezialisten :muede:

hpl

Also wenn man nen Brief klaut gehört dir auch das Auto, das glaube ich so aber nicht ;)

Ingo.L
25.02.2010, 21:00
Ein unterschlagener/gestohlener/oder sonstwie unrechtmäßig beschaffter Brief macht dich zum Besitzer des Briefs NICHT zum Eigentümer des Fahrzeugs. Selber schlau machen

EDIT:

Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die "tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache" unabhängig von der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache.


Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage.

Oliver
25.02.2010, 21:05
Danke,

ich denke ihr habt Recht. Ich werde die Kiste abschreiben und wenigstens die laufenden Kosten sparen. Zwangsabmeldung ist bei unserem Strassenverkehrsamt etwas schwierig, die wollen erst eine nachgewiesene Fristsetzung per Einschreiben und den ganzen Blabla...

Eleganter wäre die Zwangsummeldung wegen abgenommener Kennzeichen - hier wäre die Frage interessant, ob ich an meinem eigenen Auto einen Diebstahl begehen kann...

Problematisch wird die Sache, da ich mir am WE ein neues Auto ansehe und dieses wahrscheinlich kaufe - dafür brauche ich dann natürlich den Schadenfreiheitsrabatt des Alfas. Und wenn ich den einfach auf das neue Auto übertrage und den alten Vertrag kündige kann ich ja scheinbar eine Menge Ärger bekommen, wenn sie unversichert weiterfährt. Aber den neuen auf 125% zu versichern, damit sie auf 30% weiterfahren kann (und ich das auch noch bezahle) sehe ich irgendwie auch nicht ein.

Werde wohl ihr und ihrer Anwältin eine Mail schreiben, dass das Auto ab sofort nicht mehr versichert und versteuert ist und eine sofortige Ummeldung verlangen.

Und wenn es mal wieder 20% auf alles ausser Tiernahrung gibt, dann werde ich ein paar spitze, biillige No-Name-Hämmer erstehen und sie ihr im Dach und in der Motorhaube steckend schenken.

Gruss
Oliver

hpl
25.02.2010, 21:08
Hallo Ingo,

soll'n wir das jetzt wirklich ausstreiten ;) ?
Zitat:

"...unterschlagener/gestohlener/oder sonstwie unrechtmäßig beschaffter Brief macht dich zum Besitzer des Briefs NICHT zum Eigentümer des Fahrzeugs..."

glaub ich Dir nicht :D

Ist einfach Verkehrsrecht vs. Strafrecht zwei paar Schuhe.

mit dem schei... Unterhaltrecht wird alles sehr, sehr kompliziert - ich hab's etliche Jahre mitgemacht

hpl

miboroco
25.02.2010, 21:10
Traurig das es am Ende so eklig werden kann, zwischen Menschen die sich mal geliebt haben =(

Wünsche dir viel Kraft und alles Gute!!!

Meine Mutter sagt immer:

Mach es mit und vergiss es :dr:

Ingo.L
25.02.2010, 21:12
Original von hpl
Hallo Ingo,

soll'n wir das jetzt wirklich ausstreiten ;) ?


Ohnähne, tun wir bestimmt nicht :dr:

Hilft Oliver nicht wirklich weiter
;)

gmt
25.02.2010, 21:23
ich würd die nummer mit den platten machen, brauchst auch eigentlich nur eine, da dann eh ne neue nummer fällig wird...

hpl
25.02.2010, 21:26
stimmt, eine reicht

.. und kontaktier bloss die gegnerische Anwältin nicht, kommt nie was bei raus (Erfahrung). Da hat sie keinen Streitwert, kann nix verdienen - warum sollte sie da irgendwas tun?

golf123
25.02.2010, 21:26
@ oliver

Eine kluge Frau hast Du da mal geheiratet, nimmt nicht nur das Auto mit, sondern auch noch den Brief dazu. 8o

MacLeon
25.02.2010, 21:34
Original von hpl
Hallo Ingo,

soll'n wir das jetzt wirklich ausstreiten ;) ?
Zitat:

"...unterschlagener/gestohlener/oder sonstwie unrechtmäßig beschaffter Brief macht dich zum Besitzer des Briefs NICHT zum Eigentümer des Fahrzeugs..."

glaub ich Dir nicht :D

hpl

Das ist nicht richtig. Ein Eigentumsübergang auf dem üblichen Weg muss stattgefunden haben. Ohne Brief ist dieser jedoch nie gutgläubig, was z.B. verhindert, dass Du ein geklautes Auto ohne Brief kaufen kannst und nachher behauptest, Du wüsstest von nichts.

TS: Deine Situation wird nicht gerade leichter dadurch, dass das ganze jetzt mehrere Jahre läuft.

hpl
25.02.2010, 21:47
Da fällt mir grad noch was ein:

Wie lang ist denn Mädel jetzt schon mit dem Alfa on Tour? Wie schaut's mit TÜV/AU (Bj2002 hätte letztes Jahr seine 3. HU gehabt) aus - beides Halterhaftungsthemen (Punkte satt in Flensburg für Deutsche). Reifen?
und dann deine Sig:
Wenn aus einem englischen Auto kein Öl raustropft - dann ist kein Öl drin - hoffe der Alfa tropft noch, passt auch für Italiener!

Nummerschild wech :grb: und bloss nix mehr posten!

Gruß

hpl

Oliver
25.02.2010, 21:57
Mhhh, Danke, guter Tipp. Werde die Sache jetzt mal schnell angehen. Steckt ja wirklich noch mehr dahinter als nur die Prozente der Versicherung...

Danke und Gruss
Oliver

PS: Aus meinem Rover tropft seit 4 Wochen zum ersten Mal seit Jahren kein Öl mehr raus - alle Hydraulik-Zylinder der Kupplung und Öl-Zuleitungen zum Turbolader erneuert...

hpl
25.02.2010, 22:21
Hab ihr nach dem Erneuern auch sicher Öl/ATF aufgefüllt :D??

Nix für ungut

hpl ;)

Oliver
25.02.2010, 22:35
Original von hpl
Hab ihr nach dem Erneuern auch sicher Öl/ATF aufgefüllt :D??

Nix für ungut

hpl ;)

Hat doch eine Fachwerkstatt gemacht... Hat auch nur 1 Woche gedauert, die Teile zu besorgen. In Tirol stand er 4 Wochen als im Winterurlaub eine Spannvorrichtung für die Riemen der Lichtmaschine und Klima zerbröselt ist.

Mit einem englischen Auto und einer zickigen Ex-Frau wird einem wenigstens nie langweilig :D

Gruss
Oliver