stang66
26.02.2010, 14:08
Hi zusammen!
Sind zufällig Juristen anwesend?
Oder erfahrene Vemieter?
Ich habe folgende Situation:
Gegen meinen Mieter wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) erwirkt. Im Zuge dessen wurde auch die Forderung auf Herausgabe der Mietkaution gepfändet; ich (Vermieter) bin nun Drittschuldner und darf die Kaution im Falle einer Beendigung des Mietverhältnisses nicht an den Mieter auszahlen.
Nun muss ich eine Drittschuldnererklärung nach §840 ZPO (http://dejure.org/gesetze/ZPO/840.html)abgeben.
Der §840 ist mir bekannt, ebenso die Tatsache, dass ich dazu verpflichtet bin, diese Erklärung abzugeben.
Was ich aber auch durch tagelanges gugeln nicht herausfinden konnte: bin ich überhaupt dazu verpflichtet, die Forderung anzuerkennen?
Oder kann ich - juristisch korrekt - alle Forderungen ablehnen, weil ich mit der ganzen Sache nichts zu tun habe?
Es gibt den Begriff der "Sicherungseinrede", die ich entgegenhalten kann. Aber wie mache ich das?
Klar komme erst ich, dann der Gläubiger. Zumal auch Mietrückstände bestehen.
Aber welches Interesse hat der (Vollstreckungs-)Schuldner - also mein Mieter - dann noch an einer ordentlcihen Übergabe der Wohnung, wenn die Kaution für ihn sowieso verloren ist? Ich sehe hier die ursprüngliche Funktion der Kaution als Mietsicherheit gefährdet...
Wie sollte ich als Vermieter nun am besten diese Drittschuldnererklärung formulieren, um meine Rechte vollständig zu wahren?
Sind zufällig Juristen anwesend?
Oder erfahrene Vemieter?
Ich habe folgende Situation:
Gegen meinen Mieter wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) erwirkt. Im Zuge dessen wurde auch die Forderung auf Herausgabe der Mietkaution gepfändet; ich (Vermieter) bin nun Drittschuldner und darf die Kaution im Falle einer Beendigung des Mietverhältnisses nicht an den Mieter auszahlen.
Nun muss ich eine Drittschuldnererklärung nach §840 ZPO (http://dejure.org/gesetze/ZPO/840.html)abgeben.
Der §840 ist mir bekannt, ebenso die Tatsache, dass ich dazu verpflichtet bin, diese Erklärung abzugeben.
Was ich aber auch durch tagelanges gugeln nicht herausfinden konnte: bin ich überhaupt dazu verpflichtet, die Forderung anzuerkennen?
Oder kann ich - juristisch korrekt - alle Forderungen ablehnen, weil ich mit der ganzen Sache nichts zu tun habe?
Es gibt den Begriff der "Sicherungseinrede", die ich entgegenhalten kann. Aber wie mache ich das?
Klar komme erst ich, dann der Gläubiger. Zumal auch Mietrückstände bestehen.
Aber welches Interesse hat der (Vollstreckungs-)Schuldner - also mein Mieter - dann noch an einer ordentlcihen Übergabe der Wohnung, wenn die Kaution für ihn sowieso verloren ist? Ich sehe hier die ursprüngliche Funktion der Kaution als Mietsicherheit gefährdet...
Wie sollte ich als Vermieter nun am besten diese Drittschuldnererklärung formulieren, um meine Rechte vollständig zu wahren?