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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wandelung .... Minderung .... oder was ist ein Zerti wert?



R.O. Lex
08.03.2010, 00:47
Liebe Gemeinde,

ich bräuchte bitte mal eine Bestätigung von den Juristen und dann eine Einschätzung von den Kaufleuten hier.

Ich habe vor etwa drei Monaten von einem Händler eine Uhr gekauft. Sie war mit Zertifikat angeboten und dies wurde in einem Telefonat vor dem Kauf auch nochmals ausdrücklich bestätigt. Die Uhr kam dann, und sie war in Ordnung, alles wie besprochen. Es war auch ein Zertifikat dabei, doch wie sich herausstellen sollte, gehörte es nicht zu der Uhr.

Ich habe das moniert und der Verkäufer hat sofort eingeräumt, daß es sich um eine Verwechslung handeln muß. Er hatte von einem Sammler einen größeren Posten angekauft und es müssen entweder bei ihm oder bei seinem Kunden Uhren und Zertifikate vertauscht worden sein. Er selbst konnte das Zertifikat bei seinen anderen Uhren nicht finden und bemüht sich seitdem - so versichert er zumindest - von dem Kunden das richtige Zertifikat zu bekommen.

Das geht nun schon eine ganze Weile so, doch das Stück Papier ist bis heute nicht aufgetaucht. Der Händler hat mir inzwischen Rückabwicklung - also Wandelung - angeboten. Ich finde das korrekt, es ist aber sicherlich auch mein gutes Recht. Immerhin fehlt der Uhr ja eine zugesicherte Eigenschaft.

Nun ist mir aus anderen Gründen als dem Zertifikat an der Uhr gelegen und ich würde sie gerne behalten. Nur eben nicht um den bezahlten Preis. Der Verkäufer hat bereits grundsätzlich zugestimmt, mir vom Kaufpreis etwas zurückzuerstatten. Über den Betrag haben wir bisher noch nicht gesprochen, denn ich habe ihm noch zwei Wochen Zeit gegeben, das Zertifikat aufzutreiben.

Hier nun meine Fragen:

Kannn ich entscheiden ob ich wandeln oder mindern will? Oder muß ich akzeptieren, was mit der Verkäufer vorschlägt?

Wenn ich auf Minderung bestehen kann, wieviel haltet Ihr für angemessen für das fehlende Zertifikat? Um das einordnen zu können, es handelt sich um eine Plexi DayDate und der Kaufpreis war 5.200 €.

Schon vorab vielen Dank für Eure Einschätzungen. :gut:

newharry
08.03.2010, 07:03
Wandlung oder Preisminderung ist grundsätzlich das Wahlrecht des Käufers. Problematisch ist das natürlich, wenn ihr euch nicht auf einen Differenzwert einigen könnt, denn dann müßte im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden und das könnte interessant werden :D

... denn gerade zum Wert eines Zertfifikats hatten wir hier ja schon einmal eine intensive Diskussion im Zusammenhang mit der Zerti-Börse ...

Charles.
08.03.2010, 07:20
Es kommt aufs Land an!
Minderung gibt öfter Juristenfutter als Wandelung.

Nach der Wandelung ist man freier im Neukauf.

EX-OMEGA
08.03.2010, 07:46
Wie schon beschrieben hast Du als Käufer in diesem Fall das Wahlrecht auf Minderung oder Wandelung.

Du kannst dem Verkäufer ja mal den ersten Verhandlungsvorschlag machen, was Dir das Zerti wert wäre. Ich denke, wenn Du ihm plausibel Deinen Vorschlag erklärst, werdet Ihr Euch schnell einig.

Als Anhaltspunkt würde ich einfach in diversen Verkaufsplattformen eimal vergleichbare Uhren mit und ohne Zerti heraussuchen und ihm diese Unterlagen als Ausdruck vorlegen.

Es hängt natürlich auch stark vom Käufer ab, ich bin zum Beispiel ein Mensch der hat lieber Uhren mit Zerti, anderen ist das vielleicht nicht so wichtig. Aber bei dem Kaufpreis und Plex-Angabe handelt es sich ja wohl eher um ein Vintage Modell und da denke ich wird das schon zwischen 500-800,-€ im Preis ausmachen, für mein Empfinden zumindest.

Gruß
Peter

makra
08.03.2010, 07:46
Deine Entscheidung ist doch schon innerlich gefallen, indem Du uns hier mitteilst dass Dir sehr viel an der Uhr gelegen ist.

Zur Höhe des Preisminderung kann ich nur spekulieren, ich gehe davon aus das es sich im unteren 3-stelligen Bereich bewegen sollte.

Vanessa
08.03.2010, 08:13
Interessante Geschichte.....ich würde bei einer 1803 oder sogar einer noch älteren das fehlende Zerti zwischen 750 und 1300 bewerten, je nach Zustand der Uhr und Komplettheit des Restes, will sagen: Wenn etwa die Kaufrechnung oder Servicebelege vorhanden sind, dann ganz sicherlich am oberen Rand.

glh
08.03.2010, 08:18
Wow!
1/4 des Kaufpreises für diese Uhr macht das das Pappkärtchen aus? Hammer!

madmax12345
08.03.2010, 08:51
Bin gespannt, wie die Sache ausgeht!
Halte uns bitte auf dem Laufenden!
Würde für die Verhandlungen mit dem VK vergleichbare Angebote aus dem SC bzw. Chrono24 mit und ohne Zerti, wie bereits besprochen vergleichen, um den Preisunterschied solcher Uhren zu untermauern.
Viel Erfolg!

[Dents]Milchschnitte
08.03.2010, 11:26
Original von glh
Wow!
1/4 des Kaufpreises für diese Uhr macht das das Pappkärtchen aus? Hammer!

Es ist in diesem Fall kein Plastikkärtchen bei dieser Uhr, da es sich um eine Vintage DayDate handelt.
Bei Vintage Uhren ist ein Zerti in Abhängigkeit von der Art des Selbigen und dem Rest des Paketes schonmal soviel Aufpreis bzw. Abschlag wert.
Es handelt sich immerhin um eine Sammleruhr und da ist der Preis stark schwankend je nachdem was so alles dabei ist.

Bei den Uhren mit Plastikkarte - also den aktuellen Modellen - würde ich das nicht so sehen.

blarch
08.03.2010, 12:01
Ich dachte immer der Verkäufer darf wählen ob er wandeln oder mindern möchte ... wieder was dazu gelernt :gut:

Wünsche dem Treadstarter auf jeden Fall viel Glück und eine schnelle Einigung mit dem Verkäufer.

steboe
08.03.2010, 12:16
....das kenn ich von auch einer DD :rofl:
Wenns keine gaaanz besondere Uhr ist würde ich zurückgeben und mir eine passende holen ;), wenns aber ein sehr besonderes Exemplar ist mindern i.B. von 500.- ;)

R.O. Lex
08.03.2010, 21:26
Danke für Eure Antworten bisher. Klar ist also, daß ich auf Minderung bestehen kann, daß man sich da auf einen Betrag einigen muß und daß das, wenn es nicht im gütlichen Einvernehmen geschieht, nur über eine gerichtliche Auseinandersetzung möglich ist.

Es stimmt schon, ich möchte die Uhr gerne behalten, insofern bin ich auch zu einem Zugeständnis bereit. Ich will aber natürlich auch nicht zu viel bezahlen. Das Paket hat außer der Uhr und dem Zertifikat nichts weiter enthalten (Box, Booklets, Hangtags, von denen ich ohnehin genug habe). Es ist also keine unwiderbringliche Gelegenheit und es sind deshalb Maximalforderungen wohl nicht angebracht. Auch hat sich der Verkäufer bisher sehr korrekt verhalten.

Ich werde ihm also nach Ablauf der 14-tägigen Frist einen Vorschlag machen und dann sehen wir weiter. Was immer auch rauskommt, ich werde es hier berichten.

Trotzdem würde ich mich in der Zwischenzeit über weitere Einschätzungen des Werts eines Zertifikats (bzw des Minderwerts einer Uhr ohne das zugesagte Zertifikat) freuen. Vielleicht kann ja sogar jemand von einem ähnlichen Fall aus eigener Erfahrung berichten. Oder es kennt sogar jemand ein Gerichtsurteil in einer solchen Sache.

Vielen Dank wiederum!

Charles.
08.03.2010, 21:30
Der Wert ist schwer bestimmbar. Viele gehen in solchen Fällen, wenn sie keinen andern Beweis haben (also nicht irgendein Papier), davon aus, dass es sich um Hehlerware handeln könnte. Deshalb lassen sie prinzipiell die Finge davon. Ich habe noch nie eine Vintage-Rolex ohne Zerti gekauft und werde es nie tun. Weder im Fachgeschäft, noch an einer Börse. Obwohl ich hier die Uhr nach Schweizer Recht nur gegen Erstattung des Kaufpreises dem Eigentümer zurückgeben müsste.

Donluigi
08.03.2010, 21:34
Bei 5200,- Kaufpreis würde ich den Wert des Zertis nicht bei 1300,- ansiedeln, sondern maximal bei 500,-.

mephisto_4711
08.03.2010, 21:38
haben sich denn hier schon juristen zu wort gemeldet?
auch wenn du auf minderung bestehen kannst, was mir noch nicht so ganz einleuchtet, musst du im zweifel erst mal einen uhrenverrueckten richter finden.
der dir in folgen punkten zustimmt
1. "Immerhin fehlt der Uhr ja eine zugesicherte Eigenschaft", ja? der uhr fehlt ein seit xx jahren abgelaufenes garantie papier.
2. der richter die 'sammlerbrille' auf hat, wenn nicht sieht er den wert vielleicht bei 50cent.

Frank

Master GMT
08.03.2010, 22:34
:dr: wie auch immer, viel glück

Marsellus
08.03.2010, 22:47
Hauptsache, Du verlierst nicht die Freude an der Uhr.


Ich drücke Dir die Daumen und bin gespannt! :rolleyes: :grb:


Am Ende wird gefeiert


:dr: :dr:

Maxiiking
09.03.2010, 06:40
...trotzdem schade wenn das Zerti fehlt....wie Oldtimer ohne Scheckheft...

newharry
09.03.2010, 06:59
Original von Charles.
Obwohl ich hier die Uhr nach Schweizer Recht nur gegen Erstattung des Kaufpreises dem Eigentümer zurückgeben müsste.
In Österreich müßte Du nicht einmal den Kaufpreis erstatten ;) ... und auch aus diesem Gesichtspunkt heraus spielt das Zertifikat bei Erwerb von einem Händler hier nur eine sehr geringe (rechtliche) Rolle, der Kaufbeleg vom Händler wäre hier als wichtiger einzuschätzen ...

Peter65
09.03.2010, 07:12
Original von mephisto_4711
haben sich denn hier schon juristen zu wort gemeldet?
auch wenn du auf minderung bestehen kannst, was mir noch nicht so ganz einleuchtet, musst du im zweifel erst mal einen uhrenverrueckten richter finden.
der dir in folgen punkten zustimmt
1. "Immerhin fehlt der Uhr ja eine zugesicherte Eigenschaft", ja? der uhr fehlt ein seit xx jahren abgelaufenes garantie papier.
2. der richter die 'sammlerbrille' auf hat, wenn nicht sieht er den wert vielleicht bei 50cent.

Frank

der Richter hat keine/oder eine Sammlerbrille-da wird ggf ein Sachverständiger bestellt der den "üblichen" Marktpreis eines Zertifikates bei solch einer Uhr feststellt

blarch
09.03.2010, 10:07
Original von Peter65
der Richter hat keine/oder eine Sammlerbrille-da wird ggf ein Sachverständiger bestellt der den "üblichen" Marktpreis eines Zertifikates bei solch einer Uhr feststellt
Ich kenne mich mit alten Uhren nicht so aus, aber eine DD um 5'200.- EUR dürfte kein besonders seltenes und wertvolles Exemplar sein auch wenn es dies für den TS evtl. durch eine Jahrgangsuhr doch ist.

500.- EUR oder fast 10% scheinen mir da für ein Zerti doch etwas viel. Und selbst wenn es 500.- sein sollten, dürfte sich ein Gerichtsverfahren inkl. Gutachter finanziell und vor allem nervlich wohl kaum lohnen. Da erscheint mir, wenn man auf das Zerti nicht verzichten will und die Minderung zu niedrig ausfällt, eine Rückabwicklung des Kaufes doch am sinnvollsten.

eri
09.03.2010, 11:47
Da ich Dich und Deine Uhren ja etwas kenne (meine ich zumindest), gehe ich schon davon aus, dass Du vom Zustand keine 08/15 DD erworbern hast.
Allerdings wie Michi schon anmerkte, wenn der "Rest" zu einem Gesamtpaket fehlt, auch wenn Du diesen von anderen Uhren hast, ist ein Zerti in für mich in diesem Fall zwar wichtig, aber nicht entscheidend.
Als Kaufmann würde ich um die 500€ ansetzen. Wäre es ein wirkliches originales Gesamtpaket, wohl eher bei 25% Deines Kaufpreises.

Auf einen Rechtsweg würde ich mich persönlich nicht einlassen. Da Dir ja bereits Wandlung angeboten wurde, ebenso wie Minderung, geht es ja "nur" um einen Differenzbetrag auf den Man(n) sich einigen muss. Und selbst wenn der nicht zu 100% dem entspricht was Du Dir vorstellst, wäre es mir einen Streit nicht wert. In solchen Fällen werden immer Gutachter bestellt und das bedeutet Kosten, die auch von Dir anteilig zu tragen sind.

=> vernünftige Einigung und dann freuen.

Gruss Wolfgang

R.O. Lex
09.03.2010, 13:24
Noch ein kurzer Nachtrag, falls das bisher nicht deutlich geworden ist: Wer mich kennt, weiß, daß ich kein Streithansel bin. Außerdem begegnet man sich ja üblicherweise mehrmals im Leben. Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung habe ich also schon mal keine Lust.

Es zählen für mich die besseren Argumente und die zu sammeln, ist die Idee meines Threads. Mich interessieren Eure Einschätzungen, ob jemand Erfahrung mit ähnlichen Fragestellungen hat oder evtl tatsächlich ein Urteil kennt, wo in einer solchen Frage entschieden wurde.

Ich kann meine Frage aber auch umformulieren: Stellt Euch vor, Ihr bekommt eine GG-DD angeboten, zu einem fairen Preis aber ohne alles, wieviel mehr würdet Ihr bezahlen, wenn sie auch noch ein Zerti hätte?

Vanessa
09.03.2010, 13:30
Miguel, wie weit liegt ihr denn auseinander?

R.O. Lex
09.03.2010, 13:42
Wir haben über Geld noch gar nicht gesprochen.

EX-OMEGA
09.03.2010, 13:43
Original von R.O. Lex
Noch ein kurzer Nachtrag, falls das bisher nicht deutlich geworden ist: Wer mich kennt, weiß, daß ich kein Streithansel bin. Außerdem begegnet man sich ja üblicherweise mehrmals im Leben. Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung habe ich also schon mal keine Lust.

Es zählen für mich die besseren Argumente und die zu sammeln, ist die Idee meines Threads. Mich interessieren Eure Einschätzungen, ob jemand Erfahrung mit ähnlichen Fragestellungen hat oder evtl tatsächlich ein Urteil kennt, wo in einer solchen Frage entschieden wurde.

Ich kann meine Frage aber auch umformulieren: Stellt Euch vor, Ihr bekommt eine GG-DD angeboten, zu einem fairen Preis aber ohne alles, wieviel mehr würdet Ihr bezahlen, wenn sie auch noch ein Zerti hätte?

Mir ist das Zerti extrem viel Wert, je nach Referenz zwischen 500,-€ und 2000,-€ (bei alten Sub´s und SD´s). Und dieser Aufpreis ist bei mir unabhängig davon, ob es ein Komplettpaket ist oder nicht. Der Rest der fehlt (außer Rechnung) bekommt man meißt günstig zusammen, wenn man etwas Zeit hat (Box, Beschr., Anker etc.) , das Zerti , ausser offene die mich nicht interessieren findet man nicht.

Gruß
Peter

Heja
09.03.2010, 13:47
Bin mal gespannt, wie die Geschicht ausgeht, halt uns bitte auf dem Laufenden

Viel Erfolg
Birgit

blarch
09.03.2010, 14:05
Original von R.O. Lex
Stellt Euch vor, Ihr bekommt eine GG-DD angeboten, zu einem fairen Preis aber ohne alles, wieviel mehr würdet Ihr bezahlen, wenn sie auch noch ein Zerti hätte?
Wenn der Preis für die Uhr ohne Zerti fair wäre würde ich für eine Uhr mit Zerti keinen Cent mehr bezahlen, da es für mich nur ein Stück Papier ist.

Ich weiss, viele hier im Forum werden das anders sehen. Ich denke aber Zertis sind überbewertet :D ;)

EX-OMEGA
09.03.2010, 14:09
Original von blarch

Original von R.O. Lex
Stellt Euch vor, Ihr bekommt eine GG-DD angeboten, zu einem fairen Preis aber ohne alles, wieviel mehr würdet Ihr bezahlen, wenn sie auch noch ein Zerti hätte?
Wenn der Preis für die Uhr ohne Zerti fair wäre würde ich für eine Uhr mit Zerti keinen Cent mehr bezahlen, da es für mich nur ein Stück Papier ist.

Ich weiss, viele hier im Forum werden das anders sehen. Ich denke aber Zertis sind überbewertet :D ;)

Klar sind Zertis überbewertet. Wenn ich mir ein Vintage Sub oder eine DRSD kaufe die 30-40 Jahre alt ist sie auch überbewertet. Aber deshalb macht es ja auch Spaß, da kauft man Zustand, u.U. "Komplettheit" und Fantasie.

Gruß
Peter

ehemaliges mitglied
09.03.2010, 14:34
...und manchmal zahlt man auch einen gesalzenen Aufpreis fuer ziemlich fragwuerdige Papiere.

Ist ueberhaupt ein Problem diese posthum zusammengeschusterten "Frankenpakete".

Mein Bauchgefuehl sagt:

Bei zweifelsfreien Erstbesitzerpaketen: +30 bis 50% fuer Zubehoer ("B+P").
Ansonsten: 0 - 20 %, abhaenging von div. Rahemenbedingungen (Zustand, VK-Leumund etc.)

blarch
09.03.2010, 14:35
Wahrscheinlich bin ich für diese Frage nicht gerade repräsentativ ;)

Ich habe sogar Leute in meinem Bekanntenkreis die bei Ihrer neuen Uhr alles (Box, Zerti,...) weggeworfen haben 8o

EX-OMEGA
09.03.2010, 14:40
Original von blarch
Wahrscheinlich bin ich für diese Frage nicht gerade repräsentativ ;)

Ich habe sogar Leute in meinem Bekanntenkreis die bei Ihrer neuen Uhr alles (Box, Zerti,...) weggeworfen haben 8o

Da kenne ich keinen, warum sollte man auch bei 2 Jahre Garantie seinen Garantieschein bei einer neuen Uhr weg werfen.

Du kennst Leute :grb:

Gruß
Peter

rawil
09.03.2010, 14:52
Auch wenn das nicht mein Rechtsgebiet ist, sage ich als Jurist mal, dass das kein Fall der Minderung sein dürfte. Denn die Uhr als solche ist in ihrer Gebrauchstauglichkeit nicht eingeschränkt.
Wohl aber hat der Verkäufer seine vertraglich geschuldete Leistung (Uhr + Zerti) nicht erbracht. Das führt dann über §§ 281, 280 BGB zum Schadensersatz. Und der ist theoretisch ganz leicht zu berechnen; der Käufer ist so zu stellen, wie er stünde, wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Danach wäre zu fragen, wie viel das "Paket" wert wäre mit und wie viel es wert ist ohne Zerti. Das zu beurteilen, obläge im Streitfall einem Sachverständigen (gibt´s die für Rolexuhren?).
Es finden sich hier aber doch bestimmt alte Hasen, die aus ihrer Erfahrung eine Einschätzung abgeben können.

tela
09.03.2010, 14:54
Hat dir oder einem Verwandten diese Uhr schon einmal gehört?
Erlangt das Papier dadurch einen inmateriellen Erinnerungswert für Dich?
Wenn nein, dann wäre mir (imho) das Papier 200-500 EUR für eine Standard DD wert.
Wenn ja, dann kann der Wert gegen 0 EUR (null) sinken, denn DU würdest die Uhr nicht mehr abgeben (wandeln) wollen.

EX-OMEGA
09.03.2010, 14:56
Original von rawil
Auch wenn das nicht mein Rechtsgebiet ist, sage ich als Jurist mal, dass das kein Fall der Minderung sein dürfte. Denn die Uhr als solche ist in ihrer Gebrauchstauglichkeit nicht eingeschränkt.
Wohl aber hat der Verkäufer seine vertraglich geschuldete Leistung (Uhr + Zerti) nicht erbracht. Das führt dann über §§ 281, 280 BGB zum Schadensersatz. Und der ist theoretisch ganz leicht zu berechnen; der Käufer ist so zu stellen, wie er stünde, wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Danach wäre zu fragen, wie viel das "Paket" wert wäre mit und wie viel es wert ist ohne Zerti. Das zu beurteilen, obläge im Streitfall einem Sachverständigen (gibt´s die für Rolexuhren?).
Es finden sich hier aber doch bestimmt alte Hasen, die aus ihrer Erfahrung eine Einschätzung abgeben können.

Ich glaube es ist bereits alles gesagt und deshalb gab es hier mehrfach den Tipp, dass man vergleichbare Angebote raussucht, einmal mit und einmal ohne Zerti und die Spanne dazwischen sollte die Minderung sein. Aber es wird hier diskutiert und diskutiert, anstatt einfach mal das erste Angebot zu machen, sei es vom TS zum VK oder umgekehrt. Mich würd interessieren, wie der Fall ausgeht...

Gruß
Peter

RazzFazz
09.03.2010, 15:02
Original von EX-OMEGA

Original von blarch
Wahrscheinlich bin ich für diese Frage nicht gerade repräsentativ ;)

Ich habe sogar Leute in meinem Bekanntenkreis die bei Ihrer neuen Uhr alles (Box, Zerti,...) weggeworfen haben 8o

Da kenne ich keinen, warum sollte man auch bei 2 Jahre Garantie seinen Garantieschein bei einer neuen Uhr weg werfen.

Du kennst Leute :grb:

Gruß
Peter


Doch ist mir auch bekannt, die Holz-Box wird allerdings als Behältnis für kleinkram hergenommen...
Aufgehoben wird vorerst nur die Rechnung.

Jurist
09.03.2010, 15:06
Die Minderung bestimmt sich nach §§ 437 Nr. 2 Alt. 2, 441,323 I BGB.

Das heißt im Klartext: Du kannst den Kaupreis nach den Voraussetzungen eines Rücktritts gem. §§ 323 ff. BGB mindern.

Liegt also ein Sachmangel vor, dann musst du dem Schuldner eine Frist zur Nacherfüllung (im konkreten Fall: Beschaffung des Zertifikats, ggf. "neue" Sache, sprich gleiche Uhr mit Zertifikat [allerdings sehr umstritten]) setzen.
Kann er nicht nacherfüllen, hast du ein Recht auf Minderung.

(Von der Frist kann auch abgesehen werden, wenn offensichtlich ist, dass die Nacherfüllung dem Schuldner unmöglich ist, § 323 IV)

Die Höhe des neuen Kaufpreis bestimmt sich aus dem Verhältnis von Wert der mangelfreien Sache und wirklichem Wert der Sache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, ggf. durch Schätzen, § 441 III.
Wenn man folglich Vergleichswerte heranzieht, dann aus den letzten Monaten, jedenfalls nach m.E. nicht älter als 3 Jahre.

Ich hoffe, dass ich Dir damit etwas helfen konnte.

1500
09.03.2010, 15:11
Meine "Wiedereinstiegsdroge", die 114270, Y-Serie, die ich im März 2008 über Ebay kaufte, kostete 2.225,-

Das zugesicherte Zertifikat war nur die Übersetzung, der VK wusste das nicht. Ich ging kurz zu Wempe in Frankfurt um mir Rat zu holen. Der überaus freundliche Herr dort besichtigte die Uhr kurz und meinte, für 2.000,- könnte es passen.

Das Statement war für mich, als "quasi Newbie" ein grosse Hilfe beim Verhandeln. Ich übermittelte dies dem (privaten) Verkäufer, der dem Vorschlag zustimmte und mir dann, nach 14 Tagen, einigen Anrufen auf Handy und Büronummer und einigen E-Mails 225,- zurück überwies.

Gruss,

Bernd

R.O. Lex
09.03.2010, 16:55
Dann will ich auch nochmal:



Original von rawil
... Das führt dann über §§ 281, 280 BGB zum Schadensersatz. ... Danach wäre zu fragen, wie viel das "Paket" wert wäre mit und wie viel es wert ist ohne Zerti.


Original von Jurist
Die Minderung bestimmt sich nach §§ 437 Nr. 2 Alt. 2, 441,323 I BGB. Das heißt im Klartext: Du kannst den Kaupreis nach den Voraussetzungen eines Rücktritts gem. §§ 323 ff. BGB mindern.

Liegt also ein Sachmangel vor, ... Die Höhe des neuen Kaufpreis bestimmt sich aus dem Verhältnis von Wert der mangelfreien Sache und wirklichem Wert der Sache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, ggf. durch Schätzen, § 441 III.

Interessant, daß Ihr beide Euch bei der Ausgangsfrage schon uneins zu sein scheint. Der eine stimmt der Wertminderung zu, der andere argumentiert mit Schadenersatz wegen teilweiser Nichterfüllung. :grb:

Wie immer es nun heißt, ist mir eigentlich egal. Daß die gleiche Uhr ohne Zerti weniger wert ist als mit, soweit waren wir schon gekommen. Nur wieviel? Dem will ich hier ohne gerichtlich bestellte Sachverständige (die es selbstverständlich auch für Uhren gibt) etwas näher kommen.



Original von tela
Hat dir oder einem Verwandten diese Uhr schon einmal gehört? ...
Wenn nein, dann wäre mir (imho) das Papier 200-500 EUR für eine Standard DD wert. Wenn ja, dann kann der Wert gegen 0 EUR (null) sinken, denn DU würdest die Uhr nicht mehr abgeben (wandeln) wollen.

200-500 ist eine Ansage. Die Spekulation führt ins Leere. Ganz gleich, weshalb mir an der Uhr gelegen ist und ob oder ob nicht ich sie zurückgeben würde, spielt keine Rolle.



Original von blarch
Wahrscheinlich bin ich für diese Frage nicht gerade repräsentativ.

Das bist Du ganz offensichtlich nicht und Du mußt Dich an der Diskussion auch nicht zwingend beteiligen.



Original von EX-OMEGA
Ich glaube es ist bereits alles gesagt ... Aber es wird hier diskutiert und diskutiert, anstatt einfach mal das erste Angebot zu machen, sei es vom TS zum VK oder umgekehrt. Mich würd interessieren, wie der Fall ausgeht...

Wenn Du Dir die Mühe machst und meinen Eingangspost noch einmal durchliest, dann wirst Du finden, daß ich dem Verkäufer noch etwas Zeit eingeräumt habe, das Zerti aufzutreiben. Gelingt es ihm nicht, dann liegt es an ihm, mir ein Angebot zu machen, bzw an mir, eine Forderung zu stellen. Dabei will ich fair sein, deswegen mein Post hier.

Wenn Dich die Diskussion stört, dann schau einfach in 14 Tagen wieder rein, vielleicht gibt es dann schon ein Ergebnis zu berichten. Ganz so uninteressant scheinen es andere nicht zu finden, denn sonst hätte der Thread nicht bereits über 1100 Aufrufe in gerade mal zwei Tagen.

Es wird hier auch die tausendste Standard-Submariner-Neuuhr vorgestellt und bejubelt. Wenn mich das nicht interessiert, dann blättere ich einfach weiter.



Original von 1500
Meine "Wiedereinstiegsdroge", die 114270, Y-Serie, die ich im März 2008 über Ebay kaufte, kostete 2.225,-

Das zugesicherte Zertifikat war nur die Übersetzung, der VK wusste das nicht. Ich ging kurz zu Wempe in Frankfurt um mir Rat zu holen. Der überaus freundliche Herr dort besichtigte die Uhr kurz und meinte, für 2.000,- könnte es passen.

Das Statement war für mich, als "quasi Newbie" ein grosse Hilfe beim Verhandeln. Ich übermittelte dies dem (privaten) Verkäufer, der dem Vorschlag zustimmte und mir dann, nach 14 Tagen, einigen Anrufen auf Handy und Büronummer und einigen E-Mails 225,- zurück überwies.

Bernd, vielen Dank für Deine Geschichte. Das ist die Art von Beitrag, von denen ich mir mehr wünsche. :gut:

Wenn auch ein anderes Modell und in einer anderen Preislage, aber immerhin ein realer Fall. Angebote miteinander vergleichen ist sicher auch eine Annäherung, doch zwei Angebote mit wirklich identischen Uhren im Alter von 30-40 Jahren zu finden, ist wahrlich nicht ganz einfach.

blarch
09.03.2010, 17:19
Original von R.O. Lex
Das bist Du ganz offensichtlich nicht und Du mußt Dich an der Diskussion auch nicht zwingend beteiligen.
Ok, habe verstanden :D ;)

Würde mich aber trotzdem interessieren wie die Sache ausgegangen ist ;)

Sonra
09.03.2010, 18:18
Wenn der Verkäufer fair war zu Dir und nicht rumgeeiert hat hast Du die zwei Optionen:
1. Sag selbst was Dir die Uhr ohne den Wisch wert ist. Wenn er verneint:

2. Geb die Uhr zurück nach Zahlung des Kaufpreises.

Such Dir die gewünschte Uhr mit allem drumunddran und erfreu Dich an der Uhr.
Alles andere ist unnötiger Stress und verdirbt Dir den Spass an der Uhr.

R.O. Lex
30.03.2010, 00:21
Wie versprochen, hier nun das Ergebnis: Ich habe mich mit dem Verkäufer ohne größere Diskussionen auf einen Nachlaß in Höhe von 500 € geeinigt.
Die Zahlung ist inzwischen auch erfolgt.

Es wäre vielleicht noch ein wenig mehr gegangen, doch der Betrag erschien mir fair für beide Seiten und die Angelegenheit ist damit abgeschlossen. Ich hätte kein Problem damit, bei diesem Händler wieder zu kaufen und er wird sicher weiter mit mir sprechen. Auch darauf kam es mir an.

GG2801
30.03.2010, 00:23
Prima. :gut:

Charles.
30.03.2010, 00:25
:gut:

retsyo
30.03.2010, 00:57
Hui, Ende gut alles gut. :gut:

Rolex1970
30.03.2010, 01:05
Habe jetzt den Thread erst gelesen und muss sagen; Für beide Seiten unkompliziert gelaufen, in Zukunft wird der VK sicher seine Uhren auch kontrollieren ob die Nummern auch übereinstimmen...oder doch noch schnell fragen ob die Nummern stimmen ;) ;)

ich selber habe schon Uhren gekauft, es konnte nicht schnell genug gehen, und die Zertis nicht gecheckt mit der Uhr.

Immer gut ausgegangen. :gut:

Aber: Vertrauen ist gut, Kontrolle manchmal besser. Für VK und Käufer :gut: :gut:

Maxiiking
30.03.2010, 07:17
:dr: optimal

DS-XELOR
30.03.2010, 07:54
Prima und fair gelaufen :gut:.

Donluigi
30.03.2010, 07:57
Sag ich doch, 500,- wär okay :gut:

AcidUser
30.03.2010, 09:38
Schön, dass alles so zufriedenstellend gelaufen ist! :gut:
Und jetzt, viel Spass mit der Uhr! :gut: