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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Datenbank gestohlene Rolex



olbenbenot
19.03.2010, 11:46
Hallo Gemeinde,
ich habe eine Rolex ersteigert und würde jetzt gerne überprüfen ob die Seriennummer auffällig ist, gibt es da eine Möglichkeit?

Danke

newharry
19.03.2010, 12:09
Eine wirklich zentrale Datenbank is nicht vorhanden. Viele gestohlene Uhren werden allerdings beim Hersteller gemeldet und dort verzeichnet. Allerdings scheint sich die Auskunftspolitik bei Rolex geändert zu haben und nur mehr bei Vorliegen der Uhr erteilt zu werden ...

Weiters ist zu beachten, daß das bloße Nichtvorliegen einer entsprechenden Meldung die Tatsache eines etwaigen Diebstahls und der damit verbundenen Rechtsfolgen nicht wesentlich ändert ;)

chronos7
19.03.2010, 17:38
Ja, es gibt eine ganz einfache Möglichkeit:

Gehe auf einen Polizeiabschnitt deiner Wahl und teile dort dein Anliegen mit.
Am Besten, du nimmst die Uhr bzw. einen Ausdruck der Auktion mit, damit du dein Anliegen belegen kannst.

Sollte die Uhr tatsächlich aus einer Straftat stammen und es wurde eine entsprechende Anzeige in Deutschland erstattet, so dürfte die Seriennummer auch in der polizeilichen Fahndung zu finden sein. Ist dies tatsächlich der Fall , so wird die Polizei entsprechende Maßnahmen einleiten.

Eine Anfrage bei der Polizei bietet zwar sicherlich auch keine 100% Gewissheit, ist aber bestimmt erfolgversprechender als Anfragen in Foren o.ä..

Viel Glück (also hoffentl. ist mit der Uhr alles in Ordnung)

Uwe

Spider Franky
19.03.2010, 17:48
Ich habe die letzten Tage mal Rolex D telefoniert zwecks Datenerfassung der Halter einer Uhren, doch dies ist nicht der Fall, ausser:
1. Die Uhr war mal zum Service dort, dann ist sie dort registiert
2. Eine Uhr wurde als gestohlen gemeldet, so dass sie dort vielleicht zufällig zur Rep auftaucht.

Aber was passiert mit der Uhr, falls sie gestohlene Ware ist ? Die ist dann weg, oder ?

Vanessa
19.03.2010, 18:04
Original von chronos7
Ja, es gibt eine ganz einfache Möglichkeit:

Gehe auf einen Polizeiabschnitt deiner Wahl und teile dort dein Anliegen mit.
Am Besten, du nimmst die Uhr bzw. einen Ausdruck der Auktion mit, damit du dein Anliegen belegen kannst.

Sollte die Uhr tatsächlich aus einer Straftat stammen und es wurde eine entsprechende Anzeige in Deutschland erstattet, so dürfte die Seriennummer auch in der polizeilichen Fahndung zu finden sein. Ist dies tatsächlich der Fall , so wird die Polizei entsprechende Maßnahmen einleiten.

Eine Anfrage bei der Polizei bietet zwar sicherlich auch keine 100% Gewissheit, ist aber bestimmt erfolgversprechender als Anfragen in Foren o.ä..

Viel Glück (also hoffentl. ist mit der Uhr alles in Ordnung)

Uwe

Ich bin überzeugt, ein solches Vorgehen trägt erheblich zu Deiner Beliebtheit bei....

maut
19.03.2010, 18:29
ich sag´s ja ungern, aber "buy the seller".

damit fährt man sicher am besten.

sausapia
19.03.2010, 18:33
Original von Spider Franky

Aber was passiert mit der Uhr, falls sie gestohlene Ware ist ? Die ist dann weg, oder ?

IMHO wird die Uhr dann konfsiziert, da mein kein eigentum an gestohlener Ware erwerben kann. Man muss sich somit an den Verkäufer der Uhr wenden.

:op: Sicher bin ich mir nicht, bin nur BWLer und kein Jurist. Außerdem ist das Studium verdammt lange her.... :grb:

Piccard
19.03.2010, 18:42
--------------------------------------------------------------------------------
Zitat:
Original von chronos7
Ja, es gibt eine ganz einfache Möglichkeit:

Gehe auf einen Polizeiabschnitt deiner Wahl und teile dort dein Anliegen mit.
Am Besten, du nimmst die Uhr bzw. einen Ausdruck der Auktion mit, damit du dein Anliegen belegen kannst.

Sollte die Uhr tatsächlich aus einer Straftat stammen und es wurde eine entsprechende Anzeige in Deutschland erstattet, so dürfte die Seriennummer auch in der polizeilichen Fahndung zu finden sein. Ist dies tatsächlich der Fall , so wird die Polizei entsprechende Maßnahmen einleiten.

Eine Anfrage bei der Polizei bietet zwar sicherlich auch keine 100% Gewissheit, ist aber bestimmt erfolgversprechender als Anfragen in Foren o.ä..

Viel Glück (also hoffentl. ist mit der Uhr alles in Ordnung)

Uwe



Ich bin überzeugt, ein solches Vorgehen trägt erheblich zu Deiner Beliebtheit bei....

__________________
Gruß,

Michi

Was soll das Michi??? =(
Grüße.

Vanessa
19.03.2010, 18:44
Das kann ich Dir sagen: Die Polizei hat was anderes zu tun, als die Uhren, die irgendwelche Hupen im ebay geschossen haben und nun Angst vor der eigenen courage haben zu überprüfen. Ohne konkreten Verdacht zeigen Dir die den besagten Finger- und womit? Mit Recht!

hugo
19.03.2010, 18:51
michi wollte wohl damit sagen das die polizei wichtigeres zu tun hat,als sich mit ebay käufern,die nach dem kauf schiss haben,den tag zu teilen ;)

wenn ich der meinung bin das .....
mach ich mich vor dem kauf schlau
kaufe ich dort wo ich darauf vertrauen kann das alles ok ist
wie nils schon schrieb "buy the seller"

und wenn ich hinterher muffensausen bekomme,aus welchen gründen auch immer,belästige ich garantiert nicht,
einzig zur beruhigung meiner nerven und meines gewissens die polizei.

ach ja,und wenn diebesgut etc. ist sie weg.immer.ohne wenn und aber.

Piccard
19.03.2010, 18:51
Wenn jemand zu mir auf's Revier kommt (in der Regel seine Steuern gezahlt hat!!!) und durchaus nicht datenschutzrechtlich relevante Hilfe bei einem Kauf von mehreren tausend Eu's benötigt, dann bekommt er die von mir in wenigen Minuten! :supercool:

Grüße!

hugo
19.03.2010, 18:53
Original von Piccard
Wenn jemand zu mir auf's Revier kommt (in der Regel seine Steuern gezahlt hat!!!) und durchaus nicht datenschutzrechtlich relevante Hilfe bei einem Kauf von mehreren tausend Eu's benötigt, dann bekommt er die von mir in wenigen Minuten! :supercool:

Grüße!

nicht vergessen das der kauf schon längst abgewickelt ist.

scheint ja ein sehr ruhiges revier zu sein ;)schön das du dir zeit für so etwas nimmst :gut:

würde jetzt aber nichts weiter preisgeben,ansonsten besteht die gefahr der anlaufstelle nr.1 in deutschland für solche sachen ;)

und ob das deinem dienstherren gefällt ......

Vanessa
19.03.2010, 18:55
Super und ich wundere mich, warum immer mehr an der Steuerschraube gedreht wird, wenn jeder seine gleichzeitige Auslebung von Vollkasko-Mentalität und Sicherheitsbedürfnis bei der Polizei ausleben darf.....

Nicht falsch verstehen: Ich nehme die Grünen in Schutz- die habe besseres zu tun als sich um solchen Mist zu kümmern.

Piccard
19.03.2010, 18:58
...die Seriennummer sollte natürlich vor dem Kauf (bei bestehenden Zweifeln...) übermittelt werden. Ein ehrlicher Käufer müßte dem Wunsch entsprechen können!!!

Ansonsten herrscht halt nicht überall "Davidswachen-Atmosphäre" und selbst dort werden bei solchen Anfragen keine "Finger gezeigt"!!!

PS.: In der Regel nehmen uns am meisten die Leute in Anspruch, die am wenigsten von uns halten! Der Besuch eines Normalbürgers erhellt oftmals das Schutzmannsgemüt.

Kai_Krone
19.03.2010, 19:03
Original von Piccard
...die Seriennummer sollte natürlich vor dem Kauf (bei bestehenden Zweifeln...) übermittelt werden. Ein ehrlicher Käufer müßte dem Wunsch entsprechen können!!!

Ansonsten herrscht halt nicht überall "Davidswachen-Atmosphäre" und selbst dort werden bei solchen Anfragen keine "Finger gezeigt"!!!

:gut:

maut
19.03.2010, 19:07
bei meiner wache um die ecke würde es so laufen wie michi sagt... die haben keinen bock auf so einen kram.

aber wie wär´s wenn wir uns alle mal verabreden und mit genau dieser frage zu gleicher stunde zur polizei gehen? wieviele members gibt´s hier aktuell? ;)

und die seriennummer wird in der regel eben nicht VOR dem kauf übermittelt. das passiert in erster linie damit die fälscher keine echten seriennummer abgreifen können. aus dem gleichen grund werden auf fotos oder in diskussionen die letzten stellen der seriennummern verschwiegen oder unkenntlich gemacht.

Piccard
19.03.2010, 19:14
Verständlich und logisch! Wüßte aber auch nicht, dass ich jemals einen Fake in der Hand gehabt hatte, bei dem das Gewicht auch nur ansatzweise gestimmt hätte.

Ansonten, ohne die "Fake-Szene" perfekt zu kennen, sind deren Produkte zumeist nicht nur an der falschen Nummer zu erkennen.

HIER geht's glaub' ich vielmehr um GESTOHLENE STÜCKE?!

Brasi
19.03.2010, 19:18
Ich kenne nur diese Seite hier: http://www.watchsearcher.com/en/

tiger071
19.03.2010, 19:30
oh ich glaube dieser threat hat semmelpotential!
bin schonmal popcorn holen... :ea:

Don Ghibli
19.03.2010, 19:31
was soll denn die polizei so viel wichtigeres zu tun haben ? strafzettel austeilen zb. ? ich meine das organisierte verbrechen nimmt sicherlich mit uhrendiebstahl große summen an geld ein ( man denke nur mal an matteo messina denaro)

aber die polizei sollte sich lieber um autobahn raser kümmern da habt ihr recht anstatt so leute wie ,,diabolik'' festzunehmen lol

Gecko
19.03.2010, 19:36
Ich verstehe das auch so das das Thema GESTOHLENE Uhren sind.

Es gibt eine Datenbank - bei Rolex. WENN die Uhr wirklich als gestohlen gemeldet wurde.
Eine tel. Anfrage bringt nix.
Anfrage PERSÖNLICH, oder per Fax.

PERSÖNLICH reicht auch nicht wenn Du Deine Uhr in der Hand hälst und die Seriennummer brav vorliest. Du MUSST sie schon abgeben.
Dann dauert es ein paar spannende Minuten....

Ist nichts negatives bekannt = durchatmen. Alles Gut.
Ist die Seriennummer jedoch als gestohlen registriert, geht es weiter.
Die freundliche Serviceannahme erklärt dir dann, dass Rolex Dich nicht zwingen kann die Uhr da zu lassen. Super denkst Du - dann mal tschüss...
Im zweiten Satz jedoch sagt der Servicetechniker dann "WIR können Sie nicht zwingen, wenn Sie jedoch an der Haustür angekommen sind - warten dort entsprechende Herschafte die das durchaus können :-) Und wollen Sie das??? Natürlich nicht wirklich.

Und dann?
Dann geht die Uhr zur Staatsanwaltschaft. Und von denen bekommst Du Info.
WENN der tatsächliche Besitzer nach z.B. all den Jahren nicht mehr zu ermitteln ist, wird die Uhr zur z.B. Repa freigegeben. Sie gehört dann offiziell Dir, es SEI DENN, evt. Ermittlungen irgend wann mal ergeben was anderes.
Erst nach diesem Brief der Staatsanwaltschaft bekommst du auch von Rolex einen Kostenvoranschlag.

Und wenn er doch zu ermitteln ist - oder wenn die Uhr schlimmsten Falls in einen Raubmord mit drin hing.... - tja dann???
Das habe ich zum Glück auch noch nicht erlebt.

Das erste Beispiel habe ich ORIGINAL in Köln mitbekommen.

markus

sausapia
19.03.2010, 20:04
Spätestens, wenn Du die Uhr zur Revision zu ROLEX schickst, wirst Du es merken :D

olbenbenot
19.03.2010, 20:39
Da habe ich ja etwas losgetreten....

hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem o.a. link von Watchsearcher, nicht das das eine Sammelseite von Fakern ist :-)

Ja ja ich bin misstrauisch, aber Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste...

Freu mich schon auf meine hoffentlich echte GMT Master !!!

Falls erforderlichl will ich eine Revision machen lassen, spätestens dann habe ich ja Gewissheit.
Und bezahlt habe ich mit Paypal, da habe ich eh Käuferschutz

maut
19.03.2010, 21:01
der thread ist öde, zumachen! :muede:

newharry
20.03.2010, 08:59
Original von hugo
ach ja,und wenn diebesgut etc. ist sie weg.immer.ohne wenn und aber.
Du solltest jetzt lange genug dabei sein und ich hab's auch schon zig Male geschrieben, daß dem nicht so ist.




Original von tiger071
oh ich glaube dieser threat hat semmelpotential!
bin schonmal popcorn holen... :ea:

Original von maut
der thread ist öde, zumachen! :muede:
... und ja, das Thema kommt oft ... und ja, es gibt immer auch wenig konstruktive Antworten ... und Antworten, die gar nichts beitragen und nur Öl in's Feuer gießen haben wir Moderatoren ganz besonders gerne ... da habt ihr wieder Pluspunkte gesammelt :gut:

marcel-wien
20.03.2010, 09:08
Original von Vanessa

Original von chronos7
Ja, es gibt eine ganz einfache Möglichkeit:

Gehe auf einen Polizeiabschnitt deiner Wahl und teile dort dein Anliegen mit.
Am Besten, du nimmst die Uhr bzw. einen Ausdruck der Auktion mit, damit du dein Anliegen belegen kannst.

Sollte die Uhr tatsächlich aus einer Straftat stammen und es wurde eine entsprechende Anzeige in Deutschland erstattet, so dürfte die Seriennummer auch in der polizeilichen Fahndung zu finden sein. Ist dies tatsächlich der Fall , so wird die Polizei entsprechende Maßnahmen einleiten.

Eine Anfrage bei der Polizei bietet zwar sicherlich auch keine 100% Gewissheit, ist aber bestimmt erfolgversprechender als Anfragen in Foren o.ä..

Viel Glück (also hoffentl. ist mit der Uhr alles in Ordnung)

Uwe

Ich bin überzeugt, ein solches Vorgehen trägt erheblich zu Deiner Beliebtheit bei....

die polizei in wien rät zu soeinem handeln...auch um der hehlerei zu entgehen. :op:

Sonostra
20.03.2010, 09:47
Ich stelle mir gerade vor, wenn dabei rauskommt, dass die Uhr nicht richtig verzollt ist.....

Sonra
20.03.2010, 10:16
Original von Piccard
Wenn jemand zu mir auf's Revier kommt (in der Regel seine Steuern gezahlt hat!!!) und durchaus nicht datenschutzrechtlich relevante Hilfe bei einem Kauf von mehreren tausend Eu's benötigt, dann bekommt er die von mir in wenigen Minuten! :supercool:

Grüße!

Find Dein Revier sympathisch und volksnah!

:gut:

Als Steuerzahler sollte man schon die Hilfe der Polizei annehmen dürfen.

Piccard
20.03.2010, 10:28
Zitat:
Original von hugo
ach ja,und wenn diebesgut etc. ist sie weg.immer.ohne wenn und aber.


Du solltest jetzt lange genug dabei sein und ich hab's auch schon zig Male geschrieben, daß dem nicht so ist.

Erklär mal den "Trick" Harry, wie man Diebesgut offiziell behalten kann! Vielleicht klappt das ja Sierra Leone??? :rofl:

DS-XELOR
20.03.2010, 11:23
Original von Piccard

Zitat:
Original von hugo
ach ja,und wenn diebesgut etc. ist sie weg.immer.ohne wenn und aber.


Du solltest jetzt lange genug dabei sein und ich hab's auch schon zig Male geschrieben, daß dem nicht so ist.

Erklär mal den "Trick" Harry, wie man Diebesgut offiziell behalten kann! Vielleicht klappt das ja Sierra Leone??? :rofl:

In D wäre das der Fall, wenn Du eine gestohlene Uhr in einer öffentlichen Versteigerung steigerst. Hier ist gutgläubger Erwerb möglich. Oder wenn jemand eine Rolex leasen würde ( solls ja geben) und die dann weiterveräußert. Auch hier hätte der Käufer Eigentum erworben.

Im Gegensatz dazu ist das in Österreich einfacher. Im dortigen allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ( ABGB) ist ein gutgläubiger Erwerb gestohlener Sachen unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich.

chronos7
20.03.2010, 12:25
Ich glaube hier liegt ein kleines Missverständnis bei einigen Membern vor.

Die Polizei ist ein Dienstleister, der von Steuergeldern finanziert wird, und versteht sich auch so!!!

Kommt ein Bürger, egal in welcher Stadt der Bundesrepublik, mit einem Anliegen wie dem des TS zu einer Polizeidienststelle und kann nachvollziehbar begründen, warum er überprüfen möchte, ob eine ihm zum Kauf angebotene oder bereits gekaufte Uhr aus einer Straftat stammt, so wird kein Polizist sich weigern, ihm diesbezüglich zu helfen.
Dazu ist er nämlich verpflichtet.

Natürlich hat die Polizei auch wichtigere Aufgaben zu erfüllen. Aber zu ihren Aufgaben gehören halt auch für den Außenstehenden eher unwichtig erscheinende Tätigkeiten (z.B. Fahndungsabfragen), die letztendlich - bei einem Treffer - auch zur Aufklärung von Straftaten führen können.

In diesem Sinne

Uwe

paddy
20.03.2010, 12:51
Abhanden gekommene Sachen in D, hier mit allem was dazu gehört nachzulesen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html

olbenbenot
20.03.2010, 14:33
Als relativ neuer User in diesem Forum, aber mit viel Vorerfahrung aus anderen Foren, muss ich mich über einzelne User in diesem Forum sehr wundern. Ich stelle einfache Fragen, die in meinen Augen auch für andere von Interesse sind, und muss mich dann über arrogante Äußerungen sehr wundern. Wie gesagt, gilt nur für einzelne User, den anderen sei gedankt für detaillierte und Hilfreiche Tips.

Allerdings wiegen für mich einzelne Äußerungen (auch in anderen Posts) schwer und verderben mir so ein bisschen den Spaß, mich über mein neu gefundenes Hobby auszutauschen. In meiner seltenen Freizeit will ich mich lieber in netter Atmosphäre über so ein schönes Thema austauschen, als mich für Fragen blöd anpflaumen zu lassen.

So das musste ich mal loswerden.
An die breite Masse, vielen Dank für eure Posts, auf viele weitere....

hugo
20.03.2010, 14:44
Original von DS-XELOR

Original von Piccard

Zitat:
Original von hugo
ach ja,und wenn diebesgut etc. ist sie weg.immer.ohne wenn und aber.


Du solltest jetzt lange genug dabei sein und ich hab's auch schon zig Male geschrieben, daß dem nicht so ist.

Erklär mal den "Trick" Harry, wie man Diebesgut offiziell behalten kann! Vielleicht klappt das ja Sierra Leone??? :rofl:

In D wäre das der Fall, wenn Du eine gestohlene Uhr in einer öffentlichen Versteigerung steigerst. Hier ist gutgläubger Erwerb möglich. Oder wenn jemand eine Rolex leasen würde ( solls ja geben) und die dann weiterveräußert. Auch hier hätte der Käufer Eigentum erworben.

Im Gegensatz dazu ist das in Österreich einfacher. Im dortigen allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ( ABGB) ist ein gutgläubiger Erwerb gestohlener Sachen unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich.

denn hast du auch dem entsprechende unterlagen vom kauf,bei der zoll/finanzamt ..... versteigerung,die dir den offiziellen erwerb bestätigen.

da muss man nicht mehr nachforschen .....

Big Ben
20.03.2010, 15:01
Ich kann mich auch an mindestens einen Fall hier im Forum erinnern, bei dem ein Käufer eine gestohlene Omega behalten konnte.
Ich meine, die Versicherung hat dem Bestohlenen die Uhr ersetzt und dem Käufer der gestohlenen Uhr diese nicht abverlangt.

Piccard
20.03.2010, 15:10
Also nochmal ganz langsam und ggf. abschließend:

Ein Erwerb an fremden gestohlenem oder durch einen angezeigte Fundunterschlagung (bei Verlust vorstellbar...) abhanden gekommenes Eigentum, ist in Deutschland in jedem Fall nicht möglich! Eine Auktion macht da natürlich auch keine Ausnahme :rofl:, warum auch?!

Wenn dem "neuen Eigentümer" gutgläubiger Erwerb unterstellt werden kann, kommt dieser lediglich (und nur mit viel Glück und einem guten Anwalt) um den Vorwurf der Hehlerei herum. Dies funktioniert in aller Regel nicht, wenn die "gekaufte" Ware z. B. sehr günstig, d. h. weit unter Verkehrswert angeboten wurde, was bei Diebesgut in aller Regel der Fall ist. Es wird diesbezüglich unterstellt, dass der Käufer einen strafrechtlichen Hintergrund der billigen Ware hätte erahnen können und müssen. Wiederum Sinn der Sache ist, dass man an dieser Stelle des "Strafrechtskreislaufes" die Tür für "Schnäppchenjäger" im Zusammenhang mit Diebesgut verschlossen hält.

Beispiel: Eine neuwertige SUB für 1500 EUR sollte man bei ebay im Sofortkauf lieber nicht kaufen!

Ansonsten existiert natürlich bei der Polizei die größte aller diesbezüglichen Datenbanken, da Diebstähle (...ob, sehr häufig vorkommend, aus Wohnraum oder sonstiges) in aller Regel auch bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.

Ebenfalls richtig bemerkt, kann sich eine vorherige "Service-Leistung" (Abfrage einer Seriennummer in der Sachfahndungsdatei) ganz schnell in den Anfangsverdacht einer Straftat umwandeln und hiernach, mein Wort drauf!!!, wird relativ sehr schnell von jedem deutschen Ordnungshüter gehandelt.

Und wem das Thema und die Eingangsfrage zu banal erscheint, dem empfehle ich einmal, sich mit der Kriminalstatistik seines jeweiligen Wohnortes, speziell die der Wohnungseinbruchsdiebstähle, auseinander zu setzen. Unter Umständen räumt dann so mancher Enthusiast seine Schätzchen in einen Tresor oder lagert diese eben nicht auf dem Nachtschränkchen!!! :op:

Ich hoffe, der TS ist damit wieder einwenig versöhnlich gestimmt?!

Grüße.

Piccard
20.03.2010, 15:19
Ich kann mich auch an mindestens einen Fall hier im Forum erinnern, bei dem ein Käufer eine gestohlene Omega behalten konnte.
Ich meine, die Versicherung hat dem Bestohlenen die Uhr ersetzt und dem Käufer der gestohlenen Uhr diese nicht abverlangt.

__________________
Liebe Grüße
Alex

:rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

Die Uhr gehört nach Schadensregulierung der Versicherung.

Die Versicherung will ich kennen lernen, die eine Rolex verschenkt?!

Sorry, da kann was nicht gestimmt haben bei der Geschichte!

Vanessa
20.03.2010, 15:23
Original von Piccard


Ein Erwerb an fremden gestohlenem oder durch einen angezeigte Fundunterschlagung (bei Verlust vorstellbar...) abhanden gekommenes Eigentum, ist in Deutschland in jedem Fall nicht möglich! Eine Auktion macht da natürlich auch keine Ausnahme :rofl:, warum auch?!



Nicht ganz richtig: Wenn z.B. die Uhr ins Pfandhaus getragen wird, dann durch einen öffentlich bestellten Auktionator verkauft wird, hat der Käufer Eigentum erworben.

Piccard
20.03.2010, 15:36
Bin mir nicht ganz sicher, ob in einem solchen Fall nicht ohnehin jeder strafrechtlich relevante Hintergund bereits vor der Versteigerung ausgeräumt sein muss.

Sprich, nicht jeder xy kann ohne Eigentumsnachweis durch hintragen "seiner Beute" zu einem Gerichtsvollzieher o. ä. seine "Ware" legalisieren.

Oder anders, der Staat läßt sich in der Regel nicht so leicht zum Hehler machen!

PS.: Die Erforschungspflicht kann sich aus der Natur der Sache heraus natürlich auch nur auf solche Objekte beschränken, die nachweislich eine so genannte Individualnummerierung aufweisen. Bei teuren Uhren in der Regel möglich, bei Oma's Goldkette aus 1956 sicherlich und logischerweise kaum möglich.

Vanessa
20.03.2010, 15:53
Also bei der Versteigerung ist es so mit Zuschlag....

Piccard
20.03.2010, 18:11
Du hast recht! Hab' gerade mal ein bissel rumgegoogelt. :verneig: