X-E-L-O-R
09.04.2010, 09:51
Liebes allwissendes Forum,
ich habe eine ziemlich spezielle Frage, was im weiteren Sinne eine Finanzierung betrifft.
Folgender Hintergrund:
Ich bin alleiniger Eigentümer einer Immobilie (vorweggenommene Erbfolge), für deren Revovierung wir nun ein Darlehn aufnehmen wollen. Wir - das bedeutet meine Frau und ich.
Die Verträge sind schon fast unterschriftsreif, aber genau hier taucht eine entscheidende Frage auf: Soll meine Frau den Darlehnsvertrag mit unterzeichen, oder nicht?
Unser Notar, bei dem wir bereits die Grundschuld bestellt haben, rät uns dringend davon ab. Nebenbei bemerkt ist er auch Fachanwalt für Familienrecht. Eine entsprechende Kompetenz unterstelle ich somit. Er sieht überhaupt keine Veranlassung für meine Frau, eine Unterschrift zu leisten und damit in die Haftung zu gehen. Es wäre für den Fall, dass mir was zustoßen würde, sogar kontraproduktiv. Die genaue juristische Argumentation kann ich leider nicht wiedergeben, da ich irgendwann nicht mehr folgen konnte...
Die Bank argumentiert nun genau anders herum! Dass die am liebsten so viele Sicherheiten wie möglich haben möchten, ist eh klar. Aber im Gegensatz zum Notar argumentiert man dort dahingehend, dass es für meine Frau doch gerade eine Sicherheit darstellen würde, den Vertrag zu unterschreiben. Auch im Erbfall bei meinem Ableben - was wer weiss auch immer noch lange verhindern möge - wäre die Situation dann wesentlich einfacher für sie. Würde sie nicht unterschreiben, würde sie in unserer Immobilie quasi nur zur Miete wohnen, da sie ja kein Eigentum an dem Objekt besitzt. Man kann bei der Bank überhaupt nicht nachvollziehen, warum uns der Notar einen solchen Rat gäbe. Es wäre absolut unüblich.
Was also tun???
Bestimmt gibt es den ein oder anderen Sachkundigen, der mir - vielleicht auch per PN - wichitge Hinweise geben kann. Ich komme in der Sache sonst echt nicht weiter.
ich habe eine ziemlich spezielle Frage, was im weiteren Sinne eine Finanzierung betrifft.
Folgender Hintergrund:
Ich bin alleiniger Eigentümer einer Immobilie (vorweggenommene Erbfolge), für deren Revovierung wir nun ein Darlehn aufnehmen wollen. Wir - das bedeutet meine Frau und ich.
Die Verträge sind schon fast unterschriftsreif, aber genau hier taucht eine entscheidende Frage auf: Soll meine Frau den Darlehnsvertrag mit unterzeichen, oder nicht?
Unser Notar, bei dem wir bereits die Grundschuld bestellt haben, rät uns dringend davon ab. Nebenbei bemerkt ist er auch Fachanwalt für Familienrecht. Eine entsprechende Kompetenz unterstelle ich somit. Er sieht überhaupt keine Veranlassung für meine Frau, eine Unterschrift zu leisten und damit in die Haftung zu gehen. Es wäre für den Fall, dass mir was zustoßen würde, sogar kontraproduktiv. Die genaue juristische Argumentation kann ich leider nicht wiedergeben, da ich irgendwann nicht mehr folgen konnte...
Die Bank argumentiert nun genau anders herum! Dass die am liebsten so viele Sicherheiten wie möglich haben möchten, ist eh klar. Aber im Gegensatz zum Notar argumentiert man dort dahingehend, dass es für meine Frau doch gerade eine Sicherheit darstellen würde, den Vertrag zu unterschreiben. Auch im Erbfall bei meinem Ableben - was wer weiss auch immer noch lange verhindern möge - wäre die Situation dann wesentlich einfacher für sie. Würde sie nicht unterschreiben, würde sie in unserer Immobilie quasi nur zur Miete wohnen, da sie ja kein Eigentum an dem Objekt besitzt. Man kann bei der Bank überhaupt nicht nachvollziehen, warum uns der Notar einen solchen Rat gäbe. Es wäre absolut unüblich.
Was also tun???
Bestimmt gibt es den ein oder anderen Sachkundigen, der mir - vielleicht auch per PN - wichitge Hinweise geben kann. Ich komme in der Sache sonst echt nicht weiter.