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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Haus Zwangsversteigerung



oberstklink
12.04.2010, 23:24
Hallo,

wir interessieren uns für ein Haus aus einer Zwangsversteigerung. Jetzt hat die betreibende Gläubiger bank eine Woche vor Termin die Versteigerung abgesagt.
Kennt sich von Euch einer aus was die Gründe sein können und ob eine Verschiebung- neuer Termin wahrscheinlich ist.
Danke und Grüße! Christoph

Donluigi
12.04.2010, 23:28
Naja, da wird der ursprüngliche Besitzer wohl irgendwie die Kohle zusammengebracht haben.

ehemaliges mitglied
12.04.2010, 23:30
..so wirds sein. =)

THX_Ultra
12.04.2010, 23:31
Wollte mal ein Auto kaufen, dass zwangsversteigert werden sollte - 5 Minuten vor der Auktion wurde das Auto dann vom Besitzer noch ausgelöst...

Tjo so kanns kommen :ka:

paddy
12.04.2010, 23:31
Oder ein Interessent hat der Bank ein entsprechendes Angebot unterbreitet das sie, vorausgesetzt das Einverständnis des Schuldners, angenommen hat.

Relax1
13.04.2010, 15:34
Oder der Schuldner hat noch schnell einen Käufer gefunden und die Immobilie über den Insolvenzverwalter verkauft!

Mostwanted
13.04.2010, 16:08
Original von oberstklink
Hallo,

wir interessieren uns für ein Haus aus einer Zwangsversteigerung. Jetzt hat die betreibende Gläubiger bank eine Woche vor Termin die Versteigerung abgesagt.
Kennt sich von Euch einer aus was die Gründe sein können und ob eine Verschiebung- neuer Termin wahrscheinlich ist.
Danke und Grüße! Christoph


Frag doch nach. Banken bzw. Gläubiger benutzen das gerne als Druckmittel, wenn es um grössere Verbindlichkeiten geht. Man wird sich geeinigt haben.

ibi
13.04.2010, 17:41
Original von Insoman

letztenendes hat ein Interessent keinen Aspruch darauf, dass das Verfahren auch bis zur letzten Konsequenz durchgeführt wird - da heißt es: ausser Spesen nix gewesen

die 20€ für den scheck kann man wohl verkraften :op: :D

oberstklink
14.04.2010, 08:09
also danke für die vielen Antworten!!

Die Noch-Eigentümer haben uns gestern noch das Haus gezeigt und wußten selbst noch nichts von der Absage. Ein Anruf bei der Gläubigerbank brachte ein wenig Erkenntnis. Denen war der ermittelte Verkehrswert/Startpreis zu niedrig. Jetzt soll es einen neuen Termin geben.

Grüße!Christoph

tela
14.04.2010, 10:00
Wenn euch das Objekt gefällt, eventuell selber mit dem Gläubiger verhandeln und abgreifen. Wenn die Vorstellungen zu utopisch sind, einfach abbrechen und den Werdegang der ZV weiterverfolgen; Ihr habt Zeit :-)
Immerhin habt Ihr schon mehr Infos über den Gläubiger und dessen aufgemachte Rechnung.

Wichtig zu wissen, ob noch viel an der Schuld zu tilgen ist. Denn ist ein großer Teil der Schuld schon getilgt, so ist der Verkehrswert deutlich mehr als die verbleibende Schuld. Dementsprechend egal ist es dem Gläubiger, wie gut das Objekt weggeht, der Gläubiger wird immer ausreichend bedient.

In euren Fall scheint dem Gläubiger die Restschuld ähnlich hoch zu liegen wie der Verkehrswert oder sogar zu seinem Ungunsten. Dann wird es schwierig für einen Schnapp.

jagdriver
14.04.2010, 10:38
Original von oberstklink
also danke für die vielen Antworten!!

Die Noch-Eigentümer haben uns gestern noch das Haus gezeigt und wußten selbst noch nichts von der Absage. Ein Anruf bei der Gläubigerbank brachte ein wenig Erkenntnis. Denen war der ermittelte Verkehrswert/Startpreis zu niedrig. Jetzt soll es einen neuen Termin geben.


Drollig, in unserer Region ist der Verkehrswert regelmäßig zu hoch
angesetzt.

Verkehrswert hat im übrigen mit dem realen Marktwert meist nicht
viel gemeinsam. ;)

Gruß
Robby

jagdriver
14.04.2010, 12:04
Einer meiner Verkäufe -
Dez. 2009:

Verkehrswert €230.000 (vereidigter u. öffentlich bestellter "Sachverständiger")
Verkauft für: 175.000.

Den Bodenwert hat er genau geschätzt - der Rest -
Schwamm drüber.

Gruß
Robby

jagdriver
14.04.2010, 12:18
So kanns auch gehen (obgleich selten). :D

Am schlimmsten sind die Gefälligskeitsgutachen
von befreundeten Architekten.

Aber auch in deinem Fall war das Gutachten schlicht
und ergreifend falsch.

Gruß
Robby

Funbiker
14.04.2010, 18:58
Original von jagdriver
So kanns auch gehen (obgleich selten). :D

Am schlimmsten sind die Gefälligskeitsgutachen
von befreundeten Architekten.

Aber auch in deinem Fall war das Gutachten schlicht
und ergreifend falsch.

Gruß
Robby

Das sollte in einem gerichtlichen Verfahren schlicht unmöglich sein.
Das Gutachten wird von einem öffentlich vereidigten Sachverständigen
erstellt.
Manchem SV wird vom Schuldner aber der Zutritt zum Objekt verwehrt
und somit kann nur geraten werden, in welchem Erhaltungszustand sich
das Objekt befindet.
Dementsprechend kann das Gutachten in jeglicher Hinsicht ausfallen.
In dem Fall hier wird sich der Schuldner mit der Bank irgendwie geeinigt
haben.
Biet-Beträge werden in der Regel auch erst im Termin genannt und
der Gläubiger kann; wenn der Betrag zu niedrig ist beantragen; den Zuschlag zu versagen (das geht aber nicht beliebig oft).
Mit etwas Geduld wird die Sache in ein paar Monaten weiter betrieben
und man kann zuschlagen.

jagdriver
14.04.2010, 20:38
Raten tun sie immer! :D

Gruß
Robby

Relax1
16.04.2010, 10:28
Der Verkehrswert berücksichtigt nicht die Marktverhältnisse!

Über den Marktwert eines Objekts (also den zu erzielenden Preis) kann man sich auf zwei Weisen zumindest annäherungsweise sehr einfach kundig machen: 1. Immobilienportale durchforsten und/oder (befreundeten) Makler fragen. Vielleicht hast Du auch Beziehungen zum Gutachterausschuss - der hat Zugriff auf sämtliche, real erzielten Preise.

Im Übrigen werden die Sachverständigen vom Gericht nicht beauftragt, den Marktwert zu ermitteln, sondern immer nur den Verkehrswert!

Mawal
16.04.2010, 11:08
LOL...das ist ja eine echte Expertenrunde hier...


zum Thema selbst kann man nur sagen: Das Haus ist eben nicht mehr auf dem Markt, die Gründe hierfür können mannigfaltig sein, aber letztlich sind sie irrelevant.

paddy
16.04.2010, 11:26
Meine ******, das wird ja immer besser hier...


Original von Relax1
Der Verkehrswert berücksichtigt nicht die Marktverhältnisse!...
Bis auf die Tatsache, dass viele Verkehrswertgutachten einfach mangelhaft sind, ist das leider falsch und war auch noch nie so.

Stichwort Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssatz, Bewirtschaftungskosten, wirtschaftliche Restnutzungsdauer, NHK, Korrekturfaktoren, Marktanpassung,
etc., alles Dinge, die eben gerade die Marktverhältnissse berücksichtigen wenn sie richtig angewendet werden und der Gutachtenersteller Profi ist.


Original von Relax1...Im Übrigen werden die Sachverständigen vom Gericht nicht beauftragt, den Marktwert zu ermitteln, sondern immer nur den Verkehrswert!
Ebenfalls falsch.

Vielleicht interessant zu wissen, dass nicht nur im Zuge der Internationalisierung der Immobilienbewertung Profis die Definitionen Verkehrs- und
Marktwert längst gleichsetzen, sondern dass § 194 BauGB selbiges auch endlich klarstellt: "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt..."

Also bitte, einfach mal an Dieter Nuhr halten. Kein Wunder wird in der Immobilienbranche so viel Geld verblasen...

Mawal
16.04.2010, 11:58
Lass uns das Thema doch mal auf der Ebene WertV vs. Red Book und HGB vs. IAS diskutieren....

paddy
16.04.2010, 12:01
:D