Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Arbeitsrecht: Voller Urlaub bei Kündigung?
Hallo liebes Forum,
zur Zeit beschäftigt mich eine Frage:
Angenommen ich habe 26 Urlaubstage pro Jahr und brauche diese alle auf, bevor ich mein Arbeitsverhältnis zum - beispielsweise - 1. September kündige, kann der Arbeitgeber dann Ansprüche geltend machen, da mir eigentlich nur 8/12 (Januar bis August) der 26 Urlaubstage zugestanden haben, ich aber schon alle verbraucht habe?
Und wie verhält sich das bei Ausbildungsverträgen?
Vielen Dank und
Liebe Grüße
Signore Rossi
16.04.2010, 12:57
Ich glaube mich zu erinnern, dass es da eine Regelung gibt, die besagt dass bei
a) Kündigung im ersten Halbjahr --> Urlaubsanspruch 1/12 des Jahresurlaubs * Monate
b) Kündigung im zweiten Halbjahr --> Urlaubsanspruch auf den kompletten Jahresurlaub
Nach 6 Monaten hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Dein ExArbeitgeber muss dir aber eine Bescheinigung über den bereits gewährten und genommenen Urlaub ausstellen, damit der neue Arbeitgeber dir nicht noch mal den Urlaub gibt.
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__5.html
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__4.html
Original von skask
Dein ExArbeitgeber muss dir aber eine Bescheinigung über den bereits gewährten und genommenen Urlaub ausstellen, damit der neue Arbeitgeber dir nicht noch mal den Urlaub gibt.
8o
Wenn ich kündige und sagen wir mal noch 6 Tage Urlaub habe diese aber nicht nehme, darf ich die dann zu meinem neuen Arbeitgeber mitnehmen.
:grb:
Suerlänner
16.04.2010, 14:16
Original von blarch
Wenn ich kündige und sagen wir mal noch 6 Tage Urlaub habe diese aber nicht nehme, darf ich die dann zu meinem neuen Arbeitgeber mitnehmen.
:grb:
Ist immer gern gesehen beim Arbeitgeber wenn der Angestellte gleich nach Einstellung nach Urlaub begehrt, das war bei einem frühren Arbeitgeber von mir gerne der Grund weshalb jemand nicht über die Probezeit kam.
Original von blarch
Original von skask
Dein ExArbeitgeber muss dir aber eine Bescheinigung über den bereits gewährten und genommenen Urlaub ausstellen, damit der neue Arbeitgeber dir nicht noch mal den Urlaub gibt.
8o
Wenn ich kündige und sagen wir mal noch 6 Tage Urlaub habe diese aber nicht nehme, darf ich die dann zu meinem neuen Arbeitgeber mitnehmen.
:grb:
Ja, aber Anspruch auf Gewährung erst nach 6 Monaten. Solltest du den urlaub nicht im regulären Urlaubsjahr, trotz Verlängerung nehmen können, dann wird ausgezahlt. Verfallen kann Urlaub nach Rechtssprechung durch den EUGH nicht mehr, wird auch im deutschen Arbeitsrecht jetzt so praktiziert.
ferryporsche356
16.04.2010, 18:07
Man muss nicht alles verstehen.
Aber egal, wenn das ein neuer Mitarbeiter auch nur andenken würde wäre er halt schnell wieder frei für neue Aufgaben die der Arbeitsmarkt ihm gibt. :gut:
Das klingt sehr gut.
Mit neuem Arbeitgeber ist es egal, da ich ab Oktober studieren werde.
Also kann ich jetzt meinen Jahresurlaub schön verballern und dann kündigen. :D
Nice, besten Dank!
ferryporsche356
16.04.2010, 18:30
So beginnen große Karrieren! :gut:
Andi S. aus V.
16.04.2010, 18:50
Original von blarch
Original von skask
Dein ExArbeitgeber muss dir aber eine Bescheinigung über den bereits gewährten und genommenen Urlaub ausstellen, damit der neue Arbeitgeber dir nicht noch mal den Urlaub gibt.
8o
Wenn ich kündige und sagen wir mal noch 6 Tage Urlaub habe diese aber nicht nehme, darf ich die dann zu meinem neuen Arbeitgeber mitnehmen.
:grb:
Das ist tatsächlich so, wenn sowohl beim alten als auch beim neuen Arbeitgeber der Tarifvertrag der IGM gilt. (Zumindest war es vor einigen Jahren noch so.)
Original von ferryporsche356
So beginnen große Karrieren! :gut:
Herrlich, Charly. :D :dr:
DaytonFan
16.04.2010, 19:13
Original von ferryporsche356
So beginnen große Karrieren! :gut:
:bgdev:
giftmischer
17.04.2010, 08:42
:rofl:
antone90
02.08.2010, 22:09
hallo an alle,
bei mir stellt sich dringend eine frage in sachen arbeitsrecht. wäre echt cool wenn sich jemand bei mir melden könnte der sich damit gut auskennt. vorab danke
gruß
antone
ehemaliges mitglied
02.08.2010, 22:20
Stell' die Frage keinesfalls öffentlich ein, Antone, Du läufst Gefahr, dass sie jemand direkt und ohne Umwege beantworten könnte. :op:
Original von Laubi
Stell' die Frage keinesfalls öffentlich ein, Antone, Du läufst Gefahr, dass sie jemand direkt und ohne Umwege beantworten könnte. :op:
:rofl:
vandehölln
02.08.2010, 23:57
Original von ferryporsche356
Man muss nicht alles verstehen.
Aber egal, wenn das ein neuer Mitarbeiter auch nur andenken würde wäre er halt schnell wieder frei für neue Aufgaben die der Arbeitsmarkt ihm gibt. :gut:
Sprich, du gönnst deinen Mitarbeitern nicht, was Ihnen zusteht. Muss man auch nicht verstehen, oder ;) nix für ungut....
ehemaliges mitglied
03.08.2010, 00:15
Original von le0p0ld
Das klingt sehr gut.
Mit neuem Arbeitgeber ist es egal, da ich ab Oktober studieren werde.
Also kann ich jetzt meinen Jahresurlaub schön verballern und dann kündigen. :D
Nice, besten Dank!
Willst Du eigentlich ein gutes Arbeitszeugnis von deinem alten Arbeitgeber? ;)
Vielleicht ist der Arbeitgeber ja hier Member :gut:
:bgdev:
docpassau
03.08.2010, 09:18
Es ist immer wieder schön, wenn man Dokumente persönlicher Arbeitseinstellung, Leistungsbereitschaft und Loyalität zum Arbeitgeber liest.
Klar ist Urlaub eine Recht des Arbeitnehmers, aber muss ich wirklich immer nur meinen eigenen kleinen Vorteil dabei sehen?
Ich glaub, ich werd alt......
ehemaliges mitglied
03.08.2010, 11:23
Seit wann steht irgendjemandem Urlaub zu? Ist ja noch schöner.
ferryporsche356
03.08.2010, 11:58
Urlaub ist
1: etwas für Arbeitnehmer
2: sowas von 80er Jahre und
3: Unwort des Jahres
;)
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