Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum US-Rechtssystem
Microstella
23.04.2010, 23:58
Man liest immer wieder, daß in den USA
(z.B. hier: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,690979,00.html)
zum Tode verurteilte Menschen "erst" nach vielen Jahre Gefangenschaft hingerichtet werden. Weiß jemand, wer bzw. welche Instanz in den USA den Hinrichtungstermin festlegt?
Ich möchte hier keine Diskussion über die Todesstrafe (gegen die ich bin) oder über das amerikanische Rechtssytem (das ich für lausig halte) lostreten, es interessiert mich "nur", wer den Termin bestimmt.
avalanche
24.04.2010, 00:22
In allen Staaten ist eine automatische Berufung beim höchsten Gericht des Staates vorgesehen. Diese automatische Anrufung des höchsten Gerichts limitiert untere Berufungsebenen. Berufungsgründe sind entweder verfahrens- oder verfassungsrechtliche Verstöße. In manchen Staaten wird das Urteil mit ähnlich gelagerten Fällen verglichen.
Hält der Oberste Gerichtshof des Einzelstaates der Todesurteil aufrecht, bleiben dem Verurteilten Berufungsmöglichkeiten auf Staats- und Bundesebene. Diese Möglichkeiten variieren von Staat zu Staat und man versucht, sie immer mehr einzuschränken. Als beinahe letzte Instanz kann sich der Verurteilte an den Obersten Gerichtshof der USA wenden. Dazu ist Voraussetzung das die Berufung wenigstens einen verfassungsrechtlichen Aspekt erhält.
Die 9 höchsten Richter entscheiden dann nach eigenem Ermessen.
Fast jeder Verurteilte stellt einen solchen Antrag, und sie werden fast alle abgelehnt.
Nach Aufrechterhaltung des Todesurteils durch das Oberste Gericht des jeweiligen Staates besteht die Möglichkeit Habeas-Corpus-Anträge zu stellen (bedeutet Haftprüfungsanträge). Sie sind allgemein bei Staats- und Bundesgerichten möglich. In diesen Anträgen kann man sich zusätzlich zu Verfahrensfehlern auch auf neues Beweismaterial beziehen. Diese Habeas-Corpus-Anträge sind bei verschiedenen Gerichten möglich.
Auch diese Berufungsmöglichkeit wird durch die einzelnen Staaten immer mehr eingeschränkt.
Bereits nach der automatischen Berufungsablehnung durch das Oberste Gericht des einzelnen Staates kann der Hinrichtungsbefehl erlassen werden. Zwischen ihm und dem Termin der Hinrichtung liegen meist nicht mehr als 28 Tage. D.h. stellt der Verurteilte weitere Berufungsanträge, muss er gleichzeitig auch einen Hinrichtungsaufschub beantragen. Im Klartext bedeutet das, dass während der ganzen Berufungszeit immer wieder neue Hinrichtungstermine festgelegt werden.
Quelle: todesstrafe-usa.de (http://www.todesstrafe-usa.de/index.php?option=com_content&view=article&id=58%3Ahintergrundinformationen&catid=37%3Ainfobereich&Itemid=66&limitstart=9)
;)
avalanche
24.04.2010, 11:29
Mein Quelle war die hier: http://home.foni.net/~chese/tod-praxisusa.htm
Hab ich gestern Abend vergessen anzufügen - danke für den Hinweis!
ehemaliges mitglied
24.04.2010, 11:40
Das größte Problem soll sein, einen Anwalt zu finden, der die Anträge formuliert und dann auch stellt. Das kostet alles viel Geld.
Viele Gefangene sollen erstmal mehrere Jahre warten einen Verteidiger zu finden. So geht auch schon ein Haufen Zeit verloren/vorbei.
der Sinn darin soll aber auch sein, daß nicht Jemand vorschnell getötet wird --- es gibt auch Vereine, die dann für die Stellung eines Anwalts sorgen
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