Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Artikel aus dem Uhrenmagazin einstellen erlaubt?
Hallo an alle,
habe ein altes Uhrenmagazin mit einem interessanten Artikel: Vergleich Zenith - Daytona, Jahrgang 1993. Wie sieht es hier eigentlich mit dem Urheberrecht aus? Kann rspkt. darf ich unbeschadet solch einen Artikel hier als Datei, Bild etc. einstellen oder bekäme ich dann Probleme mit dem Magazin? :grb:
Meine Suche hat zu dieser Frage nichts eingebracht...
Wenn Du die (schriftliche) Genehmigung des Rechteinhabers hast, gerne. ;)
RazzFazz
02.05.2010, 22:53
Solange du die Quelle angibst dürfte es normalerweise kein Problem geben. (aus den Jahr'93 unbedenklich)
Hier am Board wurden schon oft Artikel/Fotos aus Magazinen oder
anderen Druckerzeugnisse verwendet...
Mani, nix für ungut aber - meine Worte gefallen mir besser. ;)
Schade, dann halt nicht ;(
Naja, eine Anfrage beim Magazin kann ich ja mal starten.
Nur damit ich´s verstehe:
Carsten darf einen 17 Jahren alten Artikel nicht einstellen - auch wenn er Urheber und Quelle nennt, bzw. nur mit schriftlicher Erlaubnis des Rechteinhabers.
Wie verhält es sich denn mit den hunderten von Bildern die hier bei den Avataren verwendet werden. Hat da jeder die schriftliche Erlaubnis des Fotografen und die Veröffentlichungsrechte - handelt es sich bei der Verwendung der Bilder ohne diese Erlaubnis nicht ganz exakt um die gleiche Urheberrechtsverletzung?
Gruß Volker
Koenig Kurt
03.05.2010, 02:19
Ich hab nur EIN Bild als Avatar - und der Fotograf hat soeben schriftlich erlaubt:
http://i44.tinypic.com/2zei2v8.jpg
Beste Grüße,
Kurt
ehemaliges mitglied
03.05.2010, 03:18
Ich schliesse mich da Kurt an, ich erlaube mir, das Foto, das ich selber geschossen habe, als Avatar zu verwenden. ;) Warum soll ich auch ein Foto von jemand anders verwenden?
newharry
03.05.2010, 06:35
Original von Omega.S
Nur damit ich´s verstehe:
Carsten darf einen 17 Jahren alten Artikel nicht einstellen - auch wenn er Urheber und Quelle nennt, bzw. nur mit schriftlicher Erlaubnis des Rechteinhabers.
Wie verhält es sich denn mit den hunderten von Bildern die hier bei den Avataren verwendet werden. Hat da jeder die schriftliche Erlaubnis des Fotografen und die Veröffentlichungsrechte - handelt es sich bei der Verwendung der Bilder ohne diese Erlaubnis nicht ganz exakt um die gleiche Urheberrechtsverletzung?
Nur weil sich in vielen Fällen niemand beschwert heißt das noch lange nicht, daß etwas auch erlaubt ist ;)
Maxiiking
03.05.2010, 06:57
ja korrekt muss es hier zugehen :op:
siebensieben
03.05.2010, 08:12
Original von Omega.S
Nur damit ich´s verstehe...:
Seit über einem Jahr im Forum, und allererster Beitrag zum Urheberrecht. Willkommen hier!
Und zum Thema: Ich würde mir die Spitzfindigkeiten sparen und auf der sicheren Seite bleiben - also nichts hier einstellen. Ich verstehe nicht, warum das immer wieder Diskussionsbedarf erzeugt. Urheberrecht wird in Deutschland gerne auf die leichte Schulter genommen, leider.
Und, Volker, wenn Leute unerlaubt Bilder klauen und hier einstellen, berechtigt das noch lange nicht dazu, es genau so zu machen. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
Original von Cagistu
Meine Suche hat zu dieser Frage nichts eingebracht...
Urheberrechte und Hotlinking (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=91881&sid=&) :op: ;)
Percys Antwort gefällt mir auch :dr:
Joe Canaries
03.05.2010, 08:39
Wer viel fragt, läuft viel Irr!
:D
DS-XELOR
03.05.2010, 08:54
Nur mal um die Dimensionen des Uhrheberrechts zu verdeutlichen:
hatte 2002 gewerblich einen Kartenausschnitt auf einer Homepage verwendet. Den hatte ich auf irgendeiner CD gefunden und auch noch selber bearbeitet als Anfahrtsskizze in der Größe 10x10 cm.
Der ganze Spaß hat mit Rechtsanwalt, einstweiliger Verfügung, Gerichtskosten, etc. ca. 3500 Euro gekostet. Dabei musste der Kläger noch nicht einmal beweisen, dass die Karte usprünglich von ihm stammt. Eine glaubhafte Versicherung genügte dem Gericht.
Und wer jetzt denkt seine Rechtsschutzversicherung wird das schon übernehmen, der irrt. Urheberrechtsstreitigkeiten sind in der Regel nicht versichert.
Im Privatbereich sind die Gerichte zwar noch etwas nachsichtiger bei Verstößen, darauf verlassen würde ich mich jedoch nicht, vom Ärger mal ganz abgesehen.
Ich kann nur empfehlen: Finger weg von fremdem geistigen Eigentum :op:.
Habe auch noch Uhrenmagazine aus den 90'ern. Darin auch enthalten eine recht lustig anmutender Vergleichstest zwischen der Sea dweller und einer Tag-Heuer 1000M. Die TH 1000M war damals wohl nur wegen ihrer 1000m Wasserdichtigkeit und insgesamt augenscheinlich nur ein "funktionaler Konkurrent". Wäre bestimmt interessant und würde heute zum Schmunzeln anregen.
Aber zum Thema: Das mit der Quellenangabe legalisiert ungefragt ggf. eine Doktorarbeit oder einen Schulaufsatz, nicht aber eine "Veröffentlichung". :op:
Ich hoffe, damit wird's klar!?
Grüße,
Oli
kolbenfenster
03.05.2010, 16:21
Wenn du den Text als "Zitat"* einstellst, ganz ohne Bilder dann
dürfte niemand was dagegen haben. Bilder brauchts nicht unbedingt,
wir wissen doch wie die Uhren aussehen.
*Ist halt n bissel "Tipparbeit". :dr:
madmax12345
03.05.2010, 16:29
Oder Texterkennungssoftware.... ;)
Naja, auch Texte unterliegen dem Urheberschutz.
Es wäre erlaubt, wenn der Artikel hier gescannt eingestellt würde und wir ihn diskutierten... ;) Ich kann aber jeden Admin verstehen, der ihn sicherheitshalber löscht ;)
da muss man höllisch acht geben :op:
auch ich wurde schon mal durch voreiliges Handeln gerügt :tongue:
siebensieben
03.05.2010, 18:16
Original von NicoH Es wäre erlaubt, wenn der Artikel hier gescannt eingestellt würde
Genau das, so war ich bisher der Meinung, ist nicht erlaubt. :grb:
Laut Wikipedia erlischt in Deutschland das Urheberrecht erst recht spät: "Es endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG). Ist der Urheber anonym oder veröffentlicht er unter einem Pseudonym, erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach Veröffentlichung. Mit Ende der Schutzfrist ist das Werk gemeinfrei."
Eine Ausnahme gilt lt. Wikipedia für Zitate: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.“
– UrhG § 51 Zitate
Der Artikel im Uhrenmagazin dürfte also hier wohl im Rahmen einer "wissenschaftlichen" Diskussion im Forum zitiert, jedoch nicht vollumfänglich wieder gegeben werden (außer natürlich, wenn eine Genehmigung des Urhebers vorliegt).
Original von siebensieben
Original von NicoH Es wäre erlaubt, wenn der Artikel hier gescannt eingestellt würde
Genau das, so war ich bisher der Meinung, ist nicht erlaubt. :grb:
Dann zitier doch bitte den zweiten Halbsatz noch mit, Gerhard, dann wäre es nämlich tatsächlich so ;)
PD911 hat es ähnlich ausgedrückt.
In dem Thread >>>
Urheberrechte und Hotlinking (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=91881&sid=&)
... steht auch irgendwo drin, wie ein solches "Zitat" erlaubt wäre.
:dr:
"...Seit über einem Jahr im Forum, und allererster Beitrag zum Urheberrecht. Willkommen hier! ..."
Na - vom 23.03.2010 bis heute - ist wohl nicht ganz ein Jahr.
Ist es denn von Bedeutung, was der Erste Beitrag ist?
Muss man denn hier posten nach dem Motto "mein Auto, mein Haus, meine Yacht, meine Rolex" - dann ist es sicherlich für mich das falsche Forum.
Da ich der Meinung bin, dass es sich hier um ein interessantes Forum handelt und mir und ich schon seit Jahren von Zeit zu Zeit mitlese, habe ich eben vor kurzen dazu entschlossen, hier Mitglied zu werden.
Ist es denn schlimm, wenn man sich wundert, dass das unerlaubte Verwenden von Bildern als völlig Legitim gilt sonst währen hier nicht so viele Avatare die Promis zeigen, von Comic-Figuren, ... , während das Einstellen eines Artikels als Urheberrechtsverletzung angesehen wird (was es zweifelsohne genauso ist wie die Verwendung der o.g. Bilder)?
"Schnippisch" sollte es jedenfalls nicht sein. Sollte ich jemanden auf den Fuß getreten sein, möchte ich mich da in aller Form entschuldigen.
Gerd G. hat es in seinem Beitrag auf den Punkt gebracht.
Gruß Volker
Hallo zusammen,
da scheint es also doch eine Menge Unsicherheit bzgl. dieses Themas zu geben. Konnte heute leider nicht beim Uhrenmagazin anfragen, werde das jedoch am 4.5. versuchen. Ohne deren Erlaubnis mache ich hier nix, is besser so.
Charles.
04.05.2010, 07:44
So schnell geht's wohl auch nicht, denn eine mündliche Zusage eines unmassgeblichen Angestellten lässt die Firma nicht auf ihr Recht verzichten. Kaum ein Verlag will sich heute seine bezahlten Printmedien auf dem Internet verwässern lassen.
Telefonisch gibt's also nie eine verbindliche Zusage. Und die Antwort auf eine schriftliche Anfrage kann dauern. Ob sich das hier lohnt?
siebensieben
04.05.2010, 08:08
Mein Gott, macht Ihr das hier kompliziert. Ziertiert doch das Wesentliche und scannt den Rest ein, mit einem Hinweis, "wer mehr wissen will, PN". Dann kommt der Rest per Mail oder per PN als jpg. Warum ein Risiko eingehen und es den Mods schwermachen? :grb: Das Fragen beim Verlag könnt Ihr Euch sparen, als ob der eine schriftliche Zusage gäbe. Und bis die da ist, ist der Artikel Vintage. :op:
Ach, der ist doch eh schon 17 Jahre alt. Da kommt's auf ein paar Tage mehr
oder weniger auch nicht an. ;)
Kann aus Erfahrung sagen, dass manche Medien, gerade bei älteren Artikeln
da teilweise sehr umgänglich sind. Nicht alle, aber einige.
Wie gesagt, wichtig ist, dass das Einverständnis schriftlich vorliegt, ansonsten
entfernen wir so Sachen, einfach weil's uns zu heiß ist und die möglichen
Konsequenzen in keinem Verhältnis stehen. Sowohl für uns als auch für Euch.
Letztlich wundert mich aber die Notwendigkeit der gesamte Diskussion hier.
Ist doch eigentlich schon anfangs alles gesagt worden. :ka:
...ich erinnere mich an diesen Artikel...lohnt eh nicht ;)
Original von siebensieben
Und, Volker, wenn Leute unerlaubt Bilder klauen und hier einstellen, berechtigt das noch lange nicht dazu, es genau so zu machen. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
Soo sieht es aus. Einer meiner Lieblingsleitsätze, weil es immer Leute gibt, die meinen, sich aufgrund Verfehlungen anderer ein Recht auf die eigenen ableiten zu können.
Wer viel Zeit hat:
BVerwG, Urteil vom 6. Juni 1975, Az. II C 68.73, BverwGE 47, 330-379; BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1994, Az. 2 WD 6/94,BVerwGE 103, 143-148
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