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06.05.2010, 11:19
Folgender hypothetischer Fall, bei einem Angebot von zwei fiktiven Elektromärkten gegenüber Endverbrauchern:
Händler A bewirbt und berechnet ein Produkt mit 700 Euro. In der RE ist die Umsatzsteuer ausgewiesen. Händler B bietet das Produkt für 600 an, kann er dann auf der Rechnung Differenzbesteuerung geltend machen, anstatt die MwSt. auszuweisen - ohne das dies vorher im Angebot stand??? Wenn der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, würde ein Verlust entstehen.
In diesem Beispiel steht in den AGB "Alle Preise enthalten die deutsche MwSt. in Höhe von 19%"
Zusatzfrage:
Wäre es rechtens, in den AGB ein Wahlrecht (Besteuerung erfolgt entweder ...19%...oder Differenzbesteuert) zu verstecken?
Danke für Infos aus kundiger Hand
Gregor
Händler A bewirbt und berechnet ein Produkt mit 700 Euro. In der RE ist die Umsatzsteuer ausgewiesen. Händler B bietet das Produkt für 600 an, kann er dann auf der Rechnung Differenzbesteuerung geltend machen, anstatt die MwSt. auszuweisen - ohne das dies vorher im Angebot stand??? Wenn der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, würde ein Verlust entstehen.
In diesem Beispiel steht in den AGB "Alle Preise enthalten die deutsche MwSt. in Höhe von 19%"
Zusatzfrage:
Wäre es rechtens, in den AGB ein Wahlrecht (Besteuerung erfolgt entweder ...19%...oder Differenzbesteuert) zu verstecken?
Danke für Infos aus kundiger Hand
Gregor