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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss Differenzbesteuerung schon im Angebot ersichtlich sein?



Mostwanted
06.05.2010, 11:19
Folgender hypothetischer Fall, bei einem Angebot von zwei fiktiven Elektromärkten gegenüber Endverbrauchern:

Händler A bewirbt und berechnet ein Produkt mit 700 Euro. In der RE ist die Umsatzsteuer ausgewiesen. Händler B bietet das Produkt für 600 an, kann er dann auf der Rechnung Differenzbesteuerung geltend machen, anstatt die MwSt. auszuweisen - ohne das dies vorher im Angebot stand??? Wenn der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, würde ein Verlust entstehen.

In diesem Beispiel steht in den AGB "Alle Preise enthalten die deutsche MwSt. in Höhe von 19%"


Zusatzfrage:

Wäre es rechtens, in den AGB ein Wahlrecht (Besteuerung erfolgt entweder ...19%...oder Differenzbesteuert) zu verstecken?





Danke für Infos aus kundiger Hand

Gregor

Donluigi
06.05.2010, 11:58
Woas? Differenzbesteuerung geht nur auf Gebrauchtwaren. Wenn er die Ware als neu verkauft hat und ein Händler ist, muß er imho die MwSt. ausweisen - er kann sie ja auch problemlos durchreichen. Die AGb sind auch eindeutig :ka:

In den AGB kann man das ausweisen, ich hab das. Hin und wieder kommt ja auch mal Gebrauchtware durch meine Hände an den Mann. Geht aber eben nur bei Gebrauchtware.

Mostwanted
06.05.2010, 12:00
Der Händler bietet Neuwaren an und versucht dann nach dem Kauf eine RE mit Differenzbesteuerung zu präsentieren, was - meiner Meinung nach - so nicht in Ordnung ist. :ka:


Aber ich will nicht stornieren, sondern eine richtige Rechnung, der Händler windet sich noch ein wenig :D

WUM
06.05.2010, 12:01
bei einem Gastro Supermarkt bei uns in der Nähe (nur für Kunden mit VAT Nr. zugänglich) ist die Mwst. nicht ausgewiesen, sondern nur netto beträge ausgewiesen, wird bei der Bezahlung draufgerechnet



Gruss


Wum

mask
06.05.2010, 16:22
Rechnungen und Preisauszeichnungen von Neuwaren müssen immer die 19% beinhalten.

Neuware kann nur regelbesteuert sein.

Bei Netto-Preisauszeichnungen handelt es sich um unlauteren Wettbewerb.