Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Testamente - was wird gebraucht?
Gestern beim Bier in geselliger Runde kam das Gespräch auf "Testamente".
Ich muss gestehen, dass ich mich mit dem Thema noch nie richtig auseinander gesetzt habe und auch nur weiss, dass man es mal handschriftlich machen musste. Da gestern in der Runde jeder so ein "Halbwissen" hatte, stelle ich das Thema mal hier, in der Hoffnung dass es hier ein paar Fachleute gibt.
Gilt das noch, dass Testamente handschriftlich verfasst werden müssen?
Was gehört da sonst rein? Was nicht?
Worauf muss man achten?
Wann ist es ungültig?
usw usw.
Bitte kein Halbwissen einstreuen, sondern lasst jetzt mal die Experten vor ... ;) Danke!
Du kannst es auch mit PC/Schreibmaschine schreiben.... dann muß es aber notariell beglaubigt sein
am besten bei dem für Dich örtlich zuständigen Nachlaßgericht hinterlegen
Da kann ich ich dem Fletch nur zustimmen und wenn man schon mal beim Notar sitzt dann auch noch gleich eine Patientenverfügung und ne Vorsorgevollmacht hinterher schieben. :op:
Grüße
Stefan
forsyth11
08.05.2010, 14:28
Original von 3Zeiger
und wenn man schon mal beim Notar sitzt dann auch noch gleich eine Patientenverfügung und ne Vorsorgevollmacht hinterher schieben. :op:
Grüße
Stefan
ABSOLUT :gut:
1. Grundsätzlich: man braucht nicht unbedingt ein Testament, es gibt eine gesetzliche Erbfolge.
2. Das deutsche Erbrecht kennt Pflichtanteile für die Abkömmlinge, Ehegatten, Eltern und Lebenspartner. Das sind Mininmalansprüche, die man auch per Testament nicht (bzw. nur in extremen Ausnahmefällen) weiter reduzieren kann.
3. Es gibt Formerfordernisse, verkürzt komplett handschriftlich oder Notar.
4. Wenn es sich um einen größeren oder komplexen Nachlass (Immobilien Firmenvermögen etc) geht, sollte man das Testament nur ein Schritt des Vermögenstransfers sein. Man beginnt da besser zu Lebzeiten. Ähnlich wichtig wie der Notar ist dann der Steuerberater.
5. Ehepaare mit Kindern können auch ein sogenanntes Berliner Testament abschliessen. Das bedeutet verkürzt: Nach Ableben eines Ehegatten erbt der überlebende Ehegatte alles. Erst nach dem Tod des überlebenden Ehehgatenn erben die Kinder.
Mostwanted
08.05.2010, 15:11
Bei 5. sind - ausser steuerlichen Aspekten - zwei Dinge zu beachten:
1.Man sollte einen beschränkten Änderungsvorbehalt aufnehmen
2.Die Pflichtteils-(Straf)klausel muss rechtssicher formuliert werden, sonst: Eigentor
zu 5. Berliner Testament: Kann den steuerlichen Freibetrag leichter überschreiten als bei einfacher Pflichtanteil-Regelung. Rein steuerlich betrachtet -ohne Emotionen- können die Freibeträge besser ausgeschöpft werden, wenn die Kinder miterben.
Meiner Meinung nach ist der steuerliche Aspekt, ein sehr gewichtiger. Zu Lebzeiten sollten wichtige "Flüsse" getätigt werden, sonst freuen sich andere häufig mehr.
Nene, alle sollten sich freuen nur nicht der eine! :op:
ferryporsche356
09.05.2010, 12:56
Gebt Euren Kindern oder Euren Lieben Eure Villen, Depots, Boote und Uhren lieber mit warmer als mit kalter Hand und nutzt die Freibeträge so früh wie möglich und sooft wie möglich aus.
Ist zwar OT, kann aber nicht oft genug gesagt werden. :op:
Zum Thema: fachanwälte für Erbrecht, Notare und Steuerberater gibt es nicht umsonst. ;)
Original von ferryporsche356
Gebt Euren Kindern oder Euren Lieben Eure Villen, Depots, Uhren, Boote und Uhren lieber mit warmer als mit kalter Hand und nutzt die Freibeträge so früh wie möglich und sooft wie möglich aus.
...
Zum Thema: fachanwälte für Erbrecht, Notare und Steuerberater gibt es nicht umsonst. ;)
So, und nicht anders, vor Allem der letzte Satz! :gut:
Original von ferryporsche356
Gebt Euren Kindern oder Euren Lieben Eure Villen, Depots, Boote und Uhren lieber mit warmer als mit kalter Hand und nutzt die Freibeträge so früh wie möglich und sooft wie möglich aus.
Das ist verständlich, aber darum geht es nicht. Es gibt auch Leute, die keine Kinder haben und genau aus dem Grunde ist die im Eröffnungsbeitrag genannte Diskussion überhaupt entstanden. Dann ist die Erbreihenfolge nämlich nicht so easy lösbar und man muss das festlegen.
Und gleich zum Notar rennen ist zwar einfach, aber auch die teuere Lösung.
Zu der kostengünstigen, ein Testament irgendwo selber zu erstellen und hinterlegen, ist jetzt noch nicht so viel mehr rausgekommen als bei unser Diskussion beim Bier. Etwas schon, aber das ist mir noch alles zu diffus.
Vielleicht zur Erklärung ein paar Beispiele, wo ich mehr wissen möchte:
3. Es gibt Formerfordernisse, verkürzt komplett handschriftlich oder Notar.
Welche sind das genau? Was muss bei einer handschriftlichen Version alles beachtet werden?
1.Man sollte einen beschränkten Änderungsvorbehalt aufnehmen
2.Die Pflichtteils-(Straf)klausel muss rechtssicher formuliert werden, sonst: Eigentor
????? Wie sieht so was aus?
Vielleicht können die, die sich damit auskennen, mal konkreter werde. Ich denke das interessiert viele.
Berliner Testament betrifft nur Ehepaare mit Kindern.... Ist das ein Thema für dich, Elmar?
Es ist schwierig allgemeine Tipps, für einen konkreten aber nicht offenbarten Fall zu geben. In deinem Fall solltest du daran denken, dass deine Eltern - so sie noch leben, einen Pflichteilanspruch haben.
Zum Formerfordernis des handschriftlichen Testaments. Es muss wirklich komplett handschriftlich sein. Es muss mit allen Vor- und Zunamen unterschrieben sein.
Meine Frau und ich haben ein Berliner Testament, aus dem Grund da unsere Kinder noch sehr klein sind. Und wenn einer von uns stirbt, dann soll der Überlebende frei schalten und walten können.
Wir haben seinerzeit das Testament meiner Schwiegereltern ausgeliehen und abgeschrieben.
Grundsätzlich gilt im Erbrecht, solange die Erbenden sich einig sind, ist völlig egal was im Testament steht. Die Erben können immer zum Notar marschieren und erklären, wir verstehen das Testament wie folgt.... Und dann können sie fröhlich ändern.
Noch ein Wort: Der Erbfall ist auch immer ein Freudentag für das Finanzamt. Da kommt nämlich alles auf den Tisch. Steuersünden zu vererben ist extrem häßlich. Solche Dinge konsolidiert man besser zu Lebzeiten.
Original von Mawal
Berliner Testament betrifft nur Ehepaare mit Kindern.... Ist das ein Thema für dich, Elmar?
Nein, für mich nicht und auch in der Diskussion ging es nicht darum, den Kindern was zu vererben, weil das ja fast automatisch geschieht. Einen speziellen Fall gab es nicht, es ging nur darum was man beachten muss und was nicht.
Der Rest von Deinen Ausführungen ist aber schon interessant. :gut: So was wie hier finde ich wichtig:
Es muss wirklich komplett handschriftlich sein. Es muss mit allen Vor- und Zunamen unterschrieben sein.
Denn was nützt so was wenn man durch Formfehler dann es sich hätte sparen können.
Bezüglich der Vermeidung von Formfehlern willst du dich von Laien beraten lassen?
Original von elmar2001...
Und gleich zum Notar rennen ist zwar einfach, aber auch die teuere Lösung.
Zu der kostengünstigen, ein Testament irgendwo selber zu erstellen und hinterlegen, ist jetzt noch nicht so viel mehr rausgekommen als bei unser Diskussion beim Bier. ....
Hier sind hier schon eine Menge nützliche Tipps gegeben worden. Allerdings scheint es sich bei dir nicht um einen Standardfall zu handeln.
Klar kann man die Kosten für den Fachanwalt den auch sparen, mit Glück geht sowas gut, in der Regel bekommt er sein Geld sowieso, dann eben später von den Erben und dann aber nicht nur die paar hundert Euro die du an der Beratung gespart hast...
Und mit Verlaub, beim Notar würde ich mich nicht beraten lassen, der dürfte für mich lediglich beurkunden was ein Fachmann zu Papier gebracht hat... ;)
Original von paddy
Bezüglich der Vermeidung von Formfehlern willst du dich von Laien beraten lassen?
Nein, genau DAS wollte ich nicht:
Original von elmar2001
sondern lasst jetzt mal die Experten vor ... ;) Danke!
;) Ich glaube hier im Forum genügend Members, die beruflich mit dem Thema zu tun haben.
Es geht einfach um ein Thema was mich interessiert. Es geht nicht um mich, sondern allgemein. Kein Sonderfall. Ist doch egal, wem vererbt werden soll (Kinder oder nicht Kinder), da dürfte die Form sich doch nicht unterscheiden, wenn ich nicht Spezialsachen wie das Berliner Testament nutze.
Tipps gibt es genügend, richtig, aber meist in Richtung "Kinder" was aber doch sehr einschränkt. Daher meine Anmerkung hinsichtlich Allgemeinverwertbarkeit.
andreaslange
09.05.2010, 16:15
Original von paddy
Klar kann man die Kosten für den Fachanwalt den auch sparen, mit Glück geht sowas gut, in der Regel bekommt er sein Geld sowieso, dann eben später von den Erben und dann aber nicht nur die paar hundert Euro die du an der Beratung gespart hast...
Das denke ich auch!
Ebenso wie ich vor einer Heirat auch etwas Geld für einen Ehevertrag
ausgeben würde.
Sonst bekommen die Anwälte hinterher ein vielfaches davon ;)
Gruß
Andreas
Ne Elmar, die Form sicher nicht, aber mit der ist es ja nicht getan, die kannste auch googeln.
Nicht jedoch die inhaltliche und juristische Gestaltung!
Ich höre von einem guten Freund (Fachanwalt für Erbrecht ;)) regelmäßig wo er wieder die Kohlen aus dem Feuer holen muss, trotz korrekter Einhaltung der Formvorschriften durch den Erblasser. Außerdem habe ich so etwas schon im der engeren Verwandtschaft mitbekommen.
Mmmmm, das ist ja auch schon was, auch wenn nicht das was ich hören möchte ;) Scheint also noch komplizierter zu sein als gedacht.
Ich dachte ursprünglich an das was Ulrich angefangen hat, also vollständig handgeschrieben, vollständiger Name als Unterschrift
und dann
irgendwelche Zeugen (wie bei Patentenverfügung nötig)?
wo am besten hinterlegen
irgendwelche Passagen/Formulierungen die zwingend reinmüssen (Vollbesitz der geistigen Kräfte, ...)
usw usw.
:grb:
Das denke ich mir. :D
Mal ein Beispiel. Ein Erblasser hat folgende Begünstigte in sein der Form nach einwandfreies Testament eingesetzt:
1. A
2. B
3. C
4. D + E
Für jeden der ihn kannte war klar, das Erbe geht durch vier (das war aber inhaltlich nicht so formuliert, es gab nur diese Aufzählung). D + E waren jedoch der Meinung das Erbe ginge durch fünf und haben geklagt. Am Ende kam es zu einem Vergleich, weil A, B und C ihre Ruhe haben wollten...
Kleine Ursache, große Wirkung, wie auf vielen Spezialgebieten.
man kann hier vielleicht noch ergänzen, das es am einfachsten ist quotal zu hinterlassen:
A bekommt x Prozent
B bekommt y Prozent
etc...
Genau, das meine ich mit inhaltlich einwandfrei. Und das war noch ein einfaches Beispiel, daher:
--> Fachanwalt. Und auch den nur auf Empfehlung, denn auch in der Branche treiben sich, wie überall, leider eine Menge Pflaumen herum.
Julian_B
09.05.2010, 19:06
Ganz interessanter Artikel:
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/av/1922ff.htm
Formvoraussetzungen sind auch genannt unter Punkt 2c).:
Die Errichtung eines ordentlichen Testaments kann gem. § 2231 BGB auf zwei Weisen geschehen:
* Niederschrift eines Notars gem. § 2232 BGB, §§ 27 ff. BeurkG oder
* eigenhändiges Testament gem. § 2247 Abs. 1 BGB. Es muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Die Angabe von Ort und Zeit (Soll-Vorschrift) können für die Gültigkeit bedeutsam sein (§ 2247 Abs. 5 BGB).
Beachte auch die sog. Nottestamente:
§ 2249 BGB: Nottestament vor dem Bürgermeister.
§ 2250 BGB: Nottestament in besonderen Fällen.
§ 2251 BGB: Seetestament.
Ist die Form nicht eingehalten, so ist das Testament gem. § 125 S.1 BGB nichtig.
Die anderen Voraussetzungen und mögliche Ansatzpunkte für spätere Streitereien sind auch (ansatzweise) erläutert.
Hallo,
es gibt natürlich auch noch ein paar andere Punkte zu betrachten, die nicht finanzieller Art sind.
Eine Notarielle Abschrift sollte sich im Haus befinden, damit nach einem Ableben die "letzten Wünsche" berücksichtigt werden können. Auch kann das Notariell beglaubigt Testament bei Regelungen mit Banken und Versicherungen sehr hilfreich sein.
Der Erblasser sollte sich im klaren sein, auf welche Art er beerdigt werden möchte (Feuerbestattung, Erdbestattung, anonym, etc...) Und das sind Kriterien, die meistens vor der Testamentseröffnung geklärt werden müssen. Und dann kann evtl. der Wunsch nicht mehr berücksichtigt werden.
Gruß Marc
Vor ein paar Wochen hatten wir einen Todesfall im nahen Umfeld und der Verstorbenen war es sehr wichtig, dass eine Urnenbeisetzung ohne Aussegnung durchgeführt wird.
Dieser letzte Wille war unmissverständlich im Testament beschrieben und wurde von uns entsprechend berücksichtigt.
Es ist aus meiner Sicht unerlässlich festzulegen wie die Bestattung zu erfolgen hat, denn die sich in Trauer befindlichen Überlebenden haben nicht zwingend den Nerv die Trauerfeier so zu organisieren wie der Verblichene es sich vorgestellt haben mag.
Hinsichtlich der Konten bei den Banken brauchst du dir keine Gedanken machen, die Institute teilen die Information direkt ans Nachlassgericht weiter.
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