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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von parkettbulle
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    Ebay: erfolgreicher Rechtsstreit.

    Hallo,

    am 23.11.2009 hatte ich ja schon folgendes gepostet:

    http://www.r-l-x.de/forum/showthread...hen-ebay-!-!-!


    Der Sachverhalt noch einmal in Kürze:

    Ich habe eine neue Uhr mit B/P zu einem Schnäppchenpreis erfolgreich ersteigert.
    Nach Beendigung bekam ich über ebay folgende Mail:

    "xxxxxx hat Sie gebeten, die Transaktion abzubrechen"

    Grund für die Bitte: "Der Verkäufer hat den Artikel an einen anderen Verkäufer verkauft".




    Natürlich habe ich den Abbruch nicht akzeptiert. Nach erfolglosem Mailkontakt mit dem Verkäufer mit der Bitte um Lieferung der Uhr, habe ich die Sache meinem Anwalt übergeben. Ich wollte generell mal zu klären, welche Rechte ich als Käufer in so einem Fall habe.

    Die Sache ist natürlich vor Gericht gegangen und dieses hat am 13.08. für Recht erkannt.

    "Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger € 1.970,- zu zahlen zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.12.2009.
    Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu zahlen".
    Gruß Armin

    Gewinne an der Börse sind Schmerzensgeld.
    Erst kommen die Schmerzen und dann das Geld.

  2. #2
    Day-Date Avatar von avernas
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    Endlich mal einer der es durchzieht bzw.durchgezogen hat
    Andreas

    First 7

  3. #3
    Officially Certified Hell Driver 2017 Avatar von Flo74
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    prima!

    "lass dich nicht verarschen..." (träller)

  4. #4
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    wie man sieht, ist ebay auch als Verkäufer nicht nur spassig...
    Martin

    still time to change the road you're on

  5. #5
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    Wie wurde der SE ermittelt? Listenpreis weniger Gebot?

  6. #6
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    Irgendwo halt!
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    Zitat Zitat von Toppits Beitrag anzeigen
    Wie wurde der SE ermittelt? Listenpreis weniger Gebot?
    Genau das wollte ich auch gerade fragen...

  7. #7
    Steve McQueen
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    um welche uhr ging es ?
    VG
    Udo

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von parkettbulle
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    Es ging um eine "Chopard Mille Miglia GT-XL " mit weißem Zifferblatt, neu komplett mit Box und deutschen Papieren.


    SE: Listenpreis abzüglich erfolgreiches Gebot.
    Gruß Armin

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  9. #9
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von parkettbulle Beitrag anzeigen
    Es ging um eine "Chopard Mille Miglia GT-XL " mit weißem Zifferblatt, neu komplett mit Box und deutschen Papieren.


    SE: Listenpreis abzüglich erfolgreiches Gebot.
    glück für dich das da der anwalt der gegenpartei wohl keine vergleichbaren angebote in deutschland gefunden hat .....
    VG
    Udo

  10. #10
    Deepsea Avatar von dapit
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    dann hoffe ich mal für dich, dass der typ keine eidesstattliche hat... sonst darfst du auch noch die kosten des rechtsstreits zahlen.

    hast du gut durchgezogen, muss ich schon sagen
    Every man dies, but not every man really lives - William Wallace (Braveheart)

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  11. #11
    Sea-Dweller
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    Ich steh irgendwie auf dem Schlauch:
    Du hast ne Uhr ersteigert, der Verkäufer kann/will aber den Artikel nicht liefern. Wieso wird er dann verurteilt an Dich Geld zu zahlen und nicht dazu, eine Uhr, die der von Dir ersteigerten entspricht.

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Zitat Zitat von parkettbulle Beitrag anzeigen
    Es ging um eine "Chopard Mille Miglia GT-XL " mit weißem Zifferblatt, neu komplett mit Box und deutschen Papieren.


    SE: Listenpreis abzüglich erfolgreiches Gebot.
    Und was ist das erfolgreiche Gebot, wenn er die Uhr anders verkauft hat? Oder meinst Du LP minus Dein Gebot als Höchstbieter zum Zeitpunkt des Abbruchs?


    Zitat Zitat von dapit Beitrag anzeigen
    dann hoffe ich mal für dich, dass der typ keine eidesstattliche hat... sonst darfst du auch noch die kosten des rechtsstreits zahlen.
    Was heisst denn das? Urteil ist Urteil... Oder was ist eine "eidesstattliche"?
    Grüße -- Jürgen


  13. #13
    Sea-Dweller
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    Vermutlich ist der "Offenbarungseid" gemeint.

  14. #14
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Jürgen, wenn er ne eidesstattliche hat, issa N eger.
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Achso, das ist gemeint
    Grüße -- Jürgen


  16. #16
    Day-Date Avatar von acid303
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    ist doch klar, er bekommt jetzt die differenz zwischen dem, was er bei ebay für die neue uhr bezahlt hätte und was die uhr eigentlch tatsächlich neu kostet. so gesehen entsteht dem käufer kein finanzieller schaden, er kann die uhr jetzt für sein urprüngliches gebot (den betragt bringt er selber auf) + dem differenzbetrag (den er vom verklagten bekommt) irgendwo anders kaufen - er bezahlt zwar für die neue uhr nun vermutlich jemand anderem etwas mehr als er bei ebay rsprünglich geboten hat, tatsächlich muss er aus eigener tasche aber nicht mehr bezahlen

    bsp: die uhr kostet im original 5000 euro. er hat bei ebay die nagelneue uhr für 3000 euro geschossen, aber der verkäufer liefert nicht (weil ihm bspw. 3k zuwenig sind). somit hätte der käufer einen finanziellen "schaden" von 2000 euro, die er nun mehr bezahlen müsste wenn er die uhr woanders kauft, und zwar für den regulären preis von 5000 euro. das gericht spricht ihm nun eben diese 2000 euro "mehrkosten" als entschädigung zu, der käufer kann nun in den laden gehen und sich die uhr für 5000 euro kaufen - 3000 euro bringt er wie ursprünglich bei ebay geboten hat selber auf, 2000 euro bekommt er vom verkäufer der die uhr ursprünglich nicht liefern wollte quasi "zugeschossen".
    Gruss Monty

  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Mittlerweile verstanden, mir war zuerst nur nicht klar, dass die ******* wirklich schon beendet war...
    Grüße -- Jürgen


  18. #18
    ehemaliges mitglied
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    Mach bitte dann noch einmal einen Thread auf, wenn du die Kohle auf dem Konto hast! NUR DAS ZÄHLT!

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von parkettbulle
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    Zitat Zitat von ********** Beitrag anzeigen
    Mach bitte dann noch einmal einen Thread auf, wenn du die Kohle auf dem Konto hast! NUR DAS ZÄHLT !



    Ist mir schon klar Markus.
    (Bin ja schon froh dass der Beklagte nicht zwischenzeitlich erschossen wurde, dann wäre es ja auch umsonst gewesen.)

    Mir ging es in 1. Linie um die rechtlichen Seite, nicht um das Geld.

    Man muß sich ja nicht "ALLES" gefallen lassen.
    Gruß Armin

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  20. #20
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Sauber. An sich find ich Rechtsstreits wegen nix uncool, aber manchmal braucht man sowas. Viel Spaß beim Geld ausgeben
    Beste Grüße, Tobias

    Warum zitterst du?

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