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  1. #1
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Frage Kündigung Bausparvertrag OK?

    Die Woche kam ein Schreiben meiner Bausparkasse, dass mein Bausparvertrag mit einer Frist von 3Monaten gemäß §488 Abs. 3BGB gekündigt wird. Erläuterungen dazu finden sich auf der Rückseite des Schreibens.
    Hintergrund ist der, dass der Vertrag seit 1 oder 2 Jahren zuteilungsreif rumliegt. Ich habe kein Darlehen in Anspruch genommen, da ich keins benötige und die Summe auf dem Bausparkonto liegen lassen, da die Verzinsung sehr gut war.
    Ich bin kein Fachmann; daher die kurze Frage in die Runde: hat das so sein Richtigkeit?


    Gruß, Max

    Bollinger!

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  2. #2
    Date Avatar von manuk72
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    War bei mir auch so, Zinsen waren mit 4% bei der LBS top und ich brauchte das Geld nicht. Plötzlich hatte ich es... und dann kommt hinterher noch ein Schreiben bzgl. Bereitstellung ... und das kann man dann gegen Gebühr verlängern oder kündigen. Ist alles im Umzugskarton, sonst hätte ich es gerade mal rausgesucht !
    LG Manu

  3. #3
    Milgauss
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    Hallo,

    Der Paragraph bezieht sich auf die Rückzahlung von Darlehen, also hier nicht anwendbar.

    Kann es sein, das der Bausparvertrag nicht nur zuteilungsreif, sondern auch "voll" (überspart) war?

    In den Bedingungen muss stehen, bei wieviel Prozent Guthaben das der Fall ist. Dann ist die Kündigung rechtens. Bei 100 % ist immer Schluß. Es gibt übrigens immer noch Kassen und Tarife, die knapp 4% anbieten. Ich kann hier die Badenia nennen. 1% Grundverzinsung mit 300% Zinsbonus bei Zuteilung und Darlehensverzicht. Das macht über 3,8 % effektiv!

    Viele Grüße
    Uwe

  4. #4
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Der Vertrag war wohl in dem Sinne "voll", dass die Bausparsumme erreicht war. Durch Zinsen sind mittlerweile ein paar hundert € dazugekommen. Hier mal der Wortlaut der Kündigung:

    "Ihr oben genannter Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von XXXXXX € wies am 31.08.2010 ein Guthaben von XXXXXXXXXXX € aus. Der eigentliche Zweck des Bausparvertrags, den Sie mit Annahme der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) bei Abschluss Ihres Bausparvertrags anerkannt haben, ist das Bauspardarlehen. Sie haben Ihren Bausparvertrag bereits bis zur Höhe der Bausparsumme bespart. Ein Bauspardarlehen daraus ist nicht mehr möglich.

    Deshalb kündigen wir heute den Bausparvertrag gemäß § 488 Abs. 3 BGB mit einer Frist von 3 Monaten zum 30. April 2011. Ihr Guthaben werden wir ab diesem Zeitpunkt nicht mehr weiterverzinsen. Eine Erläuterung zur Rechtsgrundlage für die Kündigung finden Sie auf der Rückseite Ihres Schreibens."


    Gruß, Max

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  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von DaytonFan
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    Ist ein normaler Vorgang. Kannst du leider nichts dagegen machen.
    Gruß Tom

    http://i47.tinypic.com/23r4u8x.jpg

  6. #6
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Themenstarter
    Vielen Dank! Ein guter Freund aus dem Forum hilft mir weiter!


    Gruß, Max

    Bollinger!

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  7. #7
    Milgauss
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    Ja, dass ist richtig so. Bei Erreichen der BS-Summe ist Schluß.

    Macht nichts, neuen abschliesen. Eine Kasse wählen, die ähnlich hohen Zins anbietet

    und

    auch Einmalbeträge in gewünschter Höhe akzeptiert (z.B. das bisherige Guthaben).

    Ich kenne übrigens einen Uhrenhersteller, der erhöht am 01.02. die Preise um 7%. Wäre das keine Lösung für das "unerwünschte" Guthaben?

    Grüe
    Uwe

  8. #8
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von madmax1982 Beitrag anzeigen
    Vielen Dank! Ein guter Freund aus dem Forum hilft mir weiter!
    Gibts schon ein Ergebnis?
    Ciao

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  9. #9
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Ja, leider war nix mehr dran zu ändern. Ich bekomme die Bausparsumme zzg. der Zinsen ausbezahlt. Gibt schlimmeres


    Gruß, Max

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  10. #10
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Ich schick dir meine Kontonummer.
    Ciao

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  11. #11
    Prinzessin Avatar von botti800
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    ich auch
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  12. #12
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    zu spät, er hat schon überwiesen.
    Ciao

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