Also ich kenn das so, dass es auch in Deutschland nur geschickt wird, wenn es grundsätzlich gefordert wird, oder täusche ich mich da?
Würde ich jetzt ähnlich halten und auch in der CH nicht reinschreiben.
Gehalt gibts da für unsere Verhältnisse meist eh genug![]()
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29.01.2011, 11:30 #1
Frage an die Schweizer: Bewerbung - Gehaltsvorstellung
Habe mich gestern mit einem Freund unterhalten, der sich auf eine Stellenanzeige bei einem Unternehmen in der Schweiz bewerben will.
Bei Stellenausschreibungen in Deutschland ist nahezu immer gewünscht, dass man neben seiner Kündigungszeit ebenfalls seine Gehaltsvorstellung angibt.
Da der Schweizer ja bekanntermaßen ein besonderes Verhältnis zum Geld hat (ja mei, wahrscheinlich haben sie's einfach, die Schweizer) und in der besagten Stellenanzeige diesbezügl. nichts geschrieben steht, stellt sich die Frage: soll man eine Gehaltsvorstellung in seinem Bewerbungsschreiben angeben oder nicht? Gibt es hier eine nicht festgeschriebene Regel? Disqualifiziert man sich von vorne weg, wenn man einen Gehaltswunsch äussert oder eben nicht äussert?
Danke für Euren Input!Martin
"Whatever you do, don't congratulate yourself too much."
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29.01.2011, 11:34 #2Viele Grüße, Manuel
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29.01.2011, 12:58 #3
- Registriert seit
- 15.01.2009
- Beiträge
- 8.006
Ist in der Schweiz nicht üblich.
Manuel: Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Kitas nicht vergessen, da schmilzt auch ein "hoher" Lohn wie Butter an der Sonne
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29.01.2011, 21:29 #4Onkel CGast
Ich würds nichtmal reinschreiben, wenn es ausdrücklich gefordert würde.
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29.01.2011, 21:58 #5
Ich hab in der Schweiz gearbeitet, und auch paar Bewerbungen geschrieben. Sowas bespricht man im persönlichen Gespräch! So seh's ich!
Wenn seine Bewerbung passt, dann wird er auch zum Gespräch eingeladen, auch wenn die Gehaltsvorstellung nicht in der Bewerbung steht.Geändert von schdanis (29.01.2011 um 22:00 Uhr)
Daniel
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29.01.2011, 22:05 #6ehemaliges mitgliedGast
Bezieht sich jetzt nicht direkt auf die Schweiz, kann ich aber empfehlen:
http://www.mmcberatung-heikomell.de/...schreiben.html
Ein Zitat daraus:
3.7 Gehalt
Jeder(!) Bewerbungsempfänger möchte wissen, was der Bewerber „kostet”, er könnte ja auch die Möglichkeiten der Position überfordern. Problemlos, da es im Vorstellungsgespräch ohnehin abgefragt wird, ist – unabhängig vom Text der Anzeige – die kommentarlose Angabe des heutigen (letzten) Brutto-Jahreseinkommens. Eine Aufteilung in fixe und variable Bezüge muss nicht unbedingt vorgenommen werden. Ersatzweise (auch in Kombination denkbar; bei Berufseinsteigern die einzig mögliche Aussage) ist die Angabe des gewünschten Einkommens erlaubt.
Beispiel: „Mein Einkommen beträgt ca. 90.000,- EUR/Jahr zuzüglich Dienstwagen.” Dabei kann man hinzufügen: „..., entscheidend für mich ist jedoch die Aufgabenstellung.” Das deutet eine diffuse, Sie nicht konkret verpflichtende Toleranzbereitschaft an.
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30.01.2011, 00:45 #7
D.h. im Zweifel dann für den potentiellen Arbeitgeber, der machts auch für 80.000,-- und vielleicht ohne Dienstwagen,...
Ich hab mich bei vier Arbeitgeberwechseln nie mit Gehaltsvorstellung beworben, und trotzdem vier Mal den Job bekommen den ich wollte.
Ich würde die Gehaltsvorstellung weglassen. Darüber kann man später immer noch diskutieren.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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30.01.2011, 06:08 #8
Ganz klar keine Gehaltsvorstellungen schreiben!
Es kommt auch darauf an wie sehr die einen Arbeitnehmer wollen!
Bei Arbeitgeberwechsel ins Ausland:
letztes Gehalt + ca. 20-30% (um Verluste aufgrund der Unterbrechung der Benefits (Pension etc..) und andere Verluste wie vorzeitige Ausfuehrung von "stock options" etc. auszugleichen) + XX% (Lebenskostenanpassung, z.B wenn man in NY/Genf/Zuerich etc. arbeiten muss) + XX% (der eigentliche monetaere Anreiz einen neuen Job anzufangen).
Gruss,
BernhardGeändert von RBLU (30.01.2011 um 06:12 Uhr)
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30.01.2011, 21:14 #9ehemaliges mitgliedGast
Jede Bewerbung ist eine Art von Poker bei der man gewinnen oder verlieren kann. Irgendwann muss das Thema Gehalt auf den Tisch. Also ich z.B. gehe des Geldes wegen arbeiten. Nicht etwa, um mich selbst zu verwirklichen.
Als Ingenieur ohne Personalverantwortung vertrat ich immer folgende Meinung: Spricht man die Kohle schon im Anschreiben an, läuft man Gefahr, nicht eingeladen zu werden. Im Gespräch hat man dann die Möglichkeit, schnell in die entsprechende Richtung zu reagieren. Und überhaupt: wenn die mich sehen, zahlen die eh jeden Preis.
Seit ca. drei Jahren sitze ich auf der anderen Tischseite beim Bewerbungsgespräch. Eingestellt habe ich für meine Abteilung in dieser Zeit ca. 10 Personen. Wahrscheinlich hundert Bewerbungen gelesen. Und mich ärgert es immer, wenn die Unterlagen unvollständig sind. Eine fehlende Gehaltsvorstellung in der Bewerbung lege ich im Zweifel negativ aus. Entweder er ist zu teuer oder er weiß nicht was er will.
Aber das ist meine Meinung. Deine vier erfolgreichen Bewerbungen lieber Paddy beweisen ganz klar, dass es auch andere Vorgesetzte gibt. Ich aber bleib dabei, ich würde die entsprechenden Angaben nennen. Man kann ja den beiden Parteien auch im Vorfeld schon jede menge Zeit sparen.
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30.01.2011, 21:20 #10
Kann mich meinen Vorrednern grösstenteils anschliessen.
Am besten die Bewerbung + schön gestaltetem Lebenslauf an die Firma schicken, in der man arbeiten möchte.
Falls sich die Firma für deinen Freund interessiert, wird er zum Vorstellungsgespräch eingeladen, und dort werden dann auch die Lohnvorstellungen besprochen.
Also ich würde die Lohnforderung auf keinen Fall beim ersten Kontakt erwähnen. Wirkt etwas frech. Also einfach mal Bewerbung schicken und Tee trinkenI have come here to chew bubblegum and kick ass.
And I'm all out of bubblegum.
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31.01.2011, 07:52 #11
Ich arbeite in der Schweiz und kenne beide Seiten, also die des Bewerbers und die des Arbeitgebers. Und ich kann nur sagen, dass es in der Schweiz absolut unüblich ist die Gehaltsvorstellung in der Bewerbung anzugeben, das wird üblicherweise im pers. Gespräch geklärt. Wie das in Deutschland ist kann ich nicht beurteilen, da ich nach meinem Studium sofort in die Schweiz gegangen bin. Ausserdem nehme ich an, dass der Bewerber bei diesem Beispiel noch nicht in der Schweiz gearbeitet hat. Da besteht zusätzlich die Gefahr, dass, wenn er sich nicht wirklich mit der Gehaltsstuktur in der Schweiz auskennt, entweder viel zu viel oder viel zu wenig verlangt
Gruss Wolfgang
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31.01.2011, 08:42 #12
Dem schliesse ich mich an. Keine Gehaltsvorstellung in der Bewerbung.
Grüsse,
Pelle
"Die ersten 5 Tage nach dem Wochenende sind die schlimmsten"
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31.01.2011, 11:46 #13
- Registriert seit
- 01.08.2009
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- Tegernsee/Gardasee
- Beiträge
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Ich stehe auch auf der anderen Seite und sehe das im Prinzip wie Guido. Ich kann aber nur für Deutschland sprechen. Nachdem ich schon etliche Leute zum Vorstellungsgespräch da hatte, die im Verhältnis zur vorhandenen Qualifikation ein absolutes Mondgehalt gefordert haben, möchte ich jetzt auch die Angabe der Gehaltsvorstellung. Das hilft ungemein, die Selbsteinschätzung der Bewerber kennen zu lernen. Jedes Bewerbungsgespräch, die Vorbereitung, etc. kostet viel Zeit. Somit kann man seine Vorauswahl etwas bewusster treffen.
Ich verstehe aber auch die Unsicherheit bei den Bewerbern, die eine solche Frage auslöst. Man könnte sich ganz gut "herausreden", indem man dem potenziellen Arbeitgeber antwortet, dass sich die Gehaltsvorstellung ja immer auf das Gesamtpaket bezieht (Stundenanzahl, Überstundenausgleich ja/nein, Urlaubstage, betriebliche Zuwendungen, Firmenwagen ja/nein) und dass man gerne erst diese Parameter kennen würde. Eine solche Argumentation zeigt dem Arbeitgeber, dass sich der Bewerber auch über die andere Seite Gedanken macht. So sollte sich der Bewerber nicht selbst disqualifizieren.
Aber auch hier handelt es sich nur um eine persönliche Meinung.
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31.01.2011, 19:51 #14ehemaliges mitgliedGast
Die Gehaltsstruktur sollte er aber dann spätestens beim Vorstellungsgespräch bzw. bei der Vertragsunterzeichnung kennen. Nicht, dass dann das böse Erwachen nach einem oder zwei Monaten kommt. Sehe ich zwar keinen Vorteil gegenüber der Angabe gleich im Anschreiben, aber wenn das in der Schweiz so üblich ist - okay. Die Gewohnheiten der entsprechenden Länder sind zu respektieren.
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