Kann Dir nur sagen, dass mein A3 Sportback zur 30Tkm Inspektion war und ich dafür 135 Euro ohne Ölwechsel gezahlt habe.
Dafür habe sie mich nach Hause gefahren und wieder abgeholt, das Fahrzeug wurde gewaschen und zusätzlich gibt es noch die Mobilitätsgarantie, womit der ADAC im Inland fast unnötig wird.
Also ich kann mich zur Audiwerkstatt nicht negativ äussern.
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07.02.2011, 12:31 #1
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audi werkstatt beim sevice für leasingfahrzeuge notwendig?????
wir habe einen audi a4 geleast.
jetzt habe ich irgendwo gelesen, dass die hersteller nicht mehr vorschreiben können, dass der service bei ihnen, in diesem fall audi, durchgeführt wird.
ist das richtig und habe ich dadurch keinerlei nachteile bei der rückgabe des fahrzeugs und im garantiefall (natürlich lasse ich den service durch rechnung belegen)?
und ausserdem: gibt es irgendwelche anforderungen an die ausführende werkstatt?
ist es ausreichend, wenn es eine anerkannte, von einem kfz meister geführte werkstatt ist??
vielen dank für eure hilfe!!
dieter
gruss
dieter
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07.02.2011, 12:39 #2Gruß,
Denis
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07.02.2011, 13:58 #3
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unter Punkt XII. der Leasing-Vertrags-Bedinungen steht:
"Fällige Wartungsarbeiten hat der Leasing-Nehmer pünktlich, erforderlicher Reparaturen unverzüglich durch einen vom Hersteller anerkannten Betrieb ausführen zu lassen. ...
In Notfällen können, falls die Hilfe eines vom Hersteller anerkannten Betriebes nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreichbar ist, Reparaturen in einem anderen Kfz-Reparaturbetrieb, der die Gewähr für sorgfältige handwerksmäßige Arbeit bietet, durchgeführt werden."
Im Klartext und als Empfehlung von mir: Lass wärend der Laufzeit des Leasing-Vertrages alle Reparaturen bei einem Audi-Betrieb machen, biste auf der sicheren Seite, wenn´s z.B. bei der Rückgabe des Leasing-Fahrzeuges zu Streitigkeiten kommt.
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07.02.2011, 14:15 #4RAMichelGast
Schau mal in den Leasingvertrag. Darin wird die Verpflichtung, den Wagen in einer Vertragswerkstatt warten zu lassen, meist noch einmal zusätzlich ausdrücklich vereinbart.
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07.02.2011, 14:20 #5
Außerdem sind z.B. Garantien freiwillige Leistungen der Hersteller, die sie an beliebige Bedingungen knüpfen können. So ist die Mobilitätsgarantie bei Volkswagen auch daran geknpüft, dass man, wann immer das VW Fahrzeug danach verlangt, in die Vertragswerkstatt muss.
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Beste Grüße, Andreas
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07.02.2011, 14:33 #6
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07.02.2011, 16:15 #7
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Themenstarter
danke schon mal.
es geht nicht ums geld, es ist einfach viel bequemer den wagen hier am ort abzugeben!!
interssehalber wüsste ich gerne, ob, selbst wenn es der leasingvertrag die reparatur bei audi vorschreibt, das gültig ist.
gruss
dieter
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