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Thema: Ebay Frage

  1. #1
    Daytona Avatar von *Triple_H*
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    Ebay Frage

    Werte Kollegen und Ebay-Checker.

    Zum ersten mal ist eine Sendung von mir beschädigt beim Käufer angekommen. Verschickt hatte ich ein Set bestehend aus 3 Parfums; für einen Gesamtpreis von 150.- Euro verkauft. Ich habe versichert als Paket für 7.- Euro per DHL verschickt - sollte also m.E. auf 500.- Euro versichert sein.

    Eine Parfumsflasche ist wohl auf dem Transport kaputt gegangen und der Käufer hat noch direkt auf der Post einen Schadensantrag ausgefüllt.

    Jetzt meine Frage.

    1. mit welcher Ersatzhöhe können wir rechnen? (Vermutlich mit 50.- Euro, da 3 Flaschen für ges. 150.- Euro verkauft)
    2. wer bekommt die Kohle? Ich als VK, oder der Käufer?
    3. kann sich die Post da eigentlich rauswinden?

    Ich würde dem Käufer die 50.- Euro auch so erstatten, trotz das ich privater Verkäufer bin, aber ich will halt fair bleiben

    Danke für eure Hilfe

    Grüße
    Wolfgang
    Viele Grüße
    Wolfgang

  2. #2
    Yacht-Master
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    Hi,
    also die Post kann sich da raus winden, wenn du das Paket nicht nach den Verpackungsrichtlinien der Deutschen Post verpackt hast.

    Ist mir schonmal passiert, hab ne Lampe verschickt, der Lampenschirm ist beim Transport kaputt gegangen, Schadensmeldung gemacht und die Post sagt, nene, falsch verpackt. Ersatzhöhe richtet sich nach dem Zeitwert, dem Erlös der eBay-Auktion.

    Achja, und das kann durchaus mal ein wenig dauern
    Gruß,
    Tim

  3. #3
    Gesperrter User
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    ich würde zuerstmal abwarten was die Post sagt bevor ich etwas erstatte....

  4. #4
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Das kann in der Tat dauern. Hier ist der DPD empfehlenswert, die regulieren innerhalb 1 Woche.
    Beste Grüße, Tobias

    Hast Du die Peps noch genommen?

  5. #5
    Yacht-Master Avatar von RLX1470
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    Meine Erfahrung - mit einer Weinflasche - genau wie oben beschrieben. Da gibt es ein Pamphlet der Post in dem steht, wie genau Du so etwas zu verpacken hast. Bei mir hat die Post midestens fünf Gründe gefunden, warum sie das nicht regulieren wollten. Ich habs dann aufgegeben. Ist den Stress nicht wert.

    Merke: Der Laden schimpft sich Diensteister wobei die weder was mit "Dienen" noch mit "Leisten" am Hut haben. Nichts gegen useren Paketauslieferer, der ist nett, aber der Laden nicht.

    Gruß
    Chris
    1601 (SD) - 16030 (SD) - 16570T (WD) - 126334 (BLSO) -116600 - 116610LV Mk.III - 126610LV Mk.I - 126710BLRO Mk.III (Jubilee) - 126710BLRO Mk. III (Oyster) - 116500LN (WD) - 116500LN (BD) - 116500LN-0072 (BD/SD)

  6. #6
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Naja, die Packregeln der Post sind keine rocket-science und ergeben Sinn. Oft sparen Versender da am falschen Ende.
    Beste Grüße, Tobias

    Hast Du die Peps noch genommen?

  7. #7
    Yacht-Master Avatar von RLX1470
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    Don,

    Rocket Science nicht, aber vom Weinhändler im Versandkarton mit Kartonage/Füllung verpackt und verschlossen war scheinbar nicht gut genug.



    Chris
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  8. #8
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    die Post steht halt auf dem Standpunkt: was während des Transports beschädigt wird, war halt nicht gut genug verpackt
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  9. #9
    Daytona Avatar von *Triple_H*
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    Naja, ich warte mal ab. Das Zeug war wirklich gut verpackt, aber obs den Richtlinien der Post entsprechend gut genug war, wer weiß.
    Viele Grüße
    Wolfgang

  10. #10
    Day-Date Avatar von AcidUser
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    Hatte mal eine Porzellan-Büste versandt! War verpackt, wie man ein rohes Ei verpacken würde und kam trotzdem beschädigt an! Die Post lehnte eine Regulierung mit der Behauptung, der Inhalt wäre nicht ausreichend verpackt gewesen, ab! Kann man schwer gegen argumentieren, wenn man den Verpackungsprozess nicht auf Video aufgenommen hat. Und selbst wenn, wer tut sich schon den Stress eines Rechtsstreits bei einem relativ geringen Schaden unter 500,-€, an? Darauf spekulieren die Jungs und Mädels da auch, glaube ich.
    Grüsse ausser Hauptstadt,
    Frank
    (U.N.V.E.U)


  11. #11
    Administrator Avatar von PCS
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    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Das kann in der Tat dauern. Hier ist der DPD empfehlenswert, die regulieren innerhalb 1 Woche.
    Du Glücklicher. Hatten im Rahmen des Kalenderversands einschlägige Erfahrung mit der DPD "Schadensabwicklung". Für mich - nie wieder!
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  12. #12
    Daytona Avatar von *Triple_H*
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    Zitat Zitat von AcidUser Beitrag anzeigen
    Und selbst wenn, wer tut sich schon den Stress eines Rechtsstreits bei einem relativ geringen Schaden unter 500,-€, an? Darauf spekulieren die Jungs und Mädels da auch, glaube ich.
    Ich denke das ist wohl der sprigende Punkt. Wegen 50.- Euro streitet ja niemand mit der Post. Ich bin echt mal gespannt. Als Privatverkäufer müsste ich ja nichts tun, habe aber noch genug Ehre im Leib, den Käufer da nicht hängen zu lassen
    Viele Grüße
    Wolfgang

  13. #13
    Explorer Avatar von tobi23
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    Zitat Zitat von *Triple_H* Beitrag anzeigen
    Als Privatverkäufer müsste ich ja nichts tun, habe aber noch genug Ehre im Leib, den Käufer da nicht hängen zu lassen
    Edelmann !! So eine Einstellung findet man selten, vorallem bei so einer Plattform wie Ebay
    beste Grüße Tobi

    [
    “There he goes. One of God's own prototypes. Some kind of high powered mutant never even considered for mass production. Too weird to live, and too rare to die.”

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von ManInTheMirror
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    Zitat Zitat von *Triple_H* Beitrag anzeigen
    Als Privatverkäufer müsste ich ja nichts tun, habe aber noch genug Ehre im Leib, den Käufer da nicht hängen zu lassen
    Solltest Du die Ware nicht ordnungsgemäss verpackt haben, bist Du dafür auch haftbar.

  15. #15
    Daytona Avatar von heradot
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    Bei eigenen Verpackungen windet sich die Post meist heraus. Bei mir ist mal ein Plattenspieler beshädigt worden, den hat man ersetzt weil die Originalverpackung des Herstellers zertifiziert war.

    Mein Vorredner hat Recht. Beim Privatverkauf ist der Gefahrenübergang zwar mit Paketaufgabe; aber die Verpackung gem. AGB ist durch den Versender sicherzutsellen. AGB heißt bei der Post übrigens Sturz aus 1m Höhe auf die Ecke.

    Cheers,
    Marco
    Da, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.

  16. #16
    Milgauss
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    Mir sind als Verkäufer mal 2 Pakete verschwunden. (Von DHL geklaut) War also eindeutiger Fall, daher weiss ich, dass der Versender der Vertragspartner und somit Anspruchsteller ist. Hat etwa 2 Monate gedauert, ich hab auch die Käufer gleich entschädigt, knapp 400,- EUR. In einem Fall, hätte ich dennoch fast negativ kassiert, Der wollte fast die doppelte Entschädigung vom Kaufpreis, Typen gibts!

    LG Uwe

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