Hi,
also die Post kann sich da raus winden, wenn du das Paket nicht nach den Verpackungsrichtlinien der Deutschen Post verpackt hast.
Ist mir schonmal passiert, hab ne Lampe verschickt, der Lampenschirm ist beim Transport kaputt gegangen, Schadensmeldung gemacht und die Post sagt, nene, falsch verpackt. Ersatzhöhe richtet sich nach dem Zeitwert, dem Erlös der eBay-Auktion.
Achja, und das kann durchaus mal ein wenig dauern
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Thema: Ebay Frage
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22.02.2011, 18:27 #1
Ebay Frage
Werte Kollegen und Ebay-Checker.
Zum ersten mal ist eine Sendung von mir beschädigt beim Käufer angekommen. Verschickt hatte ich ein Set bestehend aus 3 Parfums; für einen Gesamtpreis von 150.- Euro verkauft. Ich habe versichert als Paket für 7.- Euro per DHL verschickt - sollte also m.E. auf 500.- Euro versichert sein.
Eine Parfumsflasche ist wohl auf dem Transport kaputt gegangen und der Käufer hat noch direkt auf der Post einen Schadensantrag ausgefüllt.
Jetzt meine Frage.
1. mit welcher Ersatzhöhe können wir rechnen? (Vermutlich mit 50.- Euro, da 3 Flaschen für ges. 150.- Euro verkauft)
2. wer bekommt die Kohle? Ich als VK, oder der Käufer?
3. kann sich die Post da eigentlich rauswinden?
Ich würde dem Käufer die 50.- Euro auch so erstatten, trotz das ich privater Verkäufer bin, aber ich will halt fair bleiben
Danke für eure Hilfe
Grüße
WolfgangViele Grüße
Wolfgang
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22.02.2011, 19:08 #2
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Gruß,
Tim
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22.02.2011, 19:16 #3
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ich würde zuerstmal abwarten was die Post sagt bevor ich etwas erstatte....
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22.02.2011, 19:21 #4
Das kann in der Tat dauern. Hier ist der DPD empfehlenswert, die regulieren innerhalb 1 Woche.
Beste Grüße, Tobias
Hast Du die Peps noch genommen?
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22.02.2011, 19:28 #5
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Meine Erfahrung - mit einer Weinflasche - genau wie oben beschrieben. Da gibt es ein Pamphlet der Post in dem steht, wie genau Du so etwas zu verpacken hast. Bei mir hat die Post midestens fünf Gründe gefunden, warum sie das nicht regulieren wollten. Ich habs dann aufgegeben. Ist den Stress nicht wert.
Merke: Der Laden schimpft sich Diensteister wobei die weder was mit "Dienen" noch mit "Leisten" am Hut haben. Nichts gegen useren Paketauslieferer, der ist nett, aber der Laden nicht.
Gruß
Chris1601 (SD) - 16030 (SD) - 16570T (WD) - 126334 (BLSO) -116600 - 116610LV Mk.III - 126610LV Mk.I - 126710BLRO Mk.III (Jubilee) - 126710BLRO Mk. III (Oyster) - 116500LN (WD) - 116500LN (BD) - 116500LN-0072 (BD/SD)
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22.02.2011, 19:33 #6
Naja, die Packregeln der Post sind keine rocket-science und ergeben Sinn. Oft sparen Versender da am falschen Ende.
Beste Grüße, Tobias
Hast Du die Peps noch genommen?
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22.02.2011, 19:46 #7
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Don,
Rocket Science nicht, aber vom Weinhändler im Versandkarton mit Kartonage/Füllung verpackt und verschlossen war scheinbar nicht gut genug.
Chris1601 (SD) - 16030 (SD) - 16570T (WD) - 126334 (BLSO) -116600 - 116610LV Mk.III - 126610LV Mk.I - 126710BLRO Mk.III (Jubilee) - 126710BLRO Mk. III (Oyster) - 116500LN (WD) - 116500LN (BD) - 116500LN-0072 (BD/SD)
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22.02.2011, 20:54 #8
die Post steht halt auf dem Standpunkt: was während des Transports beschädigt wird, war halt nicht gut genug verpackt
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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22.02.2011, 21:06 #9
Naja, ich warte mal ab. Das Zeug war wirklich gut verpackt, aber obs den Richtlinien der Post entsprechend gut genug war, wer weiß.
Viele Grüße
Wolfgang
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22.02.2011, 21:12 #10
Hatte mal eine Porzellan-Büste versandt! War verpackt, wie man ein rohes Ei verpacken würde und kam trotzdem beschädigt an! Die Post lehnte eine Regulierung mit der Behauptung, der Inhalt wäre nicht ausreichend verpackt gewesen, ab! Kann man schwer gegen argumentieren, wenn man den Verpackungsprozess nicht auf Video aufgenommen hat. Und selbst wenn, wer tut sich schon den Stress eines Rechtsstreits bei einem relativ geringen Schaden unter 500,-€, an? Darauf spekulieren die Jungs und Mädels da auch, glaube ich.
Grüsse ausser Hauptstadt,
Frank (U.N.V.E.U)
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22.02.2011, 21:14 #11
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22.02.2011, 23:58 #12
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23.02.2011, 09:55 #13
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23.02.2011, 10:01 #14
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23.02.2011, 10:13 #15
Bei eigenen Verpackungen windet sich die Post meist heraus. Bei mir ist mal ein Plattenspieler beshädigt worden, den hat man ersetzt weil die Originalverpackung des Herstellers zertifiziert war.
Mein Vorredner hat Recht. Beim Privatverkauf ist der Gefahrenübergang zwar mit Paketaufgabe; aber die Verpackung gem. AGB ist durch den Versender sicherzutsellen. AGB heißt bei der Post übrigens Sturz aus 1m Höhe auf die Ecke.
Cheers,
MarcoDa, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.
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24.02.2011, 23:57 #16
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- 30.01.2010
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- 207
Mir sind als Verkäufer mal 2 Pakete verschwunden. (Von DHL geklaut) War also eindeutiger Fall, daher weiss ich, dass der Versender der Vertragspartner und somit Anspruchsteller ist. Hat etwa 2 Monate gedauert, ich hab auch die Käufer gleich entschädigt, knapp 400,- EUR. In einem Fall, hätte ich dennoch fast negativ kassiert, Der wollte fast die doppelte Entschädigung vom Kaufpreis, Typen gibts!
LG Uwe
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