Moment, hier werden wohl 2 Dinge verwechselt. Wesentlich ist nicht, daß das Ding auf eine Firma zugelassen ist - das ist kein Problem - sondern, daß es nachwievor als Verkaufswagen genutzt wird, das Ding also noch seinen Dienst verrichten muß. Bei Mietwagen besteht (bestand?) da mal eine Ausschlußklausel für das H-Kennzeichen, welches nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden durfte. Wie gesagt, scheint unklar zu sein, da nicht mal die Dame von der Zulassung was wußte. Aber wir haben auch nur so ne kleine Zulassungsdependance hier, die immer der hüten muß, der vergessen hat, in der Cafeteria das Licht auszumachen