Liebe Kollegen,
hier ein Text einer Bank (Santander) zur Einlagensicherung.
Frage und Beispiel: Wenn ich bei dieser Bank 400.000 Euro anlegen würde, ist dieser Betrag in voller Höhe (400.000 Euro) abgesichert. Habe vom Bankwesen keine Ahnung und wäre froh über eine fundierte Auskunft.
LG Manfred
1. Gesetzliche Einlagensicherung:
Der Gesetzgeber schreibt in Deutschland nach Maßgabe des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes pro Kunde eine Grundabsicherung von € 100.000 vor. Dieser Betrag wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgedeckt.
2. Freiwillige Einlagensicherung
Die Santander Consumer Bank ist ferner dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. angeschlossen. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt 30% des für die Einlagensicherung maßgeblich haftenden Eigenkapitals der Bank. Diese Sicherungsgrenze geben wir Ihnen gerne auf Nachfrage bekannt.
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Thema: Banker-Frage
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12.07.2011, 20:47 #1
Banker-Frage
Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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12.07.2011, 20:50 #2
Zu 1. Die haften bis 100.000€
Zu 2. Das richtet sich nach dem haftendem Eigenkapital der Bank, daher Must du das da wirklich erfragen.liebe grüße von der Küste Andre´
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12.07.2011, 20:55 #3
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12.07.2011, 21:04 #4
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Ich denke mal, die freiwillige Einlagensicherung kannst du dir im Ernstfall eher in die Haare schmieren. Ich würde mich nicht darauf verlassen, als etwaiger Kleingläubiger mit der vollen Summe abgefunden zu werden. 100K ist realistisch, alles andere ist Marketinggedöns;-)
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12.07.2011, 21:08 #5Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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12.07.2011, 21:25 #6
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Was nicht durch die gesetzlich. Einlagenversicherung gedeckt ist, ist imho Casino. Das ist aber nur meine persönliche Ansicht und meine subjektive Meinung über den "Wohlfartsgedanken" von Banken.
Aber im ernst: Glaubst du wirklich, dass du über das notwendige Maß entschädigt werden würdest? Außerdem, 30% des Eigenkapitals der Bank ergibt für jeden Anleger knapp 400K? Keine Lust das auszurechnen, aber entweder sind es verdächtig wenig Anleger oder das Eigenkapital ist beneidenswert hoch;-)Geändert von 21prozent (12.07.2011 um 21:28 Uhr)
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13.07.2011, 17:46 #7
Theoretisch ist das Geld sicher.
Trage es zu Grossbanken in D, da greift imho die anteilige EK Regelung. Jetzt lasse mal eine deutsche Grossbank krachen gehen, das bei einem durch die Lehmann Pleite sicher ohnehin erschöpften Sicherungsfonds. Welcher Sicherunsgfonds sollte da bitte noch praktisch greifen? Und die übrig gebliebenen Banken werden das wohl kaum freiwillig tragen, sonst können auch sie sich stehenden Fusses in die Insolvenz verabschieden.
Sparkassen haften untereinander (Volksbanken wohl auch), hier kann selbstredend die gleiche Thematik zum Tragen kommen.
Wenn Du unsicher bist im Zweifel streuen. Meines Erachtens ist aber ohnehin überall das Licht aus, wenn es eine "systemrelevante" Bank erwischt.
Im Übrigen verweise ich auf die seinerzeitigen Verlautbarungen von Merkel/ Steinbrück, welche unbegrenzte Haftung für Privateinlagen zugesichert haben. Ob sie dafür mit ihrem eigenen Sparbuch und Häuschen haften? Wer weiss das schon... Und woher sie das Geld - viele, viele, sehr viele Milliarden bei nur einer Bankenpleite - nehmen wollen, hatten sie auch noch nicht wirklich
erwähnt.
Das alles ist selbstredend nur meine persönliche und vollkommen unmassgebliche Meinung.Geändert von The Banker (13.07.2011 um 17:47 Uhr)
Beste Grüße, Thilo
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13.07.2011, 17:51 #8
"Du fragst mich, was vor Armut schützt?
Die Antwort lautet: Grundbesitz - jippie"
nach: Rainald Grebe: Der Billiardär
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Mic
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13.07.2011, 18:00 #9
LOL !!!
"Ich bin immer auf dem Teppich geblieben - aber mein Teppich, der kann fliegen..."Beste Grüße, Thilo
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13.07.2011, 18:03 #10
Aber es steckt wohl schon was Wahres dahinter. Deswegen kauf ich mir jetzt auch ne Eigentumswohnung!
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Mic
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13.07.2011, 19:59 #11
Manfred,
um ziemlich sicher zu gehen, solltest Du das Geld auf vier Banken verteilen. Ist Dir dies zu lästig und geht Dir Sicherheit vor Rendite, lege das Geld bei der Sparkasse an. Die haben den mit Abstand größten Sicherheitsfonds in Deutschland und im Ernstfall deckt dies die Kommune.
Ich arbeite übrigens nicht bei einer Sparkasse.
Rheinische Grüße, Frank
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13.07.2011, 20:20 #12
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13.07.2011, 20:09 #13
Die kommunale Haftung ist bei den Sparkassen schon seit Jahren passe'. Der Grundgedanke ist aber richtig ...
Beste Grüße, Thilo
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13.07.2011, 20:15 #14
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13.07.2011, 20:52 #15
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13.07.2011, 21:04 #16
Zunächst richtig, aber nun wieder die "vera******ten" Kleinaktionäre (Stichwort "COMEN" und Verwässerung um rund 70%). Natürlich bin ich mal wieder voll dabei und habe in die braune Masse gegriffen. Die geniale Idee realiserte übrigens eine Ex-Kollegin.
Kaffee? Ich denke, Ulrich zeigt sich diesbezüglich großzügig
Rheinische Grüße, Frank
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13.07.2011, 20:28 #17
"Meine" Bank mit einer Sparkasse zu vergleichen ist in etwa so wie "Deine" Bank mit einem Sparverein.....
By the way, Du bist mir noch einen Lunchtermin inkl. Gratiskaffee schuldig
Hier noch mal die Definitionen im Überblick
Grenzen einer Einlagensicherung
Mit dem System der Einlagensicherung für bei deutschen Banken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken hinterlegten Sicht- und Sparguthaben (Girokonten, Tages- und Termingelder) und den Vorteilen dieses Systems gegenüber den Sicherungsgrenzen anderer europäischen Staaten haben wir uns ja bereits im Bereich Einlagensicherung ausführlich beschäftigt.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
Für Mitgliedsbanken im Einlagenfonds des Bundesverbandes deutscher Banken haftet dieser für die Nichtbankeinlagen (Guthaben von Verbrauchern, Unternehmen und öffentlichen Stellen) auf Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie Sparbriefe in Höhe von 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals aus dem letzten veröffentlichten Jahresabschluss der betreffenden Bank.
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
Innerhalb des Haftungsverbundes der Sparkassen-Finanzgruppe wird in unbegrenzter Höhe für die Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie Sparbriefe von Kunden gehaftet.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken e.V.
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken haftet ebenso wie die Sparkassen-Finanzgruppe in unbegrenzter Höhe für die Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie Sparbriefe der ihm angeschlossenen Banken.
Rheinische Grüße, Frank
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13.07.2011, 20:29 #18
Sparverein
sennsationell
Gruß Ulrich
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