Frist setzen für die Herausgabe des Queues, oder Überweisung der Kohle.
Nochmalige Fristsetzung mit Androhung rechtlicher Schritte.
Wenn 2. Frist ungenutzt verstrichen, Anzeige wegen Unterschlagung bei der zuständigen Polizeibehörde.
Die kümmern sich drum.
Beweismittel: Ablieferungsnachweis DHL. etc. an die Polizei damit.
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15.03.2005, 16:40 #1
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Was einem so alles passieren kann...
Hallo Leute,
hat jetzt zwar nichts direkt mit Rolex zu tun, aber irgendwie versendet/handelt der ein oder andere von euch ja auch online...
Hier ein Bericht was mir passiert ist.
Ich habe vor kurzem ein Billard-Queue über ein Billardforum (www.billard-aktuell.de) verkauft. Bin mir mit dem Käufer schnell einig geworden und er hat mir den Kaufpreis per Vorkasse überwiesen. Weiterhin hat er mir seine Adressdaten per PN übermittelt und als Hausnummer die 52 angegeben.
Ich habe das Paket am selben Tag verschickt (13.01.) und dachte alles wäre i.O.
Nach ca. 2 Wochen (27.01.) dann die Nachricht von ihm, dass noch nix gekommen sei. Ich habe einen Nachforschungsantrag gestellt und bekam ein paar Tage später die Info (29.01.), dass ausser der Einlieferung nichts im DHL-Rechner erfasst wurde und das Paket damit als verloren gilt... Daraufhin habe ich sofort das Geld zurücküberwiesen und mich 1000mal entschuldigt.
Daraufhin habe ich eine entsprechende Schadensmeldung an DHL geschickt und am 05.03. bekam ich dann einen Brief, indem mir mitgeteilt wurde, dass das Paket ordnungsgemäß zugestellt wurde und zwar am 02.02.
Weiterhin lag ein Auslieferungsbeleg bei, mit Unterschrift des Empfängers (Name identisch!!!). Ausgeliefert wurde an die Hausnummer 82.
Ich konfrontierte den Käufer damit, dieser meldete sich erst gar nicht und teilte mir schliesslich mit, dass er nix bekommen hat. Seine Hausnummer sein übrigens 82.
Die Hausnummer 82 hat DHL selbst korrigiert, vermutlich war das Paket deshalb so lange unterwegs.
Käufer behauptet nach wie vor: Nix angekommen... kein Geld.
Tja Leute, ich weiss noch nicht was ich mache, aber rechtlich dürfte die Sache eindeutig sein. Allein aus Prinzip kann ich da doch nicht untätig bleiben, selbst wenn es nur um 125 Euro geht.
Erfahrungen, Tips, Comments?
Gruß
Lutz
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15.03.2005, 16:54 #2
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Hilft fast immer.
Beste Grüße - Martin -
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15.03.2005, 19:58 #3
Es war sicherlich ein Fehler, das Geld so schnell zurückzuzahlen, aber das weißt Du inzwischen auch. Und man will sich ja schließlich einem Forumskollegen gegenüber nicht schofelig zeigen. Wie gehts weiter?
Original von dreimal_m
Frist setzen für die Herausgabe des Queues, oder Überweisung der Kohle. Richtig
Nochmalige Fristsetzung mit Androhung rechtlicher Schritte. Auch richtig; die rechtlichen Schritte müssen dann aber auch folgen, sonst endet die Geschichte hier.
Wenn 2. Frist ungenutzt verstrichen, Anzeige wegen Unterschlagung bei der zuständigen Polizeibehörde. Kann nie schaden, wird Dir aber nicht zu Deinem Geld verhelfen. Die kümmern sich drum. Ja, und Sonntag in einer Woche kommt der Osterhase. Die werden im besten Fall die Anzeige aufnehmen, weiter machen die gar nichts.
Beweismittel: Ablieferungsnachweis DHL. etc. an die Polizei damit.Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356
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15.03.2005, 21:36 #4
Ne wat es alles gibt :stupid:
Viel Glück beim weiteren Lauf der Dinge!!!Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
„Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
Phil Taylor "The Power"
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16.03.2005, 06:07 #5ehemaliges mitglied1Gast
Das Passiert öfters als du denkst. Einem habe ich einen Artikel sogar 2 Mal geschickt, wieder nicht angekommen. (Angeblich)
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16.03.2005, 07:58 #6
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daher gibt es bei mir nur pakete mit rückschein oder wenns mir mulmig ist nur eigenhändige ausgabe.
VG
Udo
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16.03.2005, 09:37 #7
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ThemenstarterMoin zusammen und Danke für die Antworten,
hugo und R.o.Lex:
Klar hätte ich das Geld nicht so schnell zurück überweisen sollen, aber nachdem mit DHL schriftlich mitteilte, dass das Paket verloren gegangen sei und gleichzeitig die Schadensmeldung schickte, da dachte ich nicht, dass das Paket doch noch auftaucht. Wenn die sauber gearbeitet hätten, dann hätte der Identcode sich ja in deren System befinden müssen.
Rest: Zivilrechtlicher Weg: Was ist zu tun (sorry, aber bisher bin ich glücklicherweise immer mit so einem Mist verschont geblieben). Anwalt aufsuchen und dieser kümmert sich? Vermutliche Kosten (Grössenordnung) die entstehen?
Danke für eure Tips
Gruß
Lutz
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16.03.2005, 10:13 #8
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Hatte einen ähnlichen Fall mit einem Beamer. Meine o.g. Schritte führten zum Erfolg. Die Polizei erschien persönlich vor Ort.
Hat dann nach ca. 2 Wochen sogar bei mir angerufen, ob mein Beamer
wieder an mich ging.
Denke, dass das Erscheinen der Polizei genug Motivation war, mir mein Eigentum auszuhändigen.
Mein persönliche Erfahrung: Wenn man einen Rechtsanwalt einschaltet, gibt es nur einen Gewinner: DEN ANWALT!
Liebe Anwälte: Nicht böse sein: ist meine persönliche Erfahrung.Beste Grüße - Martin -
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16.03.2005, 10:27 #9ehemaliges mitgliedGast
martin glück gehabt !
in bamberg gibt es auch eine spitzen-kripo !!!
anderswo läuft es so:
anzeige wird aufgenommen, sachverhalt wandert zum staatsanwalt, der kümmert sich darum, wenn und weil die rechte in unserrem staat verletzt wurden. den wirtschaftlichen schaden behandelt dieser NICHT.
da muß man sich per mahnbescheid und klage schon selber drum kümmern - geht im prinzip ohne anwalt.
formular beim schreibwarenhandel, zum nächsten gericht, das für mahnbescheide zuständig ist, hin schicken, kosten bezahlen und dann läuft das erstmal vor sich hin, je nachdem, ob der typ dem mb widerspricht oder nicht, hast du mit viel oder wenig aufwand einen titel und kannst pfänden lassen.
kostet alles zusammen etwa halb so viel wie deine forderung, wenn er keinen einspruch erhebt. ob du geld bekommst, steht in den sternen.
der gv kann ja den queue pfänden
andere idee: dhl haftbar machen...
habe einmal vor 20 jahren nen streit gegen die post gewonnen - haben ein paket an die nachbar-haustür gelegt. kam weg. absender wollte natürlich seine rechunng bezahlt haben - von mir. ich wollte aber nichts bezahlen, was ich nicht erhalten habe. ging vor gericht, habe gewonnen. war aber wohl reine glückssache.
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16.03.2005, 12:32 #10
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ThemenstarterHallo Sylvie,
DHL werde ich wohl schwer haftbar machen können, wie gesagt, die haben mir den Auslieferungsbeleg (Adresse inkl. Unterschrift, der Name ist deutlich zu lesen) zugeschickt!
Damit haben die ihren Teil wohl ordnungsgemäss erfüllt.
Gruß
Lutz
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16.03.2005, 22:12 #11
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Siehs als Lehrgeld an und vergiss das Queue, Burton. Red dir ein, es wär krumm gewesen - oder frag Alexis, ob der für dich den Fall übernimmt, dann wird vermutlich gezahlt.
B.
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