Allwissendes Forum,
ein Gewerbetreibender möchte sein gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkaufen. Das Gewerbe hat nichts mit Fahrzeugen zu tun.
Ist ein Ausschluß der Garantie/Gewährleistung gegenüber Privatkäufern zulässig, bzw. wirksam? Oder bleibt dem Gewerbetreibenden nur ein B2B Verkauf, bei dem die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann?
Liebe Grüße
Michael
Ergebnis 1 bis 20 von 34
Thema: Autoverkauf-Gewährleistung
Hybrid-Darstellung
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25.11.2011, 21:03 #1
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Autoverkauf-Gewährleistung
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25.11.2011, 21:19 #2ehemaliges mitglied 24812Gast
Meines Wissens nach ist das so. Kann er nicht den Wagen aus der Firma herauslaufen und dann privat weiterveräußern?
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25.11.2011, 21:20 #3Achtung: Wenn Sie einen Firmenwagen verkaufen (egal, welches Gewerbe Sie ausüben, selbst als Bäcker oder selbstständiger Fotograf gilt diese Regel!) werden Sie vor dem Gesetz so behandelt wie ein Autohändler. Das heißt, Sie können die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausschließen! Jeder Versuch (“Verkauf als Bastlerfahrzeug” oder “Verkauf ohne Sachmängelhaftung” ist nicht wirksam! Auch der Verkauf des Autos an einen Freund, der das Auto dann wiederum sofort weiterverkauft ist nicht zuläassig. Es gibt eine einzige wirklich wasserdichte Lösung das Risiko der Sachmängelhaftung zu umgehen: Verkaufen Sie Firmenwagen oder Geschäftswage nur an Autohändler. Hier können Sie die Haftung ausschließen.
Quelle:
http://www.easyautosale.com/info/pri...elhaftung.html
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25.11.2011, 21:42 #4
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Themenstarter
Vielen Dank für Eure Antworten. Da bleibt tatsächlich nicht anderes übrig, als das Fahrzeug an einen Gewerbetreibenden zu verkaufen, um eine Gewährleistung auszuschließen.
Liebe Grüße
Michael
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26.11.2011, 14:52 #5
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Sogar im Gebrauchtwagenhandel (also nicht nur, wenn irgend ein Gewerbetreibender sein Auto verkauft) ist es inzwischen üblich, sich vom Käufer schriftlich bestätigen zu lassen, dass er selbst Gewerbetreibender ist und damit die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Damit wird die ganze "Gewährleistungspflicht" unterwandert.
Gruß Andi S. aus V.
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26.11.2011, 20:42 #6
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Themenstarter
Nochmals die Frage, die bisher unbeantwortet blieb:
Kann der private Käufer in einen Zusatzvertrag auf die Gewährleistung verzichten und ist dies wirksam, oder von vorn herein nichtig?
LG
Michael
P.S.: Danke für alle Antworten.
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26.11.2011, 22:19 #7
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Und hier nochmal die Antwort: Wenn dir der Käufer bescheinigt, dass er Gewerbetreibender ist (unerheblich, ob das stimmt oder nicht) gibt es keine Gewährleistung. Ist wie gesagt inzwischen sogar bei Gebrauchtwagenhändlern üblich, zumindest im unteren Preissegment. Diese Bescheinigung wird natürlich freiwillig unterschrieben. Dafür ist das Auto dann entsprechend "günstiger".
Gruß Andi S. aus V.
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26.11.2011, 23:09 #8ehemaliges mitglied 24812Gast
Günstiger als das Gesetz es vorschreibt dürfen die Bedingungen für den Vertragspartner, der das Angebot erhält, immer ausfallen. Somit ist ausschlaggebend, von wem das Angebot ausgeht. Der gewerbliche VK darf die Gewährleistung nicht ausschließen, der Käufer schon. Dies sollte dann auch klar erkennbar sein.
Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (26.11.2011 um 23:11 Uhr)
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25.11.2011, 21:44 #9
watt soll denn der blödsinn?
aber gut zu wissen, meine s-klasse kriegt auf keinen fall ein privater.Gruß
Ibi
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25.11.2011, 21:48 #10
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25.11.2011, 21:50 #11
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25.11.2011, 21:47 #12RAMichelGast
Der Gewerbetreibende verschenkt den PKW an seine zauberhafte Ehefrau, welche die Kiste dann privat ohne Gewährleistung etc. veräußert.
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25.11.2011, 21:50 #13
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27.11.2011, 14:58 #14Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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25.11.2011, 21:57 #15
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Themenstarter
Wie lange muß die Ehefrau den Wagen halten?
Klar ist, daß der Gewerbetreibende die Gewährleistung nicht ausschließen kann. Kann der private Käufer in einen Zusatzvertrag auf die Gewährleistung verzichten und ist dies wirksam?
LG
Michael
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25.11.2011, 22:04 #16
Wenn der Wagen gar nicht auf sie zugelassen ist, sondern sie ihn nur verkauft, kanns auch der blödeste Richter im Streitfall nicht ignorieren. Es sollte eine "angemessene" Zeit sein. Einen festdefinierten Zeitraum gibts, soweit ich weiss, nicht.
Als privater kann man die Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwaren vertraglich ausschliessen.
ready to win #dot2025
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25.11.2011, 23:54 #17
Ohne Gewähr: Die Haltefrist die FAs üblicherweise akzeptieren beträgt (in der Regel!) ein Jahr.
Einfach, von einem Freund von mir aktuell praktiziert, Steuerprüfung überstanden und vor Allem: rechtlich einwandfrei:
Wertgutachten machen lassen (TÜV, DEKRA, GTÜ), dann Verkauf an einen Bekannten zum Gutachtenwert.
Was der Bekannte dann damit macht bleibt diesem überlassen...
Ein echter Spitzentipp Herr RA, Steuerrechtler bist du aber (hoffentlich) nicht...Geändert von paddy (25.11.2011 um 23:55 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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26.11.2011, 23:14 #18RAMichelGast
Geht es um Steuern sparen oder um Gewährleistungsvermeidung? Ich dachte, allein letzteres sei relevant. Dafür reicht das verschenken oder verkaufen oder sonstwie übertragen auf die Ehefrau, die Freundin, den besten Freund oder sonstwen,halt irgendeine Person, die den Wagen dann gewährleistungsfrei verkauft, ohne zwischenzeitliche Zulassung. Fertig.
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27.11.2011, 09:12 #19
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26.11.2011, 08:30 #20ehemaliges mitglied 24812Gast
Paddy, es geht nicht um Besteuerung, sondern um Gewährleistung.
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