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  1. #1
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    Autoverkauf-Gewährleistung

    Allwissendes Forum,

    ein Gewerbetreibender möchte sein gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkaufen. Das Gewerbe hat nichts mit Fahrzeugen zu tun.

    Ist ein Ausschluß der Garantie/Gewährleistung gegenüber Privatkäufern zulässig, bzw. wirksam? Oder bleibt dem Gewerbetreibenden nur ein B2B Verkauf, bei dem die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann?

    Liebe Grüße

    Michael

  2. #2
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Meines Wissens nach ist das so. Kann er nicht den Wagen aus der Firma herauslaufen und dann privat weiterveräußern?

  3. #3
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Achtung: Wenn Sie einen Firmenwagen verkaufen (egal, welches Gewerbe Sie ausüben, selbst als Bäcker oder selbstständiger Fotograf gilt diese Regel!) werden Sie vor dem Gesetz so behandelt wie ein Autohändler. Das heißt, Sie können die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausschließen! Jeder Versuch (“Verkauf als Bastlerfahrzeug” oder “Verkauf ohne Sachmängelhaftung” ist nicht wirksam! Auch der Verkauf des Autos an einen Freund, der das Auto dann wiederum sofort weiterverkauft ist nicht zuläassig. Es gibt eine einzige wirklich wasserdichte Lösung das Risiko der Sachmängelhaftung zu umgehen: Verkaufen Sie Firmenwagen oder Geschäftswage nur an Autohändler. Hier können Sie die Haftung ausschließen.

    Quelle:
    http://www.easyautosale.com/info/pri...elhaftung.html
    Ist leider so

    ready to win #dot2025

  4. #4
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    Vielen Dank für Eure Antworten. Da bleibt tatsächlich nicht anderes übrig, als das Fahrzeug an einen Gewerbetreibenden zu verkaufen, um eine Gewährleistung auszuschließen.

    Liebe Grüße

    Michael

  5. #5
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für Eure Antworten. Da bleibt tatsächlich nicht anderes übrig, als das Fahrzeug an einen Gewerbetreibenden zu verkaufen, um eine Gewährleistung auszuschließen.

    Liebe Grüße

    Michael
    Sogar im Gebrauchtwagenhandel (also nicht nur, wenn irgend ein Gewerbetreibender sein Auto verkauft) ist es inzwischen üblich, sich vom Käufer schriftlich bestätigen zu lassen, dass er selbst Gewerbetreibender ist und damit die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Damit wird die ganze "Gewährleistungspflicht" unterwandert.
    Gruß Andi S. aus V.

    "Man versehe mich mit Luxus, auf alles Notwendige kann ich verzichten." (Oscar Wilde)
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  6. #6
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    Nochmals die Frage, die bisher unbeantwortet blieb:

    Kann der private Käufer in einen Zusatzvertrag auf die Gewährleistung verzichten und ist dies wirksam, oder von vorn herein nichtig?

    LG

    Michael

    P.S.: Danke für alle Antworten.

  7. #7
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
    Nochmals die Frage, die bisher unbeantwortet blieb:

    Kann der private Käufer in einen Zusatzvertrag auf die Gewährleistung verzichten und ist dies wirksam, oder von vorn herein nichtig?

    LG

    Michael

    P.S.: Danke für alle Antworten.
    Und hier nochmal die Antwort: Wenn dir der Käufer bescheinigt, dass er Gewerbetreibender ist (unerheblich, ob das stimmt oder nicht) gibt es keine Gewährleistung. Ist wie gesagt inzwischen sogar bei Gebrauchtwagenhändlern üblich, zumindest im unteren Preissegment. Diese Bescheinigung wird natürlich freiwillig unterschrieben. Dafür ist das Auto dann entsprechend "günstiger".
    Gruß Andi S. aus V.

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  8. #8
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
    Nochmals die Frage, die bisher unbeantwortet blieb:

    Kann der private Käufer in einen Zusatzvertrag auf die Gewährleistung verzichten und ist dies wirksam, oder von vorn herein nichtig?

    LG

    Michael

    P.S.: Danke für alle Antworten.
    Günstiger als das Gesetz es vorschreibt dürfen die Bedingungen für den Vertragspartner, der das Angebot erhält, immer ausfallen. Somit ist ausschlaggebend, von wem das Angebot ausgeht. Der gewerbliche VK darf die Gewährleistung nicht ausschließen, der Käufer schon. Dies sollte dann auch klar erkennbar sein.
    Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (26.11.2011 um 23:11 Uhr)

  9. #9
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    watt soll denn der blödsinn?
    aber gut zu wissen, meine s-klasse kriegt auf keinen fall ein privater.
    Gruß
    Ibi

  10. #10
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Zitat Zitat von ibi Beitrag anzeigen
    watt soll denn der blödsinn?
    aber gut zu wissen, meine s-klasse kriegt auf keinen fall ein privater.
    Du meinst wirklich, die kauft dir noch jemand ab

    ready to win #dot2025

  11. #11
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
    Du meinst wirklich, die kauft dir noch jemand ab
    innenaustattung, kofferraumklappe, lenkrad, beifahrer und die hinteren beiden türen sind noch top in schuß
    Gruß
    Ibi

  12. #12
    RAMichel
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    Der Gewerbetreibende verschenkt den PKW an seine zauberhafte Ehefrau, welche die Kiste dann privat ohne Gewährleistung etc. veräußert.

  13. #13
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Zitat Zitat von RAMichel Beitrag anzeigen
    Der Gewerbetreibende verschenkt den PKW an seine zauberhafte Ehefrau, welche die Kiste dann privat ohne Gewährleistung etc. veräußert.
    Dann muss die Ehefrau den Wagen aber eine Zeitlang auf sich zulassen, sonst könnte es teuer werden für den Bäcker.

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  14. #14
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von RAMichel Beitrag anzeigen
    Geht es um Steuern sparen oder um Gewährleistungsvermeidung? Ich dachte, allein letzteres sei relevant. Dafür reicht das verschenken oder verkaufen oder sonstwie übertragen auf die Ehefrau, die Freundin, den besten Freund oder sonstwen,halt irgendeine Person, die den Wagen dann gewährleistungsfrei verkauft, ohne zwischenzeitliche Zulassung. Fertig.
    Wo genau habe ich etwas von Steuern sparen geschrieben? Bei deinem Beispiel ist einem eine Steuerprüfung, insbesondere im Bezug auf die diversen Kauf- und Verkaufspreise sicher.

    Zum Thema Gewährleistung hat Ingo hier schon alles gesagt:
    Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
    Dann muss die Ehefrau den Wagen aber eine Zeitlang auf sich zulassen, sonst könnte es teuer werden für den Bäcker.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  15. #15
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    Wie lange muß die Ehefrau den Wagen halten?

    Klar ist, daß der Gewerbetreibende die Gewährleistung nicht ausschließen kann. Kann der private Käufer in einen Zusatzvertrag auf die Gewährleistung verzichten und ist dies wirksam?

    LG

    Michael

  16. #16
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
    Wie lange muß die Ehefrau den Wagen halten?
    Wenn der Wagen gar nicht auf sie zugelassen ist, sondern sie ihn nur verkauft, kanns auch der blödeste Richter im Streitfall nicht ignorieren. Es sollte eine "angemessene" Zeit sein. Einen festdefinierten Zeitraum gibts, soweit ich weiss, nicht.

    Als privater kann man die Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwaren vertraglich ausschliessen.

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  17. #17
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Ohne Gewähr: Die Haltefrist die FAs üblicherweise akzeptieren beträgt (in der Regel!) ein Jahr.

    Einfach, von einem Freund von mir aktuell praktiziert, Steuerprüfung überstanden und vor Allem: rechtlich einwandfrei:
    Wertgutachten machen lassen (TÜV, DEKRA, GTÜ), dann Verkauf an einen Bekannten zum Gutachtenwert.
    Was der Bekannte dann damit macht bleibt diesem überlassen...

    Zitat Zitat von RAMichel Beitrag anzeigen
    Der Gewerbetreibende verschenkt den PKW an seine zauberhafte Ehefrau, welche die Kiste dann privat ohne Gewährleistung etc. veräußert.
    Ein echter Spitzentipp Herr RA, Steuerrechtler bist du aber (hoffentlich) nicht...
    Geändert von paddy (25.11.2011 um 23:55 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  18. #18
    RAMichel
    Gast
    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen

    Ein echter Spitzentipp Herr RA, Steuerrechtler bist du aber (hoffentlich) nicht...
    Geht es um Steuern sparen oder um Gewährleistungsvermeidung? Ich dachte, allein letzteres sei relevant. Dafür reicht das verschenken oder verkaufen oder sonstwie übertragen auf die Ehefrau, die Freundin, den besten Freund oder sonstwen,halt irgendeine Person, die den Wagen dann gewährleistungsfrei verkauft, ohne zwischenzeitliche Zulassung. Fertig.

  19. #19
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Zitat Zitat von RAMichel Beitrag anzeigen
    Geht es um Steuern sparen oder um Gewährleistungsvermeidung? Ich dachte, allein letzteres sei relevant. Dafür reicht das verschenken oder verkaufen oder sonstwie übertragen auf die Ehefrau, die Freundin, den besten Freund oder sonstwen,halt irgendeine Person, die den Wagen dann gewährleistungsfrei verkauft, ohne zwischenzeitliche Zulassung. Fertig.
    Ich würde mal annehmen, dass in diesem Fall eine Umschreibung sinnvoll ist. Ich würde von privat von keinem ein Auto kaufen, das nicht auf ihn zugelassen ist.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  20. #20
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Paddy, es geht nicht um Besteuerung, sondern um Gewährleistung.

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