Hyopothetisch oder Pechvogel?
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20.01.2012, 14:26 #1ehemaliges mitgliedGast
Frage für die Juristen unter uns ...
Folgender Fall:
Ich kaufe eine gebrauchte Armbanduhr im Ladenlokal eines Gebrauchtuhrenhändlers auf Rechnung und erhalte von diesem noch 24 Monate Hausgarantie auf die Uhr(Original-Zerti der Uhr ist allerdings nicht dabei). Nach einigen Jahren bringe ich die Uhr zum Hersteller zur Revision. Hier wird festgestellt, dass die Uhr als gestohlen gemeldet ist. Der Hersteller behält die Uhr folglich ein.
Wie ist die rechtliche Situation?
Habe ich das Eigentum an der Uhr erworben? Oder muß ich Schadensersatzansprüche bei dem Gebrauchtuhrenhändler geltend machen?
Hat einer von Euch schon Derartiges erlebt?
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20.01.2012, 14:29 #2
Geändert von steboe (20.01.2012 um 14:31 Uhr)
under Milkwood
LG
Stephen😎
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20.01.2012, 14:30 #3
du hast keine besitzansprüche an der uhr und mußt dein schaden bei dem händler geltend machen.
Geändert von ibi (20.01.2012 um 14:32 Uhr)
Gruß
Ibi
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20.01.2012, 14:32 #4ehemaliges mitgliedGast
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20.01.2012, 14:57 #5
Der Verkäufer konnte dir das Eigentum an der Uhr nicht übertragen, da er selbst nicht der Eigentümer war. Das ist ja immernoch der, dem die Uhr gestohlen wurde.
Keine Kapriolen!
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20.01.2012, 14:59 #6
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20.01.2012, 15:25 #7
Wir warten alle schon seit einem halben Jahr darauf, dass Du uns deine Patek Sammlung zeigst.
Ist deine Frage möglicherweise gar nicht hypothetisch?Gruß von Peter
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20.01.2012, 15:40 #8ehemaliges mitgliedGast
Stell Dir vor - ich hab so was wie einen "Rolex-Rückfall" und spiele mit dem Gedanken mir eine Gebraucht-Krone "so fürs Grobe" zu kaufen. Daher meine hypothetische Frage.
Danke für die eindeutigen Antworten - aber hat ein Gebrauchtuhrenhändler nicht die Verpflichtung, zu überprüfen, was er so verkauft?
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20.01.2012, 15:43 #9
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nein,dafür lässt er sich ja beim ankauf bestätigen das der vk eigentümer ist.
wenn er es nicht macht,sein pech und vielleicht später auch sein problem .....VG
Udo
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20.01.2012, 16:26 #10ehemaliges mitgliedGast
Wie verlässlich ist denn so eine Watch-Searcher-Abfrage unter www.watchsearcher.com? Sind in dieser Datenbank alle gestohlenen Uhren registriert?
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20.01.2012, 16:32 #11ehemaliges mitgliedGast
nein, wie sollten sie auch ?
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20.01.2012, 17:39 #12
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Variante 1 Uhr
A leiht B seine 2 Jahre alte 14060m für B's Hochzeit. B geht damit schnurgerade zum Gebrauchtuhrenhändler C und veräußert sie weiter für 2,8 K. Der veräußert sie für 3,5 K weiter an D. B hat gutgläubig Eigentum an der Uhr erworben. Dass B zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht Eigentümer der Uhr war, ist nicht maßgeblich, weil C die Uhr im guten Glauben an die Eigentümerschaft B's erworben hat. Freilich hat D das unbelastete Eigentum von C erworben. A muss sich mit Schadensersatzansprüchen an B wenden: Trau schau wem, wo du deinen guten Glauben gelassen hast, da musst du ihn suchen.
Variante 2 Uhr
Rahmenkonstellation wie Variante 1, nur: B hat die Uhr nicht von A geliehen, sondern sie ihm in der Absicht weggenommen, sie sich rechtswidrig zuzueignen, oder kurz: geklaut. Der gute Glaube, den C hat, hilft ihm nicht weiter, weil: Kein gutgläubiger Erwerb an abandengekommenen Sachen. D muss A die Uhr herausgeben und sich mit seinen Schadensersatzansprüchen an C halten, der sich wiederum bei B schadlos halten kann. Trau schau wem, wo du deinen guten Glauben gelassen hast, da musst du ihn suchen.
Variante 3 Gebrauchtwagen
Im Wesentlichen wie Variante 1. B legt dem Gebrauchtwarenhändler C bei der Veräußerung den KFZ-Brief nicht vor. C ist schon nicht gutgläubig, weil: Wer sich bei einer KFZ-Veräußerung den KFZ-Brief nicht aushändigen lässt, ist bösgläubig, und bekommt nicht nur zivil-, sondern möglicherweise auch strafrechtliche Probleme.
Bei beweglichen Sachen ist grundsätzlich der Besitz an der Sache der Rechtsscheinträger; wer Besitzer der Sache ist, zu dessen Gunsten wird das Eigentum vermutet. Bei Kraftfahrzeugen reicht der Besitz nach der Verkehrsauffassung üblicherweise nicht aus, um den guten Glauben an das Eigentum des Besitzers zu begründen, der Brief muss hinzukommen.
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20.01.2012, 18:00 #13
Wenn ich mich Mister-Patek nennte, würde ich mir eine Konzi-Uhr holen, bei der die Gestohlen-Frage gar nicht aufkommt.
77 Grüße!
Gerhard
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20.01.2012, 18:12 #14
Auch bei so banalen Dingen gilt wohl "buy the seller".
Suche zwei gute 93150er Bandhälften.
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20.01.2012, 19:42 #15
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- 135
Lies §§ 929, 932, 935 BGB
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20.01.2012, 20:57 #16
Hat denn jemand Erfahrung mit so einer Seriennummer- Abfrage über den Konzi, ob eine Uhr als gestohlen gemeldet ist? Machen die das, wenn man nett fragt? Wie lange dauert's bis zum Ergebnis?
Danke!Gruß, Frank
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20.01.2012, 22:52 #17
Machen die meines Wissens nach nicht - Rolex verlangt glaub ich immer dass die Uhr physisch in der Zentrale vorliegt für einen SN - Abgleich!
Beste Grüsse, Olli
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20.01.2012, 23:05 #18
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21.01.2012, 09:24 #19
Danke für Eure Antworten!
Schade, bin gerade erst nach HH gezogen, sodass ich nicht mehr zu meinem angestammten Konzi gehen kann.
Werde es trotzdem mal bei B***er versuchen. Normalerweise haben die ja einen ausgezeichneten Service.Geändert von franklin2511 (21.01.2012 um 09:25 Uhr)
Gruß, Frank
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21.01.2012, 09:48 #20
Wumpe in der Spitaler Straße hat auf jeden Fall einen guten Service ............
Schöne Grüße aus Hamburg
Manuel
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