Hinschreiben dass die Rechnung nicht nachvollziehbar ist und um Aufschlüsselung bitten. Gleichzeitig den Zahlungswillen bekräftigen wenn sie die Aufschlüsselung nachreichen. Wenn nix kommt auch nix zahlen.
Da wäre ich ganz gelassen, Du stehst doch sauber da.
Edit: Die Zahlungserinnerung aufgreifen und antworten: Wenn Aufschlüsselung dürfen sie einziehen.
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25.02.2012, 13:19 #1
Geschäftsgebahren: Unklare Rechnungsstellung - wie reagieren
Eine Frage ans allwissende Forum:
Uns ist nicht ganz klar, wie wir uns korrekt verhalten sollen/müssen.
Hintergrund:
Unser jahrelanger Lieferant zieht bei uns seine Rechnungen per Lastschrift ein.
Es gibt pro Monat eine Sammelrechnung, die dann am 15. des Folgemonats abgebucht wird.
Nun gab es massive Konditionsänderungen zum Jahreswechsel.
Anfang Februar kommt die Januarrechnung (wir waren bei diesem Lieferanten nur noch die ersten beiden Januarwochen Kunden) und ist, wie erwartet, null nachvollziehbar.
Darauf folgt von unserer Seite ein Anruf beim Aussendienst, der verspricht sich die Sache anzuschauen und sich definitiv am Tag darauf zu melden.
Rückruf erfolgt wie erwartet nicht.
Wir wissen uns nicht mehr anders zu helfen und schicken per Einschreiben unseren Einspruch gegen die Rechnung an den Lieferanten.
In dem Schreiben bitten wir darum, uns bis Ende Februar die Rechnung verständlich darzulegen. Gleichzeitig kündigen wir an, dass, sollte keine Klarstellung erfolgen, wir die Rechnung nach Abbuchung am 15. Februar nach Ablauf dieser Frist Ende Februar wieder zurückholen werden.
Nun vergehen wieder einige Tage.
Es erfolgt keinerlei Rückmeldung des Lieferanten.
Erstaunlicherweise erfolgt jedoch auch keine Abbuchung der Rechnung zum 15. Februar, obwohl wir dem ja nicht widersprochen hatten.
Heute nun kommt eine kommentarlose Zahlungserinnerung.
Was ist davon zu halten?
Wie verhält man sich weiterhin korrekt?Geändert von giftmischer (25.02.2012 um 13:20 Uhr)
Gruß,
Peter.
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25.02.2012, 13:26 #2
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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25.02.2012, 13:33 #3
Wenn du die Rechnung nachweislich zu deiner Entlastung zurück geschickt hast liegt dir kein Beleg vor welchen du zahlen kannst oder sollst.Sie müssen dir eine Rechnung schicken,ohne diese würde ich nichts zahlen oder einziehen lassen.
Ist die Rechnung nicht aussagekräftig immer wieder zurück schicken bis das Sinn ergibt.
Haben wir schon mehrfach durch,auch schon übers Gericht gegangen,wir nagten uns richtig verhalten,also kein Problem.Grüße Sebastian
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25.02.2012, 13:48 #4
Physisch zurückgeschickt haben wir sie mit dem Einschreiben nicht.
Wir haben lediglich formal der Rechnung widersprochen und um Erklärung bzw. Aufschlüsselung gebeten.Gruß,
Peter.
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25.02.2012, 16:58 #5
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25.02.2012, 17:27 #6
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25.02.2012, 17:32 #7
Paddy
Könnte man sicher,wenn man selbst nicht sehr seriös ist.
Durch kommt man damit nur wenn's begründet ist.(ansonsten sieht mal spätestens vor Gericht alt aus)
Wie gesagt,bei nicht schlüssigen oder falschen Rechnungen,schicken wir sie generell zurück und benennen im Anschreiben,die Fehler oder Unklarheit.Teilweise wird das auch noch zusätzlich telefonisch erledigt.
So konnten wir bis jetzt noch jedes Problem lösen.
Und generell alles zurück schicken,ist wie gesagt nicht seriös und würde nicht lange gut gehen.
Giftmischer
Kann durchaus sein dass das -formale widersprechen- auch ausreicht.aber am Ende hast du halt eine Rechnung in der Firma liegen,Papierkram usw-um das zu vermeiden und komplett "sauber" zu sein schicken wir sie zuruckGeändert von Sippel (25.02.2012 um 17:34 Uhr)
Grüße Sebastian
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