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  1. #1

    Kann man etwas Unbekanntes erben? An die Rechtsexperten unter uns

    Hallo R-L-X'ler,

    folgendes Szenario: Meine Mutter soll von einer verstorbenen Großtante eine Erbschaft antreten. Von dieser Erbschaft sind insgesamt 16 Nachkommen betroffen. Man rät uns die Erbschaft von vorne herein auszuschlagen, da es scheinbar nur Schulden zu erben gibt.

    Scheinbar sollen die Erben erst erfahren um was für ein Erbe es sich handelt, nachdem das Erbe rechtsverbindlich angenommen oder abgelehnt wurde. Ist dies so üblich in Deutschland? Ich kann mir das nicht vorstellen

    Zu was soll ich meiner Mutter raten?

    Danke & Viele Grüße
    Wolnex

  2. #2
    Sykes Avatar von retsyo
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    Hä?

    Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber sowas habe ich noch nie gehört. Und ich lebe seit 36 Jahren in D.
    Gruß,
    Martin

  3. #3
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Gegenfrage: würdest du ne komplett verschleierte Braut heiraten, die erst nachdem du "ja" gesagt hast, ihr Antlitz präsentiert? Okay, es mag derartig Verzweifelte geben
    Beste Grüße, Tobias

    Warum zitterst du?

  4. #4
    Day-Date Avatar von AcidUser
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    Ist so! Sonst würde ja jeder Gläubiger grundsätzlich auf seinen Forderungen sitzen bleiben wenn der Schuldner verstirbt, da natürlich jeder nur eine Erbschaft annehmen würde, wo auch was zu erben ist!
    Wenn man sich nicht sicher ist, hat man ne reelle 50/50 Chance!
    Wir hatten so 'nen Fall in der Familie! Damals isses gut gehangen!
    Geändert von AcidUser (23.05.2012 um 21:47 Uhr)
    Grüsse ausser Hauptstadt,
    Frank
    (U.N.V.E.U)


  5. #5
    Wristshotkönig des Jahres Avatar von Koenig Kurt
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    Die noch Verzweifelteren vereinbaren im Ehevertrag, dass die Braut *nach* der Hochzeit nur noch komplett verschleiert rumläuft.

    I started out with nothin' and I still got most of it left

  6. #6
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Jaja, der Staat und das Glücksspiel...
    Aloha,
    Can
    I am the REAL Checker Can!
    Gibt‘s das auch mit Approved?
    GN

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    es gibt im Falle des Nichtgefallens meines Wissens die Möglichkeit der Anfechtung.
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  8. #8
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Mein Onkel hat einen schönen Batzen Schulden hinterlassen. Nach seinem Tod ist die ganze Familie zum Notar gerannt und hat das Erbe ausgeschlagen. Vom Notar bin ich belehrt worden, dass, falls doch was da wäre, ich das dann auch nicht bekommen würde. Mit einem Lächeln habe ich den Verzicht unterschrieben. Ich kannte ja Günter. Aber eigentlich war es auch ein Glücksspiel.

  9. #9
    Daytona Avatar von markus247
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    Das Problem ist etwas vielschichtiger. Nur der Erbe ist auskunftsberechtigt, die Erbenstellung weist man per Erbschein nach. Die Beantragung des Erbscheins ist die Annahme der Erbschaft.

    Stellt sich der Nachlass als überschuldet dar, kann man wiederum anfechten. Zudem gibt es noch das Instrument der Nachlassinsolvenz.
    In jedem Fall kann man die Haftung auf den Nachlass beschränken.

    So viel zum Allgemeinen. Jetzt kommt ja erst das Interessante: Der Fall ist Erbrecht am Hochreck. Eine Erbengemeinschaft mit 16 oder später noch mehr Mitgliedern auflösen: Großes Kino!!!

    Bei Interesse gerne mehr per PN
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  10. #10
    Sea-Dweller Avatar von Wolnex
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    Themenstarter
    Danke für Eure Rückmeldungen. Ist echt der Hammer dieses Erbrecht. Da meine Mutter das Erbe ablehnen wird, geht der Erbanspruch automatisch auf mich über. D.h. ich werde dann automatisch die (vermutlichen) Schulden Erben. Ich habe meiner Mutter eine Vollmacht erteilt, so das sie in meinem Namen das Erbe auch gleich ablehnen kann.

  11. #11
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Wenn Deine Mutter abgelehnt HAT, erfährt sie dann, was es gewesen wäre? Dann könntest Du noch hirnen...
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  12. #12
    Mil-Sub Avatar von Barnabas
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    Krass,

    Wieder was im Forum gelernt!

    Umso mehr lohnt sich doch ein gutes und ehrliches Verhältnis zur Verwandschaft zu haben um ein eventuelles Risiko zu minimieren!
    LG,
    Markus
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  13. #13
    Daytona Avatar von Smoke
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    Zitat Zitat von markus247 Beitrag anzeigen
    Der Fall ist Erbrecht am Hochreck.
    Schön und trefflich ausgedrückt.
    Die größte Erbengemeinschaft, die ich auseinandergesetzt habe, hatte 11 Mitglieder - war ein enormer Kampf mit viel Krampf

    Hier gilt imho: Unbedingt zum RA.

    Vg,
    Jürgen

  14. #14
    Daytona Avatar von markus247
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    Zitat Zitat von Wolnex Beitrag anzeigen
    Ich habe meiner Mutter eine Vollmacht erteilt, so das sie in meinem Namen das Erbe auch gleich ablehnen kann.

    Das ginge nur, wenn du noch minderjährig bist. Ansonsten musst du die Unterschrift schon selbst beglaubigen lassen. Und gleich für deine minderjährigen Kinder mit, wenn du welche hast. Ach ja, dann muss die Kindesmutter natürlich auch mit...
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  15. #15
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von Barnabas Beitrag anzeigen
    ... Umso mehr lohnt sich doch ein gutes und ehrliches Verhältnis zur Verwandschaft zu haben ...
    Das nutzt dir im Zweifel gar nichts, wer hat schon umfassenden Einblick in die Vermögensverhältnisse seiner Verwandtschaft.

    Was sich hingegen lohnt, ist in solchen Fällen einen Fachanwalt zu beauftragen.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  16. #16
    Daytona Avatar von Smoke
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    Wie sagt´s der DAV so schön:

    Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser

    Nebenbei: Nicht zwangsläufig auf die Bezeichnung "Fachanwalt" zählen - die ist nicht unbedingt aussagekräftig. Hör Dich um und geh zu einem der Dir empfohlen wird, egal ob FA oder nicht.
    Jürgen

  17. #17
    Daytona Avatar von markus247
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    Zitat Zitat von Smoke Beitrag anzeigen
    Nebenbei: Nicht zwangsläufig auf die Bezeichnung "Fachanwalt" zählen - die ist nicht unbedingt aussagekräftig. Hör Dich um und geh zu einem der Dir empfohlen wird, egal ob FA oder nicht.
    Gehört ja eigentlich nicht ins Thema, aber gleichwohl: Erbrecht ist eine derart komplexe und schwierige Thematik, dass ein Laie wohl keine fundierte Empfehlung zur Fachkompetenz des Anwaltes abgeben kann. Da hilft der Fachanwaltstitel schon zur Sondierung. Wer den hat, hat sich einen Haufen Theorie anhören und seine praktischen Erfahrungen in dem Bereich nachweisen müssen...

    Richtig ist aber auch, dass nicht nur Fachanwälte in den jeweiligen Rechtsgebieten Kompetenz aufweisen.
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  18. #18
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    oder einfach mal den Steuerberater fragen, ob der nicht einen Anwalt für diesen Bereich kennt
    Lieben Gruß René

  19. #19
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von Smoke Beitrag anzeigen
    ... Nebenbei: Nicht zwangsläufig auf die Bezeichnung "Fachanwalt" zählen - die ist nicht unbedingt aussagekräftig. ...
    Entschuldigung,wie überall wo Sachverstand gefragt ist meinte ich, einen kompetenten Fachanwalt zu beauftragen.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  20. #20
    Sea-Dweller Avatar von Wolnex
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    Ok, ich werde wohl zum RA gehen müssen. War mich nicht ansatzweise klar, das jeder Erbvorgang auch ein potentielles Risiko darstellt (Was einen auch unter Umständen die Existensz zerstören kann)

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