Hä?
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber sowas habe ich noch nie gehört. Und ich lebe seit 36 Jahren in D.
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23.05.2012, 20:48 #1
Kann man etwas Unbekanntes erben? An die Rechtsexperten unter uns
Hallo R-L-X'ler,
folgendes Szenario: Meine Mutter soll von einer verstorbenen Großtante eine Erbschaft antreten. Von dieser Erbschaft sind insgesamt 16 Nachkommen betroffen. Man rät uns die Erbschaft von vorne herein auszuschlagen, da es scheinbar nur Schulden zu erben gibt.
Scheinbar sollen die Erben erst erfahren um was für ein Erbe es sich handelt, nachdem das Erbe rechtsverbindlich angenommen oder abgelehnt wurde. Ist dies so üblich in Deutschland? Ich kann mir das nicht vorstellen
Zu was soll ich meiner Mutter raten?
Danke & Viele Grüße
Wolnex
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23.05.2012, 21:40 #2Gruß,
Martin
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23.05.2012, 21:43 #3
Gegenfrage: würdest du ne komplett verschleierte Braut heiraten, die erst nachdem du "ja" gesagt hast, ihr Antlitz präsentiert? Okay, es mag derartig Verzweifelte geben
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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23.05.2012, 21:46 #4
Ist so! Sonst würde ja jeder Gläubiger grundsätzlich auf seinen Forderungen sitzen bleiben wenn der Schuldner verstirbt, da natürlich jeder nur eine Erbschaft annehmen würde, wo auch was zu erben ist!
Wenn man sich nicht sicher ist, hat man ne reelle 50/50 Chance!
Wir hatten so 'nen Fall in der Familie! Damals isses gut gehangen!Geändert von AcidUser (23.05.2012 um 21:47 Uhr)
Grüsse ausser Hauptstadt,
Frank (U.N.V.E.U)
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23.05.2012, 21:46 #5
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23.05.2012, 21:46 #6
Jaja, der Staat und das Glücksspiel...
Aloha,
Can
I am the REAL Checker Can!
Gibt‘s das auch mit Approved?
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23.05.2012, 21:48 #7
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23.05.2012, 21:52 #8ehemaliges mitgliedGast
Mein Onkel hat einen schönen Batzen Schulden hinterlassen. Nach seinem Tod ist die ganze Familie zum Notar gerannt und hat das Erbe ausgeschlagen. Vom Notar bin ich belehrt worden, dass, falls doch was da wäre, ich das dann auch nicht bekommen würde. Mit einem Lächeln habe ich den Verzicht unterschrieben. Ich kannte ja Günter. Aber eigentlich war es auch ein Glücksspiel.
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23.05.2012, 22:07 #9
Das Problem ist etwas vielschichtiger. Nur der Erbe ist auskunftsberechtigt, die Erbenstellung weist man per Erbschein nach. Die Beantragung des Erbscheins ist die Annahme der Erbschaft.
Stellt sich der Nachlass als überschuldet dar, kann man wiederum anfechten. Zudem gibt es noch das Instrument der Nachlassinsolvenz.
In jedem Fall kann man die Haftung auf den Nachlass beschränken.
So viel zum Allgemeinen. Jetzt kommt ja erst das Interessante: Der Fall ist Erbrecht am Hochreck. Eine Erbengemeinschaft mit 16 oder später noch mehr Mitgliedern auflösen: Großes Kino!!!
Bei Interesse gerne mehr per PNGruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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24.05.2012, 00:34 #10
Danke für Eure Rückmeldungen. Ist echt der Hammer dieses Erbrecht. Da meine Mutter das Erbe ablehnen wird, geht der Erbanspruch automatisch auf mich über. D.h. ich werde dann automatisch die (vermutlichen) Schulden Erben. Ich habe meiner Mutter eine Vollmacht erteilt, so das sie in meinem Namen das Erbe auch gleich ablehnen kann.
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24.05.2012, 00:46 #11
Wenn Deine Mutter abgelehnt HAT, erfährt sie dann, was es gewesen wäre? Dann könntest Du noch hirnen...
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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24.05.2012, 01:03 #12
Krass,
Wieder was im Forum gelernt!
Umso mehr lohnt sich doch ein gutes und ehrliches Verhältnis zur Verwandschaft zu haben um ein eventuelles Risiko zu minimieren!LG,
Markus
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24.05.2012, 07:12 #13
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24.05.2012, 07:42 #14Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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24.05.2012, 09:35 #15
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24.05.2012, 10:03 #16
Wie sagt´s der DAV so schön:
Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser
Nebenbei: Nicht zwangsläufig auf die Bezeichnung "Fachanwalt" zählen - die ist nicht unbedingt aussagekräftig. Hör Dich um und geh zu einem der Dir empfohlen wird, egal ob FA oder nicht.Jürgen
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24.05.2012, 10:10 #17
Gehört ja eigentlich nicht ins Thema, aber gleichwohl: Erbrecht ist eine derart komplexe und schwierige Thematik, dass ein Laie wohl keine fundierte Empfehlung zur Fachkompetenz des Anwaltes abgeben kann. Da hilft der Fachanwaltstitel schon zur Sondierung. Wer den hat, hat sich einen Haufen Theorie anhören und seine praktischen Erfahrungen in dem Bereich nachweisen müssen...
Richtig ist aber auch, dass nicht nur Fachanwälte in den jeweiligen Rechtsgebieten Kompetenz aufweisen.Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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24.05.2012, 11:01 #18
oder einfach mal den Steuerberater fragen, ob der nicht einen Anwalt für diesen Bereich kennt
Lieben Gruß René
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24.05.2012, 11:28 #19
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24.05.2012, 12:36 #20
Ok, ich werde wohl zum RA gehen müssen. War mich nicht ansatzweise klar, das jeder Erbvorgang auch ein potentielles Risiko darstellt (Was einen auch unter Umständen die Existensz zerstören kann)
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