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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Gertschi
    Registriert seit
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    Beiträge
    3.678
    Arbeitszeugnisse --> Schwachsinn!

    Ich Schau auf keine AZ bei meinen zukünftigen Mitarbeitern, der Grund ist einfach:

    Entweder: er ist im guten Einvernehmen gegangen, dann hat er das Zeugnis selber schreiben dürfen
    oder: man wollte ihm noch eins reinwürgen!

    Somit ist beides Bullshit.

    Liebe Grüsse,
    Gertschi
    Gertschi

    Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa

  2. #2
    Yacht-Master Avatar von Der Novize
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    Man kann Leute auch "wegloben".

    Trotzdem ein etabliertes Instrument, das AZ.
    Grüße, Stephan.


    "Wenn der liebe Gott sich im Himmel langweilt, dann öffnet er das Fenster und betrachtet die Boulevards von Paris." H. Heine

  3. #3
    RAMichel
    Gast
    Auffällig ist das Hervorheben von Selbstverständlichkeiten als "Bestätigung" (ehrlich, fleißig, pünktlich). Ferner fehlt die volle sog. Dankes-Bedauerns-Formel. Zur vollen Zufriedenheit ist auch nicht gerade das Gelbe vom Ei, zumal auch die Verhaltensbeurteilung durch die Teilung einen sehr eigenen Charakter bekommt. Wenn jetzt noch das Zeugnisausstellungsdatum nicht auf den 31.5. als letzten Arbeitstag lautet, ist das Zeugnis unterdurchschnittlich bzw. knapp ausreichend. Alternativ mag der Aussteller des Zeugnisses ein Vollpfosten sein, der einfach keine Ahnung hat. Aber ich vermute eher, das Zeugnis sollte unbrauchbar formuliert werden.

    Ungeachtet dessen: Arbeitszeugnisse sind heute allgemein nichts mehr wert. Wer etwas über den AN wissen will, ruft den Zeugnisaussteller an und fragt.

  4. #4
    Yacht-Master Avatar von Curator
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    Zitat Zitat von RAMichel Beitrag anzeigen
    Ungeachtet dessen: Arbeitszeugnisse sind heute allgemein nichts mehr wert. Wer etwas über den AN wissen will, ruft den Zeugnisaussteller an und fragt.
    Leider richtig.

    Das Arbeitszeugnis ist hauptsächlich als Arbeitsbestätigung zu verstehen, mithin als Bestätigung, dass die betreffende Person während einer bestimmten Zeitperiode als Arbeitnehmer im Unternehmen tätig war. Der Arbeitgeber befindet sich in einem Konflikt: Einerseits ist er verpflichtet, wahre und vollständige Angaben zu machen; er darf also nichts Unwahres behaupten und auch nichts Relevantes verschweigen. Andererseits muss das Zeugnis wohlwollend formuliert sein, dem Arbeitnehmer dürfen mit anderen Worten keine Steine in den künftigen beruflichen Weg gelegt werden. Dem Wohlwollen wird in aller Regel jedoch Vorrang eingeräumt. Dadurch verliert das Arbeitszeugnis aber seinen Wert als zuverlässige Quelle zur Beurteilung der Arbeitsleistung.

    Nichtsdestotrotz kann ein Arbeitszeugnis unter Umständen einen gewissen Einfluss auf einen positiven oder negativen Entscheid des künftigen Arbeitgebers ausüben.
    Viele Grüsse, Chris

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