Ergebnis 1 bis 13 von 13
  1. #1
    Submariner Avatar von schdanis
    Registriert seit
    22.02.2010
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    347

    Frage zu Bereitstellungszinsen Hypothekendarlehen

    Guten Abend Zusammen,

    vorab die Fakten:
    Wir haben vom Bauträger eine Wohnung gekauft und haben für einen Betrag X bei meiner Hausbank (HVB) ein Immobiliendarlehen aufgenommen.
    Ich habe mir einige Vergleichsangebote bei anderen Banken machen lassen, aber das der HVB hat super gepasst. Soweit so gut.

    Die erste Rate (25% vom Gesamtpreis) des Bauträgers wird gegen Mitte September fällig, solange wird das Darlehen auch bereitstellungsfrei zur Verfügung gestellt.
    Für den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag würden dann entsprechend die Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25% pro Monat anfallen.

    - Und genau DIE BEREITSTELLUNGSZINSEN will ich vermeiden -

    Zwei andere Banken haben den Vorschlag gemacht, das dass Darlehen komplett auf ein Sperrkonto der Bank ausgezahlt wird, und dann entsprechend gegen Rechnung des Bauträgers die Rechnungen bezahlt werden. Das hätte für uns den Vorteil, dass die Bereitstellungszinsen wegfallen.

    Die HVB sagt auf meine Nachfrage, ob wir nicht auch so verfahren können:
    "Bezüglich Ihrer Anfrage über die komplette Auszahlung des Darlehensbetrages muss ich Ihnen mitteilen, dass wir leider nur zweckgebundene Darlehensauszahlungen machen dürfen. Auszahlungen zu Gunsten Festgeldkonten oder ähnlichem sind wegen Bilanzierungsvorschriften für Hypothekendarlehen in unserem Hause leider nicht zulässig."

    Meiner Meinung nach ist das nur ein Vorwand, und es wird versucht mit den Bereitstellungszinsen noch was zu verdienen.

    Im Gegensatz zur der Aussage der HVB steht in den Sonderbedingungen für Hypothekendarlehen, die Anlage des Darlehensvertrages sind, folgendes:

    3. Auszahlung
    3.1 Die Bank ist berechtigt, das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise auszuzahlen. Die Verzinsung des Darlehens beginnt mit dem Tag der Auszahlung.
    3.2 Wird der Auszahlungsbetrag mit einem Treuhandauftrag einem Notar oder Dritten überwiesen, ist das Darlehen ab dem Tag der Überweisung zu verzinsen.
    3.3 Der Anspruch auf Auszahlung kann nur mit schriftlicher Zustimmung der Bank abgetreten oder verpfändet werden.
    3.4 Bei jeder Auszahlung kann die Bank mit ihren fälligen Forderungen aufrechnen. Daneben kann sie die Zinsen, die sich bis zum Auszahlungstag aus früheren Teilauszahlungen ergeben und die Beträge einbehalten, die nach dem Vertrag innerhalb von 5 Bankarbeitstagen fällig werden.


    Die Aussage der HVB widerspricht doch ganz klar dem Punkt 3.1, oder?

    Eine Alternative wäre, dass ich dem Bauträger sage, dass er die 2 Stellplätze gleich mit auf die erste Rechnung schreibt. Damit wäre das Darlehen schon fast zu 90% ausgezahlt und die Bereitstellungszinsen für den Restbetrag wären zwar ärgerlich, würden aber die Kuh nicht mehr fett machen und den Bauträger freut's wahrscheinlich auch.

    Weiß jemand Rat?

    Vielen Dank.
    Daniel

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von Insoman
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    12.748
    Gegenfrage: wenn Du das ganze Geld dem Bauträger gibst und dieser geht Pleite - was wäre Dir das lieber ?

    Bereitstellungszinsen oder ein Totalverlust des Geldes ?
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  3. #3
    Hi,


    schau mal, was bezüglich der Darlehensmittel im Kaufvertrag vereinbart ist, kann sein, dass Du Dich verpflichtet hast nur und aussschliesslich auf das Konto des Bauträgers zu zahlen.

    Abgesehen davon, wenn jetzt die Problematik der Bereitstellungszinsen auftritt, hat die Beratung und auch das Angebot eben NICHT gepasst.

    G.

    Der andere Vorschlag mit der Auszahlung auf ein Konto bla, bla - fallen da keine Zinsen an?????
    Geändert von Geraldpeter (21.07.2012 um 23:08 Uhr) Grund: ergänzt

  4. #4
    Submariner Avatar von schdanis
    Registriert seit
    22.02.2010
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    347
    Themenstarter
    wenn Du das ganze Geld dem Bauträger gibst und dieser geht Pleite
    Das Risiko hab ich so oder so. Da kommt es dann aber auf das Geld für die 2 Stellplätze auch nicht mehr drauf an!

    schau mal, was bezüglich der Darlehensmittel im Kaufvertrag vereinbart ist,
    Da steht lediglich, dass der Darlehensbetrag auf mein Girokonto ausbezahlt wird.

    Der andere Vorschlag mit der Auszahlung auf ein Konto bla, bla - fallen da keine Zinsen an?????
    Nein, dafür ist der Zinssatz dementsprechend höher, sodass mein Angebot unterm Strich immer noch gut ist.
    Daniel

  5. #5
    Steve McQueen Avatar von paddy
    Registriert seit
    24.06.2004
    Ort
    Glanum
    Beiträge
    24.666
    Zitat Zitat von schdanis Beitrag anzeigen
    ... Die erste Rate (25% vom Gesamtpreis) des Bauträgers wird gegen Mitte September fällig,...
    .....
    Eine Alternative wäre, dass ich dem Bauträger sage, dass er die 2 Stellplätze gleich mit auf die erste Rechnung schreibt. Damit wäre das Darlehen schon fast zu 90% ausgezahlt ...
    Erste Rate mit 25% im September, mit Stellplätzen auf der Rechnung aber schon 90% des Darlehens. Irgendwas versteh ich jetzt hier nicht. Entweder du bringst so viel Eigenkapital vorab, dass die 0,25% für die Restraten eh nicht ins Gewicht fallen, oder die Stellplätze sind extrem teuer.

    Offenbar war aber in jedem Fall die Darlehensberatung eher unterdurchschnittlich. Und wäre die Bank clever gewesen, hätten sie das vorher in den Darlehenszinssatz eingepreist...
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  6. #6
    Comex Avatar von The Banker
    Registriert seit
    22.05.2007
    Ort
    Jena
    Beiträge
    20.523
    Vertrag ist unterzeichnet? Diskussion durch.

    Wo liegen Deine Darlehenszinsen? Die zahlst Du statt der Bereitstellungszinsen ja bei Vollvalutierung.
    Beste Grüße, Thilo

  7. #7
    Danke Thilo,

    das meinte ich.

    Hast Du bezüglich der Darlehensmittel auf wirklich im KAUFvertrag nachgelesen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass dort steht, dass das Darlehen auf Dein Konto ausbezahlt wird.

    Aber wie schon gesagt, die Diskussion ist durch.

    G.
    Geändert von Geraldpeter (22.07.2012 um 07:53 Uhr)

  8. #8
    Sea-Dweller
    Registriert seit
    01.05.2007
    Ort
    Trier
    Beiträge
    880
    Aber Hauptsache 0,0004% zur Sparkasse gespart und woanders die Bauzinsen gesichert.
    Dabei sollte eigentlich klar sein, dass Großbanken in dieser Hinsicht unflexibler sind.
    Gegen Zinsaufschlag kann man die Bereitstellungszinsen auch nach hinten verschieben. Wurde dir scheinbar nicht angeboten!

    Aber statt den Zinsen für die komplette Valutierung, zahlst du jetzt halt auch nur 0,25% statt 2,xx!

    Und mit der o.g. Aussage liegt die HVB nicht falsch!
    Als Lektüre empfehle ich dir deinen Notarvertrag.
    Darin wird die Grundschuld bestellt, sofern sich die Bank verpflichtet, nur für den Kaufpreis aus dem Darlehen zu zahlen!!!
    Grüße:
    Klaus

  9. #9
    öhmmm, 0,25 % pro Monat...

  10. #10
    PREMIUM MEMBER
    Registriert seit
    09.05.2007
    Ort
    Rolex Republic
    Beiträge
    3.820
    Zitat Zitat von noksie Beitrag anzeigen
    Aber Hauptsache 0,0004% zur Sparkasse gespart und woanders die Bauzinsen gesichert.
    Ein wenig OT:
    Eine Sparkasse in einer Stadt zwischen die mit B anfängt und mit amberg aufhört hat einem Freund eine Nachfinanzierung verweigert. Es war gewerblich und er wußte was er tat (dachte er zumindest). Das Ergebnis ist Insolvenz und wenn kein Wunder geschieht, Privathaus weg. Kein Mitleid, kein Spott bitte. Soviel zu Bevorzugung eines ortsansässigen Geldinstitutes.

    Klaus hat recht, wenn er schreibt, daß die Kosten für die Vorfälligkeitszinsen erheblich günstiger sind. Nicht zu verachten auch die Risikominderung bei Insolvenz des Bauträgers - siehe oben.

    LG

    Michael

  11. #11
    Sea-Dweller
    Registriert seit
    01.05.2007
    Ort
    Trier
    Beiträge
    880
    Wollte jetzt nicht sarkastisch klingen, aber i.d.R. sind die Sparkassen etwas kulanter bzw. verhandlungsbereiter als die Großbanken.
    Es mag auch Ausnahmen geben wie in B-amberg, aber die Bereitstellungszinsen stehen nunmal im Vertrag drin.

    Und wenn dazu noch die Klauseln im Notar Vertrag kommen, dann muss die Beratung einfach gut sein!
    Grüße:
    Klaus

  12. #12
    Steve McQueen Avatar von paddy
    Registriert seit
    24.06.2004
    Ort
    Glanum
    Beiträge
    24.666
    So siehts aus.

    Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
    Ein wenig OT:
    Eine Sparkasse in einer Stadt zwischen die mit B anfängt und mit amberg aufhört hat einem Freund eine Nachfinanzierung verweigert. Es war gewerblich und er wußte was er tat (dachte er zumindest). Das Ergebnis ist Insolvenz und wenn kein Wunder geschieht, Privathaus weg. Kein Mitleid, kein Spott bitte. Soviel zu Bevorzugung eines ortsansässigen Geldinstitutes...
    Ich würde nicht darauf wetten, dass es deinem Bekannten mit einer ortsfremden Bank besser gegangen wäre. Im Gegenteil, im Zweifel hätte ihm eine fremde Bank vielleicht sogar früher den Hahn zugedreht.

    Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
    ...Klaus hat recht, wenn er schreibt, daß die Kosten für die Vorfälligkeitszinsen erheblich günstiger sind. Nicht zu verachten auch die Risikominderung bei Insolvenz des Bauträgers - siehe oben. ...
    Egal ob du jetzt Vorfälligkeit oder Bereitstellung meinst, beim Kauf vom Bauträger zahlt der Käufer grundsätzlich in Raten nach MaBV und hat somit eine gwisse Risiko absicherung, das hat jedoch mit den Vereinbarungen in seinem Darlehensvertrag nichts zu tun.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  13. #13
    Datejust
    Registriert seit
    01.05.2007
    Beiträge
    101
    Wenn man das Baudarlehen lieber voll ausgezahlt haben möchte anstelle Bereitstellungszinsen (12 x 0,25% mtl. = 3,0% p.a.) zu zahlen, dann dürfte der einzige Grund darin liegen, dass die Bereitstellungszinsen höher sind als die eigentlichen Darlehenszinsen. Ist dem so ??? Ansonsten wäre dieser Wunsch wirtschaftlich nicht nachvollziehbar. Allerdings räume ich ein, dass aufgrund des aktuellen Zinsgefüges diese Konstellation durchaus möglich ist.

    Des weiteren gehe ich davon aus, dass der Darlehensvertrag bereits unterzeichnet ist und deshalb ohnehin kein Verhandlungsspielraum mehr besteht. Deshalb: unnötig sich aufzuregen! Wie Thilo schon schrob: Thema durch.

    Und abschließend nur am Rande: dem Bauträger vorab ohne Gegenwert - d.h. entgegend dem Fertigstellungsgrad - Kaufpreisteile auszuzahlen halte ich für leichtsinnig und stellt für mich absolut keine Option dar. Außerdem wird die Bank sehr wahrscheinlich den Darlehensbetrag nicht auf Dein Girokonto zahlen, sondern vermutlich nur nach Baufortschritt direkt an das im Kaufvertrag verbindlich aufgegebene Kaufpreissammelkonto. Anderenfalls könnte eine "zweckgebundene Darlehensauszahlung" (wie im Schreiben Deiner Bank erwähnt), eigentlich nicht sichergestellt werden. Wenn schon, denn schon.
    Grüße Carsten

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •