Es sollte in der Schweiz ähnlich wie in Deutschland sein.
Jeder kaufmännische Mitarbeiter ist in der Regel belehrt worden, oder es hängt öffentlich aus wer was unterschreiben darf.
i.A. = jeder Mitarbeiter handelt im Auftrag und kann damit keine rechtsverbindlichen Geschäfte abschließen, mit Ausnahme von öffentlichen Ausschreibungen nach Änderung der VOL im Jahr 2010 dürfen öffentliche Auftraggeber die Rechtsverbindlichkeit von Unterschriften nicht mehr anzweifeln.
i.V. = der Mitarbeiter hat eine Handlungsvollmacht bis zu einem Betrag x
ppA. = Einzel- oder Gesamtprokura bzw. kleiner Geschäftsführer, ist damit in der Lage auch Verträge zu schließen, z.B. Mitarbeiter einzustellen, Leasing- oder Mitverträge etc. abzuschließen.
Nur mit Namen = ist halt der Chef und kann eigentlich alles machen je nachdem was in seinem Vertrag steht und wem er Rechenschaft ablegen muss.
Grundsätzlich sollte ein jeder sich darüber klar sein was eine Unterschrift kosten kann, jeder Mitarbeiter kann arbeitsrechtlich entsprechend in Anspruch genommen werden bis hin zum Schadensersatz bei Vorsatz etc. Dies gilt auch für den Chef da die Verträge ja eher anders gestaltet sind.
Deshalb beim unterschreiben immer daran denken, es kann auch das eigene ersparte kosten.
Ein Jurist kann hier sicher noch etwas besser zu schreiben.
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Thema: Unterschriftenregelung
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22.10.2012, 19:37 #1
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Unterschriftenregelung
Einen guten Abend wünsche ich euch. Da ich seit einiger Zeit im Geschäftsleben bin, habe ich so einige Fragen. Seit einigen Tagen beschäftigt mich das Thema Unterschriftenregelung im Unternehmen.
Unsere Geschäftsleitung besteht aus 5 Personen + CEO. Sämtliche GL Mitglieder haben Kollektivprokura zu zweien. Der CEO hat Einzelunterschrift. Unsere Bereichsleiter haben i.V. Ich habe auch gesehen, dass einige nicht Kadermitglieder mit i.A. unterschreiben.
Nun zu meinen Fragen. Kann unser CEO sämtliche Verträge alleine abschliessen? Übertriebenes bsp. Kann er einen Vertrag im Wert von 20 Mio alleine mit seiner Unterschrift abschliessen, oder könnte er wenn er möchte die Firma verkaufen (er ist nicht Inhaber)? Kann der CEO mit seiner Unterschriftsberechtigung z.B. jemandem Kollektivprokura oder auch die Einzelunterschrift erteilen?
i.V. bedeutet ja in Vertretung = Handlungsbevollmächtigter, i.A. bedeutet doch in Auftrag, kann jeder Mitarbeiter egal ob Kader oder nicht mit i.A. unterschreiben?
PS: Wenn zwei Mitglieder mit Kollektivprokura unterschreiben, ist dass wie jemand mit Einzelunterschift unterschreiben würde?
PPS: Was ist der Unterschied zwischen Kollektivprokura und Kollektivunterschrift? Sämtliche VR Mitglieder haben bei uns Kollektivunterschrift und wie oben erwähnt die GL Mitglieder Kollektivprokura.
Gruss MikeGeändert von Ole (22.10.2012 um 19:44 Uhr)
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22.10.2012, 19:51 #2Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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22.10.2012, 19:52 #3
Geht es um die Schweiz oder um Deutschland?
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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22.10.2012, 19:57 #4
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Themenstarter
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22.10.2012, 20:02 #5
Jemand mit Einzelunterschrift kann, soweit ich es weiss, alles alleine unterschreiben d.h. es sollte auch jemanden alleine Prokura erteilen bzw. entziehen können.
Gruss Wolfgang
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22.10.2012, 20:20 #6
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Solche Themen werden normalerweise in der Satzung einer GmbH oder AG behandelt bzw definiert.
Viele Grüße, Florian!
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22.10.2012, 23:21 #7
OK, bei Schweiz war ich schon raus. Und um welche Unternehmensform es geht, ist auch noch nicht geklärt, oder?
Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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