Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Rohrbruch beim Nachbarn, jetzt senkt sich meine Hofeinfahrt - was machen?

    Liebes Forum,

    vor einer Woche stand bei meinem Nachbarn die Hofeinfahrt unter Wasser. Noch am selben Abend wurde von der Gemeinde ein Rohrbruch in der Trinkwasserzuleitung diagnosiziert. In den folgenden Tagen wurde auf der Suche nach dem Leck parteill aufgegraben und das Leck eingegrenzt.

    Nun haben wir festgestellt, dass sich einige Knochensteine bei uns in der Hofeinfahrt absenken! Ca. 3m vom vermuteten Leck entfernt!

    Dazu muss man wissen, dass wir einen gemeinsamen Hof haben und seine Leitung höchstwahrscheinlich unter meinem Hof verläuft. (Die 40 Jahre alten Pläne scheinen nicht ganz zu stimmen, wie sich jetzt rausgestellt hat).

    Bei meiner Versicherung habe ich schon letzte Woche vorsorglich einen Schaden gemeldet, weil mir das alles ein bisschen komisch vorkam.

    Nur wird es wohl ernst für mich. Schätze, dass mein Hof im schlimmsten Fall unterspült ist.

    Doch wie ist die rechtliche Situation zu beurteilen? Der Schaden unter meinem Hof kann nur durch die Leitung meines Nachbarn verursacht sein. Meine Zuleitungs-Abzweigung geht schon viel früher in mein Haus. Aber es ist auf meinem Grundstück...

    Wir haben im Übrigen ein sehr gutes Verhältnis zum Nachbarn (älteres Ehepaar). Ich möchte nur "auf dem Laufenden" sein, wenn ich mit Versicherungen und den ausführenden Firmen spreche. Habe nämlich den Eindruck, dass Letztere die Situation ganz schön ausnutzen. Von wegen Wochenendarbeit und gleich mal mit drei Mann anrücken und so...
    Gruß Frank

  2. #2
    Gesperrter User
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    im besten fall kommen fosilien oder gold zutage... aber bei drei millimeter hab selbst ich meine zweifel..

    auf gut nachbarschaft verdicht das ganze und lass gut sein!

  3. #3
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    normalerweise bezahlen Versicherungen Leitungswasserschäden (falls von den Nachbarn abgeschlossen) nur innerhalb des Hauses; Leitungen außerhalb müssen separat versichert werden; dies gilt auch für Abwasser- / Grundleitungen.

    Falls Du eine Versicherung besitzt, die dies reguliert, gut so. Soll sich Deine Versicherung das Geld von irgendwem holen ...
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Themenstarter
    Sowohl mein Nachbar als auch ich haben die Leitungen außerhalb des Gebäudes mitversichert.
    Bei mir in einer Höhe von ca. 3 bis 4k. Gibt eine Berechnungsformel von 20 EUR pro qm Wohnfläche (wobei da auch Kellerfläche noch anteilig dazugezählt wird).
    Geändert von X-E-L-O-R (01.12.2012 um 22:05 Uhr)
    Gruß Frank

  5. #5
    Milgauss Avatar von Wilder
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    Die Wasserleitung gehört bis zur Wasseruhr dem Versorger.
    Somit würde ich bei Schäden durch eine defekte Leitung, dort vorstellig werden.
    Gruß aus der Domstadt
    Achim

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Das ist richtig. Den Schaden an der Leitung selbst zahlt der Versorger, bzw. er rapariert diesen. Die Erdarbeiten und alles drumrum muss aber mittlerweile der Eigentümer ab Grundstücksgrenze selbst bezahlen. Wurde in der Stzung vor ein paar Jahren dementsprechend geändert...
    Gruß Frank

  7. #7
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von kramerboandl Beitrag anzeigen
    im besten fall kommen fosilien oder gold zutage... aber bei drei millimeter hab selbst ich meine zweifel..

    auf gut nachbarschaft verdicht das ganze und lass gut sein!
    Wo liest du etwas von 3 Millimeter?
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    Paddy, Meter - Millimeter - Kilometer. Ist doch alles das gleiche, oder etwa nicht?
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Themenstarter
    So sieht die Einfahrt mittlerweile aus!
    Der Bruch war ganz links im Bild, kurz vor dem Gehweg.
    20cm weiter - und die Gemeinde hätte die Kosten tragen müssen.








    Das Vertrackte ist der Grenzverlauf. Der untere Teil ist mein Hof, der obere der des Nachbarn. Allerdings handelt es sich um eine gemeinsame Wasserleitung.

    Bin mal gespannt, wie das die jeweiligen Versicherungen untereinander aufteilen. Wir stellen uns auf alle Fälle schon einmal auf diverse "Reibungen" ein.
    Gruß Frank

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