Ergebnis 1 bis 17 von 17
  1. #1
    Daytona
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    Neue Führerschein EU-Richtlinien

    Ab 19.01.2013 gelten ein paar neue Regeln.

    Ganz nett finde ich:
    Für Autofahrer reicht die Lizenz der Klasse B künftig ohne weitere Einschränkungen für mehr als 750 Kilogramm schwere Anhänger, solange das zulässige Gesamtgewicht der Zugkombination 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
    Gruß
    Tobias
    --------------------------------------------------------------------------

  2. #2
    Jetzt müssen noch LKWs bis 3,5t freigegeben werden wie bei Klasse III dann ist die Welt wieder in Ordnung!

  3. #3
    Day-Date Avatar von docpassau
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    Klasse III ging bis 7,5 t. Und ich bin froh, dass ich so ein Ding noch habe.
    Gruss, Bertram

  4. #4
    RAMichel
    Gast
    CE 79 ruht verfällt aber mit dem 50. Lebensjahr, wenn nicht die Fahreignung durch ärztl. bzw. augenärztliches Attest nachgewiesen wird. Für die Klasse-II_LKW-Fahrer ist das relevant.

  5. #5
    Day-Date Avatar von dafredy
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    ...heißt das nun, dass mein beim Bund erworbener und nachher umgeschriebener Klasse-II-Führerschein automatisch mit dem 50. Geburtstag verfällt, wenn ich nicht zum Arzt gehe. Oder könnte ich z.B. mir mit 55 überlegen, LKW-Fahrer zu werden und durch Gesundheitscheck würde ich die Fahreignung dann sozusagen "reaktivieren".

    Übrigens bin ich der Meinung, dass es gut ist, dass nicht jeder Golf-Fahrschüler einen 7,5-Tonner bewegen darf. Da liegen dann doch Welten dazwischen.
    Servus!

    Fred

    Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)

  6. #6
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von dafredy Beitrag anzeigen
    ...heißt das nun, dass mein beim Bund erworbener und nachher umgeschriebener Klasse-II-Führerschein automatisch mit dem 50. Geburtstag verfällt, wenn ich nicht zum Arzt gehe. Oder könnte ich z.B. mir mit 55 überlegen, LKW-Fahrer zu werden und durch Gesundheitscheck würde ich die Fahreignung dann sozusagen "reaktivieren".

    Wenn du den Führerschein nur privat nutzt, kannst du ihn wieder reaktivieren.

  7. #7
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    Noch ein Schmankerl...

    Daher kann man ab 2013 nach zwei Jahren mit der Führerscheinklasse A1 die Führerscheinklasse A2 durch eine praktische Prüfung erwerben, muss dafür aber nicht mehr wie bisher auch noch eine theoretische Prüfung ablegen und Pflichtfahrstunden absolvieren. Da die theoretische Prüfung mit Kosten verbunden ist, entfallen diese nun.
    Nach weiteren 2 Jahren ist mit den selben Rahmenbedingungen der Wechsel A2 auf die unbeschränkte Klasse A möglich


    Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
    Call 555-walonskie-01
    Sauber, diskret

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von mike1
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    Zitat Zitat von dafredy Beitrag anzeigen
    ...heißt das nun, dass mein beim Bund erworbener und nachher umgeschriebener Klasse-II-Führerschein automatisch mit dem 50. Geburtstag verfällt, wenn ich nicht zum Arzt gehe. Oder könnte ich z.B. mir mit 55 überlegen, LKW-Fahrer zu werden und durch Gesundheitscheck würde ich die Fahreignung dann sozusagen "reaktivieren".

    Übrigens bin ich der Meinung, dass es gut ist, dass nicht jeder Golf-Fahrschüler einen 7,5-Tonner bewegen darf. Da liegen dann doch Welten dazwischen.
    Also da ich nun 50 bin Sehtest beim Augenarzt 77 Euro, Untersuchung Hausarzt 60 Euro, Bilder 10 Euro und Füherscheinverlängerung 42,60 Euro. Wenn Du ab 50 ohne die Verlängerung, gilt nur 5 Jahre, einen LKW fährst dann fährst Du ohne FAHRERLAUBNISS !!!! Was bedeutet Dein Lappen ist weg für alle Klassen !! Stichtag ist Dein Geburtstag.
    Geändert von mike1 (08.12.2012 um 14:25 Uhr)
    Gruß

    Michael


  9. #9
    RAMichel
    Gast
    Zitat Zitat von mike1 Beitrag anzeigen
    Also da ich nun 50 bin Sehtest beim Augenarzt 77 Euro, Untersuchung Hausarzt 60 Euro, Bilder 10 Euro und Füherscheinverlängerung 42,60 Euro. Wenn Du ab 50 ohne die Verlängerung, gilt nur 5 Jahre, einen LKW fährst dann fährst Du ohne FAHRERLAUBNISS !!!! Was bedeutet Dein Lappen ist weg für alle Klassen !! Stichtag ist Dein Geburtstag.
    Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis bezieht sich nur auf die Klasse C bzw. 2, die anderen Fahrerlaubnisklassen gelten weiter. Der LKW-Lappen kann nur innerhalb von 2 Jahren nach Verfall reaktiviert werden, danach verfällt er endgültig. Das ist z.B. dann der Fall, wenn man den alten grauen Lappen nicht in einen neuen Führerschein umtauscht. die Verfallsregeln gelten auch für die Teile der alten Klasse 3, die in den neuen Klassen so nicht mehr enthalten sind, eben CE 79.

  10. #10
    Was ändert sich denn für die, die den alten 1 und 3 seinerzeit mal haben umschreiben lassen? Der galt ja für PKW einschl. Anhänger, für LKW bis 7,5 to und für Motrorräder ohne Begrenzung?
    77 Grüße!
    Gerhard

  11. #11
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Die haben Bestandschutz.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von mike1
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    Zitat Zitat von RAMichel Beitrag anzeigen
    Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis bezieht sich nur auf die Klasse C bzw. 2, die anderen Fahrerlaubnisklassen gelten weiter. Der LKW-Lappen kann nur innerhalb von 2 Jahren nach Verfall reaktiviert werden, danach verfällt er endgültig. Das ist z.B. dann der Fall, wenn man den alten grauen Lappen nicht in einen neuen Führerschein umtauscht. die Verfallsregeln gelten auch für die Teile der alten Klasse 3, die in den neuen Klassen so nicht mehr enthalten sind, eben CE 79.
    Sorry hatte man mir anders erklärt Danke !
    Gruß

    Michael


  13. #13
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von dafredy Beitrag anzeigen
    ...Übrigens bin ich der Meinung, dass es gut ist, dass nicht jeder Golf-Fahrschüler einen 7,5-Tonner bewegen darf. Da liegen dann doch Welten dazwischen.
    Absolut.

    Zitat Zitat von mike1 Beitrag anzeigen
    Also da ich nun 50 bin Sehtest beim Augenarzt 77 Euro, Untersuchung Hausarzt 60 Euro, Bilder 10 Euro und Füherscheinverlängerung 42,60 Euro. Wenn Du ab 50 ohne die Verlängerung, gilt nur 5 Jahre, ...
    Heißt das im Umkehrschluß, alle 5 Jahre dasselbe Spiel?
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  14. #14
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    So schaut's aus, und wer gewerblich nen LKW fahren will, hat noch viel mehr an den Füßen.
    Gruß, Stefan



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  15. #15
    RAMichel
    Gast
    Zitat Zitat von Spacewalker Beitrag anzeigen
    Die haben Bestandschutz.
    Nicht ganz. Mit 50 verfällt der CE 79-"Anteil" des alten Klasse-3-Lappens, wenn man den grauen FS nicht auf den Scheckkartenführerschein umstellt und die benannten Atteste beibringt.

  16. #16
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Meine Antwort bezog sich ja auch auf Gerhards Frage.

    Zitat Zitat von siebensieben Beitrag anzeigen
    Was ändert sich denn für die, die den alten 1 und 3 seinerzeit mal haben umschreiben lassen? Der galt ja für PKW einschl. Anhänger, für LKW bis 7,5 to und für Motrorräder ohne Begrenzung?
    Ich durfte nach der Umschreibung, bis zu meinem 50. Geburtstag, sogar 3 Achser mit über 12 Tonnen fahren.

    K800_IMG_2756.JPG
    Gruß, Stefan



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  17. #17
    RAMichel
    Gast
    Dreiachser bis 18,5 t sind mit dem alten 3er möglich, 7,5 t die Zugmaschine, 11 t der Anhänger. Der BE bzw C1E ist dagegen nur Magerkost. Deshalb kann es u.U. sinnvoll sein, die Atteste ab 50 alle 5 Jahre vorzulegen und sich eine neue FS-Karte aushändigen zu lassen.

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