Jetzt müssen noch LKWs bis 3,5t freigegeben werden wie bei Klasse III dann ist die Welt wieder in Ordnung!
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07.12.2012, 13:50 #1
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Neue Führerschein EU-Richtlinien
Ab 19.01.2013 gelten ein paar neue Regeln.
Ganz nett finde ich:
Für Autofahrer reicht die Lizenz der Klasse B künftig ohne weitere Einschränkungen für mehr als 750 Kilogramm schwere Anhänger, solange das zulässige Gesamtgewicht der Zugkombination 3,5 Tonnen nicht überschreitet.Gruß
Tobias
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07.12.2012, 14:52 #2
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07.12.2012, 14:55 #3
Klasse III ging bis 7,5 t. Und ich bin froh, dass ich so ein Ding noch habe.
Gruss, Bertram
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07.12.2012, 15:01 #4RAMichelGast
CE 79 ruht verfällt aber mit dem 50. Lebensjahr, wenn nicht die Fahreignung durch ärztl. bzw. augenärztliches Attest nachgewiesen wird. Für die Klasse-II_LKW-Fahrer ist das relevant.
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07.12.2012, 15:10 #5
...heißt das nun, dass mein beim Bund erworbener und nachher umgeschriebener Klasse-II-Führerschein automatisch mit dem 50. Geburtstag verfällt, wenn ich nicht zum Arzt gehe. Oder könnte ich z.B. mir mit 55 überlegen, LKW-Fahrer zu werden und durch Gesundheitscheck würde ich die Fahreignung dann sozusagen "reaktivieren".
Übrigens bin ich der Meinung, dass es gut ist, dass nicht jeder Golf-Fahrschüler einen 7,5-Tonner bewegen darf. Da liegen dann doch Welten dazwischen.Servus!
Fred
Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)
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07.12.2012, 15:24 #6
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07.12.2012, 17:08 #7
Noch ein Schmankerl...
Daher kann man ab 2013 nach zwei Jahren mit der Führerscheinklasse A1 die Führerscheinklasse A2 durch eine praktische Prüfung erwerben, muss dafür aber nicht mehr wie bisher auch noch eine theoretische Prüfung ablegen und Pflichtfahrstunden absolvieren. Da die theoretische Prüfung mit Kosten verbunden ist, entfallen diese nun.
Nach weiteren 2 Jahren ist mit den selben Rahmenbedingungen der Wechsel A2 auf die unbeschränkte Klasse A möglich
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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08.12.2012, 14:21 #8
Also da ich nun 50 bin Sehtest beim Augenarzt 77 Euro, Untersuchung Hausarzt 60 Euro, Bilder 10 Euro und Füherscheinverlängerung 42,60 Euro. Wenn Du ab 50 ohne die Verlängerung, gilt nur 5 Jahre, einen LKW fährst dann fährst Du ohne FAHRERLAUBNISS !!!! Was bedeutet Dein Lappen ist weg für alle Klassen !! Stichtag ist Dein Geburtstag.
Geändert von mike1 (08.12.2012 um 14:25 Uhr)
Gruß
Michael
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08.12.2012, 15:11 #9RAMichelGast
Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis bezieht sich nur auf die Klasse C bzw. 2, die anderen Fahrerlaubnisklassen gelten weiter. Der LKW-Lappen kann nur innerhalb von 2 Jahren nach Verfall reaktiviert werden, danach verfällt er endgültig. Das ist z.B. dann der Fall, wenn man den alten grauen Lappen nicht in einen neuen Führerschein umtauscht. die Verfallsregeln gelten auch für die Teile der alten Klasse 3, die in den neuen Klassen so nicht mehr enthalten sind, eben CE 79.
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08.12.2012, 16:31 #10
Was ändert sich denn für die, die den alten 1 und 3 seinerzeit mal haben umschreiben lassen? Der galt ja für PKW einschl. Anhänger, für LKW bis 7,5 to und für Motrorräder ohne Begrenzung?
77 Grüße!
Gerhard
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08.12.2012, 16:35 #11
Die haben Bestandschutz.
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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08.12.2012, 17:29 #12
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08.12.2012, 18:12 #13
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08.12.2012, 18:15 #14
So schaut's aus, und wer gewerblich nen LKW fahren will, hat noch viel mehr an den Füßen.
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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08.12.2012, 18:21 #15RAMichelGast
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08.12.2012, 18:30 #16
Meine Antwort bezog sich ja auch auf Gerhards Frage.
Ich durfte nach der Umschreibung, bis zu meinem 50. Geburtstag, sogar 3 Achser mit über 12 Tonnen fahren.
K800_IMG_2756.JPGGruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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08.12.2012, 20:47 #17RAMichelGast
Dreiachser bis 18,5 t sind mit dem alten 3er möglich, 7,5 t die Zugmaschine, 11 t der Anhänger. Der BE bzw C1E ist dagegen nur Magerkost. Deshalb kann es u.U. sinnvoll sein, die Atteste ab 50 alle 5 Jahre vorzulegen und sich eine neue FS-Karte aushändigen zu lassen.
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