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  1. #1
    Date Avatar von rakija
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    Belüftungsanlage im Bad / Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

    Guten Morgen,

    bei mir im Badezimmer ist der Lüfter defekt, als ich den Deckel abmontierte stellte ich fest dass es sich nicht um einen 08/15 Lüfter handelt sondern ein Gerät was fest mit dem Gebäude verschraubt ist. Es sieht eher nach einem Industriegerät aus als nach normalen Lüfter die man so kennt.

    Der Mitarbeiter der Verwaltungsfirma hat auch keine Ahnung ob Sonder oder Gemeinschaftseigentum


    Über eine Info wäre ich sehr Dankbar.


    Mfg.
    Jo
    Lieber ein bekannter Säufer als ein anonymer Alkoholiker

    MFG. JO

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Hans E.
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    Wird wahrscheinlich Gemeinschaftseigentum sein. Um sicher zu gehen, Teilungserklärung lesen...
    Gruß Hans

    Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.


  3. #3
    Date Avatar von rakija
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    Hallo,

    danke für deinen Beitrag,

    leider steht diesbezüglich nicht viel in der Teilungserklärung


    Mfg.
    Jo
    Lieber ein bekannter Säufer als ein anonymer Alkoholiker

    MFG. JO

  4. #4
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Für alles was nicht in der Teilungserklärung geregelt ist, gilt das WEG, hier im Besonderen §5.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  5. #5
    Date Avatar von rakija
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    Hallo Paddy,

    also wenn ich es nicht falsch verstehe, sollte es Gemeinschaftseigentum sein oder?

    Mfg.
    Jo
    Lieber ein bekannter Säufer als ein anonymer Alkoholiker

    MFG. JO

  6. #6
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    Schaut trotzdem nochmal in der TK direkt bei der Kostenverteilung nach. Oft steht geschrieben, dass die Einrichtungen, die nur vom Wohnungseigentümer bedient werden können, auch von diesem unterhalten werden müssen, z. B. Rollläden. Da wäre dann m. E. der Badlüfter dabei.
    Ciao, Petra

    www.pb-foto.net

  7. #7
    Date Avatar von rakija
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    Hallo,

    also, gerade hat mich der Mitarbeiter der Verwaltungsfirma angerufen, der meinte dass es Sondereigentum ist. hat nichts mit dem Gebäude zu tun.

    Es geht mir nicht darum dass ich den Lüfter und Einbau nicht zahlen möchte, sondern darum dass unser Verwalter "sehr" unzuverlässig ist. Kann ich vom Verwalter verlangen dass er mir was Schriftliches zukommen lässt wo drin steht dass es Sondereigentum ist?

    Vielen dank für eure Antworten,
    Lieber ein bekannter Säufer als ein anonymer Alkoholiker

    MFG. JO

  8. #8
    Date Avatar von rakija
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    Themenstarter
    Hallo,

    habe bereits einen Kollegen beauftragt mir den Lüfter zu besorgen und einzubauen. Muss diesen selber zahlen.


    Wünsche euch ein ruhiges und gesundes Fest.
    Lieber ein bekannter Säufer als ein anonymer Alkoholiker

    MFG. JO

  9. #9
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Zitat Zitat von rakija Beitrag anzeigen
    Hallo,

    also, gerade hat mich der Mitarbeiter der Verwaltungsfirma angerufen, der meinte dass es Sondereigentum ist. hat nichts mit dem Gebäude zu tun.

    Es geht mir nicht darum dass ich den Lüfter und Einbau nicht zahlen möchte, sondern darum dass unser Verwalter "sehr" unzuverlässig ist. Kann ich vom Verwalter verlangen dass er mir was Schriftliches zukommen lässt wo drin steht dass es Sondereigentum ist?

    Vielen dank für eure Antworten,
    Lass es als Tagesordnungspunkt auf die Agenda der nächsten Eigentümerversammlung setzen mit der Bitte um Klärung der aktuellen Situation. Dann könnt ihr ggf. darüber entscheiden, wie in Deinem Fall und künftig verfahren wird.
    Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (25.12.2012 um 22:13 Uhr)

  10. #10
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von rakija Beitrag anzeigen
    Hallo Paddy, also wenn ich es nicht falsch verstehe, sollte es Gemeinschaftseigentum sein oder?...
    Sorry, hatte deine Frage übersehen.

    Das passt imho so wie ihr es jetzt macht, ich sehe den Lüfter als Sondereigentum.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

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