Wird wahrscheinlich Gemeinschaftseigentum sein. Um sicher zu gehen, Teilungserklärung lesen...
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09.12.2012, 07:42 #1
Belüftungsanlage im Bad / Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?
Guten Morgen,
bei mir im Badezimmer ist der Lüfter defekt, als ich den Deckel abmontierte stellte ich fest dass es sich nicht um einen 08/15 Lüfter handelt sondern ein Gerät was fest mit dem Gebäude verschraubt ist. Es sieht eher nach einem Industriegerät aus als nach normalen Lüfter die man so kennt.
Der Mitarbeiter der Verwaltungsfirma hat auch keine Ahnung ob Sonder oder Gemeinschaftseigentum
Über eine Info wäre ich sehr Dankbar.
Mfg.
JoLieber ein bekannter Säufer als ein anonymer Alkoholiker
MFG. JO
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09.12.2012, 10:17 #2Gruß Hans
Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.
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09.12.2012, 18:54 #3
Hallo,
danke für deinen Beitrag,
leider steht diesbezüglich nicht viel in der Teilungserklärung
Mfg.
JoLieber ein bekannter Säufer als ein anonymer Alkoholiker
MFG. JO
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09.12.2012, 19:09 #4
Für alles was nicht in der Teilungserklärung geregelt ist, gilt das WEG, hier im Besonderen §5.
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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10.12.2012, 06:56 #5
Hallo Paddy,
also wenn ich es nicht falsch verstehe, sollte es Gemeinschaftseigentum sein oder?
Mfg.
JoLieber ein bekannter Säufer als ein anonymer Alkoholiker
MFG. JO
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10.12.2012, 12:01 #6
- Registriert seit
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- Beiträge
- 791
Schaut trotzdem nochmal in der TK direkt bei der Kostenverteilung nach. Oft steht geschrieben, dass die Einrichtungen, die nur vom Wohnungseigentümer bedient werden können, auch von diesem unterhalten werden müssen, z. B. Rollläden. Da wäre dann m. E. der Badlüfter dabei.
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10.12.2012, 15:47 #7
Hallo,
also, gerade hat mich der Mitarbeiter der Verwaltungsfirma angerufen, der meinte dass es Sondereigentum ist. hat nichts mit dem Gebäude zu tun.
Es geht mir nicht darum dass ich den Lüfter und Einbau nicht zahlen möchte, sondern darum dass unser Verwalter "sehr" unzuverlässig ist. Kann ich vom Verwalter verlangen dass er mir was Schriftliches zukommen lässt wo drin steht dass es Sondereigentum ist?
Vielen dank für eure Antworten,Lieber ein bekannter Säufer als ein anonymer Alkoholiker
MFG. JO
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25.12.2012, 21:40 #8
Hallo,
habe bereits einen Kollegen beauftragt mir den Lüfter zu besorgen und einzubauen. Muss diesen selber zahlen.
Wünsche euch ein ruhiges und gesundes Fest.Lieber ein bekannter Säufer als ein anonymer Alkoholiker
MFG. JO
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25.12.2012, 22:11 #9ehemaliges mitglied 24812Gast
Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (25.12.2012 um 22:13 Uhr)
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26.12.2012, 09:45 #10
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