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  1. #1
    StefanS
    Gast

    Frage zur Schneeräumung bei gemeinsamer Einfahrt

    Liebe Members,

    ich habe heute eine Frage an Euch, vielleicht kann mir hier jemand helfen.

    Es geht darum, dass wir eine gemeinsame Einfahrt haben, wo je ein Einfamilienhaus (linke von der Einfahrt) steht, am Ende dieser Einfahrt steht unser Haus, ist aber durch ein Tor getrennt.

    Jetzt geht es darum, wer für die Räumung der Einfahrt zuständig ist und wer für die Räumung des Gehsteiges + Einfahrt verantwortlich ist.

    Ich denke jeder muss seinen Bereich vor seinem Hause selber räumen, aber wer muss den Gehsteig räumen?? Derjenige, der mit seinem Hause vorne an der Strasse wohnt, oder sind alle drei Parteien dafür verantwortlich.

    Freue mich von Euch einen Tipp/Meinung dazu zu bekommen und sage schon einmal vielen Dank..

  2. #2
    Daytona Avatar von fiumagyar
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    Wir haben hier so kleine Stichstrassen in denen je 4 Häuser stehen, die hinteren Häuser haben keine
    schneeräumpflicht für den Bürgersteig an der Strasse.
    Gruß Ulrich

  3. #3
    StefanS
    Gast
    Danke Ulrich das ist ja schon einmal sehr interessant....das müsste doch irgendwo zu erfahren sein, ob man das muss oder nicht??

  4. #4
    Daytona Avatar von fiumagyar
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    Seite 1 absatz2
    http://www.mieterbund-rhein-ruhr.de/...rpflichten.pdf

    Wo ist den der Paddy?
    Gruß Ulrich

  5. #5
    Double-Red Avatar von COMEX
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    Schnee räumen!
    Viele Grüße Markus

    Follow me on Instagram: 10nachzehn


  6. #6
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich bei Eurem Haus um "Hinterlandbebauung" und Ihr habt ein Nutzungsrecht am vorderen Teil der Zufahrt. Oder wie ist es lt. Grundbuch geregelt?

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Wäre jetzt auch mein Tip gewesen: Manchmal kann ein Blick ins Grundbuch helfen!
    Gruß Frank

  8. #8
    Wenn Ihr Miteigentümer oder Teileigentümer des Weges seid, müsst Ihr räumen. Wie und wann wer dran ist, müsste man untereinander verbindlich klären, sonst sind im Falle eines Anspruchs alle Eigentümer am Fliegenfänger.
    77 Grüße!
    Gerhard

  9. #9
    StefanS
    Gast
    Danke schon mal, soweit ich weiß haben wir die Einfahrt an die vorderen 2 Hauseigentümer verkauft, uns gehört nur das letzte Teil der Einfahrt, wo auch das Tor steht.
    Und jetzt?
    Wer muss denn jetzt den Bürgersteig räumen, ich vermute der Besitzer des Hauses, der vorne an der Strasse wohn und sein Garten entlang des Bürgersteigs ist, oder??

  10. #10
    Den Gehweg muss derjenige Räumen, dem der Weg dahinter gehört. Wenn's mehrere sind, müssen die sich einigen. Und wenn Ihr über Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Eurem Grundstück kommt, müsst Ihr wahrscheinlich auch kehren, aber das wissen die Juristen sicher besser.
    77 Grüße!
    Gerhard

  11. #11
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    So siehts aus.

    Zitat Zitat von StefanS Beitrag anzeigen
    Danke schon mal, soweit ich weiß haben wir die Einfahrt an die vorderen 2 Hauseigentümer verkauft, uns gehört nur das letzte Teil der Einfahrt, wo auch das Tor steht....
    Ansonsten frage ich mich, wieso jemand ein Stück Einfahrt kaufen sollte, also noch Geld dafür bezahlen, dass er dem Verkäufer ein Geh- und Fahrrecht einräumen muss, da der ansonsten nicht mehr zu seinem Grundstück kommt?
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

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