Wir haben hier so kleine Stichstrassen in denen je 4 Häuser stehen, die hinteren Häuser haben keine
schneeräumpflicht für den Bürgersteig an der Strasse.
Ergebnis 1 bis 11 von 11
-
11.12.2012, 20:55 #1StefanSGast
Frage zur Schneeräumung bei gemeinsamer Einfahrt
Liebe Members,
ich habe heute eine Frage an Euch, vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Es geht darum, dass wir eine gemeinsame Einfahrt haben, wo je ein Einfamilienhaus (linke von der Einfahrt) steht, am Ende dieser Einfahrt steht unser Haus, ist aber durch ein Tor getrennt.
Jetzt geht es darum, wer für die Räumung der Einfahrt zuständig ist und wer für die Räumung des Gehsteiges + Einfahrt verantwortlich ist.
Ich denke jeder muss seinen Bereich vor seinem Hause selber räumen, aber wer muss den Gehsteig räumen?? Derjenige, der mit seinem Hause vorne an der Strasse wohnt, oder sind alle drei Parteien dafür verantwortlich.
Freue mich von Euch einen Tipp/Meinung dazu zu bekommen und sage schon einmal vielen Dank..
-
11.12.2012, 21:21 #2Gruß Ulrich
-
11.12.2012, 21:23 #3StefanSGast
Danke Ulrich das ist ja schon einmal sehr interessant....das müsste doch irgendwo zu erfahren sein, ob man das muss oder nicht??
-
11.12.2012, 21:44 #4
Seite 1 absatz2
http://www.mieterbund-rhein-ruhr.de/...rpflichten.pdf
Wo ist den der Paddy?Gruß Ulrich
-
12.12.2012, 07:39 #5
Schnee räumen!
-
12.12.2012, 08:26 #6ehemaliges mitglied 24812Gast
Wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich bei Eurem Haus um "Hinterlandbebauung" und Ihr habt ein Nutzungsrecht am vorderen Teil der Zufahrt. Oder wie ist es lt. Grundbuch geregelt?
-
12.12.2012, 14:26 #7
Wäre jetzt auch mein Tip gewesen: Manchmal kann ein Blick ins Grundbuch helfen!
Gruß Frank
-
12.12.2012, 16:22 #8
Wenn Ihr Miteigentümer oder Teileigentümer des Weges seid, müsst Ihr räumen. Wie und wann wer dran ist, müsste man untereinander verbindlich klären, sonst sind im Falle eines Anspruchs alle Eigentümer am Fliegenfänger.
77 Grüße!
Gerhard
-
12.12.2012, 19:51 #9StefanSGast
Danke schon mal, soweit ich weiß haben wir die Einfahrt an die vorderen 2 Hauseigentümer verkauft, uns gehört nur das letzte Teil der Einfahrt, wo auch das Tor steht.
Und jetzt?
Wer muss denn jetzt den Bürgersteig räumen, ich vermute der Besitzer des Hauses, der vorne an der Strasse wohn und sein Garten entlang des Bürgersteigs ist, oder??
-
12.12.2012, 19:57 #10
Den Gehweg muss derjenige Räumen, dem der Weg dahinter gehört. Wenn's mehrere sind, müssen die sich einigen. Und wenn Ihr über Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Eurem Grundstück kommt, müsst Ihr wahrscheinlich auch kehren, aber das wissen die Juristen sicher besser.
77 Grüße!
Gerhard
-
12.12.2012, 22:46 #11Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
Ähnliche Themen
-
Macht eine Schneefräse Sinn bei 100 Meter Einfahrt 3 Meter breit?
Von StefanS im Forum Off TopicAntworten: 33Letzter Beitrag: 30.09.2012, 19:03 -
Gestern nach der Arbeit, parkt doch so ein Depp meine Einfahrt zu!
Von Passion im Forum Off TopicAntworten: 6Letzter Beitrag: 02.03.2007, 19:37
Lesezeichen