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  1. #1
    Gesperrter User
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    Benötige Expertenrat im Mietrecht

    Ich habe derzeit folgendes Problem:

    Ich habe für meinen Sohn über einen befristeten Zeitraum von 3 Monaten ein Zimmer in einer "WG" gemietet, der Mietvertrag endet zum 31.12.2012.
    Mitbewohner und Vermieter der WG ist der Sohn der Eigentümer.

    Nun zu den Problempunkten:
    Der Auszug steht an und der liebe Vermieter schiebt Stress.
    Wir werden die Begehung des Zimmers bereits am kommenden Freitag durchführen, der frühzeitige Auszug wird seitens des Vermieters "ausnahmsweise geduldet", die Miete ist für den kompletten Monat gezahlt, übrigens in bar wie die anderen Mieten samt Nebenkosten auch.
    Die Kaution habe ich dem Vermieter bei Einzug bar gegen Quittung übergeben (500.- Euro), wie mir mein Sohn gerade mitgeteilt hat hat der Vermieter die Kaution allerdings nicht zinsbringend angelegt sondern wohl in der Zuckerdose gebunkert, nach Meinung des Vermieters hätte sich der Aufwand nicht gelohnt.
    Ist eine verzinsliche Anlage der Kaution auch bei einer Mietzeit von nur 3 Monaten gesetzlich verpflichtend?
    Im Laufe der Mietzeit ist an der, ca. 20 Jahre alten, Duschkabine ein Teil eines Scharniers gebrochen, die Dusche wird von allen genutzt. Der Vermieter hat sich meinem Sohn gegenüber dahingehend geäussert, dass er das Teil eh hätte tauschen lassen müssen, hat ihm jetzt allerdings eine Rechnung über 35.- Euro für den Tausch präsentiert, dies wird er von der Kaution abziehen.
    Im ebenso alten und abgenutzten Teppichboden ist blöderweise ein fingerkuppengroßes Brandloch, der Vermieter will jetzt ein Angebot zum Austausch des gesamten Teppichbodens einholen und dies dann von der Kaution in Abzug bringen, mit anderen Worten, er will die Kaution vorerst einbehalten.
    Sind diese Dinge rechtens?
    Die Abrechnung der Nebenkosten soll pauschal zu 40% für meinen Sohn und 60% zu Lasten des Vermieters erfolgen, ohne Nachweis der Flächenanteile oder ähnliches. Meines Wissens nach ist dies doch unzulässig?
    Ich werde mich am Freitag zurückhalten müssen, der lieber Vermieter hat mir über meinen Sohn bereits mit Rausschmiss und Polizei drohen lassen.
    Für Tipps wäre ich als dankbar

  2. #2
    Yacht-Master Avatar von Der Novize
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    Hallo,

    Kaution:

    Muss zu banküblichen Zinsen angelegt werden, auch wenn sich das nicht rentiert. Die niedrigen Zinsen sind dann Euer Problem und nicht das des Vermieters. Anlegen sollte er es allerdings. Er muss Euch bei Rückzahlung die Zinsen eben aus eigener Tasche drauflegen. Es gibt auch extra Mietkautionskonten - solche habe ich laufen.

    Duschkabine:

    Könnte unter die Kleinreparaturklausel fallen. Kommt auf den Mietvertrag an.

    Teppich:

    Gibt es Zeugen, dass Dein Sohn den Schaden verursacht hat? Dann eher Haftpflicht als Kaution.

    Und gibt es ein Übergabeprotokoll vom Einzug? Vielleicht war der Brandfleck schon vorher drin?

    Vermieter, die gleich mit Polizei (mit welcher Handhabe denn bitte? Die lachen ihn höchstens aus), Rauswurf oder noch besser "ihrem" Anwalt drohen, finde ich schon immer putzig.

    Ach ja, in jeder größeren Stadt gibt es einen Mieterschutzbund. Da wird Euch auch geholfen.
    Grüße, Stephan.


    "Wenn der liebe Gott sich im Himmel langweilt, dann öffnet er das Fenster und betrachtet die Boulevards von Paris." H. Heine

  3. #3
    Steve McQueen
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    lol
    Zinsen für 3 Monate bei 500€,mal selber gerechnet bei 0,5% p/J auf dem Sparbuch.
    Alles andere regelt der Mietvertrag,auch bei 3 Monaten oder man spricht vernünftig miteinander.
    VG
    Udo

  4. #4
    Yacht-Master Avatar von Der Novize
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    Ich denke auch nicht dass es Sinn machen würde, wegen der paar Kröten ein Fass aufzumachen.

    Aber wenn der Vermieter schon Harre spalten möchte, dann möge er bitte selber auch so korrekt sein.

    Sage ich als Vermieter.
    Grüße, Stephan.


    "Wenn der liebe Gott sich im Himmel langweilt, dann öffnet er das Fenster und betrachtet die Boulevards von Paris." H. Heine

  5. #5
    Gesperrter User
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    Danke für die Antworten.
    Es geht mir hier nicht ums Geld, sondern ums Prinzip.

  6. #6
    Steve McQueen
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    Na und vom Prinzip her haben beide Recht.
    Da es jedoch um Kleinkram geht und beide rum zicken
    hilft vernünftig miteinander sprechen ...
    Geändert von hugo (19.12.2012 um 20:36 Uhr)
    VG
    Udo

  7. #7
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    sach nicht, das ginge Dir ums Prinzip - das wäre so, als würdest Du Dir nen Hund nur wegen der shice kaufen


    wie alt war denn der TEppich bei Einzug ? lässt er sich nicht reparieren ? keinesfalls würde ich einen kompletten Austausch akzeptieren.
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  8. #8
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Na und vom Prinzip her haben beide Recht.
    Da es jedoch um Kleinkram geht und beide rum zicken
    hilft vernünftig miteinander sprechen ...
    Stimmt zu 100%.
    Ich hatte meinem Sohn auch mitgeteilt, dass ich mich mit seinem Vermieter über die Streitigkeiten gerne unterhalten möchte, daraufhin kam es dann zum angedrohtn Rausschmiss samt Polizeiandrohung, wenn ich seiner (Vermieter) Auffassung widerspreche.

  9. #9
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von Insoman Beitrag anzeigen

    wie alt war denn der TEppich bei Einzug ?
    Geschätze 20 Jahre

  10. #10
    Comex Avatar von The Banker
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    Oh, dann ist er Vintage. Das wird teuer...
    Beste Grüße, Thilo

  11. #11
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Gruß
    Stefan


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  12. #12
    Day-Date Avatar von bernie1978
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    Was kostet denn die Butze im Monat?
    Gruss
    Bernie

  13. #13
    Gesperrter User
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  14. #14
    Freccione Avatar von lachender
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    der Teppich ist schon 2-mail abgeschrieben, da kann der Vermieter nicht wirklich was in Abzug bringen und die olle Dusch, da könnt ihr euch die 35 Euro teilen, bring ihm einen Playboy mit, dann beruhigt sich der Vermieter bestimmt wieder, hier mal was zum Teppich, welches Dir weiterhelfen sollte...


    Teppichboden. Für einen mitvermieteten Teppichboden gelten die gleichen Grundsätze wie für Einrichtungsgegenstände. Im Lauf der Mietzeit nutzt sich ein Teppichboden ab. Die notwendige Erneuerung muss der Vermieter auf eigene Kosten vornehmen (OLG Hamm, RE WM 91, 248).

    Nutzungsdauer Teppichboden. Ein Teppichboden ist durchschnittlich nach einer Nutzungsdauer von 10 bis 15 Jahren als verschlissen anzu- sehen (LG Duisburg, WM 89, 10; AG Wennigsen, WM 87, 258), nach anderer Ansicht nach 5 bis 10 Jahren (LG Kiel, WM 98, 215). Für die Frage, ob ein Teppichboden abgenutzt ist, kommt es jedoch nicht allein auf das Alter und die übliche Lebensdauer an. Daneben sind die Qualität des Teppichs, der konkrete Erhaltungszustand und der Abnutzungsgrad von Bedeutung (LG Hamburg, WM 88, 107).

    Teppichboden und Auszug. Sind nach dem Auszug Abdrücke von Möbeln und einige Flecken zu sehen, liegt das im Rahmen der üblichen Abnutzung. Schadensersatz kann der Vermieter nur verlangen, wenn der Mieter den Teppich übermäßig stark strapaziert oder aus Unachtsamkeit Schäden verursacht hat. Dazu gehören Brandflecken durch Zigaretten, aber auch größere, nicht zu beseitigende Flecken wie etwa von einem verschütteten Glas Rotwein. Der Vermieter kann aber nicht verlangen, dass der Mieter vollen Kostenersatz leistet. Er muss bei der Berechnung des Schadens einen Abzug „neu für alt“ vornehmen. (LG Münster, WM 89, 508)
    gruß lachender

  15. #15
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Laß ihn drohen, vor Gericht gewinnen Mieter immer. Die Sache mit den Mieten in Bar dürfte das FA interessieren.
    Beste Grüße, Tobias

    Warum zitterst du?

  16. #16
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    Heißt der Vermieter Elmar und die Bude ist in Münster? Dann kenne ich den und der Brandfleck ist von mir.

  17. #17
    Daytona Avatar von Smoke
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    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Laß ihn drohen, vor Gericht gewinnen Mieter immer.
    Nicht, wenn der Vermieter den richtigen Anwalt hat

    Im Ernst - Du hast eigentlich in allen Punkten ganz überwiegend recht.
    Die Kaution ist allerdings beim Vermieter und der wird sie im Zweifel einfach einbehalten.
    Dann musst Du auf Rückzahlung klagen, was ziemlich aufwändig ist.
    Bei dem Streitwert von max. 500€ fallen nach dem RVG für den RA gerade mal rund 150€ brutto an.
    Im Zweifel wird das Verfahren geführt wie ein 50.000€ Verfahren mit Beweisaufnahme etc.

    Ganz ehrlich und nicht bös gemeint - ich würde Dir das für das Entgelt nicht machen.

    Versucht Euch zu einigen und wenn was "verloren" geht - abhaken.
    Klar ist das ärgerlich, aber alles andere macht wirtschaftlich keinen Sinn ... was der Vermieter vermutlich auch weiß.

    Grüße,
    Jürgen

  18. #18
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    20 Jahre alter Teppich inner Studenten Bude...legga... ... dann noch uralt Dusche reklamieren....mann kanns ja mal versuchen...


    Gruss


    Wum
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  19. #19
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Und gerade weil der Vermieter auf dieser Tour fährt, würde ich ihm die Hammelbeine lang ziehen
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  20. #20
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Das sehe ich ähnlich. Da es in der Regel um Kleinbeträge geht, macht halt keiner was. So lange bis mal jemand den Kreis durchbricht und es richtig weh tut...
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

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