Hallo,
Kaution:
Muss zu banküblichen Zinsen angelegt werden, auch wenn sich das nicht rentiert. Die niedrigen Zinsen sind dann Euer Problem und nicht das des Vermieters. Anlegen sollte er es allerdings. Er muss Euch bei Rückzahlung die Zinsen eben aus eigener Tasche drauflegen. Es gibt auch extra Mietkautionskonten - solche habe ich laufen.
Duschkabine:
Könnte unter die Kleinreparaturklausel fallen. Kommt auf den Mietvertrag an.
Teppich:
Gibt es Zeugen, dass Dein Sohn den Schaden verursacht hat? Dann eher Haftpflicht als Kaution.
Und gibt es ein Übergabeprotokoll vom Einzug? Vielleicht war der Brandfleck schon vorher drin?
Vermieter, die gleich mit Polizei (mit welcher Handhabe denn bitte? Die lachen ihn höchstens aus), Rauswurf oder noch besser "ihrem" Anwalt drohen, finde ich schon immer putzig.
Ach ja, in jeder größeren Stadt gibt es einen Mieterschutzbund. Da wird Euch auch geholfen.
Ergebnis 1 bis 20 von 61
-
19.12.2012, 19:47 #1
- Registriert seit
- 12.04.2006
- Beiträge
- 218
Benötige Expertenrat im Mietrecht
Ich habe derzeit folgendes Problem:
Ich habe für meinen Sohn über einen befristeten Zeitraum von 3 Monaten ein Zimmer in einer "WG" gemietet, der Mietvertrag endet zum 31.12.2012.
Mitbewohner und Vermieter der WG ist der Sohn der Eigentümer.
Nun zu den Problempunkten:
Der Auszug steht an und der liebe Vermieter schiebt Stress.
Wir werden die Begehung des Zimmers bereits am kommenden Freitag durchführen, der frühzeitige Auszug wird seitens des Vermieters "ausnahmsweise geduldet", die Miete ist für den kompletten Monat gezahlt, übrigens in bar wie die anderen Mieten samt Nebenkosten auch.
Die Kaution habe ich dem Vermieter bei Einzug bar gegen Quittung übergeben (500.- Euro), wie mir mein Sohn gerade mitgeteilt hat hat der Vermieter die Kaution allerdings nicht zinsbringend angelegt sondern wohl in der Zuckerdose gebunkert, nach Meinung des Vermieters hätte sich der Aufwand nicht gelohnt.
Ist eine verzinsliche Anlage der Kaution auch bei einer Mietzeit von nur 3 Monaten gesetzlich verpflichtend?
Im Laufe der Mietzeit ist an der, ca. 20 Jahre alten, Duschkabine ein Teil eines Scharniers gebrochen, die Dusche wird von allen genutzt. Der Vermieter hat sich meinem Sohn gegenüber dahingehend geäussert, dass er das Teil eh hätte tauschen lassen müssen, hat ihm jetzt allerdings eine Rechnung über 35.- Euro für den Tausch präsentiert, dies wird er von der Kaution abziehen.
Im ebenso alten und abgenutzten Teppichboden ist blöderweise ein fingerkuppengroßes Brandloch, der Vermieter will jetzt ein Angebot zum Austausch des gesamten Teppichbodens einholen und dies dann von der Kaution in Abzug bringen, mit anderen Worten, er will die Kaution vorerst einbehalten.
Sind diese Dinge rechtens?
Die Abrechnung der Nebenkosten soll pauschal zu 40% für meinen Sohn und 60% zu Lasten des Vermieters erfolgen, ohne Nachweis der Flächenanteile oder ähnliches. Meines Wissens nach ist dies doch unzulässig?
Ich werde mich am Freitag zurückhalten müssen, der lieber Vermieter hat mir über meinen Sohn bereits mit Rausschmiss und Polizei drohen lassen.
Für Tipps wäre ich als dankbar
-
19.12.2012, 20:10 #2Grüße, Stephan.
"Wenn der liebe Gott sich im Himmel langweilt, dann öffnet er das Fenster und betrachtet die Boulevards von Paris." H. Heine
-
19.12.2012, 20:11 #3
- Registriert seit
- 18.02.2004
- Ort
- Ditschiland
- Beiträge
- 27.230
lol
Zinsen für 3 Monate bei 500€,mal selber gerechnet bei 0,5% p/J auf dem Sparbuch.
Alles andere regelt der Mietvertrag,auch bei 3 Monaten oder man spricht vernünftig miteinander.VG
Udo
-
19.12.2012, 20:15 #4
Ich denke auch nicht dass es Sinn machen würde, wegen der paar Kröten ein Fass aufzumachen.
Aber wenn der Vermieter schon Harre spalten möchte, dann möge er bitte selber auch so korrekt sein.
Sage ich als Vermieter.Grüße, Stephan.
"Wenn der liebe Gott sich im Himmel langweilt, dann öffnet er das Fenster und betrachtet die Boulevards von Paris." H. Heine
-
19.12.2012, 20:32 #5
- Registriert seit
- 12.04.2006
- Beiträge
- 218
Themenstarter
Danke für die Antworten.
Es geht mir hier nicht ums Geld, sondern ums Prinzip.
-
19.12.2012, 20:34 #6
- Registriert seit
- 18.02.2004
- Ort
- Ditschiland
- Beiträge
- 27.230
Na und vom Prinzip her haben beide Recht.
Da es jedoch um Kleinkram geht und beide rum zicken
hilft vernünftig miteinander sprechen ...Geändert von hugo (19.12.2012 um 20:36 Uhr)
VG
Udo
-
19.12.2012, 20:39 #7
sach nicht, das ginge Dir ums Prinzip - das wäre so, als würdest Du Dir nen Hund nur wegen der shice kaufen
wie alt war denn der TEppich bei Einzug ? lässt er sich nicht reparieren ? keinesfalls würde ich einen kompletten Austausch akzeptieren.Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
-
19.12.2012, 20:41 #8
- Registriert seit
- 12.04.2006
- Beiträge
- 218
Themenstarter
-
19.12.2012, 20:42 #9
- Registriert seit
- 12.04.2006
- Beiträge
- 218
Themenstarter
-
19.12.2012, 20:47 #10
Oh, dann ist er Vintage. Das wird teuer...
Beste Grüße, Thilo
-
19.12.2012, 20:49 #11Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
-
19.12.2012, 20:49 #12
Was kostet denn die Butze im Monat?
Gruss
Bernie
-
19.12.2012, 20:54 #13
- Registriert seit
- 12.04.2006
- Beiträge
- 218
Themenstarter
22 qm, 365 inkl. NK
-
19.12.2012, 21:24 #14
der Teppich ist schon 2-mail abgeschrieben, da kann der Vermieter nicht wirklich was in Abzug bringen und die olle Dusch, da könnt ihr euch die 35 Euro teilen, bring ihm einen Playboy mit, dann beruhigt sich der Vermieter bestimmt wieder, hier mal was zum Teppich, welches Dir weiterhelfen sollte...
Teppichboden. Für einen mitvermieteten Teppichboden gelten die gleichen Grundsätze wie für Einrichtungsgegenstände. Im Lauf der Mietzeit nutzt sich ein Teppichboden ab. Die notwendige Erneuerung muss der Vermieter auf eigene Kosten vornehmen (OLG Hamm, RE WM 91, 248).
Nutzungsdauer Teppichboden. Ein Teppichboden ist durchschnittlich nach einer Nutzungsdauer von 10 bis 15 Jahren als verschlissen anzu- sehen (LG Duisburg, WM 89, 10; AG Wennigsen, WM 87, 258), nach anderer Ansicht nach 5 bis 10 Jahren (LG Kiel, WM 98, 215). Für die Frage, ob ein Teppichboden abgenutzt ist, kommt es jedoch nicht allein auf das Alter und die übliche Lebensdauer an. Daneben sind die Qualität des Teppichs, der konkrete Erhaltungszustand und der Abnutzungsgrad von Bedeutung (LG Hamburg, WM 88, 107).
Teppichboden und Auszug. Sind nach dem Auszug Abdrücke von Möbeln und einige Flecken zu sehen, liegt das im Rahmen der üblichen Abnutzung. Schadensersatz kann der Vermieter nur verlangen, wenn der Mieter den Teppich übermäßig stark strapaziert oder aus Unachtsamkeit Schäden verursacht hat. Dazu gehören Brandflecken durch Zigaretten, aber auch größere, nicht zu beseitigende Flecken wie etwa von einem verschütteten Glas Rotwein. Der Vermieter kann aber nicht verlangen, dass der Mieter vollen Kostenersatz leistet. Er muss bei der Berechnung des Schadens einen Abzug „neu für alt“ vornehmen. (LG Münster, WM 89, 508)gruß lachender
-
19.12.2012, 21:27 #15
Laß ihn drohen, vor Gericht gewinnen Mieter immer. Die Sache mit den Mieten in Bar dürfte das FA interessieren.
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
-
19.12.2012, 21:38 #16ehemaliges mitgliedGast
Heißt der Vermieter Elmar und die Bude ist in Münster? Dann kenne ich den und der Brandfleck ist von mir.
-
20.12.2012, 06:35 #17
Nicht, wenn der Vermieter den richtigen Anwalt hat
Im Ernst - Du hast eigentlich in allen Punkten ganz überwiegend recht.
Die Kaution ist allerdings beim Vermieter und der wird sie im Zweifel einfach einbehalten.
Dann musst Du auf Rückzahlung klagen, was ziemlich aufwändig ist.
Bei dem Streitwert von max. 500€ fallen nach dem RVG für den RA gerade mal rund 150€ brutto an.
Im Zweifel wird das Verfahren geführt wie ein 50.000€ Verfahren mit Beweisaufnahme etc.
Ganz ehrlich und nicht bös gemeint - ich würde Dir das für das Entgelt nicht machen.
Versucht Euch zu einigen und wenn was "verloren" geht - abhaken.
Klar ist das ärgerlich, aber alles andere macht wirtschaftlich keinen Sinn ... was der Vermieter vermutlich auch weiß.
Grüße,Jürgen
-
20.12.2012, 08:07 #18
20 Jahre alter Teppich inner Studenten Bude...legga...
... dann noch uralt Dusche reklamieren....mann kanns ja mal versuchen...
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
-
20.12.2012, 09:47 #19
Und gerade weil der Vermieter auf dieser Tour fährt, würde ich ihm die Hammelbeine lang ziehen
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
-
20.12.2012, 09:49 #20
Das sehe ich ähnlich. Da es in der Regel um Kleinbeträge geht, macht halt keiner was. So lange bis mal jemand den Kreis durchbricht und es richtig weh tut...
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
Ähnliche Themen
-
Expertenrat: 1680 Red mit SL und Jubile-Band?!
Von Shadowman30 im Forum Rolex - KaufberatungAntworten: 4Letzter Beitrag: 24.02.2011, 18:42 -
Expertenrat Louis-Vuitton
Von cardealer im Forum Off TopicAntworten: 47Letzter Beitrag: 10.02.2007, 22:31 -
Expertenrat Rolex
Von yachtmaster101 im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 17Letzter Beitrag: 19.12.2006, 15:04 -
Expertenrat gefragt
Von mikemaster im Forum Watch-Talk - alte ThemenAntworten: 8Letzter Beitrag: 24.02.2006, 14:33 -
Vintage Expertenrat gefragt !!
Von Terminator im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 40Letzter Beitrag: 10.07.2005, 21:29
Lesezeichen