Du solltest erst einmal das Amtsgericht und das Aktenzeichen in Erfahrung bringen und Dir dann einmal die Forderungsaufstellung des Schuldners, welche er mit seinem Antrag eingereicht hat, anfordern.
Solltest Du nicht auftauchen könnte ggf. ein Versagungsgrund gegeben sein - dieses mag aber bitte Dein Anwalt prüfen.
Ansonsten - woher soll das Gericht bzw. der Treuhänder / Insolvenzveralter wissen, dass Du einen Titel gegen den Schuldner hast, wenn er Dich nicht angegeben hat ?
Ein Einspruchsrecht gegen die Inso-Eröffnung steht Dir leider nicht zu.
Es ist für Dich wohl so langsam Zeit, Dich mit dem Gedanken anzufreunden, dass Du von Deinen Ansprüchen nix mehr wirst durchsetzen können, wenn Dein Dein Titel aus der Zeit VOR der Insolvenzeröffnung stammt
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21.05.2013, 18:48 #1ehemaliges mitgliedGast
Fragen zu einer Privatinsolvenz
Hallo,
ich habe einen Schuldner, dessen Schulden belaufen sich bei mir auf ca. 3.500 €. Ich habe einen Anwalt beauftragt diese Summe/Titel per Gerichtsvollzieher einziehen zu lassen. Dieser hat jetzt mitgeteilt, dass nichts zu holen ist und sich die Person seit 2009 in der Privatinsolvenz befindet.
Ich frage mich jetzt, wie das sein kann, da ich einen ordnungsgemäßen Titel habe. Haben hier Behörden und Gerichte gepennt, oder kann man dem Schuldner Betrug/Unterschlagung vorwerfen?
In der übernächsten Woche habe ich einen Termin beim Anwalt, wüsste aber schon jetzt gerne Bescheid, wie rechtliche Situation aussieht. Kann man gegen die laufende Privatinsolvenz Einspruch einlegen? Schließlich gibt es ja wohl eine Rangfolge der Gläubiger, auf der ich nicht auftauche.
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21.05.2013, 18:54 #2Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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21.05.2013, 18:55 #3
Ohne jetzt die Rechtslage zu kennen: Vergiß es, da schmeißt Du nur gutes Geld dem schlechten hinterher. Bei einem insolventen Mieter habe ich schlicht mangels Masse gar nichts bekommen und von einem anderen gab es nach fast 10 Jahren 8,17 € von den ausstehenden 10.000 €. Wer nichts mehr hat, kann Dir auch nichts geben, egal welche Titel Du hast.
Grüße aus Hamburg
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21.05.2013, 21:03 #4
Der Titel ist doch 30 Jahre gültig oder?
Gruß
Stephan
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21.05.2013, 21:26 #5
Restschuldbefreiung heißt das Zauberwort - der Titel ist zwar gültig, aber nicht durchsetzbar
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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21.05.2013, 21:52 #6ehemaliges mitgliedGast
Für mich ein Unding, wenn der Schuldner Forderungen verheimlicht, egal ob wissentlich oder nicht.
Zu Deiner Frage Stefan, woher Gerichte, Verwalter, etc. etwas vom Titel wissen sollten. Steht dieser nicht automatisch in der Schufa als uneinbringbare titulierte Forderung?Geändert von ehemaliges mitglied (21.05.2013 um 21:56 Uhr)
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21.05.2013, 23:00 #7
Gerichte sprechen Recht und schauen nicht in die Schufa.
Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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22.05.2013, 05:35 #8
Aber der Insolvenzverwalter sollte das doch wohl tun. Ist ja nun keine Wissenschaft sich einen Auszug zu besorgen.
Ich wäre auch genervt, wenn mein gültiger Titel völlig unberücksichtigt bliebe. Unabhängig davon, ob ich mein Geld dann auch bekomme oder nicht.Gruß Florian
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22.05.2013, 06:16 #9
Der Verwalter guckt nicht in die Schufa - warum auch ? Er hat keine Gläubiger zu ermitteln, sondern die Gläubiger haben sich bei ihm zu melden
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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22.05.2013, 07:21 #10
Die einzigen, die er im Rahmender Eröffnung anschreibt, sind die vom Schuldner benannten Gläubiger.
Früher gab es einen Schuldenturm, heute gibt es die RSB - die Zeiten ändern sich....Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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22.05.2013, 07:24 #11
Hat er die Schulden bei Dir angehäuft, bevor oder nachdem er insolvent wurde?
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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22.05.2013, 17:46 #12
- Registriert seit
- 18.06.2012
- Beiträge
- 451
Wenn er die Schulden nach Eröffnung der Privatinsolvenz bei Dir gemacht hat, kannst Du ihm meines Wissens nach zumindest die Restschuldbefreiung sehr erschweren oder gar verhindern....und wenn er die nicht bekommt, bleibt zumindest dein Titel gültig.
Habe mal ein paar Jahre als Berater (Schwerpunkt Versicherungen) für einen Insolvenzverwalter nebenbei gearbeitet...war teilweise erschreckend, was so alles möglich ist, wenn man nur den Hauch von krimineller Energie mitbringt.
Dirk
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22.05.2013, 19:19 #13
na, wenn die Forderung nach Insolvenz entstanden ist, ist sie nicht von der RSB erfasst
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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25.05.2013, 14:04 #14
- Registriert seit
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- 120
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25.05.2013, 22:10 #15ehemaliges mitgliedGast
NicoH hat schon Recht. Sie sprechen Recht, aber nicht gerecht.
Sie sind vor der Insolvenz entstanden. Allerdings hält sowohl mein Anwalt als auch der zuständige Mitarbeiter des Insolvenzverwalters ein Vergessen seitens des Schuldners aufgrund der Höhe der Schulden für unwahrscheinlich. Darüber wird das Insolvenzgericht jetzt in Kenntnis gesetzt. Mal seh'n, wie es weiter geht.Geändert von ehemaliges mitglied (25.05.2013 um 22:12 Uhr)
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26.05.2013, 09:56 #16
In Kenntnis setzen reicht nicht - es sollte schon ein VErsagungsantrag her - dieser ist in der sogenannten RSB-Phase (also nach Aufhebung des Hauptverfahrens) jederzeit möglich.
Du solltest nur genau darlegen, warum Du erst jetzt den Antrag stellen konntest und nicht zum SchlussterminGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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