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  1. #1
    Deepsea Avatar von oli81-fdb
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    Bußgeldbescheid aus Spanien

    Allwissendes Forum, ich war letztes Jahr im Urlaub in Barcelona.
    Dort hatte ich einen Mietwagen und bin mit diesem geblitzt worden.
    Letzte Woche kam ein Einschreiben an mich, wo eben drin steht, dass ich 25km/h zu schnell war und nun 100€ bezahlen muss.
    Sehr viel lesen kann ich in diesem Schreiben nicht, da es auf Spanisch ist.
    Kontodaten werden mir bei dem Schreiben nicht genannt, sondern nur die Adresse und das Aktenzeichen.
    Wie es aussieht ist das ein Privatunternehmen, welches mich geblitzt hat (tránsit servei catalá de)
    Dass ich zu schnell war, weiß ich sicher, da ich zum Flughafen musste und etwas spät dran war.
    Nur wie überweise ich nun das Geld, wenn ich kein Konto von denen habe?
    Hat hier jemand Erfahrung?

    Danke vorab.
    Gruss Oli

  2. #2
    Deepsea Avatar von tiger071
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    letztes Jahr???
    wäre interessant wie es da mit der Verjährung ausschaut
    In Deutschland muss so ein Ding ja innerhalb von 3 Monaten ins Haus flattern
    Grüße aus der Hauptstadt!

    Dirk

  3. #3
    Deepsea Avatar von oli81-fdb
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    Hmm eine sehr gute Frage. Im Internet habe ich nur gelesen das bei Wiedereinreise hohe Strafen drohen bei Nichtbezahlung.
    Gruss Oli

  4. #4
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Sind die 100 € nicht wert, schreibe die an und bitte um Kontodaten.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  5. #5
    Gesperrter User
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    Und wer soll dich da kontrollieren ?

    Im Zweifel würde ich mich an der Verleiher wenden.

    Die haben garantiert Erfahrung damit

  6. #6
    Dieser Verjährungszirkus wäre es mir nicht wert. Nach den Kontodaten fragen, zahlen, nächstes Mal eher losfahren - und Urlaub genießen.
    77 Grüße!
    Gerhard

  7. #7
    Deepsea Avatar von oli81-fdb
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    Das Problem ist das ich kein Spanisch kann und auf Englisch keine Reaktion ist.Zudem steht im Schreiben bis 10.07.2013 muss gezählt sein.
    Gruss Oli

  8. #8
    Double-Red
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    Zitat Zitat von tiger071 Beitrag anzeigen
    letztes Jahr???
    wäre interessant wie es da mit der Verjährung ausschaut
    In Deutschland muss so ein Ding ja innerhalb von 3 Monaten ins Haus flattern
    Muß nicht sogar innerhalb der 3 Monatsfrist der Fahrer ermittelt werden?
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  9. #9
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Vielleicht spricht ja jemand im Forum so gut Spanisch, dass er/sie sich des Schreibens mal annehmen kann ?

    Es hilft hier m.E. relativ wenig, Deutsche mit Spanischer Rechtsprechung/Fristsetzung zu vergleichen....vielleicht verjaehrt das Delikt dort nie ?

    Gruss, Juergen

  10. #10
    Zitat Zitat von oli81-fdb Beitrag anzeigen
    Das Problem ist das ich kein Spanisch kann und auf Englisch keine Reaktion ist.Zudem steht im Schreiben bis 10.07.2013 muss gezählt sein.
    Würde Dir ein Text wie "Ich bitte um Zusendung Ihrer Bankverbindung, damit ich den Betrag bezahlen kann" ausreichen? Dann kann ich Dir den Text morgen per PN schicken, und Du setzt ihn in die Mail ein. Meine Mitarbeiterin kommt aus Peru, das sollte die können.
    77 Grüße!
    Gerhard

  11. #11
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    ist es unzweifelhaft,dass es eine solche privatrechtliche "blitzerorganisation" auch tatsächlich gibt?

    ist eine zustellung nach mehr als einem jahr rechtlich zulässig und durchsetzungsfähig ?

    ist es rechtlich zulässig,das ganze auch noch in einer fremdsprache zugestellt,einzufordern? ich muss nicht spanisch können und kann das nicht lesen und halte es für die sonderangebote der tapas-bude vom strand in arenal...und sowas wandert in die tonne.

    es ist sicherlich so,dass auch im (eu-) ausland von deutschen begangene verkehrsverstösse hierzulande einforderbar ist...keine frage.

    aber nach einem jahr...halte ich es für aufgrund von verjährung für nicht durchsetzungsfähig.

    bei mir würde der wisch so wie er ist in die tonne wandern.aber vielleicht haben hier anwesende anwälte damit entsprechende erfahrungen.
    Geändert von pfandflsche (23.06.2013 um 19:48 Uhr)
    pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
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  12. #12
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    ... hat sich da jemand einen Scherz erlaubt?
    Was soll das sein?
    Kein amtliches Schreiben, keine Zahlmöglichkeit angegeben ...
    Ich würde es in die "besondere Ablage" geben und auf ein amtliches Schreiben warten.
    Um Angabe einer Zahlmöglichkeit würde ich ganz sicher nicht!
    Gruß, Michael

  13. #13
    Deepsea Avatar von oli81-fdb
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    Geändert von oli81-fdb (23.06.2013 um 19:56 Uhr) Grund: Falsch eingesetzt
    Gruss Oli

  14. #14
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    Zitat Zitat von pfandflsche Beitrag anzeigen
    ist es unzweifelhaft,dass es eine solche privatrechtliche "blitzerorganisation" auch tatsächlich gibt?

    ist eine zustellung nach mehr als einem jahr rechtlich zulässig und durchsetzungsfähig ?

    ist es rechtlich zulässig,das ganze auch noch in einer fremdsprache zugestellt,einzufordern? ich muss nicht spanisch können und kann das nicht lesen und halte es für die sonderangebote der tapas-bude vom strand in arenal...und sowas wandert in die tonne.



    es ist sicherlich so,dass auch im (eu-) ausland von deutschen begangene verkehrsverstösse hierzulande einforderbar ist...keine frage.

    aber nach einem jahr...halte ich es für aufgrund von verjährung für nicht durchsetzungsfähig.

    bei mir würde der wisch so wie er ist in die tonne wandern.aber vielleicht haben hier anwesende anwälte damit entsprechende erfahrungen.
    ... einforderbar ist vieles! Aber so in Deutschland ganz sicher nicht vollstreckbar.
    Gruß, Michael

  15. #15
    Deepsea Avatar von oli81-fdb
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    Zitat Zitat von siebensieben Beitrag anzeigen
    Würde Dir ein Text wie "Ich bitte um Zusendung Ihrer Bankverbindung, damit ich den Betrag bezahlen kann" ausreichen? Dann kann ich Dir den Text morgen per PN schicken, und Du setzt ihn in die Mail ein. Meine Mitarbeiterin kommt aus Peru, das sollte die können.
    Das wäre sehr nett
    Gruss Oli

  16. #16
    Submariner
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    Zitat Zitat von oli81-fdb Beitrag anzeigen
    ...aber bevor dir der Kopf platzt, du darfst natürlich bezahlen.
    Steck das Geld doch in ein Kouvert und schicke es mit der Post. Den Empfänger freut's ganz sicher ...
    Gruß, Michael

  17. #17
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    mal ohne scherz jetzt...

    jemand will etwas von dir..also in diesem fall deine kohle...behauptet,du habest einen verstoss gegen geltende bestimmungen begangen..und der schreibt nun in einer für dich fremden sprache einen wisch...verweist darin..und das muss ja so auch nicht stimmen..auf ein "aktenzeichen"..weitere angaben zu möglichkeiten,deine "schuld" am verbrechen des jahrzehnts zu begleichen,bekommst du nicht..zumindest keine kontonummer...auch keinen rechtlichen hinweis zur (möglichen) gegendarstellung.

    so..und nun willst du in vorauseilendem gehorsam...in spanisch auch noch,durch hilfsbereite dritte hier aus der virtuellen gemeinde...freundlich darum bitten,dir eine möglichkeit zu nennen,wie du an wen möglichst zügig deine kohle los wirst?

    aber gut..ist ein freies land...
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  18. #18
    Yacht-Master
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    Busgeldbescheide oder sonstige Strafzettel aus dem europäischen Ausland mueßen in deutsch an dich kommen, nicht in der Landessprache. Bezahlen würd ich das sicher nicht !
    Grüße

    Frank

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Boh, was soll das rumgenöle, der TO hat einen Verstoß begangen und ist geblitzt worden, wird dafür angeschrieben und will den begleichen. Das ist alles und völlig korrekt.

    Jetzt irgendwelche Verschwörungstheorien aus dem Hut zu zaubern ist echt verwunderlich. Woher soll jemand denn den Daten von der Mietwagenfirma haben? Die werden bestimmt nicht jedem Hinz und Kunz die Daten rausgeben. Und selbst wenn. Die 100 Euro würde ich überweisen (wenn es dem TO denn dann möglich ist) und einfach davon ausgehen, dass es richtig war.

    Mich haben sie mal in Österreich geschätzt, hat mich 70 Euro gekostet. Bevor ich da mit einem fremden Land irgendwelche Streitigkeiten anfange, die dann bestimmt auch noch schiefgehen, hab ich lieber bezahlt. Rechtlich war das fragwürdig, aber die Zeit und Nerven hab ich nicht und kosten mich unter dem Strich mehr als die sich noch im Rahmen befindliche Strafe.

  20. #20
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Ich würd den Brief in die Tonne treten, aber ich bin auch kein Jurist.
    Dirk



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