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  1. #1

    Uhren bei Auslandreisen beim Zoll anmelden?

    Hallo Liebe Members,

    schon öfter wurde erwähnt, bei Reisen außerhalb der EU müßten Uhren angemeldet werden, um bei der erneuten Einreise nach D beim Zoll keine Schwierigkeiten zu bekommen. Soweit so gut. Ich frage mich nun, wer das eigentlich macht? Ich selbst wußte davon bis vor kurzem nichts und wäre ohne dieses Forum auch nicht auf die Idee gekommen. Also, wieviele Members melden denn wirklich ihre Uhren beim Zoll an? Ich selbst habe eine 6 Jahre alte Seadweller. Dieses Modell ist gebraucht und nicht "aktuell". Würde da ein Zöllner einen Aufstand machen und mir unterstellen, ich hätte diese im Ausland gekauft und versuche diese einzuschmuggeln? Welche Uhren meldet ihr an? Ab welchem Preis? Ich bitte um Errfahrungsberichte.

    Vielen Dank

    Tobias

  2. #2
    Comex
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    Ich hab vor kurzem für einen (geplanten, aber dann leider aufgrund des Hochwassers in Österreich ausgefallenen) Aufenthalt in der Schweiz das Zerti meiner DJ vorab kopiert gehabt und hätte es dann eingesteckt.
    Ob das im Fall des Falles sinnvoll und ausreichend gewesen wäre? Keine Ahnung, aber so hatte ich es vor.
    LG, Oliver

  3. #3
    Sykes Avatar von retsyo
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    Das Ding ist ein blöder Gebrauchsgegenstand. Unter'm Strich.

    Ich trag' das Teil in der Arbeit, im Bett und und meinetwegen beim Kochen.

    Da hab' ich auch kein kopiertes Zerti von der alten Zwiebel in der Hosentasche - nur für alle Fälle, falls jemand fragt.
    Gruß,
    Martin

  4. #4
    Comex
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    Kleiner Einwurf, damit sich auch der Martin wieder beruhigt: meine DJ ist erst ein paar Monate alt und sieht aus wie am ersten Tag!

    Und in Deiner Ereiferung hast Du sicher auch übersehen, dass ich geschrieben habe, dass ich nicht wüßte, ob es sinnvoll war!
    Geändert von ulfale (23.06.2013 um 22:44 Uhr)
    LG, Oliver

  5. #5
    Freccione Avatar von Janufer
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    Zitat Zitat von retsyo Beitrag anzeigen
    Das Ding ist ein blöder Gebrauchsgegenstand. Unter'm Strich.

    Ich trag' das Teil in der Arbeit, im Bett und und meinetwegen beim Kochen.

    Da hab' ich auch kein kopiertes Zerti von der alten Zwiebel in der Hosentasche - nur für alle Fälle, falls jemand fragt.
    Da verstehe ich jetzt den Zusammenhang mit der Frage des TS nicht.

    Grüsse Jan
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  6. #6
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    ich sehe die Uhr auch als Gebrauchsgegenstand. Habe auch keine Rechnung meiner Brille dabei, die aufgrund der Sehstärke auch teuer war.

    Tobias

  7. #7
    Day-Date Avatar von Milou
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    Zu dem Thema kann man sich hier im Forum schwarz lesen.

    Hier aus einem beendeten Thread von 2009 ein paar Exempel.

    Original von Ingo.L


    Nochmal und nochmal und nochmal und nochmal und nochmal:


    Wer keinen Nachweis über die Herkunft hat, sollte vor dem Verlassen der EU eine INF3 Bescheinigung beim Zoll erstellen lassen. Dann hat man bei der Wiedereinfuhr kein Problem. Ist doch nicht so schwer.


    Quelle www.zoll.de :
    Ich nehme meine Fotoausrüstung mit in den Urlaub. Was muss ich beachten, damit es bei der Wiedereinreise keine Probleme gibt?

    Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

    Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.


    Original von Vanessa
    Holger,

    haste das schon mal gemacht???? Ich schon...frißt 1,5h Zeit....
    Ein Diskussion bei der Wiedereinreise durchs grüne Türchen könnt u.U. länger dauern
    Soweit die Theorie.

    Im DSLR-Forum gibts es eine lesenswerte Übersicht zum Thema Einfuhr aus dem Nicht-EU Ausland, auch der Diskussionsthread ist recht informativ und es sind auch einige gute Tipps dabei.

    Leider sieht die Praxis (zumindest manchmal) ganz anders aus:
    Vor einem Jahr DSLR-Kameraausrüstung mit nach Florida genommen, Infos gelesen, Auflistung der Kamera & Objektive inkl. SN gemacht und zwei Stunden vor Abflug am Münchner Flughafen beim Zoll aufgelaufen.

    Ich: "Ich nehme meine Kameraausrüstung mit nach USA, würde mir gern die Nämlichkeit bescheinigen lassen, für die Wiedereinfuhr"
    Zöllner 1 zu Zöllner 2: "Da brauch ich das INF3, oder?" [Zöllner 1 fängt an Auszufüllen]
    Zöllner 2: "Haben Sie die Rechnungen für die Geräte dabei?"
    Ich: "Nein, dann bräuchte ich ja die INF3 nicht, weil ich dann bei der Einreise die passenden Rechnungen vorweisen könnte"
    Zöllner 2: "Ja aber wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie die Ware in der EU gekauft haben, können wir Ihnen die INF3 nicht ausstellen, denn dann könnten Sie die Geräte ja zu einem früheren Zeitpunkt ins Land geschmuggelt haben, und wir würden Ihnen dann hier die Geräte 'waschen' "

    Blieb mir also nichts anderes übrig, als unverrichteter (und unregistrierter) Dinge wieder abzuziehen.
    Er hat ja im Prinzip Recht, bedeutet aber, wenn ich mit INF3 und meinem gesammelten Klump ins Nicht-EU Ausland fahre, ich vorher zum Zollamt, die Rechnungen mitschleppen und das INF3 ausstellen lassen muss.
    Bisschen viel Aufwand dafür, evtl. das Risiko zu vermeiden, evtl. mit einem übel gelaunten Zöllner Verhandlungen über den Ursprung meiner privaten Waren führen zu müssen.

    Von daher habe ich aber, wenn ich keinen Nachweis über die Herkunft habe, keine Chance, völlig problemlos durch den Zoll zu kommen.
    Im Zweifel kann der Zöllner also auch z.B. für eine getragene, offensichtlich gebrauchte Rolex einen Herkunftsnachweis verlangen (denn die Uhr könnte ja zu irgendeinem Zeitpunkt unverzollt ins EU-Gebiet eingeführt worden sein), und die Nachweispflicht liegt, wie oben schon beschrieben, beim Eigentümer...

    Das Einzige, was mir da z.B. zum Gebrauchtkauf von privat einfällt, ist, dass ich mir vom Verkäufer schriftlich (mit Ausweiskopie) bestätigen lasse, dass es sich um "reguläre" Ware handelt. Aber wer denkt da schon immer dran?

    Just my 2 cents
    Reverend_O

  8. #8
    Sykes Avatar von retsyo
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    Zitat Zitat von Cushing_de Beitrag anzeigen
    ich sehe die Uhr auch als Gebrauchsgegenstand. Habe auch keine Rechnung meiner Brille dabei, die aufgrund der Sehstärke auch teuer war.

    Tobias
    So meinte ich das.
    Gruß,
    Martin

  9. #9
    Day-Date Avatar von Milou
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    oder kurz und knackig von einem Forums-Guru ausgefeilt:

    Zitat von karli

    "scheiss doch auf den zoll ."
    Geändert von Milou (23.06.2013 um 22:52 Uhr)

  10. #10
    Freccione Avatar von Janufer
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    Es ging ja nicht darum wie Ihr die Uhren seht, sondern der nette Zollbeamte von Nebenan. Und das kann sich manchmal von einer ´Normalen`Sichtweise unterscheiden, siehe Beitrag von Milou

    Grüsse Jan
    If you pray hard enough, you can make water run uphill! How hard? Hard enough to make water run uphill, of course!

  11. #11
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    Also, meldet jetzt jemand seine Uhr an oder nicht?

  12. #12
    Sykes Avatar von retsyo
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    Zitat Zitat von Janufer Beitrag anzeigen
    Es ging ja nicht darum wie Ihr die Uhren seht, sondern der nette Zollbeamte von Nebenan. Und das kann sich manchmal von einer ´Normalen`Sichtweise unterscheiden, siehe Beitrag von Milou

    Grüsse Jan

    Ja aber als Non-RLX Fori mit 'ner (mit Verlaub) alten Pillepalle-Rolex (ich meine da jetzt eher meine) die ich seit Jahr und Tag durch die Welt schleppe, käme ich doch gar nicht auf die Idee, plötzlich ausgerechnet zum 241sten Nicht-EU-Auslandsflug dann doch eher eine Zertikopie mitzutragen.

    Unrealistisch. In meinen Augen.
    Gruß,
    Martin

  13. #13
    Freccione Avatar von Janufer
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    Zitat Zitat von retsyo Beitrag anzeigen
    Ja aber als Non-RLX Fori mit 'ner (mit Verlaub) alten Pillepalle-Rolex (ich meine da jetzt eher meine) die ich seit Jahr und Tag durch die Welt schleppe, käme ich doch gar nicht auf die Idee, plötzlich ausgerechnet zum 241sten Nicht-EU-Auslandsflug dann doch eher eine Zertikopie mitzutragen.

    Unrealistisch. In meinen Augen.
    Auf die Idee käme ich auch nicht, was aber immer noch nicht ausschliesst das der Korinthenk******* Zollbeamte (ja der macht auch nur seinen Job) auf diese Idee käme

    Grüsse Jan
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  14. #14
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    Beim Zoll anmelden? Blödsinn. Besser Fotos von Rechnung und Zerti machen und diese auf dem Handy, etc. speichern. Bei Nachfrage diese dem Zöllner zeigen und wenn er es ganz genau haben möchte, mit den Papieren beim Zollamt antanzen.

    Normalerweise wird bei einer nicht aktuellen Uhr mit Gebrauchsspuren von der Vorlage eines Kaufnachweises in EU abgesehen.

    LG

    Michael

    EDIT: Und lasst Euren Hemdsärmel unten. Was der Zoll nicht sieht, erweckt auch kein Mißtrauen.
    Geändert von löwenzahn (23.06.2013 um 23:20 Uhr)
    "Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein

  15. #15
    Deepsea
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    Zitat Zitat von Milou Beitrag anzeigen
    ]
    Zöllner 2: "Haben Sie die Rechnungen für die Geräte dabei?"
    Ich: "Nein, dann bräuchte ich ja die INF3 nicht, weil ich dann bei der Einreise die passenden Rechnungen vorweisen könnte"
    Zöllner 2: "Ja aber wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie die Ware in der EU gekauft haben, können wir Ihnen die INF3 nicht ausstellen, denn dann könnten Sie die Geräte ja zu einem früheren Zeitpunkt ins Land geschmuggelt haben, und wir würden Ihnen dann hier die Geräte 'waschen' "


    Er hat ja im Prinzip Recht, bedeutet aber, wenn ich mit INF3 und meinem gesammelten Klump ins Nicht-EU Ausland fahre, ich vorher zum Zollamt, die Rechnungen mitschleppen und das INF3 ausstellen lassen muss.
    Bisschen viel Aufwand dafür, evtl. das Risiko zu vermeiden, evtl. mit einem übel gelaunten Zöllner Verhandlungen über den Ursprung meiner privaten Waren führen zu müssen.

    Von daher habe ich aber, wenn ich keinen Nachweis über die Herkunft habe, keine Chance, völlig problemlos durch den Zoll zu kommen.
    Im Zweifel kann der Zöllner also auch z.B. für eine getragene, offensichtlich gebrauchte Rolex einen Herkunftsnachweis verlangen (denn die Uhr könnte ja zu irgendeinem Zeitpunkt unverzollt ins EU-Gebiet eingeführt worden sein), und die Nachweispflicht liegt, wie oben schon beschrieben, beim Eigentümer...


    Die aktuelle Rechtslage ist doch so, dass man niemandem Beweisen muss, woher die eigene Ware stammt, ausser bei der Einreise.

    Demnach hat der Zöllner unrecht was die Sache mit dem "waschen" betrifft

    Demnach auch, kann er das Papier ausstellen, da man sich bei der Ausreise befindet und die Ware später nicht legaler oder illegaler wird als vorher auch oder welchen Vorteil brächte mir das angebliche "Reinwaschen" eines Zollbemten?

    Verstehe ich nicht...

  16. #16
    Deepsea Avatar von Schorse
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    Zitat Zitat von Cushing_de Beitrag anzeigen
    Also, meldet jetzt jemand seine Uhr an oder nicht?
    Ich hab´s seit zwanzig Jahren nicht getan, habe eine am Arm-welche au immer-, keine Kollektion !!- und nie Schwiegkeiten gehabt, da ich nix davon wusste!
    Nach diesem Posting: Liebe Grüße auch an Euch - nicht die members sind gemeint, sondern
    Barack und David!
    Besten Gruß,
    Schorse

  17. #17
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Ich grüsse auch

    Was die Uhren angeht, ich trag Eine, damit ist die Sache für mich erledigt.
    Wie DIE das sehen ist mir vollkommen wurscht.
    Dirk


    It is all about the Yummy(Grizzy)

  18. #18
    love_my_EXII
    Gast
    Noch nie gemacht. Und ich bin auch noch nie auf meine, Martin hat das finde ich schön formuliert, Pillepalle-Rolex angesprochen worden. Mein Vater der über 30 Jahre Dienstreisen macht ist meines Wissens nach auch noch nie auf die Uhr oder sonst irgendwas hochwertiges angesprochen worden.

    Ich kenne, wie vermutlich die meisten hier, die ein oder andere "Geschichte" die es ja auch hier und da in die Boulevard Presse "geschafft" haben, aber nie mit ausreichend Informationen um sich ein wirkliches Bild davon machen zu können, warum & wieso es jetzt dazu kam und geschweige denn irgend ein "Follow Up" wie es dann ausgegangen ist - und fast immer kommt der Fraport darin vor. Gut, als das Drehkreuz schlechthin auch nicht weiter verwunderlich.

    Und vielleicht kann man ja wirklich mal sachlich und emotionslos über so ein Thema sprechen.

    Ich stelle mir nämlich rein hypothetisch die Frage wo fängt das an und wo hört es auf? Die meisten hier haben ja nicht nur eine hochwertige Uhr am Arm oder nehmen ne DSLR mit, sondern reisen genauso mit hochwertigem Gepäck, hochwertigem Schreibzeug, hochwertigem Schmuck, weiterer hochwertiger Elektronik. Größtenteils alles weit über den Reisefreibeträgen. Und die meisten werden das Zeug auch nicht vorher hinterm Auto durchs Kiesbett gezogen haben - also könnte Beispielhaft der Montblanc Füller oder die Reisetasche genauso "Zweifel" erregen bei einem Zöllner wie die hier angesprochene Uhr bzw. Kamera - wenn das Gepäck durchgesehen wird. Will man jetzt für jedes Teil eine Rechnung aufheben/kopieren und mitschleppen? Oder 20 von diesen Formularen ausfüllen (lassen)? Hat für mich irgendwie 'nen Bart.

    Das es Konstellationen für Dienst- und Gewerblich-Reisende geben mag wo Zollanmeldungen sinnvoll/wichtig oder erforderlich sind mal aussen vor.

    Viele Grüße,
    Oli"der-weiterhin-unbeschwert-und-glücklich-reisen-wird"ver

  19. #19
    Submariner Avatar von Mammut
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    Rechnung kopieren und mitnehmen wäre ja eine schöne und gute Möglichkeit zu beweisen, dass die Uhr im EU Raum gekauft und damit die entsprechende Steuer abgeführt wurde. Wenn die Uhr aber von einem Privatverkäufer erworben wurde und das Zertifikat keine EU Ländercode aufweist, oder die Uhr entsprechende Jahre auf dem Buckel hat, sind möglicherweise oder sogar eher wahrscheinlich keine Papiere oder keine Rechnung mehr vorhanden, mit denen man die ordungsgemäße Bazahlung der entsprechenden Steuern nachweisen kann - weder bei der Einreise noch vor der Ausreise beim Ausfüllen eines Ausfuhrformulars.

    Ich habe mit einem österreichischen Zollbeamten bezüglich dieses Themas einmal gesprochen. Der meinte auf meine Frage ob ich denn die Rechnung noch hätte. Da ich für meine 16610 keine Rechnung mehr habe, auf dem Zertifikat der LC 767 - also nicht EU Land - eingetragen ist, es gäbe so ein Ausfuhrbestätigungsformular, welches allerdings kostenpflichtig sei.
    Abschließend meinte er noch, er wisse nicht, daß bei der Einreise nach Österreich Uhren mit offensichtlichen Gebrauchsspuren diesbezüglich kontrolliert worden seien, wenn ich allerdings 100 prozentig sicher gehen will, soll ich die Uhr zu Hause lassen.
    Er hat die ganze Sache also eher entspannt gesehen, nicht jedoch das Thema Produktipiraterie, das er auch kurz angesprochen hat.

    Noch ein Punkt: Ich habe mir vor einiger Zeit eine 16600 angesehen, die von Privat zum Kauf angeboten wurde. Die OriginalRechung gab es nicht dazu, das Zertifikat hatte den LC 888 also auch EU Ausland - ich kann gar nicht wissen ob die Uhr Bein der damaligen Einfuhr verzollt wurde und kann es daher auch niemanden beweisen - was macht man denn da?

  20. #20
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von Mammut Beitrag anzeigen
    ... Noch ein Punkt: Ich habe mir vor einiger Zeit eine 16600 angesehen, die von Privat zum Kauf angeboten wurde. Die OriginalRechung gab es nicht dazu, das Zertifikat hatte den LC 888 also auch EU Ausland - ich kann gar nicht wissen ob die Uhr Bein der damaligen Einfuhr verzollt wurde und kann es daher auch niemanden beweisen - was macht man denn da?
    Einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

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